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Garmisch-Partenkirchen Bayern

Wir sind ein Team von 12
Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften in
Garmisch-Partenkirchen. Die
Anmeldung ist immer besetzt, so
dass sich die Therapeuten voll auf
die Therapie konzentrieren können.
Wöchentliche Fachbesprechung und
interne wie externe Fortbildungen
sind eine Selbstverständlichkeit.

Für den
orthopädischen/chirurgischen
Haupttätigkeitsbereich in moderner
physiotherapeutischer Praxis mit
computergestützter medizinischer
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eine/en Physiothe...
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Anonymer Teilnehmer
10.09.2015 16:34
Guten Tag zusammen,
ich bin angestellter Physiotherapeut und möchte nebenbei Massage anbieten für eine Firma xy und ggf aushilfsweise Physiotherapie beim Sportverein. Ich war gerade bei der Stadtverwaltung und die gute Frau sagte mir : Ich müsste mich nur als freiberuflicher Physiotherapeut anmelden sowie Anmeldung beim Finanzamt und Gesundheitsamt.
Die Tätigkeiten ( Massage/Physiotherapie) haben nichts mit mein Arbeitgeber zu tun und ich würde zum Verein/Firma immer hin fahren.
Mein Steuerberater sagte mir: wenn ich nicht über 17.500 Euro komme -> brauche ich keine Umsatzsteuer Zahlen.
Wie sieht es mit der Rentenversicherung und welche Berufshaftpflicht brauche ich ? Muss ich weiteres beachten ?
Gruß
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Guten Tag zusammen, ich bin angestellter Physiotherapeut und möchte nebenbei Massage anbieten für eine Firma xy und ggf aushilfsweise Physiotherapie beim Sportverein. Ich war gerade bei der Stadtverwaltung und die gute Frau sagte mir : Ich müsste mich nur als freiberuflicher Physiotherapeut anmelden sowie Anmeldung beim Finanzamt und Gesundheitsamt. Die Tätigkeiten ( Massage/Physiotherapie) haben nichts mit mein Arbeitgeber zu tun und ich würde zum Verein/Firma immer hin fahren. Mein Steuerberater sagte mir: wenn ich nicht über 17.500 Euro komme -> brauche ich keine Umsatzsteuer Zahlen. Wie sieht es mit der Rentenversicherung und welche Berufshaftpflicht brauche ich ? Muss ich weiteres beachten ? Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag zusammen,
ich bin angestellter Physiotherapeut und möchte nebenbei Massage anbieten für eine Firma xy und ggf aushilfsweise Physiotherapie beim Sportverein. Ich war gerade bei der Stadtverwaltung und die gute Frau sagte mir : Ich müsste mich nur als freiberuflicher Physiotherapeut anmelden sowie Anmeldung beim Finanzamt und Gesundheitsamt.
Die Tätigkeiten ( Massage/Physiotherapie) haben nichts mit mein Arbeitgeber zu tun und ich würde zum Verein/Firma immer hin fahren.
Mein Steuerberater sagte mir: wenn ich nicht über 17.500 Euro komme -> brauche ich keine Umsatzsteuer Zahlen.
Wie sieht es mit der Rentenversicherung und welche Berufshaftpflicht brauche ich ? Muss ich weiteres beachten ?
Gruß

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Anonymer Teilnehmer
10.09.2015 16:36
RE:
Die Physiotherapie bzw Massagen werden ohne Rezept abgerechnet. Ich werde dann eine Rechnung schreiben
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RE: Die Physiotherapie bzw Massagen werden ohne Rezept abgerechnet. Ich werde dann eine Rechnung schreiben
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die neue
10.09.2015 17:56
Physiotherapie ohne Rezept? Hast Du den Physio-HP?
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• Nora Weber
Physiotherapie ohne Rezept? Hast Du den Physio-HP?
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die neue schrieb:

Physiotherapie ohne Rezept? Hast Du den Physio-HP?

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ILP
10.09.2015 22:47
Möchtest du es auf basis der Gesundheitsförderung für firmen machen?
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Möchtest du es auf basis der Gesundheitsförderung für firmen machen?
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ILP schrieb:

Möchtest du es auf basis der Gesundheitsförderung für firmen machen?

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Anonymer Teilnehmer
11.09.2015 07:25
Guten morgen, genau als präventions massage für nur eine Firma.
Wie ist es dann wenn ich beim Verein einspringe ? dazu gehören Massagen, Physiotherapie, Tape usw..
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Guten morgen, genau als präventions massage für nur eine Firma. Wie ist es dann wenn ich beim Verein einspringe ? dazu gehören Massagen, Physiotherapie, Tape usw..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten morgen, genau als präventions massage für nur eine Firma.
Wie ist es dann wenn ich beim Verein einspringe ? dazu gehören Massagen, Physiotherapie, Tape usw..

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ILP
11.09.2015 10:18
Ohne Zulassung darfst du keine Rezepte Abrechnen... Im verein lohnt es sich meines Erachtens mehr, wenn du dich auf 450 € Basis anstellen lässt....

