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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit erst festangestellt, dann FA?

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Neues Thema
erst festangestellt, dann FA?
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Anonymer Teilnehmer
30.07.2013 14:38
Hallo,
meint ihr es gibt Probleme, wenn ich eine freie Mitarbeit in einer Praxis annehme, in der ich bis vor zwei Jahren fest angestellt war? Ich arbeite momentan halb festangestellt in einer praxis und auf honorarbasis in zwei anderen Praxen. Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
Vielen Dank!

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Hallo, meint ihr es gibt Probleme, wenn ich eine freie Mitarbeit in einer Praxis annehme, in der ich bis vor zwei Jahren fest angestellt war? Ich arbeite momentan halb festangestellt in einer praxis und auf honorarbasis in zwei anderen Praxen. Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA... Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
meint ihr es gibt Probleme, wenn ich eine freie Mitarbeit in einer Praxis annehme, in der ich bis vor zwei Jahren fest angestellt war? Ich arbeite momentan halb festangestellt in einer praxis und auf honorarbasis in zwei anderen Praxen. Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
Vielen Dank!

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Jörg Imbach
30.07.2013 15:27
Ich denke nicht, dass es ein Problem gibt. Die einfachste Lösung wäre, im Statusfeststellungsverfahren ausdrücklich auf des AN-Verhältnis in der Vergangenheit hinzuweisen.
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• Andi 72
Ich denke nicht, dass es ein Problem gibt. Die einfachste Lösung wäre, im Statusfeststellungsverfahren ausdrücklich auf des AN-Verhältnis in der Vergangenheit hinzuweisen.
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Jörg Imbach schrieb:

Ich denke nicht, dass es ein Problem gibt. Die einfachste Lösung wäre, im Statusfeststellungsverfahren ausdrücklich auf des AN-Verhältnis in der Vergangenheit hinzuweisen.

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die neue
30.07.2013 21:13
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
..................
soso ... die dritte "Anstellung als FM" ....

:confused: :confused: :confused:
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• mocca
(möchte anonym bleiben) schrieb: > Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA... .................. soso ... die dritte "Anstellung als FM" .... :confused: :confused: :confused:
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die neue schrieb:

(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Dieses wäre meine dritte Anstellung als FA...
..................
soso ... die dritte "Anstellung als FM" ....

:confused: :confused: :confused:

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Meitao
31.07.2013 09:11
Angestellt als freier Mitarbeiter!

Eine freie Mitarbeiterschaft ist erst nach drei Jahren Abstand zur ehemaligen Anstellungspraxis möglich. Somit sind 2 Jahre nicht ausreichend!

Schon interessant. Bist du nun Angestellt oder oder Selbstständig. Denn ein Angestellter freier Mitarbeiter ist für die DRV-Bund ein gefundenes Fressen. Denn die erste Frage bei einer Betriebsprüfung lautet: "Sie sind hier Angestellt als?" Fatal dann zu antworten das man als freier Mitarbeiter angestellt ist.

MFG
Meitao
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• Oksana Giblian
• Andi 72
Angestellt als freier Mitarbeiter! Eine freie Mitarbeiterschaft ist erst nach drei Jahren Abstand zur ehemaligen Anstellungspraxis möglich. Somit sind 2 Jahre nicht ausreichend! Schon interessant. Bist du nun Angestellt oder oder Selbstständig. Denn ein Angestellter freier Mitarbeiter ist für die DRV-Bund ein gefundenes Fressen. Denn die erste Frage bei einer Betriebsprüfung lautet: "Sie sind hier Angestellt als?" Fatal dann zu antworten das man als freier Mitarbeiter angestellt ist. MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Angestellt als freier Mitarbeiter!

Eine freie Mitarbeiterschaft ist erst nach drei Jahren Abstand zur ehemaligen Anstellungspraxis möglich. Somit sind 2 Jahre nicht ausreichend!

Schon interessant. Bist du nun Angestellt oder oder Selbstständig. Denn ein Angestellter freier Mitarbeiter ist für die DRV-Bund ein gefundenes Fressen. Denn die erste Frage bei einer Betriebsprüfung lautet: "Sie sind hier Angestellt als?" Fatal dann zu antworten das man als freier Mitarbeiter angestellt ist.

MFG
Meitao



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