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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Freistellung ohne Kündigung

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Neues Thema
Freistellung ohne Kündigung
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Anonymer Teilnehmer
06.01.2024 10:12
Liebe Kollegen.

Ich arbeite in einer Praxis, bin dort noch in der Probezeit.
Nun war ich leider nach einer angekündigten kleinen OP länger krank, da es Komplikationen gab.
Ich kommunizierte Dies immer zeitnah.
Nach drei Wochen bin ich wieder gesund und habe auch Dies kundt getan.
In meiner arbeitsunfähigen Zeit wurde ich im Zugang für den Arbeitsplan gesperrt.
Der Arbeitsplan läuft digital.
Eine diesbezügliche Kommunikation gab es nicht und Antwort auf mein "warum" auch nicht.
Alle Kollegen der Praxis kommunizieren per App, da sehr viele Heim-und Hausbesuche durchgeführt werden.
Eine analoge Teambesprechung gab es bisher nicht.
Ich stellte also meine Frage nach dem Arbeitsplan am Montag nochmals im Kollegenforum.
Daraufhin wurde ich auch dort gesperrt.
Der Chef sendete mir dann per Handy die Nachricht ,ich bräuchte am Montag nicht zur Arbeit erscheinen,da ich freigestellt bin.
Weitere Informationen würden folgen.
Auf meine Frage, was das für mich bedeutet, kam nichts.

Und da ich in der Zeit, in der ich in dieser Praxis arbeite viele Unzulänglichkeiten mitbekommen habe, war mir klar, was passiert, wenn ich länger krank bin.

Es ist in Ordnung.

Nicht in Ordnung finde ich Spielchen.

Meines Wissens nach muß ich, wenn ich frei gestellt bin, weiter bezahlt werden(?)

Ich habe gelesen, daß eine bezahlte Freistellung nach der offiziellen Kündigung oftmals praktiziert wird, die dann nach der Kündigungsfrist endet.

Doch wie verhält es sich, wenn ich per whatsapp frei gestellt bin und keine Kündigung vorliegt???

Ich habe nun nochmals gebeten mir sofort weitere schriftliche Informationen bzw. eine ordentliche Kündigung zukommen zu lassen.

Ich wäre unabhängig davon dankbar für Informationen, wie sich die Rechtslage verhält ?

Danke bereits im Voraus.
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Liebe Kollegen. Ich arbeite in einer Praxis, bin dort noch in der Probezeit. Nun war ich leider nach einer angekündigten kleinen OP länger krank, da es Komplikationen gab. Ich kommunizierte Dies immer zeitnah. Nach drei Wochen bin ich wieder gesund und habe auch Dies kundt getan. In meiner arbeitsunfähigen Zeit wurde ich im Zugang für den Arbeitsplan gesperrt. Der Arbeitsplan läuft digital. Eine diesbezügliche Kommunikation gab es nicht und Antwort auf mein "warum" auch nicht. Alle Kollegen der Praxis kommunizieren per App, da sehr viele Heim-und Hausbesuche durchgeführt werden. Eine analoge Teambesprechung gab es bisher nicht. Ich stellte also meine Frage nach dem Arbeitsplan am Montag nochmals im Kollegenforum. Daraufhin wurde ich auch dort gesperrt. Der Chef sendete mir dann per Handy die Nachricht ,ich bräuchte am Montag nicht zur Arbeit erscheinen,da ich freigestellt bin. Weitere Informationen würden folgen. Auf meine Frage, was das für mich bedeutet, kam nichts. Und da ich in der Zeit, in der ich in dieser Praxis arbeite viele Unzulänglichkeiten mitbekommen habe, war mir klar, was passiert, wenn ich länger krank bin. Es ist in Ordnung. Nicht in Ordnung finde ich Spielchen. Meines Wissens nach muß ich, wenn ich frei gestellt bin, weiter bezahlt werden(?) Ich habe gelesen, daß eine bezahlte Freistellung nach der offiziellen Kündigung oftmals praktiziert wird, die dann nach der Kündigungsfrist endet. Doch wie verhält es sich, wenn ich per whatsapp frei gestellt bin und keine Kündigung vorliegt??? Ich habe nun nochmals gebeten mir sofort weitere schriftliche Informationen bzw. eine ordentliche Kündigung zukommen zu lassen. Ich wäre unabhängig davon dankbar für Informationen, wie sich die Rechtslage verhält ? Danke bereits im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen.

