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Ein fröhliches T...
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Neues Thema
Blanko Beihilfe
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postri-77
01.11.2024 21:56
Guten Abend!

Kann jemand erklären, wo der Unterschied zwischen der Bundesbeihilfestelle und den Länderbeihilfestellen liegt?
Anbei ein Link zur Beihilfe-Info und der neuen Preisliste:
BVA - Beihilfe - Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. November 2024

Verstehe ich das richtig:

- Darf ein Arzt jetzt Beihilfepatienten eine Blankoverordnung ausstellen? Die Verordnung muss die Patientendaten, die Diagnose, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Arztes enthalten. Muss darauf das Wort "BLANKOVERORDNUNG" stehen, oder kann es auch weggelassen werden?

- Gibt es Begrenzungen wie bei gesetzlichen Verordnungen, also zum Beispiel zwei vorrangige Heilmittel, oder ist darüber nichts bekannt? Darf man solche Konstellationen theoretisch machen, z. B. KG als Doppelbehandlung und MT als Doppelbehandlung?

z.B.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
10 x Naturfango

Abgesehen vom Sinn und Zweck geht es mir um die reine theoretische Möglichkeit.
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Guten Abend! Kann jemand erklären, wo der Unterschied zwischen der Bundesbeihilfestelle und den Länderbeihilfestellen liegt? Anbei ein Link zur Beihilfe-Info und der neuen Preisliste: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2024/Vorgriffregelung_Heilmittel_November_2024.html Verstehe ich das richtig: - Darf ein Arzt jetzt Beihilfepatienten eine Blankoverordnung ausstellen? Die Verordnung muss die Patientendaten, die Diagnose, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Arztes enthalten. Muss darauf das Wort "BLANKOVERORDNUNG" stehen, oder kann es auch weggelassen werden? - Gibt es Begrenzungen wie bei gesetzlichen Verordnungen, also zum Beispiel zwei vorrangige Heilmittel, oder ist darüber nichts bekannt? Darf man solche Konstellationen theoretisch machen, z. B. [u]KG als Doppelbehandlung [/u][b][u]und[/b][u] MT als Doppelbehandlung? z.B. 10 x KG Doppelbehandlung 10 x MT Doppelbehandlung 10 x Naturfango Abgesehen vom Sinn und Zweck geht es mir um die reine theoretische Möglichkeit.
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S.L
03.11.2024 09:00
Darfst du nicht. 1 Doppelbehandlung oder 2 einzelne primäre Heilmittel.

Ich kann auch immer wieder nur auf die Kosten aufmerksam machen. Übertreibt es nicht! Ich ahne Ungemach. Hoffe nicht das uns dieses Projekt „Blankoverordnung“ um die Ohren fliegt und unsere aktuelle Position als Physio’s gleich mit.
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• Lars van Ravenzwaaij
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Darfst du nicht. 1 Doppelbehandlung oder 2 einzelne primäre Heilmittel. Ich kann auch immer wieder nur auf die Kosten aufmerksam machen. Übertreibt es nicht! Ich ahne Ungemach. Hoffe nicht das uns dieses Projekt „Blankoverordnung“ um die Ohren fliegt und unsere aktuelle Position als Physio’s gleich mit.
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S.L schrieb:

Darfst du nicht. 1 Doppelbehandlung oder 2 einzelne primäre Heilmittel.

Ich kann auch immer wieder nur auf die Kosten aufmerksam machen. Übertreibt es nicht! Ich ahne Ungemach. Hoffe nicht das uns dieses Projekt „Blankoverordnung“ um die Ohren fliegt und unsere aktuelle Position als Physio’s gleich mit.

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postri-77 schrieb:

Guten Abend!

Kann jemand erklären, wo der Unterschied zwischen der Bundesbeihilfestelle und den Länderbeihilfestellen liegt?
Anbei ein Link zur Beihilfe-Info und der neuen Preisliste:
BVA - Beihilfe - Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. November 2024

Verstehe ich das richtig:

- Darf ein Arzt jetzt Beihilfepatienten eine Blankoverordnung ausstellen? Die Verordnung muss die Patientendaten, die Diagnose, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Arztes enthalten. Muss darauf das Wort "BLANKOVERORDNUNG" stehen, oder kann es auch weggelassen werden?

