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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Neue HMR Behandlungsdauer

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Neues Thema
Neue HMR Behandlungsdauer
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sprewi
07.12.2020 20:09
Liebe Kollegen,gerade hatte ich ein sehr interessantes Onlineseminar bei Optica zu den neuen HMR-Formularen. Was gar nicht besprochen wurde, ist die Behandlunsdauer. Das ist ja bei uns schon wichtig. Wo trägt der Arzt denn ein, ob 30, 45 oder 60 Minuten behandelt werden soll? Weiß darüber schon jemand Bescheid.LG Sprewi
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Liebe Kollegen,gerade hatte ich ein sehr interessantes Onlineseminar bei Optica zu den neuen HMR-Formularen. Was gar nicht besprochen wurde, ist die Behandlunsdauer. Das ist ja bei uns schon wichtig. Wo trägt der Arzt denn ein, ob 30, 45 oder 60 Minuten behandelt werden soll? Weiß darüber schon jemand Bescheid.LG Sprewi
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Susulo
07.12.2020 22:07
Weiß glaub niemand.

Ich sehe 2 Möglichkeiten:


1. Der Arzt (m/w/d) schreibt bei Nr 5 "Heilmittel" die Dauer dazu, also z. B. "Sprechtherapie 45 min"
Bislang waren mir die Kreuzle bei Heilmittel immer relativ wurscht, jetzt kannst du dir vermutlich den Mund fusselig reden, was der Unterschied zwischen Sprechen und Sprache ist...und wie Stimme von Sprechen zu differenzieren ist.

2. Ich rechne einfach 45 min ab und warte, was passiert. Positionen taxieren können wir ja auch nicht mehr. Nur noch ne Rechnung schreiben. Das ist auch sowas...
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Weiß glaub niemand. Ich sehe 2 Möglichkeiten: 1. Der Arzt (m/w/d) schreibt bei Nr 5 "Heilmittel" die Dauer dazu, also z. B. "Sprechtherapie 45 min" Bislang waren mir die Kreuzle bei Heilmittel immer relativ wurscht, jetzt kannst du dir vermutlich den Mund fusselig reden, was der Unterschied zwischen Sprechen und Sprache ist...und wie Stimme von Sprechen zu differenzieren ist. 2. Ich rechne einfach 45 min ab und warte, was passiert. Positionen taxieren können wir ja auch nicht mehr. Nur noch ne Rechnung schreiben. Das ist auch sowas...
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Susulo schrieb:

Weiß glaub niemand.

Ich sehe 2 Möglichkeiten:


1. Der Arzt (m/w/d) schreibt bei Nr 5 "Heilmittel" die Dauer dazu, also z. B. "Sprechtherapie 45 min"
Bislang waren mir die Kreuzle bei Heilmittel immer relativ wurscht, jetzt kannst du dir vermutlich den Mund fusselig reden, was der Unterschied zwischen Sprechen und Sprache ist...und wie Stimme von Sprechen zu differenzieren ist.

2. Ich rechne einfach 45 min ab und warte, was passiert. Positionen taxieren können wir ja auch nicht mehr. Nur noch ne Rechnung schreiben. Das ist auch sowas...

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ergo236
09.12.2020 17:23
In dem Webinar wurde doch gesagt, das zwingend auf der Rückseite zusätzlich zur Behandlungsart, die Behandlungsdauer eingetragen werden muss, da es sonst sein kann, das die Kasse nur die kürzeste Zeit vergütet.
Außerdem muss z.B. Kg ZNS Bobath eingetragen werden, da nicht mehr anhand der Leistungsziffern zu erkennen ist, was gemacht wurde.
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In dem Webinar wurde doch gesagt, das zwingend auf der Rückseite zusätzlich zur Behandlungsart, die Behandlungsdauer eingetragen werden muss, da es sonst sein kann, das die Kasse nur die kürzeste Zeit vergütet. Außerdem muss z.B. Kg ZNS Bobath eingetragen werden, da nicht mehr anhand der Leistungsziffern zu erkennen ist, was gemacht wurde.
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ergo236 schrieb:

In dem Webinar wurde doch gesagt, das zwingend auf der Rückseite zusätzlich zur Behandlungsart, die Behandlungsdauer eingetragen werden muss, da es sonst sein kann, das die Kasse nur die kürzeste Zeit vergütet.
Außerdem muss z.B. Kg ZNS Bobath eingetragen werden, da nicht mehr anhand der Leistungsziffern zu erkennen ist, was gemacht wurde.