Ich arbeite in einer Praxis, bin dort noch in der Probezeit.
Nun war ich leider nach einer angekündigten kleinen OP länger krank, da es Komplikationen gab.
Ich kommunizierte Dies immer zeitnah.
Nach drei Wochen bin ich wieder gesund und habe auch Dies kundt getan.
In meiner arbeitsunfähigen Zeit wurde ich im Zugang für den Arbeitsplan gesperrt.
Der Arbeitsplan läuft digital.
Eine diesbezügliche Kommunikation gab es nicht und Antwort auf mein "warum" auch nicht.
Alle Kollegen der Praxis kommunizieren per App, da sehr viele Heim-und Hausbesuche durchgeführt werden.
Eine analoge Teambesprechung gab es bisher nicht.
Ich stellte also meine Frage nach dem Arbeitsplan am Montag nochmals im Kollegenforum.
Daraufhin wurde ich auch dort gesperrt.
Der Chef sendete mir dann per Handy die Nachricht ,ich bräuchte am Montag nicht zur Arbeit erscheinen,da ich freigestellt bin.
Weitere Informationen würden folgen.
Auf meine Frage, was das für mich bedeutet, kam nichts.

Und da ich in der Zeit, in der ich in dieser Praxis arbeite viele Unzulänglichkeiten mitbekommen habe, war mir klar, was passiert, wenn ich länger krank bin.

Es ist in Ordnung.

Nicht in Ordnung finde ich Spielchen.

Meines Wissens nach muß ich, wenn ich frei gestellt bin, weiter bezahlt werden(?)

Ich habe gelesen, daß eine bezahlte Freistellung nach der offiziellen Kündigung oftmals praktiziert wird, die dann nach der Kündigungsfrist endet.

Doch wie verhält es sich, wenn ich per whatsapp frei gestellt bin und keine Kündigung vorliegt???

Ich habe nun nochmals gebeten mir sofort weitere schriftliche Informationen bzw. eine ordentliche Kündigung zukommen zu lassen.

Ich wäre unabhängig davon dankbar für Informationen, wie sich die Rechtslage verhält ?

Danke bereits im Voraus.

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Lars van Ravenzwaaij
06.01.2024 10:39
Solange du noch im Dienst bist (sprich: nicht gekündigt), hast du Anspruch auf Zahlung und Beschäftigung. Eine Freistellung ohne Begründung ist nicht legal (das wissen einige AG offenbar nicht). Wenn du eine Kündigung bekommst, kannst du freigestellt werden, musst aber bis zum Vertragsende bezahlt werden.
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Solange du noch im Dienst bist (sprich: nicht gekündigt), hast du Anspruch auf Zahlung [b]und[/b] Beschäftigung. Eine Freistellung ohne Begründung ist nicht legal (das wissen einige AG offenbar nicht). Wenn du eine Kündigung bekommst, kannst du freigestellt werden, musst aber bis zum Vertragsende bezahlt werden.
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Anonymer Teilnehmer
06.01.2024 10:55
Ich danke Dir sehr. Meine Unsicherheit besteht auch darin: Soll ich am Montag auf der Arbeit erscheinen oder, wie von meinem Chef per Handy mitgeteilt, nicht? Im Übrigen ist der Chef in der kommenden Woche kurz angekündigt, nicht da....
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Ich danke Dir sehr. Meine Unsicherheit besteht auch darin: Soll ich am Montag auf der Arbeit erscheinen oder, wie von meinem Chef per Handy mitgeteilt, nicht? Im Übrigen ist der Chef in der kommenden Woche kurz angekündigt, nicht da....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich danke Dir sehr. Meine Unsicherheit besteht auch darin: Soll ich am Montag auf der Arbeit erscheinen oder, wie von meinem Chef per Handy mitgeteilt, nicht? Im Übrigen ist der Chef in der kommenden Woche kurz angekündigt, nicht da....