- Gibt es Begrenzungen wie bei gesetzlichen Verordnungen, also zum Beispiel zwei vorrangige Heilmittel, oder ist darüber nichts bekannt? Darf man solche Konstellationen theoretisch machen, z. B. KG als Doppelbehandlung und MT als Doppelbehandlung?

z.B.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
10 x Naturfango

Abgesehen vom Sinn und Zweck geht es mir um die reine theoretische Möglichkeit.

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ali
01.11.2024 22:21
einstweilen, bis (einzelne) Länder das übernommen haben, gilt es nur für Bundesbeamte.

Gilt für alle Diagnosen, ob über Schulter hinaus hab ich noch nicht verstanden..

Es braucht lediglich die Diagnose....Blanko braucht nicht..
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• Lars van Ravenzwaaij
einstweilen, bis (einzelne) Länder das übernommen haben, gilt es nur für Bundesbeamte. Gilt für alle Diagnosen, ob über Schulter hinaus hab ich noch nicht verstanden.. Es braucht lediglich die Diagnose....Blanko braucht nicht..
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Lars van Ravenzwaaij
01.11.2024 22:41
@ali Sowie es bekannt gegeben wurde, gilt Blanko bei der Beihilfe für ALLE Diagnosen.
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• ali
• edgar lerch
[mention]ali[/mention] Sowie es bekannt gegeben wurde, gilt Blanko bei der Beihilfe für ALLE Diagnosen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ali Sowie es bekannt gegeben wurde, gilt Blanko bei der Beihilfe für ALLE Diagnosen.

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massu
03.11.2024 13:21
@Lars van Ravenzwaaij
1. werden jetzt „nur noch“ Blankoverordnungen für die BH Patts verordnet? Oder dürfen vom Arzt auch weiterhin ganz „normale Privatrezepte“ ausgestellt werden, oder wie bei der GKV nur mit ärztlicher Begründung

2. Gibt es für die BH Patienten auch eine grüne und rote Ampelphase?

In Bayern werden Doppelbehandlungen erstattet. 10xMT/D = 5 Termine
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] 1. werden jetzt „nur noch“ Blankoverordnungen für die BH Patts verordnet? Oder dürfen vom Arzt auch weiterhin ganz „normale Privatrezepte“ ausgestellt werden, oder wie bei der GKV nur mit ärztlicher Begründung 2. Gibt es für die BH Patienten auch eine grüne und rote Ampelphase? In Bayern werden Doppelbehandlungen erstattet. 10xMT/D = 5 Termine
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
1. werden jetzt „nur noch“ Blankoverordnungen für die BH Patts verordnet? Oder dürfen vom Arzt auch weiterhin ganz „normale Privatrezepte“ ausgestellt werden, oder wie bei der GKV nur mit ärztlicher Begründung

2. Gibt es für die BH Patienten auch eine grüne und rote Ampelphase?

In Bayern werden Doppelbehandlungen erstattet. 10xMT/D = 5 Termine

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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 13:28
@massu Sämtliche Fragen bezüglich der der Blanko-BH kann man, mangels Ausführungsbestimmungen, derzeit nicht rechtssicher beantworten. Aber ein Ampelsystem ist derzeit (noch) nicht vorhanden.

Bedenke auch: Es gilt aktuell nur für die Bundesbeihilfe. Was und wie die Länder da etwas machen werden ist noch gar nicht klar.
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[mention]massu[/mention] Sämtliche Fragen bezüglich der der Blanko-BH kann man, mangels Ausführungsbestimmungen, derzeit nicht rechtssicher beantworten. Aber ein Ampelsystem ist derzeit (noch) nicht vorhanden. Bedenke auch: Es gilt aktuell nur für die [b]Bundesbeihilfe[/b]. Was und wie die Länder da etwas machen werden ist noch gar nicht klar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Sämtliche Fragen bezüglich der der Blanko-BH kann man, mangels Ausführungsbestimmungen, derzeit nicht rechtssicher beantworten. Aber ein Ampelsystem ist derzeit (noch) nicht vorhanden.

Bedenke auch: Es gilt aktuell nur für die Bundesbeihilfe. Was und wie die Länder da etwas machen werden ist noch gar nicht klar.

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massu
03.11.2024 13:56
@Lars van Ravenzwaaij also vorerst besser die Rezepte ausschreiben lassen?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] also vorerst besser die Rezepte ausschreiben lassen?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij also vorerst besser die Rezepte ausschreiben lassen?