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Susulo
09.12.2020 18:35
Naja, nett - und das darf ich in Zukunft immer selbst entscheiden?
Wäre mir neu.
Die Zeitangabe entspricht in der Logo halt der verordneten Leistung. Wenn keine draufsteht, wärs ne Blanko VO, ist aber noch nicht gültig.
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Naja, nett - und das darf ich in Zukunft immer selbst entscheiden? Wäre mir neu. Die Zeitangabe entspricht in der Logo halt der verordneten Leistung. Wenn keine draufsteht, wärs ne Blanko VO, ist aber noch nicht gültig.
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Susulo schrieb:

Naja, nett - und das darf ich in Zukunft immer selbst entscheiden?
Wäre mir neu.
Die Zeitangabe entspricht in der Logo halt der verordneten Leistung. Wenn keine draufsteht, wärs ne Blanko VO, ist aber noch nicht gültig.

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sprewi schrieb:

Liebe Kollegen,gerade hatte ich ein sehr interessantes Onlineseminar bei Optica zu den neuen HMR-Formularen. Was gar nicht besprochen wurde, ist die Behandlunsdauer. Das ist ja bei uns schon wichtig. Wo trägt der Arzt denn ein, ob 30, 45 oder 60 Minuten behandelt werden soll? Weiß darüber schon jemand Bescheid.LG Sprewi

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regiologo
08.12.2020 07:38
Grundsätzlich ist doch die Behandlungsdauer nach SGB an die individuelle und aktuelle Situation des Patienten anzupassen.
Wenn beispielsweise 60 Min. verordnet wurden, der (z. B. multimorbide) Patient aber nur die dokumentierten 30 Min. durchhalten kann, werden die nicht geleisten 30 Min. von der GKV im Rahmen des Annahmeverzuges des Pat. mangels Taxierungsfeldern des neuen Muster 13 trotzdem erstattet oder wie oder was .. ? Fragen über Fragen !


Jetzt muss ich diese hochgelobten Reformen seit über 3 Jahrzehnten miterleben. Jedes Mal werden die "Bauchlandungen" der politischen Akteure peinlicher und härter. Der Mensch als Patient und eigentlicher Protagonist ist doch nur noch zu einer politisch unangenehmen zu verwaltenden, angeblich nur kostenintensiven Randerscheinung degradiert worden.
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• sprewi
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Grundsätzlich ist doch die Behandlungsdauer nach SGB an die individuelle und aktuelle Situation des Patienten anzupassen. Wenn beispielsweise 60 Min. verordnet wurden, der (z. B. multimorbide) Patient aber nur die dokumentierten 30 Min. durchhalten kann, werden die nicht geleisten 30 Min. von der GKV im Rahmen des Annahmeverzuges des Pat. mangels Taxierungsfeldern des neuen Muster 13 trotzdem erstattet oder wie oder was .. ? Fragen über Fragen ! Jetzt muss ich diese hochgelobten Reformen seit über 3 Jahrzehnten miterleben. Jedes Mal werden die "Bauchlandungen" der politischen Akteure peinlicher und härter. Der Mensch als Patient und eigentlicher Protagonist ist doch nur noch zu einer politisch unangenehmen zu verwaltenden, angeblich nur kostenintensiven Randerscheinung degradiert worden.
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regiologo schrieb:

Grundsätzlich ist doch die Behandlungsdauer nach SGB an die individuelle und aktuelle Situation des Patienten anzupassen.
Wenn beispielsweise 60 Min. verordnet wurden, der (z. B. multimorbide) Patient aber nur die dokumentierten 30 Min. durchhalten kann, werden die nicht geleisten 30 Min. von der GKV im Rahmen des Annahmeverzuges des Pat. mangels Taxierungsfeldern des neuen Muster 13 trotzdem erstattet oder wie oder was .. ? Fragen über Fragen !


