physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Stuttgart

Wir gehören zur SRH – einem
führenden Anbieter von Bildungs-
und
Gesundheitsdienstleistungen mit
17.000 Mitarbeitern. Die SRH
betreibt private
Hochschulen, Bildungszentren,
Schulen und Krankenhäuser.
Zur Verstärkung unserer School of
Health, Education and Social
Sciences im
Studiengang Physiotherapie
(ausbildungsintegrierend) am
Standort Stuttgart
suchen wir zum 01.03.2026 einen
Akademischen Mitarbeiter DL w/m/d
in
Teilzeit (50 %). Die Stelle ist
zunächst auf 2 Jahre befristet.
0
  • 1
  • 2
  • 3
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Angestellt und Freiberufler

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Angestellt und Freiberufler
Es gibt 36 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
CharleneNatalie
08.11.2020 15:57
Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zu dem oben genannten Thema. Und zwar habe ich vor weiterhin angestellt mit 25 Stunden in einer Praxis weiter zu arbeiten und nebenher freiberuflich bei einer anderen Praxis Hausbesuche zu machen. Ich denke, das werden so ca 700-800 € extra im Monat sein. Die Rechnung geht monatlich an die Praxis die mir Hausbesuche vermittelt, angestellt werde ich dort nicht sein. Ich habe mittlerweile was viel im Internet gelesen das ich wahnsinnig verwirrt bin. Meine Fragen beziehen sich auf die Steuern. Kann mir jemand sagen, was ich monatlich oder dann jährlich ca an Streuern zahlen müsste?Ich habe die Info, dass das dazu verdiente Geld zusammen mit dem aus der Angestelltheit versteuert wird und rechne ich das aus, wird die Steuerbelastung recht hoch sein. Ist das richtig?
Und muss ich sonst nochwas beachten und mich irgendwo anmelden?
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke schonmal.

1

Gefällt mir

Hallo ihr Lieben, Ich habe eine Frage zu dem oben genannten Thema. Und zwar habe ich vor weiterhin angestellt mit 25 Stunden in einer Praxis weiter zu arbeiten und nebenher freiberuflich bei einer anderen Praxis Hausbesuche zu machen. Ich denke, das werden so ca 700-800 € extra im Monat sein. Die Rechnung geht monatlich an die Praxis die mir Hausbesuche vermittelt, angestellt werde ich dort nicht sein. Ich habe mittlerweile was viel im Internet gelesen das ich wahnsinnig verwirrt bin. Meine Fragen beziehen sich auf die Steuern. Kann mir jemand sagen, was ich monatlich oder dann jährlich ca an Streuern zahlen müsste?Ich habe die Info, dass das dazu verdiente Geld zusammen mit dem aus der Angestelltheit versteuert wird und rechne ich das aus, wird die Steuerbelastung recht hoch sein. Ist das richtig? Und muss ich sonst nochwas beachten und mich irgendwo anmelden? Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke schonmal.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
16.12.2020 17:38
Die Überschrift "Angestellt und Freiberufler" ist eigentlich schon ein Unsinn, denn auch ein Angestellter ist ein Freiberufler.

1

Gefällt mir

Die Überschrift "Angestellt und Freiberufler" ist eigentlich schon ein Unsinn, denn auch ein Angestellter ist ein Freiberufler.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:

Die Überschrift "Angestellt und Freiberufler" ist eigentlich schon ein Unsinn, denn auch ein Angestellter ist ein Freiberufler.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

CharleneNatalie schrieb:

Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zu dem oben genannten Thema. Und zwar habe ich vor weiterhin angestellt mit 25 Stunden in einer Praxis weiter zu arbeiten und nebenher freiberuflich bei einer anderen Praxis Hausbesuche zu machen. Ich denke, das werden so ca 700-800 € extra im Monat sein. Die Rechnung geht monatlich an die Praxis die mir Hausbesuche vermittelt, angestellt werde ich dort nicht sein. Ich habe mittlerweile was viel im Internet gelesen das ich wahnsinnig verwirrt bin. Meine Fragen beziehen sich auf die Steuern. Kann mir jemand sagen, was ich monatlich oder dann jährlich ca an Streuern zahlen müsste?Ich habe die Info, dass das dazu verdiente Geld zusammen mit dem aus der Angestelltheit versteuert wird und rechne ich das aus, wird die Steuerbelastung recht hoch sein. Ist das richtig?
Und muss ich sonst nochwas beachten und mich irgendwo anmelden?
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Danke schonmal.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Matje
08.11.2020 17:49
Hallo Charlene,
du musst dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und eine Berufshaftpflicht Versicherung abschließen.
Es stimmt, dass du beide Verdienste vesteuern musst, aber du kannst auch eine Menge absetzten.
1