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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 14:14
@massu Na ja, die Frage ist eher ob die Ärzte bei Privatpatienten überhaupt ihre Gewohnheiten ändern werden. Und da diese Rezepte ohnehin eher großzügig ausgestellt werden, soll es uns auch nicht wirklich interessieren.
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• ali
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[mention]massu[/mention] Na ja, die Frage ist eher ob die Ärzte bei Privatpatienten überhaupt ihre Gewohnheiten ändern werden. Und da diese Rezepte ohnehin eher großzügig ausgestellt werden, soll es uns auch nicht wirklich interessieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Na ja, die Frage ist eher ob die Ärzte bei Privatpatienten überhaupt ihre Gewohnheiten ändern werden. Und da diese Rezepte ohnehin eher großzügig ausgestellt werden, soll es uns auch nicht wirklich interessieren.

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ali schrieb:

einstweilen, bis (einzelne) Länder das übernommen haben, gilt es nur für Bundesbeamte.

Gilt für alle Diagnosen, ob über Schulter hinaus hab ich noch nicht verstanden..

Es braucht lediglich die Diagnose....Blanko braucht nicht..

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Lars van Ravenzwaaij
01.11.2024 22:39
@postri-77 Hier haben wir ein typisches Beispiel des deutschen Föderalismus: Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte. Somit gibt es auch unterschiedliche Zuständigkeiten für die Krankenversicherung der verschiedenen Beamtentypen.

Bei der Beihilfe gibt das BMI für die Bundesbeamte eine Vorlage für die Versorgung. Das kann, aber muss nicht von den einzelnen Bundesländern gefolgt werden.

Bei der Länderbeihilfe gibt es daher, so ähnlich wie bei den Polizei-Uniformen, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Auch der Zeitpunkt einer Anpassung kann sehr unterschiedlich sein. NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.

Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.

Allerdings hat das BMI auch gesagt, dass das Ganze erstmal Vorläufig ist.
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[mention]postri-77[/mention] Hier haben wir ein typisches Beispiel des deutschen Föderalismus: Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte. Somit gibt es auch unterschiedliche Zuständigkeiten für die Krankenversicherung der verschiedenen Beamtentypen. Bei der Beihilfe gibt das BMI für die Bundesbeamte eine Vorlage für die Versorgung. Das kann, aber muss nicht von den einzelnen Bundesländern gefolgt werden. Bei der Länderbeihilfe gibt es daher, so ähnlich wie bei den Polizei-Uniformen, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Auch der Zeitpunkt einer Anpassung kann sehr unterschiedlich sein. NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück. Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein. Allerdings hat das BMI auch gesagt, dass das Ganze erstmal Vorläufig ist.
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Sabine Rabbel
02.11.2024 09:06
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 01.11.2024 22:39 Uhr:NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.

Von "mehrere Monate" kann Berlin nur träumen ... die Berliner Beihilfe ist noch auf dem Stand von 2019.
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• Lars van Ravenzwaaij
[zitat][b]Lars van Ravenzwaaij schrieb am 01.11.2024 22:39 Uhr:[/b]NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück. [/zitat] Von "mehrere Monate" kann Berlin nur träumen ... die Berliner Beihilfe ist noch auf dem Stand von 2019.
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Sabine Rabbel schrieb:

Lars van Ravenzwaaij schrieb am 01.11.2024 22:39 Uhr:NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.

Von "mehrere Monate" kann Berlin nur träumen ... die Berliner Beihilfe ist noch auf dem Stand von 2019.

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Lars van Ravenzwaaij
02.11.2024 09:42
@Sabine Rabbel Dann wird man wohl damit rechnen können, dass es für Berliner Beamte wohl eher keinen Blanko-Beihilfe geben wird. 🥺
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] Dann wird man wohl damit rechnen können, dass es für Berliner Beamte wohl eher keinen Blanko-Beihilfe geben wird. 🥺
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel Dann wird man wohl damit rechnen können, dass es für Berliner Beamte wohl eher keinen Blanko-Beihilfe geben wird. 🥺

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@postri-77 Hier haben wir ein typisches Beispiel des deutschen Föderalismus: Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte. Somit gibt es auch unterschiedliche Zuständigkeiten für die Krankenversicherung der verschiedenen Beamtentypen.

