physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Rhein Sieg Kreis

Wir sind keine verstaubte,
altbackende und langweilige Praxis
!

In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
Innenstadt direkt am Bahnhof.

Unsere Rezeption ist ganztägig
besetzt, sie übernimmt die
gesamten Verwaltungsaufgaben .
Mit Terminvergabe oder
Telefondienst hast du nichts zu
tun.

Eine assessment orientierte und
moderne Physiotherapie steht bei
uns an erster Stelle,
keine 0815 Massagethe...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Wie lange vor dem gewünschten Wechsel bewerben?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Wie lange vor dem gewünschten Wechsel bewerben?
Es gibt 13 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
24.08.2016 17:34
Hallo - ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage v. a. an die AG.

Aufgrund von Praxisschließung muss ich mich demnächst neu bewerben.
Der Übergang soll nahtlos passieren - ich habe also einen bestimmten Wunschtermin zu dem ich eingestellt werden möchte.
Wie lange vor diesem Termin sollte ich meine Bewerbungen rausschicken?

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ich mich in einer anderen Stadt bewerben möchte - Entfernung ca. 300km.

Ich habe so gar keine Vorstellung, welche Zeitspanne gut wäre - zu früh nutzt ja nichts, da finden die vielleicht jemand anderen, zu spät/kurzfristig möchte ich natürlich auch nicht dran sein ...
1

Gefällt mir

Hallo - ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage v. a. an die AG. Aufgrund von Praxisschließung muss ich mich demnächst neu bewerben. Der Übergang soll nahtlos passieren - ich habe also einen bestimmten Wunschtermin zu dem ich eingestellt werden möchte. Wie lange vor diesem Termin sollte ich meine Bewerbungen rausschicken? Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ich mich in einer anderen Stadt bewerben möchte - Entfernung ca. 300km. Ich habe so gar keine Vorstellung, welche Zeitspanne gut wäre - zu früh nutzt ja nichts, da finden die vielleicht jemand anderen, zu spät/kurzfristig möchte ich natürlich auch nicht dran sein ...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo - ich bin neu hier, und habe gleich mal eine Frage v. a. an die AG.

Aufgrund von Praxisschließung muss ich mich demnächst neu bewerben.
Der Übergang soll nahtlos passieren - ich habe also einen bestimmten Wunschtermin zu dem ich eingestellt werden möchte.
Wie lange vor diesem Termin sollte ich meine Bewerbungen rausschicken?

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass ich mich in einer anderen Stadt bewerben möchte - Entfernung ca. 300km.

Ich habe so gar keine Vorstellung, welche Zeitspanne gut wäre - zu früh nutzt ja nichts, da finden die vielleicht jemand anderen, zu spät/kurzfristig möchte ich natürlich auch nicht dran sein ...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
24.08.2016 17:42
Ich freue mich über jede Initiativbewerbung, auch wenn der Starttermin etwas weiter in der Zukunft liegt.

Und ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen: Dein Arbeitsplatz hört auf zu existieren. Wenn dir jemand eine Stelle anbietet die dir zusagt, aber dich gerne früher hätte - dann geh :)
1

Gefällt mir

Ich freue mich über jede Initiativbewerbung, auch wenn der Starttermin etwas weiter in der Zukunft liegt. Und ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen: Dein Arbeitsplatz hört auf zu existieren. Wenn dir jemand eine Stelle anbietet die dir zusagt, aber dich gerne früher hätte - dann geh :)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Ich freue mich über jede Initiativbewerbung, auch wenn der Starttermin etwas weiter in der Zukunft liegt.

Und ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen: Dein Arbeitsplatz hört auf zu existieren. Wenn dir jemand eine Stelle anbietet die dir zusagt, aber dich gerne früher hätte - dann geh :)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
24.08.2016 18:02
Das muss ich noch dazu sagen: sollte ich eher gehen -also kündigen- müsste ich die Kosten meiner MT Fobi selber tragen. In meinem Fall heißt das ca. 2000 Euro zurück zahlen, daher bleibe ich lieber noch bis zum Schluss.
1