Jetzt muss ich diese hochgelobten Reformen seit über 3 Jahrzehnten miterleben. Jedes Mal werden die "Bauchlandungen" der politischen Akteure peinlicher und härter. Der Mensch als Patient und eigentlicher Protagonist ist doch nur noch zu einer politisch unangenehmen zu verwaltenden, angeblich nur kostenintensiven Randerscheinung degradiert worden.

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PT-Morris
08.12.2020 14:18
Steht doch im neuen HMK, z.B. Stimmtherapie-30 usw.
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Steht doch im neuen HMK, z.B. Stimmtherapie-30 usw.
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PT-Morris schrieb:

Steht doch im neuen HMK, z.B. Stimmtherapie-30 usw.

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regiologo
08.12.2020 16:08
@PT-Morris

Klar steht das in den neuen HMK, so wie in den alten auch schon.

Nun behandele ich aber nicht auf Rezept (Rezeptur), da ich kein Apotheker bin, welcher in der Regel auch keine Abweichungen von Dosis und Wirkstoff vornehmen darf; sondern auf Verordnung:
Will heißen, die Verordnung gibt den Höchstrahmen der Behandlung in Zeit / Menge / Frequenz für einen GKV-Versicherten vor. Nicht nur aus diesem Grund heißt es ja auch Rahmenvertrag und nicht Behandlungsvorschriften.

Nach Reaktionslage des Patienten kann und muss ich diese Vorgaben nach SGB auch nach unten abändern können.
Das dies nicht die Regel ist, dürfte klar sein, da das, was einem Patienten nach WANZ zusteht, mindestens auf "Kante genäht" ist.
Bei z. B. Radio / Chemo behandelten Ca.-Patienten bekomme ich 60 Minuten verordnet, kann jedoch formal unschädlich und dokumentiert auf 45 oder 30 Minuten runtergehen, wenn es der Reaktionslage des Patienten entspricht.
Dies hat meinem Kenntnisstand nach im neuen Muster 13 (noch) keine Berücksichtigung gefunden.

Zumindestens ist dem hauptberuflichen Hotelier im Formularausschuss als Entwurfsverfasser zugetragen worden, dass die inzwischen berühmt-berüchtigte rückseitige Unterschriftenzeile 13 im neuen Muster 13 fehlt und möglicherweise ergänzt werden müsste. Satiremodus: AUS

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@PT-Morris Klar steht das in den neuen HMK, so wie in den alten auch schon. Nun behandele ich aber nicht auf Rezept (Rezeptur), da ich kein Apotheker bin, welcher in der Regel auch keine Abweichungen von Dosis und Wirkstoff vornehmen darf; sondern auf Verordnung: Will heißen, die Verordnung gibt den Höchstrahmen der Behandlung in Zeit / Menge / Frequenz für einen GKV-Versicherten vor. Nicht nur aus diesem Grund heißt es ja auch Rahmenvertrag und nicht Behandlungsvorschriften. Nach Reaktionslage des Patienten kann und muss ich diese Vorgaben nach SGB auch nach unten abändern können. Das dies nicht die Regel ist, dürfte klar sein, da das, was einem Patienten nach WANZ zusteht, mindestens auf "Kante genäht" ist. Bei z. B. Radio / Chemo behandelten Ca.-Patienten bekomme ich 60 Minuten verordnet, kann jedoch formal unschädlich und dokumentiert auf 45 oder 30 Minuten runtergehen, wenn es der Reaktionslage des Patienten entspricht. Dies hat meinem Kenntnisstand nach im neuen Muster 13 (noch) keine Berücksichtigung gefunden. Zumindestens ist dem hauptberuflichen Hotelier im Formularausschuss als Entwurfsverfasser zugetragen worden, dass die inzwischen berühmt-berüchtigte rückseitige Unterschriftenzeile 13 im neuen Muster 13 fehlt und möglicherweise ergänzt werden müsste. Satiremodus: AUS
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PT-Morris
10.12.2020 18:33
Aus vertretbaren Gründen kann individuell im Einzelfall von der Regelbehandlungszeit nach unten abgewichen werden. Ansonsten wird die Zeitangabe für den Preis der Behandlung benötigt. Was war eigentlich die Frage?
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Aus vertretbaren Gründen kann individuell im Einzelfall von der Regelbehandlungszeit nach unten abgewichen werden. Ansonsten wird die Zeitangabe für den Preis der Behandlung benötigt. Was war eigentlich die Frage?
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PT-Morris schrieb:

Aus vertretbaren Gründen kann individuell im Einzelfall von der Regelbehandlungszeit nach unten abgewichen werden. Ansonsten wird die Zeitangabe für den Preis der Behandlung benötigt. Was war eigentlich die Frage?

