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Zuzahlung Flüchtling
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Anonymer Teilnehmer
26.07.2016 19:45
Hallo, weiß jemand ,ob zu einer Verordnung, welche durch das Sozialamt genehmigt wurde, der Eigenanteil kassiert werden muss?
Der Betreffende (Flüchtling) besitzt keinen Befreiungsausweis)
Vielen Dank im vorraus.
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Hallo, weiß jemand ,ob zu einer Verordnung, welche durch das Sozialamt genehmigt wurde, der Eigenanteil kassiert werden muss? Der Betreffende (Flüchtling) besitzt keinen Befreiungsausweis) Vielen Dank im vorraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, weiß jemand ,ob zu einer Verordnung, welche durch das Sozialamt genehmigt wurde, der Eigenanteil kassiert werden muss?
Der Betreffende (Flüchtling) besitzt keinen Befreiungsausweis)
Vielen Dank im vorraus.

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LogoMijo
26.07.2016 20:06
Wenn das Sozialamt der Kostenträger ist, gibt es keinen Eigenanteil. Das gilt ausschließlich GKV-weit.
Es ist ja vor Behandlungsbeginn beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen, bei mir ist die Preisgestaltung wie bei Privatpatienten.
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Wenn das Sozialamt der Kostenträger ist, gibt es keinen Eigenanteil. Das gilt ausschließlich GKV-weit. Es ist ja vor Behandlungsbeginn beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen, bei mir ist die Preisgestaltung wie bei Privatpatienten.
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LogoMijo schrieb:

Wenn das Sozialamt der Kostenträger ist, gibt es keinen Eigenanteil. Das gilt ausschließlich GKV-weit.
Es ist ja vor Behandlungsbeginn beim Sozialamt eine Kostenübernahme zu beantragen, bei mir ist die Preisgestaltung wie bei Privatpatienten.

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Tempelritter
27.07.2016 07:35
keine ZuZa, da keine GKV.
Das Rezept muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Abgerechnet wird zu den Primärkassensätzen (BaWü), das steht dann mit dabei.
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keine ZuZa, da keine GKV. Das Rezept muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Abgerechnet wird zu den Primärkassensätzen (BaWü), das steht dann mit dabei.
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physiox100
27.07.2016 09:15
Bei uns haben der Landkreis bei den letzten beiden draufgeschrieben, dass die VO's genehmigt wurden, aber der Patient zuzahlen müsste. Einer war unter 18 sodass sich das schon gleich wieder erledigt hatte.
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Bei uns haben der Landkreis bei den letzten beiden draufgeschrieben, dass die VO's genehmigt wurden, aber der Patient zuzahlen müsste. Einer war unter 18 sodass sich das schon gleich wieder erledigt hatte.
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physiox100 schrieb:

Bei uns haben der Landkreis bei den letzten beiden draufgeschrieben, dass die VO's genehmigt wurden, aber der Patient zuzahlen müsste. Einer war unter 18 sodass sich das schon gleich wieder erledigt hatte.

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Tempelritter schrieb:

keine ZuZa, da keine GKV.
Das Rezept muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Abgerechnet wird zu den Primärkassensätzen (BaWü), das steht dann mit dabei.

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Secretary
27.07.2016 12:35
Ich würde auf jeden Fall erstmal eine Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben lassen, mit Deinen tatsächlichen Kosten die entstehen werden. Nur ein Stempel hinten drauf hat bei uns jedenfalls nicht genügt, es kam dann irgendwann die patzige Antwort eines Sachbearbeiters "das war halt Ihre gute Tat an der Gesellschaft". Also bei uns geht jedenfalls nichts mehr ohne vernünftige Kostenübernahme!!
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Ich würde auf jeden Fall erstmal eine Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben lassen, mit Deinen tatsächlichen Kosten die entstehen werden. Nur ein Stempel hinten drauf hat bei uns jedenfalls nicht genügt, es kam dann irgendwann die patzige Antwort eines Sachbearbeiters "das war halt Ihre gute Tat an der Gesellschaft". Also bei uns geht jedenfalls nichts mehr ohne vernünftige Kostenübernahme!!
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Tempelritter
27.07.2016 12:37
Welches Bundesland?