Gefällt mir

Das muss ich noch dazu sagen: sollte ich eher gehen -also kündigen- müsste ich die Kosten meiner MT Fobi selber tragen. In meinem Fall heißt das ca. 2000 Euro zurück zahlen, daher bleibe ich lieber noch bis zum Schluss.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ergonosis
25.08.2016 18:45
Bezüglich der MT-Fobi-Rückzahlungsklausel solltest du dich ruhig kostenlos beim Arbeitsgericht beraten lassen. Da dein Arbeitsverhältnis warscheinlich noch vor Ablauf der getroffenen Rückzahlungsvereinbarung endet und du durch diese Klausel/Vereinbarung erheblich in deiner beruflichen Tätigkeit benachteiligt wirst, du evtl. dadurch arbeitslos wirst und dadurch erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müßtest, ist die MT-Fobi-Rückzahlungsklausel evtl. hinfällig/wirkungslos. Im Gegenzug könntest du bei einer Arbeitslosigkeit oder einer finanziellen schlechteren Neuanstellung, auf Grund dieser Vereinbarung, auf Schadensersatz bei deinem derzeitigen Arbeitgeber, bzw. die Differenz zu deinem jetzigen Gehalt einklagen.

Da der Arbeitsplatzwechsel betrieblich bedingt ist und nicht von dir ausgeht und auch nicht von dir abgewendet werden kann, hat hier dein jetziger Arbeitgeber schlechte Karten wenn er sich bezüglich der Fortbildung und der Kündigungsfristen auf die vertragliche Vereinbarungen versteifen möchte und hier nicht nachgeben will.

(ggf. gibt es auch noch, je nach länge der Betriebszugehörigkeit, gegen den Arbeitgeber Abfindungsansprüche des Mitarbeiters)

Diese Aussagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Sie sollen nur einen Denkanstoß geben.

MfG ergonosis
1

Gefällt mir

Bezüglich der MT-Fobi-Rückzahlungsklausel solltest du dich ruhig kostenlos beim Arbeitsgericht beraten lassen. Da dein Arbeitsverhältnis warscheinlich noch vor Ablauf der getroffenen Rückzahlungsvereinbarung endet und du durch diese Klausel/Vereinbarung erheblich in deiner beruflichen Tätigkeit benachteiligt wirst, du evtl. dadurch arbeitslos wirst und dadurch erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müßtest, ist die MT-Fobi-Rückzahlungsklausel evtl. hinfällig/wirkungslos. Im Gegenzug könntest du bei einer Arbeitslosigkeit oder einer finanziellen schlechteren Neuanstellung, auf Grund dieser Vereinbarung, auf Schadensersatz bei deinem derzeitigen Arbeitgeber, bzw. die Differenz zu deinem jetzigen Gehalt einklagen. Da der Arbeitsplatzwechsel betrieblich bedingt ist und nicht von dir ausgeht und auch nicht von dir abgewendet werden kann, hat hier dein jetziger Arbeitgeber schlechte Karten wenn er sich bezüglich der Fortbildung und der Kündigungsfristen auf die vertragliche Vereinbarungen versteifen möchte und hier nicht nachgeben will. (ggf. gibt es auch noch, je nach länge der Betriebszugehörigkeit, gegen den Arbeitgeber Abfindungsansprüche des Mitarbeiters) Diese Aussagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Sie sollen nur einen Denkanstoß geben. MfG ergonosis
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ergonosis schrieb:

Bezüglich der MT-Fobi-Rückzahlungsklausel solltest du dich ruhig kostenlos beim Arbeitsgericht beraten lassen. Da dein Arbeitsverhältnis warscheinlich noch vor Ablauf der getroffenen Rückzahlungsvereinbarung endet und du durch diese Klausel/Vereinbarung erheblich in deiner beruflichen Tätigkeit benachteiligt wirst, du evtl. dadurch arbeitslos wirst und dadurch erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müßtest, ist die MT-Fobi-Rückzahlungsklausel evtl. hinfällig/wirkungslos. Im Gegenzug könntest du bei einer Arbeitslosigkeit oder einer finanziellen schlechteren Neuanstellung, auf Grund dieser Vereinbarung, auf Schadensersatz bei deinem derzeitigen Arbeitgeber, bzw. die Differenz zu deinem jetzigen Gehalt einklagen.

Da der Arbeitsplatzwechsel betrieblich bedingt ist und nicht von dir ausgeht und auch nicht von dir abgewendet werden kann, hat hier dein jetziger Arbeitgeber schlechte Karten wenn er sich bezüglich der Fortbildung und der Kündigungsfristen auf die vertragliche Vereinbarungen versteifen möchte und hier nicht nachgeben will.