Bei der Beihilfe gibt das BMI für die Bundesbeamte eine Vorlage für die Versorgung. Das kann, aber muss nicht von den einzelnen Bundesländern gefolgt werden.

Bei der Länderbeihilfe gibt es daher, so ähnlich wie bei den Polizei-Uniformen, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Auch der Zeitpunkt einer Anpassung kann sehr unterschiedlich sein. NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.

Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.

Allerdings hat das BMI auch gesagt, dass das Ganze erstmal Vorläufig ist.

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postri-77
01.11.2024 23:34
„Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.”

Die „einfache” Doppelbehandlung d.H. MT als Doppelbehandlung stelle ich seit 2015 in Rechnung, natürlich wenn es von Artzt so verordnet ist, und immer von Beihilhe sowie Zusatzkassen problemlos erstattet ist - so haben mir die Patienten immer gesagt.

Meine frage bezieht sich an „doppel” Doppelbehandlung d.H.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
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„Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.” Die „einfache” Doppelbehandlung d.H. MT als Doppelbehandlung stelle ich seit 2015 in Rechnung, natürlich wenn es von Artzt so verordnet ist, und immer von Beihilhe sowie Zusatzkassen problemlos erstattet ist - so haben mir die Patienten immer gesagt. Meine frage bezieht sich an „doppel” Doppelbehandlung d.H. 10 x KG Doppelbehandlung 10 x MT Doppelbehandlung
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Lars van Ravenzwaaij
02.11.2024 00:02
@postri-77 In welchem Bundesland? In NRW und bei Bundesbeamten wird es nach unsere Erfahrungen definitiv nicht erstattet. Auch wenn der Arzt es so verordnet hat.

Ansonsten soll die Beihilfe sich laut ständige Aussage des BMI am GKV-Standard anlehnen. Wenn dem so ist, werden wohl maximal 2 vorrangigen HM erstattet werden. M.a.W., entweder ein HM als Doppelbehandlung oder 2 HM als Einzelbehandlung.

Aber, das BMI hat hier eine sog. Vorgriffregelung getroffen, sprich: eine provisorische Regelung. Details bezüglich der endgültigen Erstattungspraxis sind somit nicht wirklich bekannt. Wir müssen also abwarten wie sich das entwickelt. Ich befürchte, dass die einzelne Beihilfemitarbeitern zunächst sehr unterschiedlich entscheiden werden.

Und, wir müssen abwarten, wie und wann die einzelne Bundesländer sich positionieren werden.

Ergo: Es ist viel zu früh um irgendwelche belastbaren Aussagen tätigen zu können.
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[mention]postri-77[/mention] In welchem Bundesland? In NRW und bei Bundesbeamten wird es nach unsere Erfahrungen definitiv nicht erstattet. Auch wenn der Arzt es so verordnet hat. Ansonsten soll die Beihilfe sich laut ständige Aussage des BMI am GKV-Standard anlehnen. Wenn dem so ist, werden wohl maximal 2 vorrangigen HM erstattet werden. M.a.W., entweder ein HM als Doppelbehandlung oder 2 HM als Einzelbehandlung. Aber, das BMI hat hier eine sog. Vorgriffregelung getroffen, sprich: eine provisorische Regelung. Details bezüglich der endgültigen Erstattungspraxis sind somit nicht wirklich bekannt. Wir müssen also abwarten wie sich das entwickelt. Ich befürchte, dass die einzelne Beihilfemitarbeitern zunächst sehr unterschiedlich entscheiden werden. Und, wir müssen abwarten, wie und wann die einzelne Bundesländer sich positionieren werden. Ergo: Es ist viel zu früh um irgendwelche belastbaren Aussagen tätigen zu können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@postri-77 In welchem Bundesland? In NRW und bei Bundesbeamten wird es nach unsere Erfahrungen definitiv nicht erstattet. Auch wenn der Arzt es so verordnet hat.

Ansonsten soll die Beihilfe sich laut ständige Aussage des BMI am GKV-Standard anlehnen. Wenn dem so ist, werden wohl maximal 2 vorrangigen HM erstattet werden. M.a.W., entweder ein HM als Doppelbehandlung oder 2 HM als Einzelbehandlung.

