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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Angestellt und freier Mitarbeiter

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Neues Thema
Angestellt und freier Mitarbeiter
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Anonymer Teilnehmer
13.12.2017 14:44
Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage.
Leider finde ich Soviele Angaben, dass ich etwas verwirrt bin :blush:)
Ist diese Option möglich?
Angestellt für 20std in einer privaten Praxis.
Zusätzlich als freier Mitarbeiter für ca 10std/woche ebenfalls in einer privaten Praxis.
Und zusätzlich würde ich einen Raum 1tag/Woche anmieten und dort ebenfalls für ca 8std/Woche privat/selbstzahler behandeln.
Ist diese Kombi möglich ohne Probleme mit einer Scheinselbständigkeit zu bekommen?
Und was gibt es steuerlich zu beachten?
Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder? Zusätzlich dann die berufshaftplicht?

Über etwas Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Vg
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• Tamilwai
Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage. Leider finde ich Soviele Angaben, dass ich etwas verwirrt bin :blush:) Ist diese Option möglich? Angestellt für 20std in einer privaten Praxis. Zusätzlich als freier Mitarbeiter für ca 10std/woche ebenfalls in einer privaten Praxis. Und zusätzlich würde ich einen Raum 1tag/Woche anmieten und dort ebenfalls für ca 8std/Woche privat/selbstzahler behandeln. Ist diese Kombi möglich ohne Probleme mit einer Scheinselbständigkeit zu bekommen? Und was gibt es steuerlich zu beachten? Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder? Zusätzlich dann die berufshaftplicht? Über etwas Hilfe würde ich mich sehr freuen. Vg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage.
Leider finde ich Soviele Angaben, dass ich etwas verwirrt bin :blush:)
Ist diese Option möglich?
Angestellt für 20std in einer privaten Praxis.
Zusätzlich als freier Mitarbeiter für ca 10std/woche ebenfalls in einer privaten Praxis.
Und zusätzlich würde ich einen Raum 1tag/Woche anmieten und dort ebenfalls für ca 8std/Woche privat/selbstzahler behandeln.
Ist diese Kombi möglich ohne Probleme mit einer Scheinselbständigkeit zu bekommen?
Und was gibt es steuerlich zu beachten?
Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder? Zusätzlich dann die berufshaftplicht?

Über etwas Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Vg

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ali
13.12.2017 16:30
Bissle echte Recherche wäre noch gut.

Geht grundsätzlich, gegen ScheiSe helfen gute Verträge und so gelebte Realität, Risiko trägt eher Dein Auftraggeber, neben Haftpflicht bist Du bei der BG dabei, als Physio ohne HP mit Deinen freien Umsätzen bei der DRV, vermutlich läßt sich auch bei der KV nix drehen...wie gesagt, da liegt noch Recherche vor Dir...Viel Erfolg
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Bissle echte Recherche wäre noch gut. Geht grundsätzlich, gegen ScheiSe helfen gute Verträge und so gelebte Realität, Risiko trägt eher Dein Auftraggeber, neben Haftpflicht bist Du bei der BG dabei, als Physio ohne HP mit Deinen freien Umsätzen bei der DRV, vermutlich läßt sich auch bei der KV nix drehen...wie gesagt, da liegt noch Recherche vor Dir...Viel Erfolg
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ali schrieb:

Bissle echte Recherche wäre noch gut.

Geht grundsätzlich, gegen ScheiSe helfen gute Verträge und so gelebte Realität, Risiko trägt eher Dein Auftraggeber, neben Haftpflicht bist Du bei der BG dabei, als Physio ohne HP mit Deinen freien Umsätzen bei der DRV, vermutlich läßt sich auch bei der KV nix drehen...wie gesagt, da liegt noch Recherche vor Dir...Viel Erfolg

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M0nique
13.12.2017 21:20
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.17 14:44:
Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder?

Kommt auf den Verdienst und auf die Stunden an, die Du als Selbständige/r arbeitest.
Die RV und KV werden Dich gerne beraten!
Gruß von Monique

PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.17 14:44: Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder?[/zitat] Kommt auf den Verdienst und auf die Stunden an, die Du als Selbständige/r arbeitest. Die RV und KV werden Dich gerne beraten! Gruß von Monique PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.
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ali
13.12.2017 21:55
M0nique schrieb am 13.12.17
PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.


MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium.
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[zitat]M0nique schrieb am 13.12.17 PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen. [/zitat] MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium.
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ali schrieb:

M0nique schrieb am 13.12.17
PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.


MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium.

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Anonymer Teilnehmer
13.12.2017 22:25
Danke schon mal für die Antworten.
Aber 1/5 von was? Arbeitsstunden? Geld?
Zählen die 20std Festanstellung dazu?
Oder gilt das nur für die Stunden als freiberufliche. Es wären ja 10std in einer anderen Praxis und 8 Stunden in angemieteten Räumlichkeiten.
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Danke schon mal für die Antworten. Aber 1/5 von was? Arbeitsstunden? Geld? Zählen die 20std Festanstellung dazu? Oder gilt das nur für die Stunden als freiberufliche. Es wären ja 10std in einer anderen Praxis und 8 Stunden in angemieteten Räumlichkeiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke schon mal für die Antworten.
Aber 1/5 von was? Arbeitsstunden? Geld?
Zählen die 20std Festanstellung dazu?
Oder gilt das nur für die Stunden als freiberufliche. Es wären ja 10std in einer anderen Praxis und 8 Stunden in angemieteten Räumlichkeiten.

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M0nique
14.12.2017 16:36
ali schrieb am 13.12.17 21:55:
M0nique schrieb am 13.12.17
PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.

MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium.

Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5".
Ich habs blöde formuliert, also hier ein neuer Versuch:
Ein Selbständiger MUSS mehrere Auftraggeber haben = mindestens zwei Auftaggeber.
Von einem Auftraggeber muss mindestens 1/5 des Jahresumsatzes kommen.

