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Düsseldorf

Hallo! Ich bin Stylianos Karavelis.
In meiner Praxis in
Düsseldorf-Flingern verfolgen wir
ein klares Ziel: Wir wollen, dass
unsere Patienten sich vom ersten
Moment an gut aufgehoben fühlen.
Bei uns erwartet dich kein steriles
Klinik-Flair, sondern ein modernes,
helles Ambiente und ein Team, das
mit Leidenschaft bei der Sache ist.
Wir arbeiten ganzheitlich,
individuell und nehmen uns Zeit
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Warum du zu uns kommen solltest:
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Welche Abrechnungsposition ist möglich?

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Welche Abrechnungsposition ist möglich?
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burmacat
25.02.2014 17:13
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Versorgung einer Patientin mit einem Sprachcomputer schreibe ich eine fachdienstliche Stellungnahme, die zusammen mit der Empfehlung der Herstellerfirma an die Kasse geschickt wird. Hat schon mal jemand versucht, folgende Position dafür abzurechnen:

33301
Ausführlicher Bericht auf Anforderung des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung oder der Krankenkassen

Die Kasse oder der MDK hat es ja nun nicht direkt bei mir angefordert, deshalb vermute ich eher, dass ich es nicht abrechnen kann. Dennoch ist die Stellungnahme immer hilfreich für den Patienten, um das Gerät möglichst schnell bewilligt zu bekommen und die Herstellerfirma bittet auch darum.
Mir geht es da ums Prinzip, da ich meine Zeit investiere, und es sich um einen ausführlicheren Bericht handelt als den normalen Behandlungsbericht (der zudem eh nicht vergütet wird). Ab und an schreibe ich eben diese Stellungnahmen und möchte sie den Patienten nicht in Rechnung stellen.

Ich tendiere dazu, die Position einfach mit auf die Rechnung an die Kasse zu setzen und zu schauen, was passiert.

Noch was: Zuvor erfolgt ja immer ein Beratungsgespräch durch die Firma zuhause beim Patienten, bei dem ich auch zugegen bin. Darf ich den Zeitaufwand als Therapieeinheit abrechnen bzw. sogar die Hausbesuchspauschale einfordern (sonst kommt die Patientin immer zu mir in die Praxis, daher ist kein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt)?

Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Versorgung einer Patientin mit einem Sprachcomputer schreibe ich eine fachdienstliche Stellungnahme, die zusammen mit der Empfehlung der Herstellerfirma an die Kasse geschickt wird. Hat schon mal jemand versucht, folgende Position dafür abzurechnen: 33301 Ausführlicher Bericht auf Anforderung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder der Krankenkassen Die Kasse oder der MDK hat es ja nun nicht direkt bei mir angefordert, deshalb vermute ich eher, dass ich es nicht abrechnen kann. Dennoch ist die Stellungnahme immer hilfreich für den Patienten, um das Gerät möglichst schnell bewilligt zu bekommen und die Herstellerfirma bittet auch darum. Mir geht es da ums Prinzip, da ich meine Zeit investiere, und es sich um einen ausführlicheren Bericht handelt als den normalen Behandlungsbericht (der zudem eh nicht vergütet wird). Ab und an schreibe ich eben diese Stellungnahmen und möchte sie den Patienten nicht in Rechnung stellen. Ich tendiere dazu, die Position einfach mit auf die Rechnung an die Kasse zu setzen und zu schauen, was passiert. Noch was: Zuvor erfolgt ja immer ein Beratungsgespräch durch die Firma zuhause beim Patienten, bei dem ich auch zugegen bin. Darf ich den Zeitaufwand als Therapieeinheit abrechnen bzw. sogar die Hausbesuchspauschale einfordern (sonst kommt die Patientin immer zu mir in die Praxis, daher ist kein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt)? Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!
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burmacat schrieb:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die Versorgung einer Patientin mit einem Sprachcomputer schreibe ich eine fachdienstliche Stellungnahme, die zusammen mit der Empfehlung der Herstellerfirma an die Kasse geschickt wird. Hat schon mal jemand versucht, folgende Position dafür abzurechnen:

33301
Ausführlicher Bericht auf Anforderung des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung oder der Krankenkassen

Die Kasse oder der MDK hat es ja nun nicht direkt bei mir angefordert, deshalb vermute ich eher, dass ich es nicht abrechnen kann. Dennoch ist die Stellungnahme immer hilfreich für den Patienten, um das Gerät möglichst schnell bewilligt zu bekommen und die Herstellerfirma bittet auch darum.
Mir geht es da ums Prinzip, da ich meine Zeit investiere, und es sich um einen ausführlicheren Bericht handelt als den normalen Behandlungsbericht (der zudem eh nicht vergütet wird). Ab und an schreibe ich eben diese Stellungnahmen und möchte sie den Patienten nicht in Rechnung stellen.

Ich tendiere dazu, die Position einfach mit auf die Rechnung an die Kasse zu setzen und zu schauen, was passiert.

Noch was: Zuvor erfolgt ja immer ein Beratungsgespräch durch die Firma zuhause beim Patienten, bei dem ich auch zugegen bin. Darf ich den Zeitaufwand als Therapieeinheit abrechnen bzw. sogar die Hausbesuchspauschale einfordern (sonst kommt die Patientin immer zu mir in die Praxis, daher ist kein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt)?

Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!

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Gnulda
28.02.2014 12:31
burmacat schrieb:

> Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!


Hallo!
Prima; Dein Finger zeigt auf die Wunde Stelle:
Das Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern-Verzeichnis
kennt Positionen, die unsere Logo-Verträge nicht kennen.
Warum eigentlich nicht?
Wer legt fest, welche Positionen in die Verträge aufgenommen werden und welche nicht?

Gnulda



[bearbeitet am 03.03.14 15:21]
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burmacat schrieb: > Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen! Hallo! Prima; Dein Finger zeigt auf die Wunde Stelle: Das Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern-Verzeichnis kennt Positionen, die unsere Logo-Verträge nicht kennen. Warum eigentlich nicht? Wer legt fest, welche Positionen in die Verträge aufgenommen werden und welche nicht? Gnulda [bearbeitet am 03.03.14 15:21]
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Gnulda schrieb:

burmacat schrieb:

> Wie macht ihr das? Bin dankbar über Anregungen!


Hallo!
Prima; Dein Finger zeigt auf die Wunde Stelle:
Das Bundeseinheitliche Heilmittelpositionsnummern-Verzeichnis
kennt Positionen, die unsere Logo-Verträge nicht kennen.
Warum eigentlich nicht?
Wer legt fest, welche Positionen in die Verträge aufgenommen werden und welche nicht?

Gnulda



[bearbeitet am 03.03.14 15:21]



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