Gefällt mir

• CharleneNatalie
Hallo Charlene, du musst dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und eine Berufshaftpflicht Versicherung abschließen. Es stimmt, dass du beide Verdienste vesteuern musst, aber du kannst auch eine Menge absetzten.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Matje schrieb:

Hallo Charlene,
du musst dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden und eine Berufshaftpflicht Versicherung abschließen.
Es stimmt, dass du beide Verdienste vesteuern musst, aber du kannst auch eine Menge absetzten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PT-Morris
08.11.2020 18:22
Du machst innerhalb deiner Steuererklärung eine EÜR für deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit. Das geht mit entsprechender Software recht einfach.

Wie Matje schon sagt kommen noch Kosten auf dich zu, Berufshaftpflicht, BG und DRV. Deine Krankenkasse muss auch prüfen, wo die Haupttätigkeit liegt.
1

Gefällt mir

• CharleneNatalie
Du machst innerhalb deiner Steuererklärung eine EÜR für deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit. Das geht mit entsprechender Software recht einfach. Wie Matje schon sagt kommen noch Kosten auf dich zu, Berufshaftpflicht, BG und DRV. Deine Krankenkasse muss auch prüfen, wo die Haupttätigkeit liegt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

PT-Morris schrieb:

Du machst innerhalb deiner Steuererklärung eine EÜR für deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit. Das geht mit entsprechender Software recht einfach.

Wie Matje schon sagt kommen noch Kosten auf dich zu, Berufshaftpflicht, BG und DRV. Deine Krankenkasse muss auch prüfen, wo die Haupttätigkeit liegt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
CharleneNatalie
08.11.2020 18:44
Danke für die schnellen Antworten!
1

Gefällt mir

• martina51
Danke für die schnellen Antworten!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

CharleneNatalie schrieb:

Danke für die schnellen Antworten!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ulrike76
03.12.2020 00:01
Da der Nebenverdienst versteuert wird, Beitragspflichtig ist für Rentenversicherung und Krankenversicherung plus Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht und Anmeldung beim Gesundheitsamt, solltest du dir vllt vorher ausrechnen, was da übrig bleibt. zB bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch dann dei Beitrag wird? Ich haben nebenberuflich freischaffend auf Geringfügiger Basis gearbeitet, da dann keine KV und RV fällig, aber nur mit Selbstzahlern und Privatpatienten. Kassenpatienten nur in einer Praxis läuft, glaube ich, eher unter Scheinselbständigkeit und ist nicht
zulässig? Was meinen die Anderen?
1

Gefällt mir

• Dusko Popadic
Da der Nebenverdienst versteuert wird, Beitragspflichtig ist für Rentenversicherung und Krankenversicherung plus Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht und Anmeldung beim Gesundheitsamt, solltest du dir vllt vorher ausrechnen, was da übrig bleibt. zB bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch dann dei Beitrag wird? Ich haben nebenberuflich freischaffend auf Geringfügiger Basis gearbeitet, da dann keine KV und RV fällig, aber nur mit Selbstzahlern und Privatpatienten. Kassenpatienten nur in einer Praxis läuft, glaube ich, eher unter Scheinselbständigkeit und ist nicht zulässig? Was meinen die Anderen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ulrike76 schrieb:

Da der Nebenverdienst versteuert wird, Beitragspflichtig ist für Rentenversicherung und Krankenversicherung plus Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflicht und Anmeldung beim Gesundheitsamt, solltest du dir vllt vorher ausrechnen, was da übrig bleibt. zB bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch dann dei Beitrag wird? Ich haben nebenberuflich freischaffend auf Geringfügiger Basis gearbeitet, da dann keine KV und RV fällig, aber nur mit Selbstzahlern und Privatpatienten. Kassenpatienten nur in einer Praxis läuft, glaube ich, eher unter Scheinselbständigkeit und ist nicht
zulässig? Was meinen die Anderen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
niki berger
11.12.2020 22:12
Hallo, du kannst leider nicht nur für eine Praxis arbeiten ,als freie Mitarbeiterin brauchst Du neben der Praxis auch "eigene"Patienten die direkt mit dir abrechnen, mehrere Auftraggeber verhindern die Scheinselbständigkeit,wie es bei nur
einem Auftraggeber ( der Praxis) der Fall ist. Nicole
2

Gefällt mir

• minna
• nicole165
Hallo, du kannst leider nicht nur für eine Praxis arbeiten ,als freie Mitarbeiterin brauchst Du neben der Praxis auch "eigene"Patienten die direkt mit dir abrechnen, mehrere Auftraggeber verhindern die Scheinselbständigkeit,wie es bei nur einem Auftraggeber ( der Praxis) der Fall ist. Nicole
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

niki berger schrieb:

Hallo, du kannst leider nicht nur für eine Praxis arbeiten ,als freie Mitarbeiterin brauchst Du neben der Praxis auch "eigene"Patienten die direkt mit dir abrechnen, mehrere Auftraggeber verhindern die Scheinselbständigkeit,wie es bei nur
einem Auftraggeber ( der Praxis) der Fall ist. Nicole

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ickebins
15.12.2020 18:43
Guten Abend,
da ich seit vielen Jahren immer angestellte Physiotherapeutin war, nun vorhabe, mich für 20 h/Wo anstellen zu lassen und DAZU freiberuflich nebentätig zu sein in meinen eigenen -demnächst erschaffenen- Praxisräumen, kommt in der Planung nun die Frage auf... --> 20 h/Wo festangestellt --> 30 h/Wo sind laut Berufsverband vorgeschrieben, in eigener Praxis abzuleisten, um zugelassen zu werden --> mehr als 8 h Arbeitszeit/d sind weder zulässig noch von mir gewollt, selbst wenn sechs Tage in der Woche zählen durch den zulässigen Samstag... sind wir bei 6x8 h = 48h. Was ja bereits enorm wäre!
So nun aber 30 Wochenstunden im eigenen Praxisbetrieb erbracht werden müssen...wie geht das???
Hab ich irgendwas übersehen? Rechne ich verkehrt?
Ist das so mit den 30 Wochenstunden in freiberuflicher Nebentätigkeit in eigenen Räumen?

Ich bin dankbar für jede aussagekräftige Antwort.
Habt vielen Dank.
1

Gefällt mir

Guten Abend, da ich seit vielen Jahren immer angestellte Physiotherapeutin war, nun vorhabe, mich für 20 h/Wo anstellen zu lassen und DAZU freiberuflich nebentätig zu sein in meinen eigenen -demnächst erschaffenen- Praxisräumen, kommt in der Planung nun die Frage auf... --> 20 h/Wo festangestellt --> 30 h/Wo sind laut Berufsverband vorgeschrieben, in eigener Praxis abzuleisten, um zugelassen zu werden --> mehr als 8 h Arbeitszeit/d sind weder zulässig noch von mir gewollt, selbst wenn sechs Tage in der Woche zählen durch den zulässigen Samstag... sind wir bei 6x8 h = 48h. Was ja bereits enorm wäre! So nun aber 30 Wochenstunden im eigenen Praxisbetrieb erbracht werden müssen...wie geht das??? Hab ich irgendwas übersehen? Rechne ich verkehrt? Ist das so mit den 30 Wochenstunden in freiberuflicher Nebentätigkeit in eigenen Räumen? Ich bin dankbar für jede aussagekräftige Antwort. Habt vielen Dank.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
16.12.2020 17:35
IIckebins, deine Darstellung ist etwas verwirrend: Mit "eigenen Räumen verstehe ich KK-zugelassene Räume (Praxis). Zu deren Zulassung benötigst du einen Nachweis von dreißig Arbeitsstunden, die du eben in deinen Räumen absolvierst. Kassenpatienten, außer Hausbesuche, müssen in zugelassen Räumen behandelt werden. Wenn du diese, deine Räume hast, benötigst du ja eigentlich keine "Nebentätigkeit“ mehr. In deinen Praxisräumen kannst du so viel arbeiten wie du eben kannst oder willst.