Interssant an Deiner Konstruktion ist, dass alle PP und Selbstzahler, die Du ja in der angemieteten Praxis behandelst, rechtlich gesehen jeder für sich ein eigener Auftraggeber ist. Demnach müsstest Du mit Deiner FM-Tätigkeit mindestens 1/5 Deines Jahresumsatzes machen.

Ob die Einküfte aus Festanstellungen dazu gehören wage ich zu bezweifeln, weiß es aber nicht 100%ig.
Nachfragen bei der DRV! Die müssten es wissen.

Gruß von Monique
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[zitat]ali schrieb am 13.12.17 21:55: [zitat]M0nique schrieb am 13.12.17 PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen. [/zitat] MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium. [/zitat] Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5". Ich habs blöde formuliert, also hier ein neuer Versuch: Ein Selbständiger MUSS mehrere Auftraggeber haben = mindestens zwei Auftaggeber. Von einem Auftraggeber muss mindestens 1/5 des Jahresumsatzes kommen. Interssant an Deiner Konstruktion ist, dass alle PP und Selbstzahler, die Du ja in der angemieteten Praxis behandelst, rechtlich gesehen jeder für sich ein eigener Auftraggeber ist. Demnach müsstest Du mit Deiner FM-Tätigkeit mindestens 1/5 Deines Jahresumsatzes machen. Ob die Einküfte aus Festanstellungen dazu gehören wage ich zu bezweifeln, weiß es aber nicht 100%ig. Nachfragen bei der DRV! Die müssten es wissen. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

ali schrieb am 13.12.17 21:55:
M0nique schrieb am 13.12.17
PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.

MOnique meinte natürlich MEHR als 1/5. Das ist allerdings nur EIN wichtiges Kriterium.

Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5".
Ich habs blöde formuliert, also hier ein neuer Versuch:
Ein Selbständiger MUSS mehrere Auftraggeber haben = mindestens zwei Auftaggeber.
Von einem Auftraggeber muss mindestens 1/5 des Jahresumsatzes kommen.

Interssant an Deiner Konstruktion ist, dass alle PP und Selbstzahler, die Du ja in der angemieteten Praxis behandelst, rechtlich gesehen jeder für sich ein eigener Auftraggeber ist. Demnach müsstest Du mit Deiner FM-Tätigkeit mindestens 1/5 Deines Jahresumsatzes machen.

Ob die Einküfte aus Festanstellungen dazu gehören wage ich zu bezweifeln, weiß es aber nicht 100%ig.
Nachfragen bei der DRV! Die müssten es wissen.

Gruß von Monique

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ali
14.12.2017 21:07
M0nique schrieb am 14.12.17 16:36:
[
Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5".


Jaaaaaaa...., :grin: typisch schnelles Denken, führt manchmal in die Irre. Wobei, es gibt auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, aber DASS führt hier jetzt in die irre :smile:

MAB ist auf nem guten Weg mit seiner Konstruktion
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[zitat]M0nique schrieb am 14.12.17 16:36: [ Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5". [/zitat] Jaaaaaaa...., :grin: typisch schnelles Denken, führt manchmal in die Irre. Wobei, es gibt auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, aber DASS führt hier jetzt in die irre :smile: MAB ist auf nem guten Weg mit seiner Konstruktion
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ali schrieb:

M0nique schrieb am 14.12.17 16:36:
[
Sorry, ali, ich meinte tatsächlich "weniger als 1/5".


Jaaaaaaa...., :grin: typisch schnelles Denken, führt manchmal in die Irre. Wobei, es gibt auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber, aber DASS führt hier jetzt in die irre :smile:

MAB ist auf nem guten Weg mit seiner Konstruktion

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Anonymer Teilnehmer
15.12.2017 11:29
Vielen Dank!
Dann werde ich mal die DRV sowie einen Steuerberater kontaktieren.
Die 1/5 Regelung sollte dann aber funktionieren. Allerdings wird es dann bei den 17.500 schwierig...
Kann ja mal ungefähre Zahlen nennen
Angestellt bekomme ich für 3 Tage/Woche 2000€ Brutto
In der Privatpraxis in der die Rezepte über diese auch abgerechnet werden, bekomme ich pro Stunde 37€...dann geht noch die Steuer etc ab. Ich rechne mal mit ca 25€ netto(hoffe es kommt hin :blush:) dort sind ca 7-8 std/Woche geplant

In dem angemieteten Raum sind 4-6 std(1 Tag in der Woche) geplant
Pro Stunde 60€, rechne mit 35 netto.
So würde ich ja freiberuflich über die 17.500 kommen....
Richtig? Dh ich müsste weniger Stunden machen?

Oder sind die 17.500 netto?
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Vielen Dank! Dann werde ich mal die DRV sowie einen Steuerberater kontaktieren. Die 1/5 Regelung sollte dann aber funktionieren. Allerdings wird es dann bei den 17.500 schwierig... Kann ja mal ungefähre Zahlen nennen Angestellt bekomme ich für 3 Tage/Woche 2000€ Brutto In der Privatpraxis in der die Rezepte über diese auch abgerechnet werden, bekomme ich pro Stunde 37€...dann geht noch die Steuer etc ab. Ich rechne mal mit ca 25€ netto(hoffe es kommt hin :blush:) dort sind ca 7-8 std/Woche geplant In dem angemieteten Raum sind 4-6 std(1 Tag in der Woche) geplant Pro Stunde 60€, rechne mit 35 netto. So würde ich ja freiberuflich über die 17.500 kommen.... Richtig? Dh ich müsste weniger Stunden machen? Oder sind die 17.500 netto?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank!
Dann werde ich mal die DRV sowie einen Steuerberater kontaktieren.
Die 1/5 Regelung sollte dann aber funktionieren. Allerdings wird es dann bei den 17.500 schwierig...
Kann ja mal ungefähre Zahlen nennen
Angestellt bekomme ich für 3 Tage/Woche 2000€ Brutto
In der Privatpraxis in der die Rezepte über diese auch abgerechnet werden, bekomme ich pro Stunde 37€...dann geht noch die Steuer etc ab. Ich rechne mal mit ca 25€ netto(hoffe es kommt hin :blush:) dort sind ca 7-8 std/Woche geplant

In dem angemieteten Raum sind 4-6 std(1 Tag in der Woche) geplant
Pro Stunde 60€, rechne mit 35 netto.
So würde ich ja freiberuflich über die 17.500 kommen....
Richtig? Dh ich müsste weniger Stunden machen?