(ggf. gibt es auch noch, je nach länge der Betriebszugehörigkeit, gegen den Arbeitgeber Abfindungsansprüche des Mitarbeiters)

Diese Aussagen sind nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung. Sie sollen nur einen Denkanstoß geben.

MfG ergonosis

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
26.08.2016 09:30
Interessante Fakten ergonosis, hab ich so auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich müsste ich tatsächlich nicht zwingend bis zum "Schluss" bleiben.
Aber das ist schon i.O. für mich, ich fühle mich auch ein wenig verpflichtet und dankbar, deshalb möchte ich es nicht im Streit enden lassen.

Arbeit suche ich ab Januar in Berlin - Bewerbungsschreiben ist fertig und offene Stellen gibt's ja reichlich :blush:

Ich denke Mitte Oktober (hab vorher Urlaub) werd ich die Bw raus schicken?
1

Gefällt mir

Interessante Fakten ergonosis, hab ich so auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich müsste ich tatsächlich nicht zwingend bis zum "Schluss" bleiben. Aber das ist schon i.O. für mich, ich fühle mich auch ein wenig verpflichtet und dankbar, deshalb möchte ich es nicht im Streit enden lassen. Arbeit suche ich ab Januar in Berlin - Bewerbungsschreiben ist fertig und offene Stellen gibt's ja reichlich :blush: Ich denke Mitte Oktober (hab vorher Urlaub) werd ich die Bw raus schicken?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Interessante Fakten ergonosis, hab ich so auch noch nicht gesehen. Wahrscheinlich müsste ich tatsächlich nicht zwingend bis zum "Schluss" bleiben.
Aber das ist schon i.O. für mich, ich fühle mich auch ein wenig verpflichtet und dankbar, deshalb möchte ich es nicht im Streit enden lassen.

Arbeit suche ich ab Januar in Berlin - Bewerbungsschreiben ist fertig und offene Stellen gibt's ja reichlich :blush:

Ich denke Mitte Oktober (hab vorher Urlaub) werd ich die Bw raus schicken?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
26.08.2016 09:33
...koönnte sein, das du vorher schon ein paar Bewerbungen aus dem Forum bekommst ;)
1

Gefällt mir

...koönnte sein, das du vorher schon ein paar Bewerbungen aus dem Forum bekommst ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

...koönnte sein, das du vorher schon ein paar Bewerbungen aus dem Forum bekommst ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Biancchen
28.08.2016 23:35
Mitte Oktober ist definitiv ausreichend. :blush:
1

Gefällt mir

Mitte Oktober ist definitiv ausreichend. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Biancchen schrieb:

Mitte Oktober ist definitiv ausreichend. :blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Neuling
29.08.2016 13:37
ich glaube Fobikosten müssen nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des AN rückerstattet werden, und das innerghalb festgelegter Fristen.
Nachzulesen in deinem Arbeitsvertrag und/oder speziellem ANHANG DAZU; DER fOBIDINGE REGELT:
1

Gefällt mir

ich glaube Fobikosten müssen [b]nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des AN rückerstattet[/b] werden, und das innerghalb festgelegter Fristen. Nachzulesen in deinem Arbeitsvertrag und/oder speziellem ANHANG DAZU; DER fOBIDINGE REGELT:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Neuling schrieb:

ich glaube Fobikosten müssen nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des AN rückerstattet werden, und das innerghalb festgelegter Fristen.
Nachzulesen in deinem Arbeitsvertrag und/oder speziellem ANHANG DAZU; DER fOBIDINGE REGELT:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das muss ich noch dazu sagen: sollte ich eher gehen -also kündigen- müsste ich die Kosten meiner MT Fobi selber tragen. In meinem Fall heißt das ca. 2000 Euro zurück zahlen, daher bleibe ich lieber noch bis zum Schluss.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Biancchen
24.08.2016 18:56
...und Wohnungskündigung dauert ja auch 3 Monate.