Bitte unterscheide „freiberuflich“ und „Freier Mitarbeiter“ Dies sind verschiede Begriffe. Ein Freier Mitarbeiter ist ein Selbständiger ohne eigene Praxisräume, der im Auftrag von offiziell zugelassenen Praxisinhabern (mindestens zwei) arbeitet. Fast alle in unserem Beruf, ob selbständig oder auch angestellt, oder auch Freie Mitarbeiter sind freiberuflich tätig.

1

Gefällt mir

• Brigitte Paulus
IIckebins, deine Darstellung ist etwas verwirrend: Mit "eigenen Räumen verstehe ich KK-zugelassene Räume (Praxis). Zu deren Zulassung benötigst du einen Nachweis von dreißig Arbeitsstunden, die du eben in deinen Räumen absolvierst. Kassenpatienten, außer Hausbesuche, müssen in zugelassen Räumen behandelt werden. Wenn du diese, deine Räume hast, benötigst du ja eigentlich keine "Nebentätigkeit“ mehr. In deinen Praxisräumen kannst du so viel arbeiten wie du eben kannst oder willst. Bitte unterscheide „freiberuflich“ und „Freier Mitarbeiter“ Dies sind verschiede Begriffe. Ein Freier Mitarbeiter ist ein Selbständiger ohne eigene Praxisräume, der im Auftrag von offiziell zugelassenen Praxisinhabern (mindestens zwei) arbeitet. Fast alle in unserem Beruf, ob selbständig oder auch angestellt, oder auch Freie Mitarbeiter sind freiberuflich tätig.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:

IIckebins, deine Darstellung ist etwas verwirrend: Mit "eigenen Räumen verstehe ich KK-zugelassene Räume (Praxis). Zu deren Zulassung benötigst du einen Nachweis von dreißig Arbeitsstunden, die du eben in deinen Räumen absolvierst. Kassenpatienten, außer Hausbesuche, müssen in zugelassen Räumen behandelt werden. Wenn du diese, deine Räume hast, benötigst du ja eigentlich keine "Nebentätigkeit“ mehr. In deinen Praxisräumen kannst du so viel arbeiten wie du eben kannst oder willst.

Bitte unterscheide „freiberuflich“ und „Freier Mitarbeiter“ Dies sind verschiede Begriffe. Ein Freier Mitarbeiter ist ein Selbständiger ohne eigene Praxisräume, der im Auftrag von offiziell zugelassenen Praxisinhabern (mindestens zwei) arbeitet. Fast alle in unserem Beruf, ob selbständig oder auch angestellt, oder auch Freie Mitarbeiter sind freiberuflich tätig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PT-Morris
16.12.2020 20:38
Der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit analog zu den Logopäden folgendes enthalten:

„§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis



(1) Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstel-

lungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass

eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versi-

cherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die

Heilmittelpraxis an mindestens 4 Tagen je Woche und für mindestens 24 Stun-

den je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte zur Verfügung steht.

Dies gilt nicht bei vorrübergehenden Praxisschließungen (z. B. aufgrund von

Krankheit, Pflege- oder Elternzeiten). Die regional zuständige Arbeitsgemein-

schaft nach § 124 Absatz 2 SGB V ist über die vorrübergehende Praxisschließung

zu informieren."

https://www.physio.de/community/physiotherapie/verhandlungen-logopaedie/1/509546/1
1