Oder sind die 17.500 netto?

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ali
15.12.2017 11:38
17.500 ist die Grenze die Du auf Antrag MwSt frei mit Wellness, Prävention und Co umsätzen darfst.

Heilbehandlungen, also alles mit Rezept oder HEILbehandlungen als (sekt) HP zählen da NICHT zu...
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• Papa Alpaka
17.500 ist die Grenze die Du auf Antrag MwSt frei mit Wellness, Prävention und Co umsätzen darfst. Heilbehandlungen, also alles mit Rezept oder HEILbehandlungen als (sekt) HP zählen da NICHT zu...
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ali schrieb:

17.500 ist die Grenze die Du auf Antrag MwSt frei mit Wellness, Prävention und Co umsätzen darfst.

Heilbehandlungen, also alles mit Rezept oder HEILbehandlungen als (sekt) HP zählen da NICHT zu...

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JRK
17.12.2017 00:31
Du machst das genau richtig. Die ideale Form als Physio zu arbeiten.
Als FM und selbständig hast Du genug Auftraggeber.
Die angesprochene Regelung 1/5 zu 4/5 Regelung sollte dann auch kein Thema sein.
Falls Deine Tätigkeit als Angestellter wirtschaftlich und zeitlich überwiegt, werden nur von dieser Tätigkeit KV Beiträge in der GKV erhoben. Dies bestätigt Dir Deine KV auf Antrag. Die Zahlen, die Du gegenüber Deiner KV angibst, werden nicht geprüft.
Sofern Du selbst keine Angestellten beschäftigst, musst Du Beiträge in die DRV entrichten, da selbständig. Zur Zeit 556 Euro monatlich West. Auf Antrag 3 Jahre lang die Hälfte (nennt sich halber Regelbeitrag).
Du musst Dich bei der zuständigen BG anmelden (ca. 170 Euro im Jahr) und benötigst eine Berufshaftpflicht (ca. 90 Euro im Jahr). Und investiere etwas Geld in einen Steuerberater (600-800 Euro im Jahr, was Du steuerlich wieder geltend machen kannst). Lohnt sich.
Dann noch ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV für die Tätigkeit als FM.
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Du machst das genau richtig. Die ideale Form als Physio zu arbeiten. Als FM und selbständig hast Du genug Auftraggeber. Die angesprochene Regelung 1/5 zu 4/5 Regelung sollte dann auch kein Thema sein. Falls Deine Tätigkeit als Angestellter wirtschaftlich und zeitlich überwiegt, werden nur von dieser Tätigkeit KV Beiträge in der GKV erhoben. Dies bestätigt Dir Deine KV auf Antrag. Die Zahlen, die Du gegenüber Deiner KV angibst, werden nicht geprüft. Sofern Du selbst keine Angestellten beschäftigst, musst Du Beiträge in die DRV entrichten, da selbständig. Zur Zeit 556 Euro monatlich West. Auf Antrag 3 Jahre lang die Hälfte (nennt sich halber Regelbeitrag). Du musst Dich bei der zuständigen BG anmelden (ca. 170 Euro im Jahr) und benötigst eine Berufshaftpflicht (ca. 90 Euro im Jahr). Und investiere etwas Geld in einen Steuerberater (600-800 Euro im Jahr, was Du steuerlich wieder geltend machen kannst). Lohnt sich. Dann noch ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV für die Tätigkeit als FM.
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JRK schrieb:

Du machst das genau richtig. Die ideale Form als Physio zu arbeiten.
Als FM und selbständig hast Du genug Auftraggeber.
Die angesprochene Regelung 1/5 zu 4/5 Regelung sollte dann auch kein Thema sein.
Falls Deine Tätigkeit als Angestellter wirtschaftlich und zeitlich überwiegt, werden nur von dieser Tätigkeit KV Beiträge in der GKV erhoben. Dies bestätigt Dir Deine KV auf Antrag. Die Zahlen, die Du gegenüber Deiner KV angibst, werden nicht geprüft.
Sofern Du selbst keine Angestellten beschäftigst, musst Du Beiträge in die DRV entrichten, da selbständig. Zur Zeit 556 Euro monatlich West. Auf Antrag 3 Jahre lang die Hälfte (nennt sich halber Regelbeitrag).
Du musst Dich bei der zuständigen BG anmelden (ca. 170 Euro im Jahr) und benötigst eine Berufshaftpflicht (ca. 90 Euro im Jahr). Und investiere etwas Geld in einen Steuerberater (600-800 Euro im Jahr, was Du steuerlich wieder geltend machen kannst). Lohnt sich.
Dann noch ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV für die Tätigkeit als FM.

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Anonymer Teilnehmer
26.12.2017 08:10
Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein.
Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen.
Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg.
Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen.
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)
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Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein. Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen. Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg. Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen. Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig? Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge. Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante. Hach, herrlich kompliziert :blush:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein.
Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen.
Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg.
Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen.
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)

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RoFo
26.12.2017 11:43
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
....
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Physiotherapeuten sind RV pflichtig.
Eigene Vorsorge muss trotzdem sein.

Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst!
Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab.

Viel Erfolg!
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• mbone
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10: .... Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig? Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge. Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante. Hach, herrlich kompliziert :blush:) [/zitat] Physiotherapeuten sind RV pflichtig. Eigene Vorsorge muss trotzdem sein. Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst! Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab. Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
....
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Physiotherapeuten sind RV pflichtig.
Eigene Vorsorge muss trotzdem sein.

Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst!
Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab.

Viel Erfolg!

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hermi
26.12.2017 13:10
@ anonym.....