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regiologo schrieb:

@PT-Morris

Klar steht das in den neuen HMK, so wie in den alten auch schon.

Nun behandele ich aber nicht auf Rezept (Rezeptur), da ich kein Apotheker bin, welcher in der Regel auch keine Abweichungen von Dosis und Wirkstoff vornehmen darf; sondern auf Verordnung:
Will heißen, die Verordnung gibt den Höchstrahmen der Behandlung in Zeit / Menge / Frequenz für einen GKV-Versicherten vor. Nicht nur aus diesem Grund heißt es ja auch Rahmenvertrag und nicht Behandlungsvorschriften.

Nach Reaktionslage des Patienten kann und muss ich diese Vorgaben nach SGB auch nach unten abändern können.
Das dies nicht die Regel ist, dürfte klar sein, da das, was einem Patienten nach WANZ zusteht, mindestens auf "Kante genäht" ist.
Bei z. B. Radio / Chemo behandelten Ca.-Patienten bekomme ich 60 Minuten verordnet, kann jedoch formal unschädlich und dokumentiert auf 45 oder 30 Minuten runtergehen, wenn es der Reaktionslage des Patienten entspricht.
Dies hat meinem Kenntnisstand nach im neuen Muster 13 (noch) keine Berücksichtigung gefunden.

Zumindestens ist dem hauptberuflichen Hotelier im Formularausschuss als Entwurfsverfasser zugetragen worden, dass die inzwischen berühmt-berüchtigte rückseitige Unterschriftenzeile 13 im neuen Muster 13 fehlt und möglicherweise ergänzt werden müsste. Satiremodus: AUS

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asima
10.12.2020 21:56
Naja, 30 Min. bei Stimme wäre aus meiner Sicht Quatsch. Auf fünfundvierzig Minuten gehen wäre ja nach oben korrigieren. Auf einem aktuellen Rezept darf ich es lt. AOK noch nicht eintragen, auch zu C.-Zeiten, sonst würde die Zahlung auf 30 von 45 Minuten gekürzt...
Ach ist das schön, dass alles einfacher wird... (Ironie)
Wollen wir wetten, wer die meisten alten Verirdnungsformulare im neuen Jahr bekommt???
LG Asima
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Naja, 30 Min. bei Stimme wäre aus meiner Sicht Quatsch. Auf fünfundvierzig Minuten gehen wäre ja nach oben korrigieren. Auf einem aktuellen Rezept darf ich es lt. AOK noch nicht eintragen, auch zu C.-Zeiten, sonst würde die Zahlung auf 30 von 45 Minuten gekürzt... Ach ist das schön, dass alles einfacher wird... (Ironie) Wollen wir wetten, wer die meisten alten Verirdnungsformulare im neuen Jahr bekommt??? LG Asima
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Susulo
11.12.2020 06:59
So isses.
30 min sind allgemein Blödsinn. Ich mache das extrem selten.
Mein Verdacht ist, dass die Kostenträger genau da hin wollen und deshalb die Zeitangabe bewusst fehlt. Das heißt, dass im ersten Quartal bestimmt 60-80% von uns "ehrenamtlich" pro Woche etwa 10 Stunden zusätzlich machen, da alles runtergekürzt wird.
Billiger wird es bei 30 min natürlich nicht. Sämtliche Therapien würden statt 1-2 eher 3-4 Jahren dauern....und wenn ich statt 40 60 TE mach, kostets auch gleich.
Wobei es für mich außerhalb der Diskussion ist. Ich würde und werde so nicht arbeiten.