Gefällt mir

Der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit analog zu den Logopäden folgendes enthalten: [i]„§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis [/i] [i] [/i] [i](1) Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstel- [/i] [i]lungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass [/i] [i]eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versi- [/i] [i]cherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die [/i] [i]Heilmittelpraxis an mindestens 4 Tagen je Woche und für mindestens 24 Stun- [/i] [i]den je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte zur Verfügung steht. [/i] [i]Dies gilt nicht bei vorrübergehenden Praxisschließungen (z. B. aufgrund von [/i] [i]Krankheit, Pflege- oder Elternzeiten). Die regional zuständige Arbeitsgemein- [/i] [i]schaft nach § 124 Absatz 2 SGB V ist über die vorrübergehende Praxisschließung [/i] [i]zu informieren."[/i] https://www.physio.de/community/physiotherapie/verhandlungen-logopaedie/1/509546/1
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



PT-Morris schrieb:

Der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit analog zu den Logopäden folgendes enthalten:

„§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis



(1) Aus der Einbindung der zugelassenen Leistungserbringer in den Sicherstel-

lungsauftrag der Krankenkassen gemäß § 2 Absatz 2 SGB V ergibt sich, dass

eine Heilmittelpraxis maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versi-

cherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die

Heilmittelpraxis an mindestens 4 Tagen je Woche und für mindestens 24 Stun-

den je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte zur Verfügung steht.

Dies gilt nicht bei vorrübergehenden Praxisschließungen (z. B. aufgrund von

Krankheit, Pflege- oder Elternzeiten). Die regional zuständige Arbeitsgemein-

schaft nach § 124 Absatz 2 SGB V ist über die vorrübergehende Praxisschließung

zu informieren."

https://www.physio.de/community/physiotherapie/verhandlungen-logopaedie/1/509546/1

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ickebins schrieb:

Guten Abend,
da ich seit vielen Jahren immer angestellte Physiotherapeutin war, nun vorhabe, mich für 20 h/Wo anstellen zu lassen und DAZU freiberuflich nebentätig zu sein in meinen eigenen -demnächst erschaffenen- Praxisräumen, kommt in der Planung nun die Frage auf... --> 20 h/Wo festangestellt --> 30 h/Wo sind laut Berufsverband vorgeschrieben, in eigener Praxis abzuleisten, um zugelassen zu werden --> mehr als 8 h Arbeitszeit/d sind weder zulässig noch von mir gewollt, selbst wenn sechs Tage in der Woche zählen durch den zulässigen Samstag... sind wir bei 6x8 h = 48h. Was ja bereits enorm wäre!
So nun aber 30 Wochenstunden im eigenen Praxisbetrieb erbracht werden müssen...wie geht das???
Hab ich irgendwas übersehen? Rechne ich verkehrt?
Ist das so mit den 30 Wochenstunden in freiberuflicher Nebentätigkeit in eigenen Räumen?

Ich bin dankbar für jede aussagekräftige Antwort.
Habt vielen Dank.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ickebins
16.12.2020 21:13
Habt Dank.
Da sich die Dinge bei mir gerade komplett neu sortieren, finde ich tatsächlich ganz schön viel noch verwirrend.
Mir war nicht bewußt, daß es für uns Physiotherapeuten keine Möglichkeit zur selbständigen Nebentätigkeit gibt...nur entweder selbständig oder angestellt.
Ich bin da noch vorsichtig und möchte auf eine Grundsicherung (noch) nicht verzichten.
Nach einem Gespräch mit der Heilmittel-Zulassungsbehörde weiß ich nun aber, daß meine Idee so nicht umsetzbar ist. Was mir trotzallem nicht eingängig ist, da ich ja meine Dienste anbieten wollte, ohne nur Privatpatienten & Selbstzahler abzugreifen...sondern für Alle dazusein. Zumal die Patienten wochenlang auf Termine warten.
Ich werde mir für die schönen Räumlichkeiten also vorerst etwas anderes einfallen lassen müssen, bis ich mir eine komplette Selbständigkeit zutraue.

Nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung.