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Inche
06.01.2024 11:48
Wurdest du nur für Mo freigestellt ? Das kann mit den angekündigten Protest sperungen zu tun haben.Dann bleib zu Hause u errscheine wenn bis Dahin keine Kündigung mit freistellung erfolgt ist zu deinem nächsten regulär Vertraglich vereinbarten Arbeitstag spätistend da erfährst du mehr.In der Probezeit kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
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Wurdest du nur für Mo freigestellt ? Das kann mit den angekündigten Protest sperungen zu tun haben.Dann bleib zu Hause u errscheine wenn bis Dahin keine Kündigung mit freistellung erfolgt ist zu deinem nächsten regulär Vertraglich vereinbarten Arbeitstag spätistend da erfährst du mehr.In der Probezeit kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.
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Inche schrieb:

Wurdest du nur für Mo freigestellt ? Das kann mit den angekündigten Protest sperungen zu tun haben.Dann bleib zu Hause u errscheine wenn bis Dahin keine Kündigung mit freistellung erfolgt ist zu deinem nächsten regulär Vertraglich vereinbarten Arbeitstag spätistend da erfährst du mehr.In der Probezeit kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.

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Anonymer Teilnehmer
06.01.2024 12:12
@Inche Nein. Freistellung bis weitere Informationen folgen. Mir ist die Kündigungsfrist in der Probezeit bekannt. Diesbezüglich war meine Frage auch nicht formuliert.
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[mention]Inche[/mention] Nein. Freistellung bis weitere Informationen folgen. Mir ist die Kündigungsfrist in der Probezeit bekannt. Diesbezüglich war meine Frage auch nicht formuliert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Inche Nein. Freistellung bis weitere Informationen folgen. Mir ist die Kündigungsfrist in der Probezeit bekannt. Diesbezüglich war meine Frage auch nicht formuliert.

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Lars van Ravenzwaaij
06.01.2024 12:18
@Anonymer Teilnehmer Du bist weder gekündigt noch hast du eine offizielle (schriftliche begründete) Freistellung bekommen. Ich empfehle dich daher, Montag zur gewohnten Zeit auf die Arbeit zu erscheinen (du bietest deine Arbeitsleistung an). Möglichst mit Zeugen. Anschließen lässt du dich ggf. (unter Protest) wegschicken. Anschließend ab zum Anwalt.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du bist weder gekündigt noch hast du eine offizielle (schriftliche begründete) Freistellung bekommen. Ich empfehle dich daher, Montag zur gewohnten Zeit auf die Arbeit zu erscheinen (du bietest deine Arbeitsleistung an). Möglichst mit Zeugen. Anschließen lässt du dich ggf. (unter Protest) wegschicken. Anschließend ab zum Anwalt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Du bist weder gekündigt noch hast du eine offizielle (schriftliche begründete) Freistellung bekommen. Ich empfehle dich daher, Montag zur gewohnten Zeit auf die Arbeit zu erscheinen (du bietest deine Arbeitsleistung an). Möglichst mit Zeugen. Anschließen lässt du dich ggf. (unter Protest) wegschicken. Anschließend ab zum Anwalt.

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die neue
06.01.2024 12:27
@Anonymer Teilnehmer und sichere den Chatverlauf, bzw. druck ihn Dir auf jeden Fall aus!
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Anonymer Teilnehmer
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] und sichere den Chatverlauf, bzw. druck ihn Dir auf jeden Fall aus!
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die neue schrieb:

@Anonymer Teilnehmer und sichere den Chatverlauf, bzw. druck ihn Dir auf jeden Fall aus!

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Anonymer Teilnehmer
06.01.2024 15:13
@Lars van Ravenzwaaij Danke. So ähnlich hatte ich es vor. Es ist jedoch immer gut, wenn Kollegen das bestätigen und meine Gedanken dazu nicht aus der Luft gegriffen sind.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke. So ähnlich hatte ich es vor. Es ist jedoch immer gut, wenn Kollegen das bestätigen und meine Gedanken dazu nicht aus der Luft gegriffen sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke. So ähnlich hatte ich es vor. Es ist jedoch immer gut, wenn Kollegen das bestätigen und meine Gedanken dazu nicht aus der Luft gegriffen sind.

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Anonymer Teilnehmer
06.01.2024 15:13
@die neue Das werde ich tun.Danke.
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• die neue
[mention]die neue[/mention] Das werde ich tun.Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@die neue Das werde ich tun.Danke.

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Gert Winsa
06.01.2024 16:39
@Anonymer Teilnehmer der Chef hat wohl keine Ahnung welche Probleme er sich einhandelt...

Alles Screenshoten und ausdrucken.
Dich ohne Begründung benachteiligt ggü. allen anderen zu Behandeln, (Ausschluss und Sperrung aus der Teamkommunikation) erfüllt schnell den Tatbestand des Mobbing - ist ja nachweislich Psychischer Stress (Fürsorgepflicht des AG)

Je nachdem wie es weiterläuft bzw. ob und wann du gekündigt wirst (vielleicht wartet er auf deine durch sein Mobbing) kann ein Anwalt hier genug rausholen.