In Firmen, weiß ich nicht genau inwieweit man ggf einen Nachweis für die Prävention nach SGB §20, besitzen muss, um dies anzubieten bzw Rechnungen an die Firma zu stellen, nach gebrachter Arbeit.
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Ohne Zulassung darfst du keine Rezepte Abrechnen... Im verein lohnt es sich meines Erachtens mehr, wenn du dich auf 450 € Basis anstellen lässt.... In Firmen, weiß ich nicht genau inwieweit man ggf einen Nachweis für die Prävention nach SGB §20, besitzen muss, um dies anzubieten bzw Rechnungen an die Firma zu stellen, nach gebrachter Arbeit.
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ILP schrieb:

Ohne Zulassung darfst du keine Rezepte Abrechnen... Im verein lohnt es sich meines Erachtens mehr, wenn du dich auf 450 € Basis anstellen lässt....

In Firmen, weiß ich nicht genau inwieweit man ggf einen Nachweis für die Prävention nach SGB §20, besitzen muss, um dies anzubieten bzw Rechnungen an die Firma zu stellen, nach gebrachter Arbeit.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

RE:
Die Physiotherapie bzw Massagen werden ohne Rezept abgerechnet. Ich werde dann eine Rechnung schreiben

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Anonymer Teilnehmer
11.09.2015 12:16
Also, es handelt sich ja nicht um kranke Menschen mit Diagnosen vom Arzt oder mit Rezepte - sondern für gesunde Mitarbeiter für die ich Wellnesmassagen anbiete .
Beim Sportverein biete ich ja genau genommen Erste-Hilfe am Spielfeldrand an und prävensions massagen.
Warum braucht das Gesundheitsamt die Information für die freiberufliche Tätigkeit ?
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Also, es handelt sich ja nicht um kranke Menschen mit Diagnosen vom Arzt oder mit Rezepte - sondern für gesunde Mitarbeiter für die ich Wellnesmassagen anbiete . Beim Sportverein biete ich ja genau genommen Erste-Hilfe am Spielfeldrand an und prävensions massagen. Warum braucht das Gesundheitsamt die Information für die freiberufliche Tätigkeit ?
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Wonderwoman
11.09.2015 13:26
Wenn Du Deinem AG dadurch Konkurrenz machst, dann muss er das vorher genehmigen. Ansonsten verletzt Du Nebenpflichten aus Deinem Arbeitsvertrag.
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Wenn Du Deinem AG dadurch Konkurrenz machst, dann muss er das vorher genehmigen. Ansonsten verletzt Du Nebenpflichten aus Deinem Arbeitsvertrag.
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Wonderwoman schrieb:

Wenn Du Deinem AG dadurch Konkurrenz machst, dann muss er das vorher genehmigen. Ansonsten verletzt Du Nebenpflichten aus Deinem Arbeitsvertrag.

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Anonymer Teilnehmer
11.09.2015 15:14
Ist mit mein Arbeitgeber schriftlich geklärt .
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Ist mit mein Arbeitgeber schriftlich geklärt .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ist mit mein Arbeitgeber schriftlich geklärt .

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eim
11.09.2015 20:45
Aber vergiß nicht dass du für alle Massagen die KEIN Rezept haben und egal ob Präventiv oder Wellness muß 19 % Mwst.gezahlt werden.
Auch Kurse bzw. andere Präventivmaßnahmen sind mit 19% zu versteuern :kissing_closed_eyes:
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Aber vergiß nicht dass du für alle Massagen die KEIN Rezept haben und egal ob Präventiv oder Wellness muß 19 % Mwst.gezahlt werden. Auch Kurse bzw. andere Präventivmaßnahmen sind mit 19% zu versteuern :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:

Aber vergiß nicht dass du für alle Massagen die KEIN Rezept haben und egal ob Präventiv oder Wellness muß 19 % Mwst.gezahlt werden.
Auch Kurse bzw. andere Präventivmaßnahmen sind mit 19% zu versteuern :kissing_closed_eyes:

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eim
11.09.2015 20:49
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen
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Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen
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eim schrieb:

Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen

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Anonymer Teilnehmer
11.09.2015 23:17
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.
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Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.

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morpheus-06
12.09.2015 19:32
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.9.15 23:17:
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.


Das ist falsch! Nur Leistungen aufgrund einer Verordnung sind umsatzsteuerfrei, dazu gibt es einen Erlass und Anordnung an die OFD`en.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.9.15 23:17: Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.[/zitat] Das ist falsch! Nur Leistungen aufgrund einer Verordnung sind umsatzsteuerfrei, dazu gibt es einen Erlass und Anordnung an die OFD`en.
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morpheus-06 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.9.15 23:17:
Meine aktuelle Info ist: Ich muss nach § 4 Nr.14a keine Umsatzsteuer Zahlen. Ich muss zum Zweck einer Vorbeugung Arbeiten -> Wellness zählt nicht zu.


Das ist falsch! Nur Leistungen aufgrund einer Verordnung sind umsatzsteuerfrei, dazu gibt es einen Erlass und Anordnung an die OFD`en.