Aber, das BMI hat hier eine sog. Vorgriffregelung getroffen, sprich: eine provisorische Regelung. Details bezüglich der endgültigen Erstattungspraxis sind somit nicht wirklich bekannt. Wir müssen also abwarten wie sich das entwickelt. Ich befürchte, dass die einzelne Beihilfemitarbeitern zunächst sehr unterschiedlich entscheiden werden.

Und, wir müssen abwarten, wie und wann die einzelne Bundesländer sich positionieren werden.

Ergo: Es ist viel zu früh um irgendwelche belastbaren Aussagen tätigen zu können.

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S.L
03.11.2024 08:49
….In NRW kann man seid mindestens 15 Jahren Doppelbehandlungen für MT, beispielsweise, abrechnen. Ob Privat/Beihilfe oder bei gesetzlichen KV. Wie kommst du zu dieser Aussage?
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• die neue
….In NRW kann man seid mindestens 15 Jahren Doppelbehandlungen für MT, beispielsweise, abrechnen. Ob Privat/Beihilfe oder bei gesetzlichen KV. Wie kommst du zu dieser Aussage?
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S.L schrieb:

….In NRW kann man seid mindestens 15 Jahren Doppelbehandlungen für MT, beispielsweise, abrechnen. Ob Privat/Beihilfe oder bei gesetzlichen KV. Wie kommst du zu dieser Aussage?

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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 09:39
@S.L Weil unsere Beihilfe-Patienten es, trotz ärztliche VO, bis heute grundsätzlich nicht erstattet bekommen. Hatte gerade vor 14 Tagen noch diese Diskussion mit eine Patientin. Sie hat mir den ablehnenden Bescheid ihrer Beihilfestelle im Original vorgelegt. Begründung: "Die Erstattung von Heilmitteln über den Höchstsatz ist nicht möglich. Eine Doppelbehandlung ist im [...] nicht vorgehesen."

Wobei eine entsprechende Honorarvereinbarung inkl. Rechtsbelehrung natürlich vorlag.

Bei Voll-Privat-Versicherten kommt es auf der Versicherung (oder auch den Sachbearbeiter) an.
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[mention]S.L[/mention] Weil unsere Beihilfe-Patienten es, trotz ärztliche VO, bis heute grundsätzlich nicht erstattet bekommen. Hatte gerade vor 14 Tagen noch diese Diskussion mit eine Patientin. Sie hat mir den ablehnenden Bescheid ihrer Beihilfestelle im Original vorgelegt. Begründung: "Die Erstattung von Heilmitteln über den Höchstsatz ist nicht möglich. Eine Doppelbehandlung ist im [...] nicht vorgehesen." Wobei eine entsprechende Honorarvereinbarung inkl. Rechtsbelehrung natürlich vorlag. Bei Voll-Privat-Versicherten kommt es auf der Versicherung (oder auch den Sachbearbeiter) an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@S.L Weil unsere Beihilfe-Patienten es, trotz ärztliche VO, bis heute grundsätzlich nicht erstattet bekommen. Hatte gerade vor 14 Tagen noch diese Diskussion mit eine Patientin. Sie hat mir den ablehnenden Bescheid ihrer Beihilfestelle im Original vorgelegt. Begründung: "Die Erstattung von Heilmitteln über den Höchstsatz ist nicht möglich. Eine Doppelbehandlung ist im [...] nicht vorgehesen."

Wobei eine entsprechende Honorarvereinbarung inkl. Rechtsbelehrung natürlich vorlag.

Bei Voll-Privat-Versicherten kommt es auf der Versicherung (oder auch den Sachbearbeiter) an.

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die neue
03.11.2024 10:17
@Lars van Ravenzwaaij Hmmmm..... hab 2 Patientinnen (Beihilfe und private Zusatzversicherung), welche in recht regelmäßigen Abständen mit folgender VO aufschlagen: 10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung
10 x Moorpackung

Bisher keine Probleme bei der (natürlich auf beihilfeniveau gedeckelten) Erstattung sowohl von der Beihilfe als auch von der Allianz. Meinen von der Beihilfe abweichenden Gesamtpreis zahlen sie natürlich trotzdem!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hmmmm..... hab 2 Patientinnen (Beihilfe und private Zusatzversicherung), welche in recht regelmäßigen Abständen mit folgender VO aufschlagen: 10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung 10 x Moorpackung Bisher keine Probleme bei der (natürlich auf beihilfeniveau gedeckelten) Erstattung sowohl von der Beihilfe als auch von der Allianz. Meinen von der Beihilfe abweichenden Gesamtpreis zahlen sie natürlich trotzdem!
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die neue schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Hmmmm..... hab 2 Patientinnen (Beihilfe und private Zusatzversicherung), welche in recht regelmäßigen Abständen mit folgender VO aufschlagen: 10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung
10 x Moorpackung

Bisher keine Probleme bei der (natürlich auf beihilfeniveau gedeckelten) Erstattung sowohl von der Beihilfe als auch von der Allianz. Meinen von der Beihilfe abweichenden Gesamtpreis zahlen sie natürlich trotzdem!

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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 10:57
@die neue Mmm, dann scheint es wohl mit langjähriger Willkür der zuständigen Beihilfestellen zu tun haben. Unsere Lehrer und Landesjuristen (sind zwei verschiedene Beihilfestellen) beschweren sich regelmäßig über die Sachbearbeitung.

Zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auslegungen des Rechts.
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• die neue
[mention]die neue[/mention] Mmm, dann scheint es wohl mit langjähriger Willkür der zuständigen Beihilfestellen zu tun haben. Unsere Lehrer und Landesjuristen (sind zwei verschiedene Beihilfestellen) beschweren sich regelmäßig über die Sachbearbeitung. Zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auslegungen des Rechts.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@die neue Mmm, dann scheint es wohl mit langjähriger Willkür der zuständigen Beihilfestellen zu tun haben. Unsere Lehrer und Landesjuristen (sind zwei verschiedene Beihilfestellen) beschweren sich regelmäßig über die Sachbearbeitung.

Zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auslegungen des Rechts.

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S.L
03.11.2024 15:12
@Lars van Ravenzwaaij
Wir sind in NRW und haben keine Probleme mit Doppelbehandlungen. Wir rufen auch ihn und wieder mal bei den Beihilfestellen an und klären die Probleme, in der Regel klappt das sehr gut.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Wir sind in NRW und haben keine Probleme mit Doppelbehandlungen. Wir rufen auch ihn und wieder mal bei den Beihilfestellen an und klären die Probleme, in der Regel klappt das sehr gut.
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S.L schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Wir sind in NRW und haben keine Probleme mit Doppelbehandlungen. Wir rufen auch ihn und wieder mal bei den Beihilfestellen an und klären die Probleme, in der Regel klappt das sehr gut.

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Lars van Ravenzwaaij
03.11.2024 15:19
@S.L Warum kannst du nicht einfach akzeptieren, dass unsere Patienten mit ihre regionalen Beihilfestellen sehr wohl Problemen mit Doppelbehandlungen haben?

Abgesehen davon, aber das ist ein anderes Thema, sehe ich nur äußerst selten die Notwendigkeit für eine Doppelbehandlung. Offensichtlich sehen unsere Ärzte vor Ort das auch so, da es kaum verordnet wird und wenn, dann meistens bei zentral-neurologische Patienten.
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• JürgenK
• die neue
[mention]S.L[/mention] Warum kannst du nicht einfach akzeptieren, dass unsere Patienten mit ihre regionalen Beihilfestellen sehr wohl Problemen mit Doppelbehandlungen haben? Abgesehen davon, aber das ist ein anderes Thema, sehe ich nur äußerst selten die Notwendigkeit für eine Doppelbehandlung. Offensichtlich sehen unsere Ärzte vor Ort das auch so, da es kaum verordnet wird und wenn, dann meistens bei zentral-neurologische Patienten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@S.L Warum kannst du nicht einfach akzeptieren, dass unsere Patienten mit ihre regionalen Beihilfestellen sehr wohl Problemen mit Doppelbehandlungen haben?

Abgesehen davon, aber das ist ein anderes Thema, sehe ich nur äußerst selten die Notwendigkeit für eine Doppelbehandlung. Offensichtlich sehen unsere Ärzte vor Ort das auch so, da es kaum verordnet wird und wenn, dann meistens bei zentral-neurologische Patienten.