Rechne mal damit, dass etwa 35% deines Gewinns (20% RV, 15% KV) an die Sozialversicherung geht.
Du solltest weit unter 50% deines Gewinnes für den Lebensunterhalt aufwenden müssen, da du auch
an BG, andere Absicherungen und Rücklagenbildung denken musst.
Und dann kommt noch die Steuer........
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@ anonym..... Rechne mal damit, dass etwa 35% deines Gewinns (20% RV, 15% KV) an die Sozialversicherung geht. Du solltest [b]weit unter[/b] 50% deines Gewinnes für den Lebensunterhalt aufwenden müssen, da du auch an BG, andere Absicherungen und Rücklagenbildung denken musst. Und dann kommt noch die Steuer........
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hermi schrieb:

@ anonym.....

Rechne mal damit, dass etwa 35% deines Gewinns (20% RV, 15% KV) an die Sozialversicherung geht.
Du solltest weit unter 50% deines Gewinnes für den Lebensunterhalt aufwenden müssen, da du auch
an BG, andere Absicherungen und Rücklagenbildung denken musst.
Und dann kommt noch die Steuer........

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Anonymer Teilnehmer
26.12.2017 22:02
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Anonymer Teilnehmer
26.12.2017 22:03
RoFo schrieb am 26.12.17 11:43:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
....
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Physiotherapeuten sind RV pflichtig.
Eigene Vorsorge muss trotzdem sein.

Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst!
Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab.

Viel Erfolg!


RV pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Dachte eine private ist dort ebenfalls möglich.
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[zitat]RoFo schrieb am 26.12.17 11:43: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10: .... Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig? Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge. Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante. Hach, herrlich kompliziert :blush:) [/zitat] Physiotherapeuten sind RV pflichtig. Eigene Vorsorge muss trotzdem sein. Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst! Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab. Viel Erfolg! [/zitat] RV pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung? Dachte eine private ist dort ebenfalls möglich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

RoFo schrieb am 26.12.17 11:43:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
....
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Physiotherapeuten sind RV pflichtig.
Eigene Vorsorge muss trotzdem sein.

Höchstbeitrag KV bedeutet ein guter Verdienst!
Es gibt hier so viele Kollegen, die es bitter bereuen, in die PKV gegangen zu sein. Also gut überlegen und kundig machen! Hängt sehr von deinem Alter und deiner Familiensituation ab.

Viel Erfolg!


RV pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Dachte eine private ist dort ebenfalls möglich.

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die neue
26.12.2017 22:29
Ja. RV-pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder selbständiger Physio.

Befreit werden kann
- wer einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, oder mehrere Minijobber, welche jeden Monat zusammengerechnet mehr als 450,- Euro verdienen
- oder wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zu mehr als 50% ohne Rezept erzielt wird.

Zusätzlich privat vorsorgen muß man trotzdem....
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Ja. RV-pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder selbständiger Physio. Befreit werden kann - wer einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, oder mehrere Minijobber, welche [b]jeden Monat[/b] zusammengerechnet mehr als 450,- Euro verdienen - oder wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zu mehr als 50% ohne Rezept erzielt wird. Zusätzlich privat vorsorgen muß man trotzdem....
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die neue schrieb:

Ja. RV-pflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist jeder selbständiger Physio.

Befreit werden kann
- wer einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, oder mehrere Minijobber, welche jeden Monat zusammengerechnet mehr als 450,- Euro verdienen
- oder wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zu mehr als 50% ohne Rezept erzielt wird.

Zusätzlich privat vorsorgen muß man trotzdem....

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Anonymer Teilnehmer
26.12.2017 23:52
Super, vielen Dank nochmal!!
Ihr habt mir schon mal sehr weiter geholfen.
Werde jetzt alle Optionen mal durchrechnen und ebenfalls die ganzen Behörden abklappern. So habe ich schon mal einen guten Überblick.
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Super, vielen Dank nochmal!! Ihr habt mir schon mal sehr weiter geholfen. Werde jetzt alle Optionen mal durchrechnen und ebenfalls die ganzen Behörden abklappern. So habe ich schon mal einen guten Überblick.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Super, vielen Dank nochmal!!
Ihr habt mir schon mal sehr weiter geholfen.
Werde jetzt alle Optionen mal durchrechnen und ebenfalls die ganzen Behörden abklappern. So habe ich schon mal einen guten Überblick.

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tom1350
27.12.2017 12:30
Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient.

Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss.
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Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient. Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss.
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tom1350 schrieb:

Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient.

Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss.

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mbone
27.12.2017 13:37
tom1350 schrieb am 27.12.17 12:30:
Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient.

Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss.


Wie kommst Du denn darauf, dass die Ausbeuter-PI bis 70 Std/Woche arbeiten?
Die haben doch ihre Angestellten-Sklaven die sie zum Mindestlohn eben diese Zeit schuften lassen... :sunglasses:
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• M0nique
[zitat]tom1350 schrieb am 27.12.17 12:30: Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient. Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss. [/zitat] Wie kommst Du denn darauf, dass die Ausbeuter-PI bis 70 Std/Woche arbeiten? Die haben doch ihre Angestellten-Sklaven die sie zum Mindestlohn eben diese Zeit schuften lassen... :sunglasses:
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mbone schrieb:

tom1350 schrieb am 27.12.17 12:30:
Vielleicht zur Orientierung. Eine Selbstständigkeit als Physio lohnt sich erst ab 1400€ monatlichen Umsatz, wegen den Mindestbeiträgen und weiteren Kosten. Wenn man dagegen aber die abartig schlechte Bezahlung der angestellten Therapeutinnen sieht auch schon ab 1000€. Da bleibt dann aber nur ein Taschengeld, allerdings fair verdient.

Wenn man sich selbst und noch andere Personen mit der Selbstständigkeit finanzieren will, gibt es fast nur den Schritt zur eigenen Praxis. Das heißt aber locker 70 Stunden Woche, was man auch erstmal leisten können muss.