Habt frohe und vorallem gesunde Weihnachtsstage.
1

Gefällt mir

Habt Dank. Da sich die Dinge bei mir gerade komplett neu sortieren, finde ich tatsächlich ganz schön viel noch verwirrend. Mir war nicht bewußt, daß es für uns Physiotherapeuten keine Möglichkeit zur selbständigen Nebentätigkeit gibt...nur entweder selbständig oder angestellt. Ich bin da noch vorsichtig und möchte auf eine Grundsicherung (noch) nicht verzichten. Nach einem Gespräch mit der Heilmittel-Zulassungsbehörde weiß ich nun aber, daß meine Idee so nicht umsetzbar ist. Was mir trotzallem nicht eingängig ist, da ich ja meine Dienste anbieten wollte, ohne nur Privatpatienten & Selbstzahler abzugreifen...sondern für Alle dazusein. Zumal die Patienten wochenlang auf Termine warten. Ich werde mir für die schönen Räumlichkeiten also vorerst etwas anderes einfallen lassen müssen, bis ich mir eine komplette Selbständigkeit zutraue. Nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung. Habt frohe und vorallem gesunde Weihnachtsstage.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ickebins schrieb:

Habt Dank.
Da sich die Dinge bei mir gerade komplett neu sortieren, finde ich tatsächlich ganz schön viel noch verwirrend.
Mir war nicht bewußt, daß es für uns Physiotherapeuten keine Möglichkeit zur selbständigen Nebentätigkeit gibt...nur entweder selbständig oder angestellt.
Ich bin da noch vorsichtig und möchte auf eine Grundsicherung (noch) nicht verzichten.
Nach einem Gespräch mit der Heilmittel-Zulassungsbehörde weiß ich nun aber, daß meine Idee so nicht umsetzbar ist. Was mir trotzallem nicht eingängig ist, da ich ja meine Dienste anbieten wollte, ohne nur Privatpatienten & Selbstzahler abzugreifen...sondern für Alle dazusein. Zumal die Patienten wochenlang auf Termine warten.
Ich werde mir für die schönen Räumlichkeiten also vorerst etwas anderes einfallen lassen müssen, bis ich mir eine komplette Selbständigkeit zutraue.

Nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung.

Habt frohe und vorallem gesunde Weihnachtsstage.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wolfgang28
18.12.2020 23:46
@CharleneNatalie:
Wenn Du überwiegend angestellt arbeitest (20h pro Woche und mehr) und diese Tätigkeit Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt darstellt, das heißt Du angestellt mehr verdienst wie als selbständiger freier Mitarbeiter, dann musst Du keine KK Beiträge aus der Selbständigkeit zahlen und Rente nur dann, wenn Dein Gewinn vor Steuer über 450 Euro/Monat liegt, bzw. 5400 Euro/a.
Du benötigst auch nicht zwingend einen 2.Auftraggeber. Man kann seinen Status am besten durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klären lassen (Clearingstelle der DRV). Ein 2. Auftraggeber ist nur ein Merkmal bei der Klärung, ob man selbständig tätig ist oder nicht. Ich habe 10 freie Mitarbeiter, die Hausbesuche durchführen. Für alle führen wir ein Statusverfahren durch und helfen zu 100% in die rechtssichere FM.
Umsatz - Ausgaben ergeben Deinen Gewinn vor Steuer ("EBIT"). Dieser Gewinn wird zusammen mit Deinem Gehalt - Freibeträge aus der Anstellung zusammenaddiert und daraus ergibt sich Dein individueller persönlicher Steuersatz.
Unsere FM verdienen ca. 45 - 50 Euro Brutto/h als Honorar und mindestens ca. 30 Euro/h Netto.

Das ist mindestens das Doppelte im Vergleich zur Anstellung. Zudem bist Du zukünftig immer an den weiteren Preissteigerungen der KK automatisch beteiligt und musst zumindest hier nicht mehr Betteln. In Deiner Anstellung ist das anders......
Du kannst mich gerne wegen Fragen persönlich anschreiben.
4

