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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Zuzahlung verstorbener Patient

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Neues Thema
Zuzahlung verstorbener Patient
Es gibt 6 Beiträge
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physiox100
08.12.2016 18:01
Wie handhabt man es am besten, wenn der Hausbesuchspatient nach einigen Behandlungen ins Krankenhaus muss und später verstirbt. Schickt man die Zuzahlungsrechnung an die Adresse des Patienten, muss man die Angehörigen kontaktieren oder kann man einfach die Zuzahlung über die Kasse abrechnen und begründet das auf der Verordnung?
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Wie handhabt man es am besten, wenn der Hausbesuchspatient nach einigen Behandlungen ins Krankenhaus muss und später verstirbt. Schickt man die Zuzahlungsrechnung an die Adresse des Patienten, muss man die Angehörigen kontaktieren oder kann man einfach die Zuzahlung über die Kasse abrechnen und begründet das auf der Verordnung?
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physiox100 schrieb:

Wie handhabt man es am besten, wenn der Hausbesuchspatient nach einigen Behandlungen ins Krankenhaus muss und später verstirbt. Schickt man die Zuzahlungsrechnung an die Adresse des Patienten, muss man die Angehörigen kontaktieren oder kann man einfach die Zuzahlung über die Kasse abrechnen und begründet das auf der Verordnung?

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therapeutin
08.12.2016 18:43
schreib einfach eine mahnung an den pat,ohne abzuschicken, und hänge es mit an das rezept :wink:
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• Evemarie Kaiser
• Andi 72
schreib einfach eine mahnung an den pat,ohne abzuschicken, und hänge es mit an das rezept :wink:
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Tempelritter
08.12.2016 18:52
der richtige Weg wäre, eine Rechnung über die ZuZa an die Angehörigen zu senden. Wird das nicht bezahlt, muss eine Rechnung an die Kasse erfolgen. Das Rezept auf 0 ZuZa zu setzen kann abgelehnt werden.
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der richtige Weg wäre, eine Rechnung über die ZuZa an die Angehörigen zu senden. Wird das nicht bezahlt, muss eine Rechnung an die Kasse erfolgen. Das Rezept auf 0 ZuZa zu setzen kann abgelehnt werden.
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Tempelritter schrieb:

der richtige Weg wäre, eine Rechnung über die ZuZa an die Angehörigen zu senden. Wird das nicht bezahlt, muss eine Rechnung an die Kasse erfolgen. Das Rezept auf 0 ZuZa zu setzen kann abgelehnt werden.

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therapeutin
08.12.2016 19:33
mache ich schon so seit Jahren... :kissing_closed_eyes:
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• Evemarie Kaiser
mache ich schon so seit Jahren... :kissing_closed_eyes:
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therapeutin schrieb:

mache ich schon so seit Jahren... :kissing_closed_eyes:

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Janna22
09.12.2016 15:16
Man muss ja die Zuzahlungsrechnung nicht mit in die Trauerkarte stecken.
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Man muss ja die Zuzahlungsrechnung nicht mit in die Trauerkarte stecken.
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Janna22 schrieb:

Man muss ja die Zuzahlungsrechnung nicht mit in die Trauerkarte stecken.

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therapeutin schrieb:

schreib einfach eine mahnung an den pat,ohne abzuschicken, und hänge es mit an das rezept :wink:

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silvia43
10.12.2016 20:07
Rezept auf Zuza 0,00 setzen , auf Rz. vermerken das Pat in Klinik kam und verstorben ist und abrechnen ! habe ich gerade mit IKK classik gemacht ! Keine Probleme
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Rezept auf Zuza 0,00 setzen , auf Rz. vermerken das Pat in Klinik kam und verstorben ist und abrechnen ! habe ich gerade mit IKK classik gemacht ! Keine Probleme
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silvia43 schrieb:

Rezept auf Zuza 0,00 setzen , auf Rz. vermerken das Pat in Klinik kam und verstorben ist und abrechnen ! habe ich gerade mit IKK classik gemacht ! Keine Probleme



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