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S.L
03.11.2024 15:41
@Lars van Ravenzwaaij Warum bewertest du die Dinge immer? Danach fragt keiner. Schon gar nicht andere Behandlungskonzepte in Frage zu stellen. Tut bei dir auch keiner. Es geht nur um die Aussage dass du sagst dass es nicht gehen würde. Tut es eben doch.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Warum bewertest du die Dinge immer? Danach fragt keiner. Schon gar nicht andere Behandlungskonzepte in Frage zu stellen. Tut bei dir auch keiner. Es geht nur um die Aussage dass du sagst dass es nicht gehen würde. Tut es eben doch.
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S.L schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Warum bewertest du die Dinge immer? Danach fragt keiner. Schon gar nicht andere Behandlungskonzepte in Frage zu stellen. Tut bei dir auch keiner. Es geht nur um die Aussage dass du sagst dass es nicht gehen würde. Tut es eben doch.

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postri-77 schrieb:

„Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.”

Die „einfache” Doppelbehandlung d.H. MT als Doppelbehandlung stelle ich seit 2015 in Rechnung, natürlich wenn es von Artzt so verordnet ist, und immer von Beihilhe sowie Zusatzkassen problemlos erstattet ist - so haben mir die Patienten immer gesagt.

Meine frage bezieht sich an „doppel” Doppelbehandlung d.H.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung

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Michael Woelky
02.11.2024 10:31
Mir alles egal, Preis wird festgesetzt und fertig.
Ansonsten andere Praxis
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Mir alles egal, Preis wird festgesetzt und fertig. Ansonsten andere Praxis
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Michael Woelky schrieb:

Mir alles egal, Preis wird festgesetzt und fertig.
Ansonsten andere Praxis

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Achilles2
02.11.2024 16:23
Gibt es dann auch ein "rote Zone" oder wie das heißt, das dann das Honorar bei weiteren Behandlungen um 9 % gekürzt wird?

Auf die Diskussion bin ich auch schon gespannt, wenn die Zuzahlung, so wie bei den Kassenversicherten ab der 1. oder 2. Behandlung eingezogen werden soll. Wie wird diese Zuzahlung eigentlich errechnet?

Mit kollegialen Grüßen vom
Achilles 2, der morgen erstmal für 1 Woche in den Urlaub fliegt! 🤗
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Gibt es dann auch ein "rote Zone" oder wie das heißt, das dann das Honorar bei weiteren Behandlungen um 9 % gekürzt wird? Auf die Diskussion bin ich auch schon gespannt, wenn die Zuzahlung, so wie bei den Kassenversicherten ab der 1. oder 2. Behandlung eingezogen werden soll. Wie wird diese Zuzahlung eigentlich errechnet? Mit kollegialen Grüßen vom Achilles 2, der morgen erstmal für 1 Woche in den Urlaub fliegt! 🤗
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Schippi
02.11.2024 16:35
Was hat dein Post mit Beihilfepatienten zu tun?Schon im Urlaub was???
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• Lars van Ravenzwaaij
Was hat dein Post mit Beihilfepatienten zu tun?Schon im Urlaub was???
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Schippi schrieb:

Was hat dein Post mit Beihilfepatienten zu tun?Schon im Urlaub was???

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Achilles2 schrieb:

Gibt es dann auch ein "rote Zone" oder wie das heißt, das dann das Honorar bei weiteren Behandlungen um 9 % gekürzt wird?

Auf die Diskussion bin ich auch schon gespannt, wenn die Zuzahlung, so wie bei den Kassenversicherten ab der 1. oder 2. Behandlung eingezogen werden soll. Wie wird diese Zuzahlung eigentlich errechnet?

Mit kollegialen Grüßen vom
Achilles 2, der morgen erstmal für 1 Woche in den Urlaub fliegt! 🤗

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Gert Winsa
02.11.2024 22:26
Bin gespannt welcher Arzt Blankos freiwillig bei Privatpatienten ausstellt, gerade die will er doch immer wieder sehen.

Bestimmt nur auf gezielte Nachfrage.
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• gesima
Bin gespannt welcher Arzt Blankos freiwillig bei Privatpatienten ausstellt, gerade die will er doch immer wieder sehen. Bestimmt nur auf gezielte Nachfrage.
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Gert Winsa schrieb:

Bin gespannt welcher Arzt Blankos freiwillig bei Privatpatienten ausstellt, gerade die will er doch immer wieder sehen.

Bestimmt nur auf gezielte Nachfrage.



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