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Langenfeld (Rheinland)

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Verordnung - Myo

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Neues Thema
Verordnung - Myo
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silgreif
07.02.2017 13:52
Wir bekommen in unserer Praxis immer wieder Verordnungen vom ZA wo

Myofunktionelle Therapie/ -Störung drauf steht.

Mir wurde vo diveresen Jahren schon mitgeteilt, das dies nicht so draustehen darf.

Kann mir das jemand bestätigen oder ggf. auch das Gegenteil?

Vielen Dank im vorraus.
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Wir bekommen in unserer Praxis immer wieder Verordnungen vom ZA wo Myofunktionelle Therapie/ -Störung drauf steht. Mir wurde vo diveresen Jahren schon mitgeteilt, das dies nicht so draustehen darf. Kann mir das jemand bestätigen oder ggf. auch das Gegenteil? Vielen Dank im vorraus.
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silgreif schrieb:

Wir bekommen in unserer Praxis immer wieder Verordnungen vom ZA wo

Myofunktionelle Therapie/ -Störung drauf steht.

Mir wurde vo diveresen Jahren schon mitgeteilt, das dies nicht so draustehen darf.

Kann mir das jemand bestätigen oder ggf. auch das Gegenteil?

Vielen Dank im vorraus.

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Susulo
07.02.2017 15:51
hmm, also ich ließ ne Zeit lang auch immer "partielle Dyslalie" draufschreiben. In letzter Zeit war es mir zu blöd und ich habs draufankommen lassen und bislang noch keine Absetzung.

Ab 1.7. ist das m.E. definitiv nicht mehr nötig, denn da haben die Zahnärzte einen eigenen Schlüssel, guckst du hier: Link

Ich würde bei Myofunktioneller Störung dann (also ab 1.7.) den Schlüssel SCZ nehmen, da steht im Katalog ausdrücklich als Indikationsgruppe "viscerales Schluckmuster" und für die Leitsymptomatik "Störungen in der oralen Phase des Schluckaktes". Also kein künstlicher Umweg mehr über eine Sprechstörung, die es gar nicht gibt.
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• C. DBO
• Dúnhan
hmm, also ich ließ ne Zeit lang auch immer "partielle Dyslalie" draufschreiben. In letzter Zeit war es mir zu blöd und ich habs draufankommen lassen und bislang noch keine Absetzung. Ab 1.7. ist das m.E. definitiv nicht mehr nötig, denn da haben die Zahnärzte einen eigenen Schlüssel, guckst du hier: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4291/2016-12-15_HeilM-RL-ZAE_Erstfassung_Heilmittelkatalog.pdf Ich würde bei Myofunktioneller Störung dann (also ab 1.7.) den Schlüssel SCZ nehmen, da steht im Katalog ausdrücklich als Indikationsgruppe "viscerales Schluckmuster" und für die Leitsymptomatik "Störungen in der oralen Phase des Schluckaktes". Also kein künstlicher Umweg mehr über eine Sprechstörung, die es gar nicht gibt.
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silgreif
08.02.2017 08:41
Danke für die Anwort

wir lassen das derzeit immer ändern. auf Logopädische Therapie.
Es häuft sich halt in letzter Zeit sehr und ist auch aufwendig das immer wieder ändern zu lassen.
Wenn Myofunktionelle Therapie von den KK aktzemptiert werden würde, bräucht man den Aufwand nicht betreiben und es so belassen.
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Danke für die Anwort wir lassen das derzeit immer ändern. auf Logopädische Therapie. Es häuft sich halt in letzter Zeit sehr und ist auch aufwendig das immer wieder ändern zu lassen. Wenn Myofunktionelle Therapie von den KK aktzemptiert werden würde, bräucht man den Aufwand nicht betreiben und es so belassen.
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silgreif schrieb:

Danke für die Anwort

wir lassen das derzeit immer ändern. auf Logopädische Therapie.
Es häuft sich halt in letzter Zeit sehr und ist auch aufwendig das immer wieder ändern zu lassen.
Wenn Myofunktionelle Therapie von den KK aktzemptiert werden würde, bräucht man den Aufwand nicht betreiben und es so belassen.

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Susulo schrieb:

hmm, also ich ließ ne Zeit lang auch immer "partielle Dyslalie" draufschreiben. In letzter Zeit war es mir zu blöd und ich habs draufankommen lassen und bislang noch keine Absetzung.

Ab 1.7. ist das m.E. definitiv nicht mehr nötig, denn da haben die Zahnärzte einen eigenen Schlüssel, guckst du hier: Link

Ich würde bei Myofunktioneller Störung dann (also ab 1.7.) den Schlüssel SCZ nehmen, da steht im Katalog ausdrücklich als Indikationsgruppe "viscerales Schluckmuster" und für die Leitsymptomatik "Störungen in der oralen Phase des Schluckaktes". Also kein künstlicher Umweg mehr über eine Sprechstörung, die es gar nicht gibt.

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asima
29.03.2017 21:53
Also ich kenne: Dyslalie soll drauf und x mal Logopädie. Das passt. Theoretisch unterliegen ZÄ nicht HMR. Daher kein ICD-10 oder IK nötig. Ist der Schlüssel ab Juli dann MUSS oder KANN?

LG
Asima
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Also ich kenne: Dyslalie soll drauf und x mal Logopädie. Das passt. Theoretisch unterliegen ZÄ nicht HMR. Daher kein ICD-10 oder IK nötig. Ist der Schlüssel ab Juli dann MUSS oder KANN? LG Asima
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C. DBO
30.03.2017 06:35
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C. DBO schrieb:

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asima schrieb:

Also ich kenne: Dyslalie soll drauf und x mal Logopädie. Das passt. Theoretisch unterliegen ZÄ nicht HMR. Daher kein ICD-10 oder IK nötig. Ist der Schlüssel ab Juli dann MUSS oder KANN?

LG
Asima



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