Kann ja noch ne weile so weitergehen. Wenn er auf deine Kündigung wartet, dann schon vor Kündigung zum Anwalt - der könnte dann z.b. auch eine Abmahnung an den AG - ja sowas ist möglich und bringt im späteren Rechtsstreit entsprechend Vorteile, oder Kündigung wegen unzumutbarer Umstände schreiben. Der Kann das dann evtl. auch so steuern das dir keine Nachteile beim Arbeitsamt entstehen.
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• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] der Chef hat wohl keine Ahnung welche Probleme er sich einhandelt... Alles Screenshoten und ausdrucken. Dich ohne Begründung benachteiligt ggü. allen anderen zu Behandeln, (Ausschluss und Sperrung aus der Teamkommunikation) erfüllt schnell den Tatbestand des Mobbing - ist ja nachweislich Psychischer Stress (Fürsorgepflicht des AG) Je nachdem wie es weiterläuft bzw. ob und wann du gekündigt wirst (vielleicht wartet er auf deine durch sein Mobbing) kann ein Anwalt hier genug rausholen. Kann ja noch ne weile so weitergehen. Wenn er auf deine Kündigung wartet, dann schon vor Kündigung zum Anwalt - der könnte dann z.b. auch eine Abmahnung an den AG - ja sowas ist möglich und bringt im späteren Rechtsstreit entsprechend Vorteile, oder Kündigung wegen unzumutbarer Umstände schreiben. Der Kann das dann evtl. auch so steuern das dir keine Nachteile beim Arbeitsamt entstehen.
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Gert Winsa schrieb:

@Anonymer Teilnehmer der Chef hat wohl keine Ahnung welche Probleme er sich einhandelt...

Alles Screenshoten und ausdrucken.
Dich ohne Begründung benachteiligt ggü. allen anderen zu Behandeln, (Ausschluss und Sperrung aus der Teamkommunikation) erfüllt schnell den Tatbestand des Mobbing - ist ja nachweislich Psychischer Stress (Fürsorgepflicht des AG)

Je nachdem wie es weiterläuft bzw. ob und wann du gekündigt wirst (vielleicht wartet er auf deine durch sein Mobbing) kann ein Anwalt hier genug rausholen.

Kann ja noch ne weile so weitergehen. Wenn er auf deine Kündigung wartet, dann schon vor Kündigung zum Anwalt - der könnte dann z.b. auch eine Abmahnung an den AG - ja sowas ist möglich und bringt im späteren Rechtsstreit entsprechend Vorteile, oder Kündigung wegen unzumutbarer Umstände schreiben. Der Kann das dann evtl. auch so steuern das dir keine Nachteile beim Arbeitsamt entstehen.

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Anonymer Teilnehmer
07.01.2024 12:07
@Gert Winsa Vielen Dank.Das sind Sachen,mit denen ich mich noch gar nicht so beschäftigt habe.Doch ruckzuck ist man in solch einer Situation..
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[mention]Gert Winsa[/mention] Vielen Dank.Das sind Sachen,mit denen ich mich noch gar nicht so beschäftigt habe.Doch ruckzuck ist man in solch einer Situation..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Gert Winsa Vielen Dank.Das sind Sachen,mit denen ich mich noch gar nicht so beschäftigt habe.Doch ruckzuck ist man in solch einer Situation..

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Gert Winsa
07.01.2024 12:15
Edit: Probezeit überlesen, das kannst du so leider alles vergessen.
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Edit: Probezeit überlesen, das kannst du so leider alles vergessen.
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Gert Winsa schrieb:

Edit: Probezeit überlesen, das kannst du so leider alles vergessen.

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Cannabis
07.01.2024 12:47
@Gert Winsa Genau. Und die Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Was also soll das bringen?
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[mention]Gert Winsa[/mention] Genau. Und die Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Was also soll das bringen?
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Cannabis schrieb:

@Gert Winsa Genau. Und die Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Was also soll das bringen?

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Gert Winsa
07.01.2024 13:17
@Cannabis
ah, ich überlas den ersten Satz mit der Probezeit, dann ist natürlich alles quatsch.....
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[mention]Cannabis[/mention] ah, ich überlas den ersten Satz mit der Probezeit, dann ist natürlich alles quatsch.....
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Gert Winsa schrieb:

@Cannabis
ah, ich überlas den ersten Satz mit der Probezeit, dann ist natürlich alles quatsch.....

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Anonymer Teilnehmer
07.01.2024 16:44
@Gert Winsa Weshalb? In der Probezeit kann ich innerhalb 2Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das ist korrekt.
Doch auch in der Probezeit kann ich nicht einfach frei gestellt werden ohne eine ordentliche Kündigung, bzw. ohne weitere genaue Angaben. Auch in der Probezeit ist niemand Freiwild oder?
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[mention]Gert Winsa[/mention] Weshalb? In der Probezeit kann ich innerhalb 2Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das ist korrekt. Doch auch in der Probezeit kann ich nicht einfach frei gestellt werden ohne eine ordentliche Kündigung, bzw. ohne weitere genaue Angaben. Auch in der Probezeit ist niemand Freiwild oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Gert Winsa Weshalb? In der Probezeit kann ich innerhalb 2Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das ist korrekt.
Doch auch in der Probezeit kann ich nicht einfach frei gestellt werden ohne eine ordentliche Kündigung, bzw. ohne weitere genaue Angaben. Auch in der Probezeit ist niemand Freiwild oder?

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Gert Winsa
07.01.2024 16:47
@Anonymer Teilnehmer du kannst bezahlt freigestellt werden, das kann dir dann aber egal sein.

Auch wenn die Whatsapp Nachricht vermutlich genügt, würde ichvdennoch zur Sicherheit 1x erscheinen und meine Arbeitskraft anbieten, dazu bist du vertraglich verpflichtet. Wenn er dich dann offiziell freistellt, bezahlt, ist das sein Ding.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] du kannst bezahlt freigestellt werden, das kann dir dann aber egal sein. Auch wenn die Whatsapp Nachricht vermutlich genügt, würde ichvdennoch zur Sicherheit 1x erscheinen und meine Arbeitskraft anbieten, dazu bist du vertraglich verpflichtet. Wenn er dich dann offiziell freistellt, bezahlt, ist das sein Ding.
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Gert Winsa schrieb:

@Anonymer Teilnehmer du kannst bezahlt freigestellt werden, das kann dir dann aber egal sein.

Auch wenn die Whatsapp Nachricht vermutlich genügt, würde ichvdennoch zur Sicherheit 1x erscheinen und meine Arbeitskraft anbieten, dazu bist du vertraglich verpflichtet. Wenn er dich dann offiziell freistellt, bezahlt, ist das sein Ding.

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Anonymer Teilnehmer
07.01.2024 16:55
@Gert Winsa Das habe ich vor. Allerdings ist der Chef ja in der kommenden Woche nicht da . Es gibt keine Vertretung.
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[mention]Gert Winsa[/mention] Das habe ich vor. Allerdings ist der Chef ja in der kommenden Woche nicht da . Es gibt keine Vertretung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Gert Winsa Das habe ich vor. Allerdings ist der Chef ja in der kommenden Woche nicht da . Es gibt keine Vertretung.

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Gert Winsa
07.01.2024 17:12
@Anonymer Teilnehmer dann lass dir zumindest deinen leeren Arbeitsplan ausdrucken und je nachdem was dein Arbeitsvertrag umfasst (nur Physiotherapeutische Leistungen, oder mehr) nochmals eine schriftliche Bestätigung vom Chef, dass du von/bis freigestellt wirst bzw. nicht in der Praxis erscheinen sollst. Notfalls auch per Mail/Whatsapp.
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• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] dann lass dir zumindest deinen leeren Arbeitsplan ausdrucken und je nachdem was dein Arbeitsvertrag umfasst (nur Physiotherapeutische Leistungen, oder mehr) nochmals eine schriftliche Bestätigung vom Chef, dass du von/bis freigestellt wirst bzw. nicht in der Praxis erscheinen sollst. Notfalls auch per Mail/Whatsapp.
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Gert Winsa schrieb:

@Anonymer Teilnehmer dann lass dir zumindest deinen leeren Arbeitsplan ausdrucken und je nachdem was dein Arbeitsvertrag umfasst (nur Physiotherapeutische Leistungen, oder mehr) nochmals eine schriftliche Bestätigung vom Chef, dass du von/bis freigestellt wirst bzw. nicht in der Praxis erscheinen sollst. Notfalls auch per Mail/Whatsapp.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Solange du noch im Dienst bist (sprich: nicht gekündigt), hast du Anspruch auf Zahlung und Beschäftigung. Eine Freistellung ohne Begründung ist nicht legal (das wissen einige AG offenbar nicht). Wenn du eine Kündigung bekommst, kannst du freigestellt werden, musst aber bis zum Vertragsende bezahlt werden.

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Cannabis
06.01.2024 19:28
Wahrscheinlich ist das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu dir unterwegs. Während der Kündigungsfrist wirst du freigestellt unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden. Für alle Seite die beste Lösung. Der Arbeitgeber will keine Unruhe in seinem Betrieb. Vielleicht hat er schon einen Nachfolger.
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• Anonymer Teilnehmer
Wahrscheinlich ist das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu dir unterwegs. Während der Kündigungsfrist wirst du freigestellt unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden. Für alle Seite die beste Lösung. Der Arbeitgeber will keine Unruhe in seinem Betrieb. Vielleicht hat er schon einen Nachfolger.
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Anonymer Teilnehmer
07.01.2024 12:09
Er HAT schon einen Nachfolger...Das habe ich noch mitbekommen,bevor ich gesperrt wurde...
Mir ist klar,dass er mich nicht mehr als Arbeitskraft will...Doch diese Art und Weise ist sehr unschön.
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Er HAT schon einen Nachfolger...Das habe ich noch mitbekommen,bevor ich gesperrt wurde... Mir ist klar,dass er mich nicht mehr als Arbeitskraft will...Doch diese Art und Weise ist sehr unschön.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Er HAT schon einen Nachfolger...Das habe ich noch mitbekommen,bevor ich gesperrt wurde...
Mir ist klar,dass er mich nicht mehr als Arbeitskraft will...Doch diese Art und Weise ist sehr unschön.

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Anonymer Teilnehmer
07.01.2024 17:15
Danke.
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Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke.

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Leni C.
12.01.2024 15:58
Wie ist es denn nun gelaufen ?
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Wie ist es denn nun gelaufen ?
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Leni C. schrieb:

Wie ist es denn nun gelaufen ?

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Anonymer Teilnehmer
13.01.2024 13:33
@Leni C. Hallo,Leni und alle,die hier versucht haben,zu helfen.
Vor drei Tagen war die offizielle Kündigung in meinem Briefkasten.
Diesbezüglich bin ich den gesamten Monat bezahlt freigestellt.
Gründe wurden keine angegeben..Ist ja in der Probezeit auch nicht notwendig.
Ich bin erleichtert.
Ab Februar habe ich bereits eine neue Stelle.
Danke nochmals allen und Grüße unbekannterweise.
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[mention]Leni C.[/mention] Hallo,Leni und alle,die hier versucht haben,zu helfen. Vor drei Tagen war die offizielle Kündigung in meinem Briefkasten. Diesbezüglich bin ich den gesamten Monat bezahlt freigestellt. Gründe wurden keine angegeben..Ist ja in der Probezeit auch nicht notwendig. Ich bin erleichtert. Ab Februar habe ich bereits eine neue Stelle. Danke nochmals allen und Grüße unbekannterweise.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Leni C. Hallo,Leni und alle,die hier versucht haben,zu helfen.
Vor drei Tagen war die offizielle Kündigung in meinem Briefkasten.
Diesbezüglich bin ich den gesamten Monat bezahlt freigestellt.
Gründe wurden keine angegeben..Ist ja in der Probezeit auch nicht notwendig.
Ich bin erleichtert.
Ab Februar habe ich bereits eine neue Stelle.
Danke nochmals allen und Grüße unbekannterweise.

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tinki
14.01.2024 00:15
@Anonymer Teilnehmer Einen guten Neustart und viel Gesundheit!
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Einen guten Neustart und viel Gesundheit!
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tinki schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Einen guten Neustart und viel Gesundheit!

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Anonymer Teilnehmer
14.01.2024 11:03
@tinki Vielen Dank.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@tinki Vielen Dank.

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Cannabis schrieb:

Wahrscheinlich ist das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu dir unterwegs. Während der Kündigungsfrist wirst du freigestellt unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden. Für alle Seite die beste Lösung. Der Arbeitgeber will keine Unruhe in seinem Betrieb. Vielleicht hat er schon einen Nachfolger.



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