Wie kommst Du denn darauf, dass die Ausbeuter-PI bis 70 Std/Woche arbeiten?
Die haben doch ihre Angestellten-Sklaven die sie zum Mindestlohn eben diese Zeit schuften lassen... :sunglasses:

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JRK
31.12.2017 23:29
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein.
Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen.
Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg.
Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen.
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Du musst das so drehen, dass Dein wirtschaftlicher Schwerpunkt die Angestelltentätigkeit darstellt. 20 Stunden angestellt und 10 Stunden Selbständig pro Woche sollte Deiner KV genügen. Sonst hast Du nur Mehrkosten an der Backe, weniger Sicherheit und fährst unterm Strich fast genau gleich, da Du für eine komplette Selbständigkeit wesentlich mehr Verwaltungs- und Orgazeit einplanen musst. In die DRV musst Du einzahlen, wenn Du keine sozialvers.pflichtige Jobs schaffst. Du kannst aber gern mehr als 566 Euro pro Monat einzahlen. Bis zu 1200 Euro kannst Du dort loswerden. Ich persönlich würde aber Mehrgeld eher in vermögensverwaltende Fonds zur AV anlegen.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10: Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein. Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen. Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg. Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen. Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig? Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge. Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante. Hach, herrlich kompliziert :blush:) [/zitat] Du musst das so drehen, dass Dein wirtschaftlicher Schwerpunkt die Angestelltentätigkeit darstellt. 20 Stunden angestellt und 10 Stunden Selbständig pro Woche sollte Deiner KV genügen. Sonst hast Du nur Mehrkosten an der Backe, weniger Sicherheit und fährst unterm Strich fast genau gleich, da Du für eine komplette Selbständigkeit wesentlich mehr Verwaltungs- und Orgazeit einplanen musst. In die DRV musst Du einzahlen, wenn Du keine sozialvers.pflichtige Jobs schaffst. Du kannst aber gern mehr als 566 Euro pro Monat einzahlen. Bis zu 1200 Euro kannst Du dort loswerden. Ich persönlich würde aber Mehrgeld eher in vermögensverwaltende Fonds zur AV anlegen.
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JRK schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.12.17 08:10:
Vielen Dank für deine Antwort komischerweise habe ich erst jetzt eine Benachrichtigung bekommen. Die Tätigkeit als FM/Selbstständigkeit wird überwiegen. Sprich, dann kann ich im Angestellten Verhältnis ja garnicht versichert sein.
Aktuell überlege ich das Angestellten Verhältnis komplett wegzulassen.
Klar, ist ein gewisser Sicherheitsaspekt dann weg.
Aber ich bleibe so flexibler. Aufräge werden genug reinkommen.
Der Rentenversicherungsbeitrag fällt dann weg. Richtig?
Also ich kümmere mich privat um die Vorsorge.
Dann die Frage ob freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
Gesetzlich wäre ich beim beitragshöchstsatz. Da erscheint auf den ersten Blick die private erstmal die attraktivere Variante.
Hach, herrlich kompliziert :blush:)


Du musst das so drehen, dass Dein wirtschaftlicher Schwerpunkt die Angestelltentätigkeit darstellt. 20 Stunden angestellt und 10 Stunden Selbständig pro Woche sollte Deiner KV genügen. Sonst hast Du nur Mehrkosten an der Backe, weniger Sicherheit und fährst unterm Strich fast genau gleich, da Du für eine komplette Selbständigkeit wesentlich mehr Verwaltungs- und Orgazeit einplanen musst. In die DRV musst Du einzahlen, wenn Du keine sozialvers.pflichtige Jobs schaffst. Du kannst aber gern mehr als 566 Euro pro Monat einzahlen. Bis zu 1200 Euro kannst Du dort loswerden. Ich persönlich würde aber Mehrgeld eher in vermögensverwaltende Fonds zur AV anlegen.

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ergonosis
02.01.2018 13:43
... nur so als Info: In den 17500,00 € ist ggf. die 19% MwSt. mit einzuberechnen => d.h. 17500,00 incl. evtl. anfallender 19% MwSt.

LG ergonosis
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... nur so als Info: In den 17500,00 € ist ggf. die 19% MwSt. mit einzuberechnen => d.h. 17500,00 incl. evtl. anfallender 19% MwSt. LG ergonosis
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ergonosis schrieb:

... nur so als Info: In den 17500,00 € ist ggf. die 19% MwSt. mit einzuberechnen => d.h. 17500,00 incl. evtl. anfallender 19% MwSt.

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M0nique schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.12.17 14:44:
Ich wäre doch dann über das Angestellten Verhältnis versichert oder?

Kommt auf den Verdienst und auf die Stunden an, die Du als Selbständige/r arbeitest.
Die RV und KV werden Dich gerne beraten!
Gruß von Monique

PS: Scheinselbständigkeit wäre gegeben, wenn weniger als 1/5 von nur einem Auftraggeber kommen.