Ich weiß nicht, von welcher Zeitspanne du redest, aber schaue dich doch einfach schon mal um und wenn du mekst, dass es zu früh ist, kannst du dich immer noch später bewerben. Vielleicht warten deine potentielle Arbeitgeber auch. Der Fachkräftemangel macht's möglich. :sunglasses:

Ansonsten hab ich (genau wegen diesem Fachkräftemangel) die Erfahrung gemacht, dass auch kurzfristige Einstellungen möglich sind.
1

Gefällt mir

...und Wohnungskündigung dauert ja auch 3 Monate. Ich weiß nicht, von welcher Zeitspanne du redest, aber schaue dich doch einfach schon mal um und wenn du mekst, dass es zu früh ist, kannst du dich immer noch später bewerben. Vielleicht warten deine potentielle Arbeitgeber auch. Der Fachkräftemangel macht's möglich. :sunglasses: Ansonsten hab ich (genau wegen diesem Fachkräftemangel) die Erfahrung gemacht, dass auch kurzfristige Einstellungen möglich sind.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Biancchen schrieb:

...und Wohnungskündigung dauert ja auch 3 Monate.

Ich weiß nicht, von welcher Zeitspanne du redest, aber schaue dich doch einfach schon mal um und wenn du mekst, dass es zu früh ist, kannst du dich immer noch später bewerben. Vielleicht warten deine potentielle Arbeitgeber auch. Der Fachkräftemangel macht's möglich. :sunglasses:

Ansonsten hab ich (genau wegen diesem Fachkräftemangel) die Erfahrung gemacht, dass auch kurzfristige Einstellungen möglich sind.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
billremsi
24.08.2016 21:03
Wo suchst du denn einen neuen Job?
1

Gefällt mir

Wo suchst du denn einen neuen Job?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
fragemax
24.08.2016 22:44
Ja ,schreib einfach mal ne Region dann erübrigt sich die Bewerbung. :thumbsdown:
1

Gefällt mir

Ja ,schreib einfach mal ne Region dann erübrigt sich die Bewerbung. :thumbsdown:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



fragemax schrieb:

Ja ,schreib einfach mal ne Region dann erübrigt sich die Bewerbung. :thumbsdown:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

billremsi schrieb:

Wo suchst du denn einen neuen Job?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Rike1
25.08.2016 05:54
Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.
1

Gefällt mir

Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
04.09.2016 12:11
Das Problem ist ja, daß ich erst zum Jahresende gekündigt werde - gehe ich vorher ist es eine Kündigung seitens des AN!

Ich habe mich nun - auch aufgrund dieses Posts:

Rike1 schrieb am 25.8.16 05:54:
Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.


... schon jetzt beworben, und damit ich nicht vielleicht wegen einem einzelnen Gespräch so weit fahre, habe ich gleich mal ein paar Bewerbungen gesendet - Folge: habe überall sofort Rückmeldung und Gesprächstermin, außer bei den Kliniken!
Mal schauen wie´s läuft. :sunglasses:
1

Gefällt mir

Das Problem ist ja, daß ich erst zum Jahresende gekündigt werde - gehe ich vorher ist es eine Kündigung seitens des AN! Ich habe mich nun - auch aufgrund dieses Posts: [zitat]Rike1 schrieb am 25.8.16 05:54: Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.[/zitat] ... schon jetzt beworben, und damit ich nicht vielleicht wegen einem einzelnen Gespräch so weit fahre, habe ich gleich mal ein paar Bewerbungen gesendet - Folge: habe überall sofort Rückmeldung und Gesprächstermin, außer bei den Kliniken! Mal schauen wie´s läuft. :sunglasses:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das Problem ist ja, daß ich erst zum Jahresende gekündigt werde - gehe ich vorher ist es eine Kündigung seitens des AN!

Ich habe mich nun - auch aufgrund dieses Posts:

Rike1 schrieb am 25.8.16 05:54:
Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.


... schon jetzt beworben, und damit ich nicht vielleicht wegen einem einzelnen Gespräch so weit fahre, habe ich gleich mal ein paar Bewerbungen gesendet - Folge: habe überall sofort Rückmeldung und Gesprächstermin, außer bei den Kliniken!
Mal schauen wie´s läuft. :sunglasses:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Rike1 schrieb:

Es ist doch kein Problem in Deine Bewerbung reinzuschreiben, ab wann Du zur Verfügung stehst. Vor allem, wenn Du Dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbst, kannst Du etwas früher mit dem Bewerben anfangen, die Mühlen dort mahlen echt langsam, 2 Monate bis zu einer Rückmeldung sind durchaus normal.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Wie lange vor dem gewünschten Wechsel bewerben?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns