Wir sind aktuell ein Team von
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtende Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisch...
sieben Physiotherapeut/innen und
vier Verwaltungskräften in Voll-
und Teilzeit in einer größeren
Praxis (440qm) in Dreieich, 5
Autominuten südlich von Frankfurt.
Wir organisieren unsere
therapeutischen Leistungen so
abwechslungsreich wie möglich und
mit unseren ganz unterschiedlichen
Arbeitszeitmodellen. Es gibt keine
verpflichtende Überstunden und
keinen Samstag-Dienst.
Wir therapieren sehr viel mit
aktiven Elementen in unserer 140qm
großen medizinisch...
Beachten sie bitte die Aktualisierungen am Ende des Berichtes!!
Was wir wissen
Am 14.10.2020 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium die neue Teststrategie zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie.
Neben Testempfehlungen für die Allgemeinbevölkerung sieht die Strategie ein Testkonzept für Personen aus dem Gesundheitssystem vor, also auch für Physiotherapeuten. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Klinikmitarbeiter als auch an Bedienstete in ambulanten Praxen oder Reha-Einrichtungen.
Es wird in fünf Prioritätsstufen unterteilt. Bislang war es üblich, dass nur symptomatische Personen mittels einer PCR-Testung auf das Virus getestet werden konnten (Prioritätsstufe eins). Im Falle eines Krankheitsausbruchs stellt die neue Teststrategie sicher, dass alle Kontaktpersonen, sowohl Personal als auch Besucher der jeweiligen Einrichtung Anrecht auf eine PCR-Testung haben. (Prioritätsstufe zwei bis drei).
Aufgrund dieser neuen Strategie ist es nun möglich, auch symptomfreie Mitarbeiter wöchentlich auf Covid-19 zu testen, wenn eine Inzidenz von mehr als 50 Personen je 100.000 Einwohner im jeweiligen Kreis besteht. (Prioritätsstufe vier).
Dies geschieht mittels der nun erhältlichen Antigen-Schnelltests (sogenannten Point of Care-Tests – PoC), die ähnlich wie ein Schwangerschaftstest funktionieren und binnen 15 bis 30 Minuten ein Ergebnis liefern. Die Durchführung muss von einer in der Handhabung der Tests instruierten Person bewerkstelligt werden.
PoC-Tests sind ein sinnvolles Mittel, um die Gefahr einer Corona-Infektion zu reduzieren. Ihr Vorteil liegt in der Schnelligkeit in der ein Testergebnis angezeigt wird – ihr Nachteil hingegen in der geringeren Genauigkeit. PoC-Tests sind sowohl weniger sensitiv als auch weniger spezifisch als PCR-Testungen; können also eher falsch negative oder falsch positive Ergebnisse anzeigen. Die Kosten der Tests werden über die kassenärztliche Vereinigung erstattet. Das Geld stammt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonts.
Unklarheiten bei der Umsetzung
Die lokalen Gesundheitsämter stehen nun vor der Aufgabe, die neue Teststrategie in die Praxis umzusetzen. Sie benötigen Informationen aus den Einrichtungen, um die erforderlichen Testkapazitäten zu evaluieren und die Tests bereitzustellen. Dazu müssen sie entsprechende Richtlinien erhalten. In den letzten Woche haben sich folgende Probleme herauskristallisiert:
- • Die Gesundheitsämter mancher Kommunen sind bereits überlastet. Einen zuständigen Mitarbeiter zu erreichen ist schwierig. Es gibt aber auch positive Berichte über eine zügige Korrespondenz via E-Mail.
Die Situation ist also alles andere als eindeutig und zufriedenstellend. Der Vollständigkeit halber wollen wir deswegen die Inhalte eines Testkonzeptes erläutern, falls Ihr Gesundheitsamt dieses dennoch anfordern sollte.• Teilweise fehlt in bisher veröffentlichten Verordnungen der Bezug auf Physiotherapiepraxen. Die Verordnungen scheinen sich eher auf Pflegeeinrichtungen zu beziehen, obwohl im Papier des Gesundheitsministeriums ausdrücklich auch von Heilmittelpraxen (Infektionsschutzgesetz § 23 Absatz 3 Satz 1-4) die Rede ist.
• Nach Angaben von PHYSIO-DEUTSCHLAND (ZVK) sind Physiotherapiepraxen aktuell nicht dazu berechtigt, selbst Antigen-Testungen durchzuführen und diese erstattet zu bekommen. Des Weiteren teilt der Verband mit, dass eine Reihentestung (durchgeführt vom Öffentlichen Gesundheitsdienst und nicht vom Praxispersonal selbst) zwar beantragt werden könne, die Gesundheitsämter diese allerdings aus Prioritätsgründen derzeit ablehnen. Zur Beantragung von Reihentestungen wird kein Testkonzept benötigt.
• physio.de liegen Informationen vor, nach denen beispielsweise das Gesundheitsamt in Bonn zumindest Testkonzepte von Physiotherapiepraxen anfordert (ohne dass wir wissen, ob diese angenommen werden.)
Inhalte der Testkonzepte
Nach § 4 Absatz 2 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) hat „jede Einrichtung (…) dem Gesundheitsamt ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept vorzulegen, um PoC-Antigentests einzusetzen. Folgende Mindestinhalte müssen dabei berücksichtigt werden:
Im Falle eines positiven Testes unterrichtet die Einrichtung die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde. Diese veranlasst anschließend eine PCR-Testung.• Kurzscreening des Personals bei Schichtantritt einmal täglich (…). Bei unspezifischen Symptomen erfolgt eine Abklärung durch einen PoC-Antigen-Test. Als unspezifisch gelten Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit. Bei schweren Symptomen hat unmittelbar eine PCR-Testung stattzufinden.
• Gewährleistung der Tests durch qualifiziertes Personal. Die Schulung muss durch eine approbierte Ärztin, einen approbierten Arzt oder einer Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt werden.
Anmerkung: Auf welchem Wege diese Schulung stattfinden soll ist aktuell unklar.
• Beschreibung der Testhäufigkeiten. (In Physiotherapiepraxen besteht hier nach dem Prioritätenplan nur die Möglichkeit einmal wöchentlich das Personal zu testen). Die Anzahl der Testungen müssen dem Landeszentrum Gesundheit gemeldet werden.
• Beschreibung und Sicherstellung des notwendigen Schutzmaterials zur Durchführung der Testung
Anmerkung: Unter welchen Hygienebedingungen die Testungen stattfinden müssen und welche Ausrüstung dafür notwendig ist, ist bisher unklar. Da bei dem Test ein Rachenabstrich notwendig ist, ist mit einem hohen Hygieneaufwand zu rechnen.
Kommentar des Autors
Die derzeitige Situation bezüglich der Umsetzung des neuen Testkonzepts ist alles andere als zufriedenstellend. Die ohnehin schon überforderten Gesundheitsämter werden vom Bundes- und den Landesgesundheitsministerien mehr oder weniger alleine gelassen. Die Leidtragenden sind letzten Endes die Mitarbeiter und Patienten der Heilmittelpraxen. Es bleibt zu hoffen, dass zeitnah klar formulierte Abläufe zur Beantragung und Durchführung der Testungen formuliert werden. Wünschenswert wäre, dass dies bundesweit einheitlich geregelt wird. physio.de bleibt für Sie am Thema dran.
Hier noch eine kleine animierte Grafik des Ministeriums dazu:
Eine Übersichtsgrafik zur Nationalen Teststrategie finden Sie hier.
Daniel Bombien / physio.de
update vom 6.11.2020:
Der IFK meldet heute, ihm läge ein Schreiben des BMG vor aus dem hervorgehe, dass Physiotherapiepraxen kein Testkonzept benötigen. Das heißt auf Deutsch: Sie dürfen auch keine eigenständige Antigen-Testung durchführen.
"Sofern Physiotherapiepraxen eine Testung ihres Personals für erforderlich halten, um den laufenden Betrieb der Praxis zu sichern, können sie sich und ihre Beschäftigten testen lassen. [...] Das BMG hat jedoch auch noch einmal darauf hingewiesen, dass Ärzte und Testzentren laut neuer Testverordnung (TestV) zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, asymptomatische Physiotherapeuten auf Corona zu testen. Laut Rückmeldungen vieler IFK-Mitglieder führt das dazu, dass Physiotherapeuten nur in wenigen Fällen Termine für eine vorsorgliche Testung erhalten.", so der Verband in seiner heutigen Meldung
update vom 4.12.2020
Vorgestern trat jetzt eine neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Aus dieser geht hervor, dass jetzt auch asymptomatische Therapeuten einen Rechtsanspruch auf einen Coronatest haben, wenn es der Praxisinhaber verlangt – und zwar OHNE, dass der Betrieb ein sog. Hygienekonzept vorlegen muss.
Grundlage hierfür ist der §4, Abs. 1 Punkt 2 der neuen Testverordnung in Verbindung mit dem §23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes.
Einmal die Woche können sich Therapeuten nun kostenlos in einem Testzentrum oder bei einem Arzt testen lassen.
CoronaTestGesundheitsberufeAngestellteBMGSensitivitätSpezifität
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das ist genau meine Wahrnehmung: jeder ist bemüht, keiner weiss genaues. Es ist frustrierend.
Viele Grüße
Monika
Eine Woche nach dem Beschluss der neuen Testverordnung habe ich versucht Informationen bei den Behörden zu erhalten.
1.) Örtliches Gesundheitsamt: hat nicht einmal gewusst,dass es eine neue Test-VO gibt und hat mich an das bayerische Gesundheitsministerium verwiesen...
2.) Im LGL Bayern ebenfalls Fehlanzeige: das Ministerium hat von einer neuen Test-VO ebenfalls nichts gewusst und mir die Telefonnummer des entsprechenden Referenten mitgeteilt....
3.) Refrenten-Büro: wieder nichts...ich solle mich an die Regierung wenden...
Das habe ich dann gelassen.
Bei einem sich so schnell verbreitenden Virus arbeiten unsere Mühlen wohl zu langsam...
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Dann aber habe ich eine Mail an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt und nach einem Tag eine Antwort bekommen.
Bis spätestens zum 12. November will die KV eine uns Praxen betreffende Regelung finden und ihre Ärzte informieren.
Ich bin gespannt....
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tych schrieb:
So ist mir das in Schleswig-Holstein auch ergangen.
Dann aber habe ich eine Mail an die Kassenärztliche Vereinigung geschickt und nach einem Tag eine Antwort bekommen.
Bis spätestens zum 12. November will die KV eine uns Praxen betreffende Regelung finden und ihre Ärzte informieren.
Ich bin gespannt....
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mindmattermotion schrieb:
Die Mühlen mahlen langsam....
Eine Woche nach dem Beschluss der neuen Testverordnung habe ich versucht Informationen bei den Behörden zu erhalten.
1.) Örtliches Gesundheitsamt: hat nicht einmal gewusst,dass es eine neue Test-VO gibt und hat mich an das bayerische Gesundheitsministerium verwiesen...
2.) Im LGL Bayern ebenfalls Fehlanzeige: das Ministerium hat von einer neuen Test-VO ebenfalls nichts gewusst und mir die Telefonnummer des entsprechenden Referenten mitgeteilt....
3.) Refrenten-Büro: wieder nichts...ich solle mich an die Regierung wenden...
Das habe ich dann gelassen.
Bei einem sich so schnell verbreitenden Virus arbeiten unsere Mühlen wohl zu langsam...
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kvet schrieb:
Ich sage doch! Fehlende Wertschätzung für unseren Berufsstand, aber das von allen Seiten!
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kvet schrieb:
Nein, das sind wir nicht! Aber in 8 Monaten muss es doch möglich sein, dass alle Therapeuten getestet werden, bzw. schon getestet wurden!
Nach 8 Monaten sollte es doch möglich sein, dass die inhaltliche Qualität zum Thema einen zumindest befriedigenden Stand erreicht haben sollte......aber nein....oje
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mbone schrieb:
@kvet
Nach 8 Monaten sollte es doch möglich sein, dass die inhaltliche Qualität zum Thema einen zumindest befriedigenden Stand erreicht haben sollte......aber nein....oje
kvet schrieb am 04.11.2020 13:34:
Nein, das sind wir nicht! Aber in 8 Monaten muss es doch möglich sein, dass alle Therapeuten getestet werden, bzw. schon getestet wurden!
Kvet, du überraschst mich immer wieder neu.
Also, in den letzten 8 Monaten sind vielleicht mal schon viele Leute gestestet worden. Und? Was hilft es jetzt mir und meinen Patienten, wenn ich vor 8 oder 6 oder 4 oder 2 Monaten negativ war?
Die Schnelltests sind ja nur dann effektiv, wenn sie häufig, also 2-3 mal die Woche durchgeführt werden. In den letzten 8 Monaten waren solche noch gar nicht zur Verfügung. Es geht also nicht drum, lieber kvet, "alle mal getestet zu haben", sondern darum, eine Momentaufnahme für die akute Praxissituation herzustellen.
Was die Sinnhaftigkeit angeht schließe ich mich zu 100% a.schubart weiter unten an. Aus meiner Sicht nur sinnvoll für Pflegeeinrichtungen. Aber das ist ein anderes Thema.
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Susulo schrieb:
kvet schrieb:
kvet schrieb am 04.11.2020 13:34:
Nein, das sind wir nicht! Aber in 8 Monaten muss es doch möglich sein, dass alle Therapeuten getestet werden, bzw. schon getestet wurden!
Kvet, du überraschst mich immer wieder neu.
Also, in den letzten 8 Monaten sind vielleicht mal schon viele Leute gestestet worden. Und? Was hilft es jetzt mir und meinen Patienten, wenn ich vor 8 oder 6 oder 4 oder 2 Monaten negativ war?
Die Schnelltests sind ja nur dann effektiv, wenn sie häufig, also 2-3 mal die Woche durchgeführt werden. In den letzten 8 Monaten waren solche noch gar nicht zur Verfügung. Es geht also nicht drum, lieber kvet, "alle mal getestet zu haben", sondern darum, eine Momentaufnahme für die akute Praxissituation herzustellen.
Was die Sinnhaftigkeit angeht schließe ich mich zu 100% a.schubart weiter unten an. Aus meiner Sicht nur sinnvoll für Pflegeeinrichtungen. Aber das ist ein anderes Thema.
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kroetzi schrieb:
Wir Physios sind halt nicht die einzigen....
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Stefan Arnold schrieb:
Schickt jeder Praxis 100 Testkits und eine Kurzbeschreibung wie sie anzuwenden sind. Ich denke das würden die meisten Ungeschulten hinbekommen.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e.V. - Corona Testzentrum
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Jan Dieckmann schrieb:
Nach mehreren Mails und Anrufen weiß ich jetzt wenigstens wo in Fürth die Reihentestungen vorgenommen werden und wie man sich dort anmeldet.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Fürth e.V. - Corona Testzentrum
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Jytte schrieb:
Als die nationale Teststrategie auf der Seite des RKI (schaue da jeden Tag rein) veröffentlicht wurde, habe ich mich schon gefragt, wie das praktisch umgesetzt werden und wo das zur Durchführung berechtigte geschulte Personal herkommen und wann der sinnvollste Zeitpunkt für die 1x wöchentliche Testung wäre...
Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und bindet meiner Meinung nach nur Kapazitäten die wo anders dringend benötigt werden. Die Gesundheitsämter und Test Labore sind doch eh schon am Limit und drüber hinaus .
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Stefan Arnold schrieb:
Der Schnelltest würde aber keine Kapazitäten binden und ich hatte jetzt 2 infizierte Angestellte und das Gesundheitsamt hat sich 0 um den Rest der Angestellten gekümmert somit hatte ich nach Infektionsschutzgesetz für die restlichen Mitarbeiter keinen Anspruch auf Verdienstausfall und gleichzeitig gab es auch keine Quarantäneansagen für die Kollegen. Da lässt du weiter arbeiten weil du nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben kannst und bangst eine Woche ob sich noch jemand angesteckt hat, Patient oder Angestellter. In diesem Fall hätte ich da im Abstand von 3 Tagen 2x einen Schnelltest an den Kollegen durchgeführt (die Patienten der letzten 3 Tage hatten wir selbständig informiert) und hätte ruhiger schlafen können.