Wie auch immer: der neue Vertrag liegt noch nicht vor. Die Mitglueder von Logo Deutschland bekommen ihn nächste Woche und stimmen dann darüber ab, ob der Verband das unterzeichnen soll. Stimmen die Mitglieder dagegen, gehts in die Schiedsrunde.
Schaun wir mal.
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So isses. 30 min sind allgemein Blödsinn. Ich mache das extrem selten. Mein Verdacht ist, dass die Kostenträger genau da hin wollen und deshalb die Zeitangabe bewusst fehlt. Das heißt, dass im ersten Quartal bestimmt 60-80% von uns "ehrenamtlich" pro Woche etwa 10 Stunden zusätzlich machen, da alles runtergekürzt wird. Billiger wird es bei 30 min natürlich nicht. Sämtliche Therapien würden statt 1-2 eher 3-4 Jahren dauern....und wenn ich statt 40 60 TE mach, kostets auch gleich. Wobei es für mich außerhalb der Diskussion ist. Ich würde und werde so nicht arbeiten. Wie auch immer: der neue Vertrag liegt noch nicht vor. Die Mitglueder von Logo Deutschland bekommen ihn nächste Woche und stimmen dann darüber ab, ob der Verband das unterzeichnen soll. Stimmen die Mitglieder dagegen, gehts in die Schiedsrunde. Schaun wir mal.
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Susulo schrieb:

So isses.
30 min sind allgemein Blödsinn. Ich mache das extrem selten.
Mein Verdacht ist, dass die Kostenträger genau da hin wollen und deshalb die Zeitangabe bewusst fehlt. Das heißt, dass im ersten Quartal bestimmt 60-80% von uns "ehrenamtlich" pro Woche etwa 10 Stunden zusätzlich machen, da alles runtergekürzt wird.
Billiger wird es bei 30 min natürlich nicht. Sämtliche Therapien würden statt 1-2 eher 3-4 Jahren dauern....und wenn ich statt 40 60 TE mach, kostets auch gleich.
Wobei es für mich außerhalb der Diskussion ist. Ich würde und werde so nicht arbeiten.

Wie auch immer: der neue Vertrag liegt noch nicht vor. Die Mitglueder von Logo Deutschland bekommen ihn nächste Woche und stimmen dann darüber ab, ob der Verband das unterzeichnen soll. Stimmen die Mitglieder dagegen, gehts in die Schiedsrunde.
Schaun wir mal.

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asima schrieb:

Naja, 30 Min. bei Stimme wäre aus meiner Sicht Quatsch. Auf fünfundvierzig Minuten gehen wäre ja nach oben korrigieren. Auf einem aktuellen Rezept darf ich es lt. AOK noch nicht eintragen, auch zu C.-Zeiten, sonst würde die Zahlung auf 30 von 45 Minuten gekürzt...
Ach ist das schön, dass alles einfacher wird... (Ironie)
Wollen wir wetten, wer die meisten alten Verirdnungsformulare im neuen Jahr bekommt???
LG Asima

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regiologo
10.12.2020 22:52
Habe die maßgebliche grüne Kasse vor Ort bereits informiert, dass ich alle Patienten mit ungültigen Verordnungen ab 01.01.2021 stante pede vorbeischicken werde.
Eine ungültige Verordnung untergräbt den Rechtsanspruch, die Versorgungsverpflichtung und die Notwendigkeit der Behandlung.

SGB V § 2 (4)
Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
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Habe die maßgebliche grüne Kasse vor Ort bereits informiert, dass ich alle Patienten mit ungültigen Verordnungen ab 01.01.2021 stante pede vorbeischicken werde. Eine ungültige Verordnung untergräbt den Rechtsanspruch, die Versorgungsverpflichtung und die Notwendigkeit der Behandlung. SGB V § 2 (4) [b]Krankenkassen[/b], Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
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regiologo schrieb:

Habe die maßgebliche grüne Kasse vor Ort bereits informiert, dass ich alle Patienten mit ungültigen Verordnungen ab 01.01.2021 stante pede vorbeischicken werde.
Eine ungültige Verordnung untergräbt den Rechtsanspruch, die Versorgungsverpflichtung und die Notwendigkeit der Behandlung.

SGB V § 2 (4)
Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.



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