Gefällt mir

• hugo5
• Marcela Diaz
• Alex90
• Dusko Popadic
@CharleneNatalie: Wenn Du überwiegend angestellt arbeitest (20h pro Woche und mehr) und diese Tätigkeit Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt darstellt, das heißt Du angestellt mehr verdienst wie als selbständiger freier Mitarbeiter, dann musst Du keine KK Beiträge aus der Selbständigkeit zahlen und Rente nur dann, wenn Dein Gewinn vor Steuer über 450 Euro/Monat liegt, bzw. 5400 Euro/a. Du benötigst auch nicht zwingend einen 2.Auftraggeber. Man kann seinen Status am besten durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klären lassen (Clearingstelle der DRV). Ein 2. Auftraggeber ist nur ein Merkmal bei der Klärung, ob man selbständig tätig ist oder nicht. Ich habe 10 freie Mitarbeiter, die Hausbesuche durchführen. Für alle führen wir ein Statusverfahren durch und helfen zu 100% in die rechtssichere FM. Umsatz - Ausgaben ergeben Deinen Gewinn vor Steuer ("EBIT"). Dieser Gewinn wird zusammen mit Deinem Gehalt - Freibeträge aus der Anstellung zusammenaddiert und daraus ergibt sich Dein individueller persönlicher Steuersatz. Unsere FM verdienen ca. 45 - 50 Euro Brutto/h als Honorar und mindestens ca. 30 Euro/h Netto. Das ist mindestens das Doppelte im Vergleich zur Anstellung. Zudem bist Du zukünftig immer an den weiteren Preissteigerungen der KK automatisch beteiligt und musst zumindest hier nicht mehr Betteln. In Deiner Anstellung ist das anders...... Du kannst mich gerne wegen Fragen persönlich anschreiben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wolfgang28 schrieb:

@CharleneNatalie:
Wenn Du überwiegend angestellt arbeitest (20h pro Woche und mehr) und diese Tätigkeit Dein wirtschaftlicher Mittelpunkt darstellt, das heißt Du angestellt mehr verdienst wie als selbständiger freier Mitarbeiter, dann musst Du keine KK Beiträge aus der Selbständigkeit zahlen und Rente nur dann, wenn Dein Gewinn vor Steuer über 450 Euro/Monat liegt, bzw. 5400 Euro/a.
Du benötigst auch nicht zwingend einen 2.Auftraggeber. Man kann seinen Status am besten durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) klären lassen (Clearingstelle der DRV). Ein 2. Auftraggeber ist nur ein Merkmal bei der Klärung, ob man selbständig tätig ist oder nicht. Ich habe 10 freie Mitarbeiter, die Hausbesuche durchführen. Für alle führen wir ein Statusverfahren durch und helfen zu 100% in die rechtssichere FM.
Umsatz - Ausgaben ergeben Deinen Gewinn vor Steuer ("EBIT"). Dieser Gewinn wird zusammen mit Deinem Gehalt - Freibeträge aus der Anstellung zusammenaddiert und daraus ergibt sich Dein individueller persönlicher Steuersatz.
Unsere FM verdienen ca. 45 - 50 Euro Brutto/h als Honorar und mindestens ca. 30 Euro/h Netto.

Das ist mindestens das Doppelte im Vergleich zur Anstellung. Zudem bist Du zukünftig immer an den weiteren Preissteigerungen der KK automatisch beteiligt und musst zumindest hier nicht mehr Betteln. In Deiner Anstellung ist das anders......
Du kannst mich gerne wegen Fragen persönlich anschreiben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wolfgang28
21.12.2020 23:18
Da es hier grundsätzlich um freie Mitarbeiterschaft geht und Zuzahlungen selbst errechnet werden müssen, kann ich Euch eine hilfreiche kostenfreie app empfehlen, die ganz einfach die notwendige Zuzahlung berechnet und angibt: Link

Auch im Apple store vorhanden.
2

Gefällt mir

• hugo5
• Dusko Popadic
Da es hier grundsätzlich um freie Mitarbeiterschaft geht und Zuzahlungen selbst errechnet werden müssen, kann ich Euch eine hilfreiche kostenfreie app empfehlen, die ganz einfach die notwendige Zuzahlung berechnet und angibt: https://play.google.com/store/apps/details?id=physiozuhause.physiozuhause_app Auch im Apple store vorhanden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Wolfgang28 schrieb:

Da es hier grundsätzlich um freie Mitarbeiterschaft geht und Zuzahlungen selbst errechnet werden müssen, kann ich Euch eine hilfreiche kostenfreie app empfehlen, die ganz einfach die notwendige Zuzahlung berechnet und angibt: Link

Auch im Apple store vorhanden.

  • 1
  • 2
  • 3


    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Angestellt und Freiberufler

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns