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München Neuperlach

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Kurzfristig abgesagte Termine

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Neues Thema
Kurzfristig abgesagte Termine
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janine928
30.01.2013 06:48
Wie handhabt ihr das?
Wir geben zu Anfang jedem Patient einen Fragebogen mit, an dessen Ende wird der Patient aufgeklärt, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin eine Ausfallgebühr erhoben wird.
Jetzt haben wir mal wieder einen Pat, der sich weigert die Ausfallgebühr zu zahlen. Er habe den Termin nie bekommen. leider läuft das oft so.
Ich kann doch nicht auch noch die Terminzettel unterschreiben lassen........
Wie macht ihr das? Welchen Satz nehmt ihr bei kurzfr. Absagen?
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Wie handhabt ihr das? Wir geben zu Anfang jedem Patient einen Fragebogen mit, an dessen Ende wird der Patient aufgeklärt, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin eine Ausfallgebühr erhoben wird. Jetzt haben wir mal wieder einen Pat, der sich weigert die Ausfallgebühr zu zahlen. Er habe den Termin nie bekommen. leider läuft das oft so. Ich kann doch nicht auch noch die Terminzettel unterschreiben lassen........ Wie macht ihr das? Welchen Satz nehmt ihr bei kurzfr. Absagen?
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janine928 schrieb:

Wie handhabt ihr das?
Wir geben zu Anfang jedem Patient einen Fragebogen mit, an dessen Ende wird der Patient aufgeklärt, dass bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin eine Ausfallgebühr erhoben wird.
Jetzt haben wir mal wieder einen Pat, der sich weigert die Ausfallgebühr zu zahlen. Er habe den Termin nie bekommen. leider läuft das oft so.
Ich kann doch nicht auch noch die Terminzettel unterschreiben lassen........
Wie macht ihr das? Welchen Satz nehmt ihr bei kurzfr. Absagen?

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logoU
30.01.2013 06:57
Bei Wiederholungstätern hilft wirklich nur, auf die Bezahlung der in Rechnung gestellten Ausfallsgebühr zu bestehen, ansonsten werden keine weiteren Termine mehr vergeben. Das bedeutet auch, den ein oder anderen woanders hingehen zu lassen, sprich, er wechselt die Praxis.
Es lohnt sich aber auf jeden Fall, konsequent zu handeln, sonst machst du dich unglaubwürdig und kriegst gerade von diskutierwütigen Patienten und Ausredenkünstler nie deine Ausfallgebühr. Warum auch?
Ich nehme pro ausgefallene Stunde ein bisschen weniger als Kassensatz.

LG Martina
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Bei Wiederholungstätern hilft wirklich nur, auf die Bezahlung der in Rechnung gestellten Ausfallsgebühr zu bestehen, ansonsten werden keine weiteren Termine mehr vergeben. Das bedeutet auch, den ein oder anderen woanders hingehen zu lassen, sprich, er wechselt die Praxis. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, konsequent zu handeln, sonst machst du dich unglaubwürdig und kriegst gerade von diskutierwütigen Patienten und Ausredenkünstler nie deine Ausfallgebühr. Warum auch? Ich nehme pro ausgefallene Stunde ein bisschen weniger als Kassensatz. LG Martina
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die neue
30.01.2013 07:35
Warum weniger als den Kassensatz?
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Warum weniger als den Kassensatz?

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silvia43
30.01.2013 08:26
Gerade wegen der Ausreden, habe den T. nicht bekommen, haben wir auch einen Fragebogen mit zusätzlichem Hinweis für Absagen und die Terminzettel mit Durchschlag, so kann niemand behaupten er hat den T. nicht bekommen. Ausfallgebühr nehme ich nur bei chron. Zuspät -oder gar nicht kommende Pat., ansonsten hat bei mir der Pat. wenn er sonst immer pünktlich und zuverlässig ist auch nen " Freischuss" ,denn es kann jedem mal ein Fehler unterlaufen ,auch beim terminieren usw.
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Gerade wegen der Ausreden, habe den T. nicht bekommen, haben wir auch einen Fragebogen mit zusätzlichem Hinweis für Absagen und die Terminzettel mit Durchschlag, so kann niemand behaupten er hat den T. nicht bekommen. Ausfallgebühr nehme ich nur bei chron. Zuspät -oder gar nicht kommende Pat., ansonsten hat bei mir der Pat. wenn er sonst immer pünktlich und zuverlässig ist auch nen " Freischuss" ,denn es kann jedem mal ein Fehler unterlaufen ,auch beim terminieren usw.
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silvia43 schrieb:

Gerade wegen der Ausreden, habe den T. nicht bekommen, haben wir auch einen Fragebogen mit zusätzlichem Hinweis für Absagen und die Terminzettel mit Durchschlag, so kann niemand behaupten er hat den T. nicht bekommen. Ausfallgebühr nehme ich nur bei chron. Zuspät -oder gar nicht kommende Pat., ansonsten hat bei mir der Pat. wenn er sonst immer pünktlich und zuverlässig ist auch nen " Freischuss" ,denn es kann jedem mal ein Fehler unterlaufen ,auch beim terminieren usw.

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TheStonie
30.01.2013 09:35
Bei Theorg speichern wir mittlerweile auch den Terminzettelausdruck. Dann kann sich keiner rausreden...
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Bei Theorg speichern wir mittlerweile auch den Terminzettelausdruck. Dann kann sich keiner rausreden...
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TheStonie schrieb:

Bei Theorg speichern wir mittlerweile auch den Terminzettelausdruck. Dann kann sich keiner rausreden...

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logoU schrieb:

Bei Wiederholungstätern hilft wirklich nur, auf die Bezahlung der in Rechnung gestellten Ausfallsgebühr zu bestehen, ansonsten werden keine weiteren Termine mehr vergeben. Das bedeutet auch, den ein oder anderen woanders hingehen zu lassen, sprich, er wechselt die Praxis.
Es lohnt sich aber auf jeden Fall, konsequent zu handeln, sonst machst du dich unglaubwürdig und kriegst gerade von diskutierwütigen Patienten und Ausredenkünstler nie deine Ausfallgebühr. Warum auch?
Ich nehme pro ausgefallene Stunde ein bisschen weniger als Kassensatz.

LG Martina

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idefix-
30.01.2013 10:40
wer motzt und solche die immer wieder nicht absagen, kommen zu ihrem nächsten termin um sonst, der wird vergeben, dann weis er wie es ist, mal rumzustehen. manche kommen dann auch gar nicht wieder, soll mir dann auch recht sein. rumärgern habe ich nicht mehr nötig.

Ansonsten kann es immer vorkommen, das was dazwischen kommt, man im stau steht oder auch wir mal einen Temrin falsch vergeben haben. da sind wir dann nicht kleinlich, aber solche die immer wieder termine versäumen - die brauchen wir nicht



[bearbeitet am 30.01.13 10:43]
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wer motzt und solche die immer wieder nicht absagen, kommen zu ihrem nächsten termin um sonst, der wird vergeben, dann weis er wie es ist, mal rumzustehen. manche kommen dann auch gar nicht wieder, soll mir dann auch recht sein. rumärgern habe ich nicht mehr nötig. Ansonsten kann es immer vorkommen, das was dazwischen kommt, man im stau steht oder auch wir mal einen Temrin falsch vergeben haben. da sind wir dann nicht kleinlich, aber solche die immer wieder termine versäumen - die brauchen wir nicht [bearbeitet am 30.01.13 10:43]
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idefix- schrieb:

wer motzt und solche die immer wieder nicht absagen, kommen zu ihrem nächsten termin um sonst, der wird vergeben, dann weis er wie es ist, mal rumzustehen. manche kommen dann auch gar nicht wieder, soll mir dann auch recht sein. rumärgern habe ich nicht mehr nötig.

Ansonsten kann es immer vorkommen, das was dazwischen kommt, man im stau steht oder auch wir mal einen Temrin falsch vergeben haben. da sind wir dann nicht kleinlich, aber solche die immer wieder termine versäumen - die brauchen wir nicht



[bearbeitet am 30.01.13 10:43]

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camposina
31.01.2013 12:49
1. haben wir einen Terminzettel, wo der Pat das Orginal hat und wir die Durchschrift, auf der Rückseite steht, dass sie bitte 24 Std vorher ihren Termin absagen dürfen, weil sie sonst den nicht wahrgenommenen Termin bezahlen dürfen und zwar den Satz, als wäre er ein Privatpat. Funktioniert wunderbar...Ist das rechtens? Keine Ahnung, aber so haben wir uns die Leute erzogen...!
Gruß camposina
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1. haben wir einen Terminzettel, wo der Pat das Orginal hat und wir die Durchschrift, auf der Rückseite steht, dass sie bitte 24 Std vorher ihren Termin absagen dürfen, weil sie sonst den nicht wahrgenommenen Termin bezahlen dürfen und zwar den Satz, als wäre er ein Privatpat. Funktioniert wunderbar...Ist das rechtens? Keine Ahnung, aber so haben wir uns die Leute erzogen...! Gruß camposina
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ergo2004
31.01.2013 14:48
Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde mich mehr interressieren :unamused:
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Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde mich mehr interressieren :unamused:
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ergo2004 schrieb:

Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde mich mehr interressieren :unamused:

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logoU
31.01.2013 14:57
Dann wird die Behandlung nicht weiter geführt, und der Pat. darf sich eine andere Praxis suchen.

LG Martina
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Dann wird die Behandlung nicht weiter geführt, und der Pat. darf sich eine andere Praxis suchen. LG Martina
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logoU schrieb:

Dann wird die Behandlung nicht weiter geführt, und der Pat. darf sich eine andere Praxis suchen.

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morpheus-06
31.01.2013 15:24
ergo2004 schrieb:
> Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde
> mich mehr interressieren :unamused:

einklagen mit 50:50 Chance, dass du recht bekommst :blush:)
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ergo2004 schrieb: > Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde > mich mehr interressieren :unamused: einklagen mit 50:50 Chance, dass du recht bekommst :blush:)
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morpheus-06 schrieb:

ergo2004 schrieb:
> Und was ist wenn das Ausfallgeld nicht bezahlt wird? Das würde
> mich mehr interressieren :unamused:

einklagen mit 50:50 Chance, dass du recht bekommst :blush:)

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janine928
01.02.2013 06:29
Vielen Dank für die Antworten.
Terminzettel mit Durchschlag! manchmal ist man betriebsblind und kommt nicht auf die einfachsten Dinge.
So weit ich informiert bin, darf man nicht einfach nicht weiter behandeln.........
kennt jemand die genaue Rechtslage?
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Vielen Dank für die Antworten. Terminzettel mit Durchschlag! manchmal ist man betriebsblind und kommt nicht auf die einfachsten Dinge. So weit ich informiert bin, darf man nicht einfach nicht weiter behandeln......... kennt jemand die genaue Rechtslage?
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janine928 schrieb:

Vielen Dank für die Antworten.
Terminzettel mit Durchschlag! manchmal ist man betriebsblind und kommt nicht auf die einfachsten Dinge.
So weit ich informiert bin, darf man nicht einfach nicht weiter behandeln.........
kennt jemand die genaue Rechtslage?

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die neue
01.02.2013 07:40
wenn Du keine Termine frei hast innerhalb der erlaubten Unterbrechungsfrist, dann hast Du eben keine Termine frei. Oder willst Du für unzuverlässige Patienten Überstunden machen? :blush:
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wenn Du keine Termine frei hast innerhalb der erlaubten Unterbrechungsfrist, dann hast Du eben keine Termine frei. Oder willst Du für unzuverlässige Patienten Überstunden machen? :blush:
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wenn Du keine Termine frei hast innerhalb der erlaubten Unterbrechungsfrist, dann hast Du eben keine Termine frei. Oder willst Du für unzuverlässige Patienten Überstunden machen? :blush:

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rheuma
01.02.2013 12:05
und wann muss man absagen, wenn man montags früh einen termin hat?
es gibt immer mal wieder was, das am wochenende plötzlich jem anfliegt. geht samstagabend auf AB sprechen? oder sonntag vormittag? und was machen, wenn AB übers wochenende abgestellt ist oder ausfällt, weil schon voll bequatscht?
nicht jeder patient hat daheim einen computer (insbes. die älteren nicht).
warum bei kassenpatienten bei versäumnis den privatsatz nehmen? - strafzahlung?

gruss
uli
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und wann muss man absagen, wenn man montags früh einen termin hat? es gibt immer mal wieder was, das am wochenende plötzlich jem anfliegt. geht samstagabend auf AB sprechen? oder sonntag vormittag? und was machen, wenn AB übers wochenende abgestellt ist oder ausfällt, weil schon voll bequatscht? nicht jeder patient hat daheim einen computer (insbes. die älteren nicht). warum bei kassenpatienten bei versäumnis den privatsatz nehmen? - strafzahlung? gruss uli
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rheuma schrieb:

und wann muss man absagen, wenn man montags früh einen termin hat?
es gibt immer mal wieder was, das am wochenende plötzlich jem anfliegt. geht samstagabend auf AB sprechen? oder sonntag vormittag? und was machen, wenn AB übers wochenende abgestellt ist oder ausfällt, weil schon voll bequatscht?
nicht jeder patient hat daheim einen computer (insbes. die älteren nicht).
warum bei kassenpatienten bei versäumnis den privatsatz nehmen? - strafzahlung?

gruss
uli

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verena233
01.02.2013 13:43
bei uns gibt es für diesen fall (krank übers we, ab defekt o.ä.) die möglichkeit montags bis spätestens 9 uhr abzusagen (die praxis öffnet um 7), wer das nicht hinbekommt, muss die ausfallgebühr bezahlen.
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bei uns gibt es für diesen fall (krank übers we, ab defekt o.ä.) die möglichkeit montags bis spätestens 9 uhr abzusagen (die praxis öffnet um 7), wer das nicht hinbekommt, muss die ausfallgebühr bezahlen.
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verena233 schrieb:

bei uns gibt es für diesen fall (krank übers we, ab defekt o.ä.) die möglichkeit montags bis spätestens 9 uhr abzusagen (die praxis öffnet um 7), wer das nicht hinbekommt, muss die ausfallgebühr bezahlen.

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camposina schrieb:

1. haben wir einen Terminzettel, wo der Pat das Orginal hat und wir die Durchschrift, auf der Rückseite steht, dass sie bitte 24 Std vorher ihren Termin absagen dürfen, weil sie sonst den nicht wahrgenommenen Termin bezahlen dürfen und zwar den Satz, als wäre er ein Privatpat. Funktioniert wunderbar...Ist das rechtens? Keine Ahnung, aber so haben wir uns die Leute erzogen...!
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Jörg Imbach
01.02.2013 06:56
Ich handel das ganz individuell, abhängig vom Umstand der Absage. Wenn jemand absagt, weil er gleichzeitig anderweitig einen Termin vereinbart hat, den er für wichtiger hält, zahlt er. Im Wiederholungsfall kann er sich zu 100% auf die anderweitigen Termine konzentrieren, weil ess bei mir keinen mehr gibt, es sei denn er kommt, nimmt im Wartezimmer Platz, bis ein freier Termin auftaucht bzw. der Tagesplan endet. Das will aber keiner. :smile:

Absagen, die nach meinem Ermessen nicht schuldhaft sind, akzeptiere ich. Ich habe aber auch keine Mühe, diese 15-20 Minuten mit Arbeit zu füllen, die ich ansonsten nach Feierabend oder in meiner regulären Pause erledigen müsste. Z.B. erledige ich in diesen Zeiten bevorzugt Telefonate mit Ärzten, die ich in meiner Mittagspause oder nach Feierabend kaum erreichen kann. Und manchmal freu ich mich, dass ich mir mal einen Kaffee und ne Zigarette gönnen kann.
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• Jytte
Ich handel das ganz individuell, abhängig vom Umstand der Absage. Wenn jemand absagt, weil er gleichzeitig anderweitig einen Termin vereinbart hat, den er für wichtiger hält, zahlt er. Im Wiederholungsfall kann er sich zu 100% auf die anderweitigen Termine konzentrieren, weil ess bei mir keinen mehr gibt, es sei denn er kommt, nimmt im Wartezimmer Platz, bis ein freier Termin auftaucht bzw. der Tagesplan endet. Das will aber keiner. :smile: Absagen, die nach meinem Ermessen nicht schuldhaft sind, akzeptiere ich. Ich habe aber auch keine Mühe, diese 15-20 Minuten mit Arbeit zu füllen, die ich ansonsten nach Feierabend oder in meiner regulären Pause erledigen müsste. Z.B. erledige ich in diesen Zeiten bevorzugt Telefonate mit Ärzten, die ich in meiner Mittagspause oder nach Feierabend kaum erreichen kann. Und manchmal freu ich mich, dass ich mir mal einen Kaffee und ne Zigarette gönnen kann.
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therapist 12
01.02.2013 14:52
Ich denke auch , dass man zwischen Patienten, die einen Termin einmal nicht wahrnehmen können und zwischen Patienten, die immer wieder kurzfristig absagen, unterscheiden muss. So hatte ich letztens auch einen Fall, dass der Patient früh am Morgen einen sehr hohen Blutdruckanstig hatte, es ihm sehr schlecht ging und er deshalb auch nur 1 Std. vorher absagte. So habe ich ihm den Ausfall nicht in Rechnung gestellt, da es in meinen Augen nicht seine Schuld war. Zudem kann man wie vorher beschrieben sich dann die 20 Minuten mit Therapieberichten, Arztanrufen oder mit der Abrechnung beschäftigen.
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Ich denke auch , dass man zwischen Patienten, die einen Termin einmal nicht wahrnehmen können und zwischen Patienten, die immer wieder kurzfristig absagen, unterscheiden muss. So hatte ich letztens auch einen Fall, dass der Patient früh am Morgen einen sehr hohen Blutdruckanstig hatte, es ihm sehr schlecht ging und er deshalb auch nur 1 Std. vorher absagte. So habe ich ihm den Ausfall nicht in Rechnung gestellt, da es in meinen Augen nicht seine Schuld war. Zudem kann man wie vorher beschrieben sich dann die 20 Minuten mit Therapieberichten, Arztanrufen oder mit der Abrechnung beschäftigen.
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therapist 12 schrieb:

Ich denke auch , dass man zwischen Patienten, die einen Termin einmal nicht wahrnehmen können und zwischen Patienten, die immer wieder kurzfristig absagen, unterscheiden muss. So hatte ich letztens auch einen Fall, dass der Patient früh am Morgen einen sehr hohen Blutdruckanstig hatte, es ihm sehr schlecht ging und er deshalb auch nur 1 Std. vorher absagte. So habe ich ihm den Ausfall nicht in Rechnung gestellt, da es in meinen Augen nicht seine Schuld war. Zudem kann man wie vorher beschrieben sich dann die 20 Minuten mit Therapieberichten, Arztanrufen oder mit der Abrechnung beschäftigen.

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Jörg Imbach schrieb:

Ich handel das ganz individuell, abhängig vom Umstand der Absage. Wenn jemand absagt, weil er gleichzeitig anderweitig einen Termin vereinbart hat, den er für wichtiger hält, zahlt er. Im Wiederholungsfall kann er sich zu 100% auf die anderweitigen Termine konzentrieren, weil ess bei mir keinen mehr gibt, es sei denn er kommt, nimmt im Wartezimmer Platz, bis ein freier Termin auftaucht bzw. der Tagesplan endet. Das will aber keiner. :smile:

Absagen, die nach meinem Ermessen nicht schuldhaft sind, akzeptiere ich. Ich habe aber auch keine Mühe, diese 15-20 Minuten mit Arbeit zu füllen, die ich ansonsten nach Feierabend oder in meiner regulären Pause erledigen müsste. Z.B. erledige ich in diesen Zeiten bevorzugt Telefonate mit Ärzten, die ich in meiner Mittagspause oder nach Feierabend kaum erreichen kann. Und manchmal freu ich mich, dass ich mir mal einen Kaffee und ne Zigarette gönnen kann.



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