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Tarik Ciftci
14.05.2018 08:18
Hallo Zusammen, ich arbeite derzeit in einer Praxis als Angestellter. Ich möchte mich beruflich weiter orientieren, daher interessiere ich mich stark für die Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter. Hier kommt meine Frage... Darf ich Angestellt sein (Vollzeit) und gleichzeitig für 2 andere Praxen als freier Mitarbeiter arbeiten Nur HB`S? Bis meine Tätigkeit anläuft würde ich gern bzw. Muss ich die Vollzeitstelle ausüben aus privaten Gründen, würde dann später voll als freier Mitarbeiter arbeiten. Denn ich hatte mal gehört beides zusammen darf man nicht ausüben, wegen der statusfeststellung... Könnt ihr mir da genauere Auskunft geben. Vielen lieben Dank schonmal.
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Hallo Zusammen, ich arbeite derzeit in einer Praxis als Angestellter. Ich möchte mich beruflich weiter orientieren, daher interessiere ich mich stark für die Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter. Hier kommt meine Frage... Darf ich Angestellt sein (Vollzeit) und gleichzeitig für 2 andere Praxen als freier Mitarbeiter arbeiten Nur HB`S? Bis meine Tätigkeit anläuft würde ich gern bzw. Muss ich die Vollzeitstelle ausüben aus privaten Gründen, würde dann später voll als freier Mitarbeiter arbeiten. Denn ich hatte mal gehört beides zusammen darf man nicht ausüben, wegen der statusfeststellung... Könnt ihr mir da genauere Auskunft geben. Vielen lieben Dank schonmal.
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JRK
15.05.2018 23:14
Du stehst wohl noch am Anfang mit den Infos.....
Du darfst angestellt und FM gleichzeitig sein. Musst aber Deinen Chef in der Angestelltentätigkeit über die FM informieren, bzw. es Dir genehmigen lassen.
Beste Möglichkeit, Zahlen für BW geltend:
25h/Woche angestellt 2000 Euro Brutto = 1400 Netto
15h/Woche FM = 1400 Netto
So kann man bis zu 3000 Euro Netto und mehr generieren.
Vorteil:
Keine GKV Beiträge aus FM Tätigkeit.
Hoher Prozentsatz bei HB möglich.
Steuerliche Vorteile eines Selbständigen.

Was musst Du tun:
- Statusfestellung der FM Tätigkeit gleich zu Beginn durchführen.
- Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (ca. 170 Euro/Jahr).
- Berufshaftpflicht abschließen, ca. 90 Euro/Jahr bei der DEVK.
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Du stehst wohl noch am Anfang mit den Infos..... Du darfst angestellt und FM gleichzeitig sein. Musst aber Deinen Chef in der Angestelltentätigkeit über die FM informieren, bzw. es Dir genehmigen lassen. Beste Möglichkeit, Zahlen für BW geltend: 25h/Woche angestellt 2000 Euro Brutto = 1400 Netto 15h/Woche FM = 1400 Netto So kann man bis zu 3000 Euro Netto und mehr generieren. Vorteil: Keine GKV Beiträge aus FM Tätigkeit. Hoher Prozentsatz bei HB möglich. Steuerliche Vorteile eines Selbständigen. Was musst Du tun: - Statusfestellung der FM Tätigkeit gleich zu Beginn durchführen. - Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (ca. 170 Euro/Jahr). - Berufshaftpflicht abschließen, ca. 90 Euro/Jahr bei der DEVK.
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JRK schrieb:

Du stehst wohl noch am Anfang mit den Infos.....
Du darfst angestellt und FM gleichzeitig sein. Musst aber Deinen Chef in der Angestelltentätigkeit über die FM informieren, bzw. es Dir genehmigen lassen.
Beste Möglichkeit, Zahlen für BW geltend:
25h/Woche angestellt 2000 Euro Brutto = 1400 Netto
15h/Woche FM = 1400 Netto
So kann man bis zu 3000 Euro Netto und mehr generieren.
Vorteil:
Keine GKV Beiträge aus FM Tätigkeit.
Hoher Prozentsatz bei HB möglich.
Steuerliche Vorteile eines Selbständigen.

Was musst Du tun:
- Statusfestellung der FM Tätigkeit gleich zu Beginn durchführen.
- Anmeldung bei der BG für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (ca. 170 Euro/Jahr).
- Berufshaftpflicht abschließen, ca. 90 Euro/Jahr bei der DEVK.

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Tarik Ciftci
16.05.2018 07:23
Das sind sehr gute Informationen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Mit der statusfeststellung.. Das mache ich zu gleich bei der Rentenversicherung direkt wo ich aich gleichzeitig gemeldet bin stimmts?
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Das sind sehr gute Informationen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Mit der statusfeststellung.. Das mache ich zu gleich bei der Rentenversicherung direkt wo ich aich gleichzeitig gemeldet bin stimmts?
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Tarik Ciftci schrieb:

Das sind sehr gute Informationen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Mit der statusfeststellung.. Das mache ich zu gleich bei der Rentenversicherung direkt wo ich aich gleichzeitig gemeldet bin stimmts?

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JRK
19.05.2018 21:16
Genau. Statusfeststellung bei der dt. Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Statusfeststellung

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Startseite - BGW-online

Berufshaftpflicht DEVK: Berufshaftpflichtversicherung: Schutz im Dienst und Beruf - DEVK

Mach HB. Dann kann Dir als FM fast keiner mehr was. Und fordere 80% vom Rezeptwert. Du benützt ja die Praxisräumlichkeiten nicht.
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Genau. Statusfeststellung bei der dt. Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: https://www.bgw-online.de/DE/Home/home_node.html Berufshaftpflicht DEVK: https://www.devk.de/produkte/haftpflicht/dienstberuf/index.jsp?gclid=Cj0KCQjwlv_XBRDrARIsAH-iRJTYPEEFEDm5oaWzM3Y3TPve5xB_i88QExuKeWB_fUvL4ZqNvovLyAcaAuDNEALw_wcB&PNR=87977&pcid=1!1&s_kwcid=AL!7!3!255675380526!b!!g!!+devk%20+berufshaftpflicht&ef_id=WYW5OAAABdh1TIFl:20180519191428:s Mach HB. Dann kann Dir als FM fast keiner mehr was. Und fordere 80% vom Rezeptwert. Du benützt ja die Praxisräumlichkeiten nicht.
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JRK schrieb:

Genau. Statusfeststellung bei der dt. Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Statusfeststellung

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft: Startseite - BGW-online

Berufshaftpflicht DEVK: Berufshaftpflichtversicherung: Schutz im Dienst und Beruf - DEVK

Mach HB. Dann kann Dir als FM fast keiner mehr was. Und fordere 80% vom Rezeptwert. Du benützt ja die Praxisräumlichkeiten nicht.