:thumbsup:
@ Stefan Arnold : was die Kapazität im Labor angeht stimmt das. Wenn der Schnelltest aber jemand als positiv erkennt, dann bekommst du ja noch lange nicht eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz. Dazu muss der Betreffende MA erstmal nochnden positiven PCR Test haben und dann muss noch eine offizielle Quarantäne verhängt werden. Solange machst du dann freiwillig aus lauter Panik schon mal die Praxis zu und bekommst dafür: NICHTS.
Da finde ich das bisherige Vorgehen viel sinnvoller: solange Menschen symptomfrei sind gehen wir davon aus, dass das Restrisiko durch ausreichende Schutzkleidung sehr stark gemindert wird.
Alles andere ist doch uferlos! Wieviele superspreader events sind in den letzten 8 Monaten in Therapiepraxen aufgetreten??
Edit: ganz anders sieht es z.B. in Pflegeeinrichtungen aus. Hier lohnt sich sicher ein Nachdenken, wie das ganze effektiv gestaltet werden kann. Aber auch das braucht ein Konzept und nicht ein wildes Streuen...
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Susulo schrieb:
@a. schubart:
:thumbsup:
@ Stefan Arnold : was die Kapazität im Labor angeht stimmt das. Wenn der Schnelltest aber jemand als positiv erkennt, dann bekommst du ja noch lange nicht eine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz. Dazu muss der Betreffende MA erstmal nochnden positiven PCR Test haben und dann muss noch eine offizielle Quarantäne verhängt werden. Solange machst du dann freiwillig aus lauter Panik schon mal die Praxis zu und bekommst dafür: NICHTS.
Da finde ich das bisherige Vorgehen viel sinnvoller: solange Menschen symptomfrei sind gehen wir davon aus, dass das Restrisiko durch ausreichende Schutzkleidung sehr stark gemindert wird.
Alles andere ist doch uferlos! Wieviele superspreader events sind in den letzten 8 Monaten in Therapiepraxen aufgetreten??
Edit: ganz anders sieht es z.B. in Pflegeeinrichtungen aus. Hier lohnt sich sicher ein Nachdenken, wie das ganze effektiv gestaltet werden kann. Aber auch das braucht ein Konzept und nicht ein wildes Streuen...
Die Pflegeheime sagen hier die haben kein Personal um Besucher zu testen !
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a schubart schrieb:
Auch Schnelltests dürfen nur von Krankenschwestern MTA etc. gemacht werden!
Die Pflegeheime sagen hier die haben kein Personal um Besucher zu testen !
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a schubart schrieb:
Mir ist persönlich noch nicht klar welchen Nutzen das testen jetzt hat . Viel sinnvoller ist das arbeiten mit hoher schutzausrüstung .
Ein Test ist nur eine Momentaufnahme und bindet meiner Meinung nach nur Kapazitäten die wo anders dringend benötigt werden. Die Gesundheitsämter und Test Labore sind doch eh schon am Limit und drüber hinaus .
Gleichzeitig werden Mitarbeiter fast überhaupt nicht getestet.
Über den Umgang mit Personal, dass der Risikogruppe angehört, gibt es bis heute keine konkreten Pläne.
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USpre schrieb:
Krankenhäuser verlangen mittlerweile von allen PatientInnen einen aktuellen negativen covid-19-Test bei Aufnahme.
Gleichzeitig werden Mitarbeiter fast überhaupt nicht getestet.
Über den Umgang mit Personal, dass der Risikogruppe angehört, gibt es bis heute keine konkreten Pläne.
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Priebus schrieb:
Also Arztpraxen und Heilmittelpraxen fallen unter §4 abs 2 nr. 5 testverordnung und nach § 6 abs 3 können nur Einrichtungen gemäß 4 abs 2 nr 1 bis 4 selbst testen. Insofern gilt das gar nicht für die Heilmittelpraxen. Können die Verbände nicht lesen oder ich nicht. Viele Grüße
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