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stefan 302
13.09.2015 16:36
...und von einem sekt. HP durchgeführt (der ja keine Verordnung benötigt).
Es gibt eine einfache Faustformel: Alle Tertiärpräventionen sind Umsatzssteuer befreit, die Sekündärprävention und Primärprävention nicht.

Reha-Sport z.B. ist auch mit einer Verordnung vom Arzt zwar delegierbar, kann aber umsatzssteuerpflichtig sein. Zählt aber zur Sekundärprävention...

stefan 302
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...und von einem sekt. HP durchgeführt (der ja keine Verordnung benötigt). Es gibt eine einfache Faustformel: Alle Tertiärpräventionen sind Umsatzssteuer befreit, die Sekündärprävention und Primärprävention nicht. Reha-Sport z.B. ist auch mit einer Verordnung vom Arzt zwar delegierbar, kann aber umsatzssteuerpflichtig sein. Zählt aber zur Sekundärprävention... stefan 302
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stefan 302 schrieb:

...und von einem sekt. HP durchgeführt (der ja keine Verordnung benötigt).
Es gibt eine einfache Faustformel: Alle Tertiärpräventionen sind Umsatzssteuer befreit, die Sekündärprävention und Primärprävention nicht.

Reha-Sport z.B. ist auch mit einer Verordnung vom Arzt zwar delegierbar, kann aber umsatzssteuerpflichtig sein. Zählt aber zur Sekundärprävention...

stefan 302

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Wonderwoman
13.09.2015 17:26
eim schrieb am 11.9.15 20:49:
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen


Wo kann ich das nachlesen?
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[zitat]eim schrieb am 11.9.15 20:49: Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen[/zitat] Wo kann ich das nachlesen?
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Wonderwoman schrieb:

eim schrieb am 11.9.15 20:49:
Hab ich vergessen zu erwähnen :die Regelung wegen der 17500 ist meines Wissens nach hierbei nicht mehr relevant.Die Regelung zwecks Mwst ist ja von diesem Jahr (seit Mai 2015) Dein Stb soll sich da nochmal genau erkundigen


Wo kann ich das nachlesen?

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Anonymer Teilnehmer
13.09.2015 19:08
Also gibt es doch keine Möglichkeit Menschen zu Behandeln ( Massieren) die Gesund sind ohne die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer zu zahlen.
Wo kann ich speziell alle § dazu lesen ?
Danke für eure Infos !!!
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Also gibt es doch keine Möglichkeit Menschen zu Behandeln ( Massieren) die Gesund sind ohne die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer zu zahlen. Wo kann ich speziell alle § dazu lesen ? Danke für eure Infos !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also gibt es doch keine Möglichkeit Menschen zu Behandeln ( Massieren) die Gesund sind ohne die Mehrwertsteuer bzw Umsatzsteuer zu zahlen.
Wo kann ich speziell alle § dazu lesen ?
Danke für eure Infos !!!

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morpheus-06
13.09.2015 19:12
die MWSt. ist doch kein Problem, aufschlagen und abführen, wenn es über die Kleinunternehmerregelung hinaus geht.
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die MWSt. ist doch kein Problem, aufschlagen und abführen, wenn es über die Kleinunternehmerregelung hinaus geht.
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morpheus-06 schrieb:

die MWSt. ist doch kein Problem, aufschlagen und abführen, wenn es über die Kleinunternehmerregelung hinaus geht.

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Anonymer Teilnehmer
13.09.2015 20:06
Dann muss ich mein Steuerberater mal wechseln ->Er sagte ich brauche keine Umsatzsteuer Zahlen nach § 4 Nr a.
Nun darf ich Menschen behandeln ( Massage)die Gesund sind -> muss nur die Umsatzsteuer bzw Mehrwertsteuer die Firma?
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Dann muss ich mein Steuerberater mal wechseln ->Er sagte ich brauche keine Umsatzsteuer Zahlen nach § 4 Nr a. Nun darf ich Menschen behandeln ( Massage)die Gesund sind -> muss nur die Umsatzsteuer bzw Mehrwertsteuer die Firma?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Dann muss ich mein Steuerberater mal wechseln ->Er sagte ich brauche keine Umsatzsteuer Zahlen nach § 4 Nr a.
Nun darf ich Menschen behandeln ( Massage)die Gesund sind -> muss nur die Umsatzsteuer bzw Mehrwertsteuer die Firma?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also, es handelt sich ja nicht um kranke Menschen mit Diagnosen vom Arzt oder mit Rezepte - sondern für gesunde Mitarbeiter für die ich Wellnesmassagen anbiete .
Beim Sportverein biete ich ja genau genommen Erste-Hilfe am Spielfeldrand an und prävensions massagen.
Warum braucht das Gesundheitsamt die Information für die freiberufliche Tätigkeit ?

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Elbers
18.09.2015 09:12
Die richtige Formulierung ist entscheidend. Vorbeugung ist gut mit ein Ziel für diesen § !!!
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Die richtige Formulierung ist entscheidend. Vorbeugung ist gut mit ein Ziel für diesen § !!!
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Elbers schrieb:

Die richtige Formulierung ist entscheidend. Vorbeugung ist gut mit ein Ziel für diesen § !!!



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