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Tarik Ciftci
19.05.2018 22:15
Herzlichen vielen lieben Dank für deine Informationen, dann werde ich mich mal langsam aber sicher loslegen.. Ok 80 % ist gut bzw wäre super. Alles klar Dankeschön physiodummy
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Herzlichen vielen lieben Dank für deine Informationen, dann werde ich mich mal langsam aber sicher loslegen.. Ok 80 % ist gut bzw wäre super. Alles klar Dankeschön physiodummy
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Tarik Ciftci schrieb:

Herzlichen vielen lieben Dank für deine Informationen, dann werde ich mich mal langsam aber sicher loslegen.. Ok 80 % ist gut bzw wäre super. Alles klar Dankeschön physiodummy

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Evemarie Kaiser
21.05.2018 12:08
... indirekt werden die Praxisräume aber doch "benutzt", denn hätte der PI keine, hätte er auch keine Zulassung und könnte keinen FM beschäftigen, der Kassenpatienten behandelt :blush:

PS: Antworten von einem "dummy" kann man also nicht immer Glauben schenken ... :wink:

Gruß Evi
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... indirekt werden die Praxisräume aber doch "benutzt", denn hätte der PI keine, hätte er auch keine Zulassung und könnte keinen FM beschäftigen, der Kassenpatienten behandelt :blush: PS: Antworten von einem "dummy" kann man also nicht immer Glauben schenken ... :wink: Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:

... indirekt werden die Praxisräume aber doch "benutzt", denn hätte der PI keine, hätte er auch keine Zulassung und könnte keinen FM beschäftigen, der Kassenpatienten behandelt :blush:

PS: Antworten von einem "dummy" kann man also nicht immer Glauben schenken ... :wink:

Gruß Evi

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JRK
21.05.2018 13:57
Deshalb bekommt ja der PI 20%. Einem Dummy darf man durchaus glauben schenken, denn der Dummy macht als FM HB für 80%. Es ist meine Empfehlung an den Fragesteller, der man nicht folgen muss. Man darf einen eigenen Prozentsatz mit Begründung hier veröffentlichen ohne übergriffig zu werden.
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Deshalb bekommt ja der PI 20%. Einem Dummy darf man durchaus glauben schenken, denn der Dummy macht als FM HB für 80%. Es ist meine Empfehlung an den Fragesteller, der man nicht folgen muss. Man darf einen eigenen Prozentsatz mit Begründung hier veröffentlichen ohne übergriffig zu werden.
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JRK schrieb:

Deshalb bekommt ja der PI 20%. Einem Dummy darf man durchaus glauben schenken, denn der Dummy macht als FM HB für 80%. Es ist meine Empfehlung an den Fragesteller, der man nicht folgen muss. Man darf einen eigenen Prozentsatz mit Begründung hier veröffentlichen ohne übergriffig zu werden.

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Tarik Ciftci
21.05.2018 17:46
Und genau so sieht es aus, es ist eine weiter Empfehlung von Kollege zum Kollegen. Ich bedanke micht recht herzlich für die Informationen an Dummy der versteht was angestellt zu sein ist... Abgesehen davon werden keine Räumlichkeiten benutzt sowohl direkt oder indirekt, der Auftraggeber benutzt seine Räumlichkeiten für sich selbst. Wir reden über nur HB freier Mitarbeiter bzw. Freiberufler... Lieben dank an die die verstehen was angestellt zu sein ist.. Und gerne den Kuchen teilen wollen wenn ihr versteht was ich meine...
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Und genau so sieht es aus, es ist eine weiter Empfehlung von Kollege zum Kollegen. Ich bedanke micht recht herzlich für die Informationen an Dummy der versteht was angestellt zu sein ist... Abgesehen davon werden keine Räumlichkeiten benutzt sowohl direkt oder indirekt, der Auftraggeber benutzt seine Räumlichkeiten für sich selbst. Wir reden über nur HB freier Mitarbeiter bzw. Freiberufler... Lieben dank an die die verstehen was angestellt zu sein ist.. Und gerne den Kuchen teilen wollen wenn ihr versteht was ich meine...
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Tarik Ciftci schrieb:

Und genau so sieht es aus, es ist eine weiter Empfehlung von Kollege zum Kollegen. Ich bedanke micht recht herzlich für die Informationen an Dummy der versteht was angestellt zu sein ist... Abgesehen davon werden keine Räumlichkeiten benutzt sowohl direkt oder indirekt, der Auftraggeber benutzt seine Räumlichkeiten für sich selbst. Wir reden über nur HB freier Mitarbeiter bzw. Freiberufler... Lieben dank an die die verstehen was angestellt zu sein ist.. Und gerne den Kuchen teilen wollen wenn ihr versteht was ich meine...

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JRK
21.05.2018 20:13
Einen wichtigen Aspekt habe ich noch vergessen zu erwähnen:
Bei Einkünften aus einer FM sorgt man automatisch für eine Gehalts bzw. Umsatzverbesserung, da man immer an den Preissteigerungen für Heilmittelpositionen direkt beteiligt ist, sofern man auf prozentualer Basis für den Auftraggeber arbeitet.
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Einen wichtigen Aspekt habe ich noch vergessen zu erwähnen: Bei Einkünften aus einer FM sorgt man automatisch für eine Gehalts bzw. Umsatzverbesserung, da man immer an den Preissteigerungen für Heilmittelpositionen direkt beteiligt ist, sofern man auf prozentualer Basis für den Auftraggeber arbeitet.
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JRK schrieb:

Einen wichtigen Aspekt habe ich noch vergessen zu erwähnen:
Bei Einkünften aus einer FM sorgt man automatisch für eine Gehalts bzw. Umsatzverbesserung, da man immer an den Preissteigerungen für Heilmittelpositionen direkt beteiligt ist, sofern man auf prozentualer Basis für den Auftraggeber arbeitet.

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Tarik Ciftci
22.05.2018 10:37
Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...?
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Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...?
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Tarik Ciftci schrieb:

Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...?

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mbone
22.05.2018 13:33
In den 90er Jahren hab ich auch so gearbeitet, bis 1999 die Scheinselbständigkeitsdebatte losging.
Ich hab es dann vorgezogen eine eigene Praxis zu haben.

