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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Fahrgelderstattung für MA

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Neues Thema
Fahrgelderstattung für MA
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Anonymer Teilnehmer
21.02.2015 17:53
Hallo,

eine Frage an die PI´s mit Angestellten:
Wie vergütet Ihr den zusätzlichen Aufwand Eurer MA´s, wenn sie mit dem eigenen FZ Hausbesuche machen? Bisher habe ich die Pauschale der Krankenkassen immer als Zusatzleistung gezahlt und meine MA´s haben diese auch beim Finanzamt angegeben. Leider haben dort einige Sachbearbeiter Mist gebaut und ich habe jetzt den Ärger und muss mir für die Zukunft eine andere Lösung einfallen lassen, die für alle Seiten fair ist, denn nur das km-Geld zu zahlen wäre für den zeitlichen Aufwand zu wenig, finde ich.
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Hallo, eine Frage an die PI´s mit Angestellten: Wie vergütet Ihr den zusätzlichen Aufwand Eurer MA´s, wenn sie mit dem eigenen FZ Hausbesuche machen? Bisher habe ich die Pauschale der Krankenkassen immer als Zusatzleistung gezahlt und meine MA´s haben diese auch beim Finanzamt angegeben. Leider haben dort einige Sachbearbeiter Mist gebaut und ich habe jetzt den Ärger und muss mir für die Zukunft eine andere Lösung einfallen lassen, die für alle Seiten fair ist, denn nur das km-Geld zu zahlen wäre für den zeitlichen Aufwand zu wenig, finde ich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

eine Frage an die PI´s mit Angestellten:
Wie vergütet Ihr den zusätzlichen Aufwand Eurer MA´s, wenn sie mit dem eigenen FZ Hausbesuche machen? Bisher habe ich die Pauschale der Krankenkassen immer als Zusatzleistung gezahlt und meine MA´s haben diese auch beim Finanzamt angegeben. Leider haben dort einige Sachbearbeiter Mist gebaut und ich habe jetzt den Ärger und muss mir für die Zukunft eine andere Lösung einfallen lassen, die für alle Seiten fair ist, denn nur das km-Geld zu zahlen wäre für den zeitlichen Aufwand zu wenig, finde ich.

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morpheus-06
21.02.2015 19:20
die Fahrzeit ist immer Arbeitszeit, die KM kannst du zusätzlich mit 30Cent vergüten. Die FA Sachbearbeiter haben keinen Mist gebaut, sondern du wenn du die GKV Pauschalen zusätzlich bezahlst. Da werden alle Abgaben für beide Seiten fällig.
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• limone
• Papa Alpaka
die Fahrzeit ist immer Arbeitszeit, die KM kannst du zusätzlich mit 30Cent vergüten. Die FA Sachbearbeiter haben keinen Mist gebaut, sondern du wenn du die GKV Pauschalen zusätzlich bezahlst. Da werden alle Abgaben für beide Seiten fällig.
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Papa Alpaka
21.02.2015 21:58
Cave: Wenn du duldest das deine MA im eigenen KFZ Dienstfahrten unternehmen bist du ggf. verpflichtet ein mindestens gleichwertiges KFZ zur Verfügung zu stellen sollte der Privat(!)Wagen deines MA während einer Dienstfahrt Schaden nehmen. Ich informiere mich grundsätzlich über den Wert des Fahrzeuges das Menschen in meinem Auftrag verwenden möchten und weise ggf. ein Fahrzeug meiner Wahl zu sollte sich herausstellen das ich nicht in der Lage/bereit bin dieses ggf. zu ersetzen. Für alle anderen habe ich eine Vereinbarung mit dem KFZ-Mechaniker meines Vertrauens... ;)

Ich stelle "meinen" Leuten zwei Varianten zur Verfügung:

(1) €0,30 pro gefahrenem KM, nachgewiesen per Fahrtenbuch bzw. Fahrtenliste

(2) Entschädigung tatsächlichen Aufwandes, berechnet aus Aufwendungen zum Unterhalt des Fahrzeuges im Laufe eines Jahres und dem auf meine Anweisungen entfallenden Teil der Jahreslaufleistung (November-Oktober, Auszahlung Mitte bis Ende November. Für manche fast wie Weihnachtsgeld ;))

Dazu zwei wichtige Ergänzungen:
(3) Es sind grundsätzlich kostenfreie Parkplätze zu verwenden, ansonsten werden Parkgebühren gegen Parkschein ersetzt.
(4) Die StVO ist Bestandteil der Arbeitsanweisungen, Verstöße gegen diese bezahlt jede(r) selbst ;)
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Cave: Wenn du duldest das deine MA im eigenen KFZ Dienstfahrten unternehmen bist du ggf. verpflichtet ein mindestens gleichwertiges KFZ zur Verfügung zu stellen sollte der Privat(!)Wagen deines MA während einer Dienstfahrt Schaden nehmen. Ich informiere mich grundsätzlich über den Wert des Fahrzeuges das Menschen in meinem Auftrag verwenden möchten und weise ggf. ein Fahrzeug meiner Wahl zu sollte sich herausstellen das ich nicht in der Lage/bereit bin dieses ggf. zu ersetzen. Für alle anderen habe ich eine Vereinbarung mit dem KFZ-Mechaniker meines Vertrauens... ;) Ich stelle "meinen" Leuten zwei Varianten zur Verfügung: (1) €0,30 pro gefahrenem KM, nachgewiesen per Fahrtenbuch bzw. Fahrtenliste (2) Entschädigung tatsächlichen Aufwandes, berechnet aus Aufwendungen zum Unterhalt des Fahrzeuges im Laufe eines Jahres und dem auf meine Anweisungen entfallenden Teil der Jahreslaufleistung (November-Oktober, Auszahlung Mitte bis Ende November. Für manche fast wie Weihnachtsgeld ;)) Dazu zwei wichtige Ergänzungen: (3) Es sind grundsätzlich kostenfreie Parkplätze zu verwenden, ansonsten werden Parkgebühren gegen Parkschein ersetzt. (4) Die StVO ist Bestandteil der Arbeitsanweisungen, Verstöße gegen diese bezahlt jede(r) selbst ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Cave: Wenn du duldest das deine MA im eigenen KFZ Dienstfahrten unternehmen bist du ggf. verpflichtet ein mindestens gleichwertiges KFZ zur Verfügung zu stellen sollte der Privat(!)Wagen deines MA während einer Dienstfahrt Schaden nehmen. Ich informiere mich grundsätzlich über den Wert des Fahrzeuges das Menschen in meinem Auftrag verwenden möchten und weise ggf. ein Fahrzeug meiner Wahl zu sollte sich herausstellen das ich nicht in der Lage/bereit bin dieses ggf. zu ersetzen. Für alle anderen habe ich eine Vereinbarung mit dem KFZ-Mechaniker meines Vertrauens... ;)

Ich stelle "meinen" Leuten zwei Varianten zur Verfügung:

(1) €0,30 pro gefahrenem KM, nachgewiesen per Fahrtenbuch bzw. Fahrtenliste

(2) Entschädigung tatsächlichen Aufwandes, berechnet aus Aufwendungen zum Unterhalt des Fahrzeuges im Laufe eines Jahres und dem auf meine Anweisungen entfallenden Teil der Jahreslaufleistung (November-Oktober, Auszahlung Mitte bis Ende November. Für manche fast wie Weihnachtsgeld ;))

Dazu zwei wichtige Ergänzungen:
(3) Es sind grundsätzlich kostenfreie Parkplätze zu verwenden, ansonsten werden Parkgebühren gegen Parkschein ersetzt.
(4) Die StVO ist Bestandteil der Arbeitsanweisungen, Verstöße gegen diese bezahlt jede(r) selbst ;)

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morpheus-06 schrieb:

die Fahrzeit ist immer Arbeitszeit, die KM kannst du zusätzlich mit 30Cent vergüten. Die FA Sachbearbeiter haben keinen Mist gebaut, sondern du wenn du die GKV Pauschalen zusätzlich bezahlst. Da werden alle Abgaben für beide Seiten fällig.

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C.Zimmermann
24.02.2015 07:35
Ich zahle 0,30 pro km bar und die HB - Pauschale der KK minus meinem AG- Anteil aufs Brutto, so dass auch dies ganz normal mit allen AN - Abgaben belastet ist. Warum sollten es die MA nochmal beim FA angeben? Sie geben dort nur den Arbeitsweg Wohnung - Praxis an.
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Ich zahle 0,30 pro km bar und die HB - Pauschale der KK minus meinem AG- Anteil aufs Brutto, so dass auch dies ganz normal mit allen AN - Abgaben belastet ist. Warum sollten es die MA nochmal beim FA angeben? Sie geben dort nur den Arbeitsweg Wohnung - Praxis an.
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C.Zimmermann schrieb:

Ich zahle 0,30 pro km bar und die HB - Pauschale der KK minus meinem AG- Anteil aufs Brutto, so dass auch dies ganz normal mit allen AN - Abgaben belastet ist. Warum sollten es die MA nochmal beim FA angeben? Sie geben dort nur den Arbeitsweg Wohnung - Praxis an.



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