Grundsätzlich finde ich das Modell f ür den AN/FM sicher reizvoll.....allerdings würde ich momentan mit keinen FM zusammenarbeiten
Die Gründe dafür wurden hier schon oft genug diskutiert und ich hab mich halt so entschieden.
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• die neue
In den 90er Jahren hab ich auch so gearbeitet, bis 1999 die Scheinselbständigkeitsdebatte losging. Ich hab es dann vorgezogen eine eigene Praxis zu haben. Grundsätzlich finde ich das Modell f ür den AN/FM sicher reizvoll.....allerdings würde ich momentan mit keinen FM zusammenarbeiten Die Gründe dafür wurden hier schon oft genug diskutiert und ich hab mich halt so entschieden.
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mbone schrieb:

In den 90er Jahren hab ich auch so gearbeitet, bis 1999 die Scheinselbständigkeitsdebatte losging.
Ich hab es dann vorgezogen eine eigene Praxis zu haben.

Grundsätzlich finde ich das Modell f ür den AN/FM sicher reizvoll.....allerdings würde ich momentan mit keinen FM zusammenarbeiten
Die Gründe dafür wurden hier schon oft genug diskutiert und ich hab mich halt so entschieden.

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JRK
22.05.2018 23:05
Tarik Ciftci schrieb am 22.5.18 10:37:
Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...?


Du darfst als FM sogar noch mehr arbeiten, da Du ja selbständig bist. Ich hab immer ca. 50h die Woche gearbeitet. Angestellt und Freiberuflich. Auch nur HB als Freiberufler. Sofern Du relativ ländlich wohnst, find ich HB sehr lukrativ, da Du immer Fahrpauschale von ca. 11 Euro hast und auf dem Land meist kurze Wege und keinen Stau. In BW werden so ca. 65 Euro die Stunde umgesetzt. Wenn dann Dein Anteil 75% sind, passts auch und man generiert in BW 48 Euro die Stunde. Passt doch, würd ich sagen.
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[zitat]Tarik Ciftci schrieb am 22.5.18 10:37: Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...? [/zitat] Du darfst als FM sogar noch mehr arbeiten, da Du ja selbständig bist. Ich hab immer ca. 50h die Woche gearbeitet. Angestellt und Freiberuflich. Auch nur HB als Freiberufler. Sofern Du relativ ländlich wohnst, find ich HB sehr lukrativ, da Du immer Fahrpauschale von ca. 11 Euro hast und auf dem Land meist kurze Wege und keinen Stau. In BW werden so ca. 65 Euro die Stunde umgesetzt. Wenn dann Dein Anteil 75% sind, passts auch und man generiert in BW 48 Euro die Stunde. Passt doch, würd ich sagen.
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JRK schrieb:

Tarik Ciftci schrieb am 22.5.18 10:37:
Darf ich auch als Vollzeit angestellter 40h/W und nebenbei ca 5-10h/W als Freiberufler arbeiten? Nur HB's als Freiberufler...?


Du darfst als FM sogar noch mehr arbeiten, da Du ja selbständig bist. Ich hab immer ca. 50h die Woche gearbeitet. Angestellt und Freiberuflich. Auch nur HB als Freiberufler. Sofern Du relativ ländlich wohnst, find ich HB sehr lukrativ, da Du immer Fahrpauschale von ca. 11 Euro hast und auf dem Land meist kurze Wege und keinen Stau. In BW werden so ca. 65 Euro die Stunde umgesetzt. Wenn dann Dein Anteil 75% sind, passts auch und man generiert in BW 48 Euro die Stunde. Passt doch, würd ich sagen.

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JRK
22.05.2018 23:09
Aber aufpassen: Als FM brauchst Du mindestens 2 Auftraggeber, also 2 Praxen. Positive Statusfeststellung sollte als FM für HB überhaupt kein Problem sein, da viele Kritikpunkte, die für FM in der Praxis gelten, bei HB gar nicht greifen. Auf diesen Umstand spielt der Beitrag von mbone an.
Du wirst in Deiner Umgebung sicherlich genug Praxen finden, die noch mit FM arbeiten wollen.
Bei mir wars nie ein Problem.
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Aber aufpassen: Als FM brauchst Du mindestens 2 Auftraggeber, also 2 Praxen. Positive Statusfeststellung sollte als FM für HB überhaupt kein Problem sein, da viele Kritikpunkte, die für FM in der Praxis gelten, bei HB gar nicht greifen. Auf diesen Umstand spielt der Beitrag von mbone an. Du wirst in Deiner Umgebung sicherlich genug Praxen finden, die noch mit FM arbeiten wollen. Bei mir wars nie ein Problem.
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JRK schrieb:

Aber aufpassen: Als FM brauchst Du mindestens 2 Auftraggeber, also 2 Praxen. Positive Statusfeststellung sollte als FM für HB überhaupt kein Problem sein, da viele Kritikpunkte, die für FM in der Praxis gelten, bei HB gar nicht greifen. Auf diesen Umstand spielt der Beitrag von mbone an.
Du wirst in Deiner Umgebung sicherlich genug Praxen finden, die noch mit FM arbeiten wollen.
Bei mir wars nie ein Problem.

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Tarik Ciftci schrieb:

Hallo Zusammen, ich arbeite derzeit in einer Praxis als Angestellter. Ich möchte mich beruflich weiter orientieren, daher interessiere ich mich stark für die Selbstständigkeit als freier Mitarbeiter. Hier kommt meine Frage... Darf ich Angestellt sein (Vollzeit) und gleichzeitig für 2 andere Praxen als freier Mitarbeiter arbeiten Nur HB`S? Bis meine Tätigkeit anläuft würde ich gern bzw. Muss ich die Vollzeitstelle ausüben aus privaten Gründen, würde dann später voll als freier Mitarbeiter arbeiten. Denn ich hatte mal gehört beides zusammen darf man nicht ausüben, wegen der statusfeststellung... Könnt ihr mir da genauere Auskunft geben. Vielen lieben Dank schonmal.



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