Bei uns in BaWü ist der Stempel vom LK/Amtsarzt drauf, mit dem Text "genehmigte Kostenübernahme zum Primärkassentarif (AOK)".


PS
wenn das Rezept genehmig war, ist auch die Kostenübernahme geregelt. Da kann der SB noch so patzig sein.
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• Evemarie Kaiser
• morpheus-06
Welches Bundesland? Bei uns in BaWü ist der Stempel vom LK/Amtsarzt drauf, mit dem Text "genehmigte Kostenübernahme zum Primärkassentarif (AOK)". PS wenn das Rezept genehmig war, ist auch die Kostenübernahme geregelt. Da kann der SB noch so patzig sein.
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Tempelritter schrieb:

Welches Bundesland?

Bei uns in BaWü ist der Stempel vom LK/Amtsarzt drauf, mit dem Text "genehmigte Kostenübernahme zum Primärkassentarif (AOK)".


PS
wenn das Rezept genehmig war, ist auch die Kostenübernahme geregelt. Da kann der SB noch so patzig sein.

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Anonymer Teilnehmer
27.07.2016 19:03
Ja, genehmigt ist das Rezept. Jetzt habe ich aber doch Bedenken, dass es überhaupt bezahlt wird. Weiß man ja nie!
Ansonsten Danke für die Antworten, bei denen jede anders ausfällt, so wie alles unüberschaubar ist. Jedes Bundesland anders, jede Kasse anders, jeder Sachbearbeiter....
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Ja, genehmigt ist das Rezept. Jetzt habe ich aber doch Bedenken, dass es überhaupt bezahlt wird. Weiß man ja nie! Ansonsten Danke für die Antworten, bei denen jede anders ausfällt, so wie alles unüberschaubar ist. Jedes Bundesland anders, jede Kasse anders, jeder Sachbearbeiter....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, genehmigt ist das Rezept. Jetzt habe ich aber doch Bedenken, dass es überhaupt bezahlt wird. Weiß man ja nie!
Ansonsten Danke für die Antworten, bei denen jede anders ausfällt, so wie alles unüberschaubar ist. Jedes Bundesland anders, jede Kasse anders, jeder Sachbearbeiter....

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PT981
27.07.2016 19:20
Hallo, wir hatten auch zwei Flüchtlinge als Patienten und haben uns beim Sozialamt noch mal erkundigt...sie mussten zuzahlen, was sie auch promt und anstandslos gemacht haben. Sie bekommen doch auch Geld, also sollte das kein Problem/ keine Fragestellung sein. Wir sind hier in Sachsen.
LG
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Hallo, wir hatten auch zwei Flüchtlinge als Patienten und haben uns beim Sozialamt noch mal erkundigt...sie mussten zuzahlen, was sie auch promt und anstandslos gemacht haben. Sie bekommen doch auch Geld, also sollte das kein Problem/ keine Fragestellung sein. Wir sind hier in Sachsen. LG
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PT981 schrieb:

Hallo, wir hatten auch zwei Flüchtlinge als Patienten und haben uns beim Sozialamt noch mal erkundigt...sie mussten zuzahlen, was sie auch promt und anstandslos gemacht haben. Sie bekommen doch auch Geld, also sollte das kein Problem/ keine Fragestellung sein. Wir sind hier in Sachsen.
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morpheus-06
27.07.2016 20:07
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Kostenträger der Landkreis durchführbar nach erfolgter Genehmigung oder der Flü hat bereits eine Gesundheitsksrte, dann geht das über die ausgebende Kasse. Alles andere ist hier wieder Quatsch, bzw. Kollegen die die Rechtslage nicht kennen und sich zum Affen machen lassen.

Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine.
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• Gerry
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• Tempelritter
Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Kostenträger der Landkreis durchführbar nach erfolgter Genehmigung oder der Flü hat bereits eine Gesundheitsksrte, dann geht das über die ausgebende Kasse. Alles andere ist hier wieder Quatsch, bzw. Kollegen die die Rechtslage nicht kennen und sich zum Affen machen lassen. Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine.
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morpheus-06 schrieb:

Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Kostenträger der Landkreis durchführbar nach erfolgter Genehmigung oder der Flü hat bereits eine Gesundheitsksrte, dann geht das über die ausgebende Kasse. Alles andere ist hier wieder Quatsch, bzw. Kollegen die die Rechtslage nicht kennen und sich zum Affen machen lassen.

Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine.

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Secretary
28.07.2016 10:04
Wir sind hier NRW. Alles etwas schwierig, vor allem, weil wir hier Einrichtungen der Stadt haben, aber auch welche vom Land, überall sind andere Stellen zuständig... z. Zt. haben wir eine VO, da steht als Kostenträger "BezReg Arnsberg Asylbew." würde aber übers städtische Sozialamt (wir sind Kreisfrei :wink: ) laufen, weil sie dort wohnen, wo ich seit Wochen niemanden erreiche. Auf der VO ist keine Genehmigung oder ähnliches. Ist halt alles sehr unbefriedigend. Die Leute verstehen kein Wort deutsch, aber es gibt auch keine richtigen Ansprechpartner in der Unterkunft oder sonstwo. Leidtragende ist das kleine Mädchen um das es geht...
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Wir sind hier NRW. Alles etwas schwierig, vor allem, weil wir hier Einrichtungen der Stadt haben, aber auch welche vom Land, überall sind andere Stellen zuständig... z. Zt. haben wir eine VO, da steht als Kostenträger "BezReg Arnsberg Asylbew." würde aber übers städtische Sozialamt (wir sind Kreisfrei :wink: ) laufen, weil sie dort wohnen, wo ich seit Wochen niemanden erreiche. Auf der VO ist keine Genehmigung oder ähnliches. Ist halt alles sehr unbefriedigend. Die Leute verstehen kein Wort deutsch, aber es gibt auch keine richtigen Ansprechpartner in der Unterkunft oder sonstwo. Leidtragende ist das kleine Mädchen um das es geht...
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Secretary schrieb:

Wir sind hier NRW. Alles etwas schwierig, vor allem, weil wir hier Einrichtungen der Stadt haben, aber auch welche vom Land, überall sind andere Stellen zuständig... z. Zt. haben wir eine VO, da steht als Kostenträger "BezReg Arnsberg Asylbew." würde aber übers städtische Sozialamt (wir sind Kreisfrei :wink: ) laufen, weil sie dort wohnen, wo ich seit Wochen niemanden erreiche. Auf der VO ist keine Genehmigung oder ähnliches. Ist halt alles sehr unbefriedigend. Die Leute verstehen kein Wort deutsch, aber es gibt auch keine richtigen Ansprechpartner in der Unterkunft oder sonstwo. Leidtragende ist das kleine Mädchen um das es geht...

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Tempelritter
28.07.2016 10:49
hat NRW nicht auf die Gesundheitskarte umgestellt? Ist keine GKV auf dem RZ eingetragen immer vor behandlungsbeginn genehmigen lassen.
Flüchtlinge, die einem Erstaufnahmelager sind, müssen Heilmittelverordnungen beim zuständigen Regierungspräsidium genehmigen lassen.
Asylanten müssen die Heilmittelverordnungen beim örtlichen Sozialamt genehmigen lassen.
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hat NRW nicht auf die Gesundheitskarte umgestellt? Ist keine GKV auf dem RZ eingetragen immer vor behandlungsbeginn genehmigen lassen. Flüchtlinge, die einem Erstaufnahmelager sind, müssen Heilmittelverordnungen beim zuständigen Regierungspräsidium genehmigen lassen. Asylanten müssen die Heilmittelverordnungen beim örtlichen Sozialamt genehmigen lassen.
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Tempelritter schrieb:

hat NRW nicht auf die Gesundheitskarte umgestellt? Ist keine GKV auf dem RZ eingetragen immer vor behandlungsbeginn genehmigen lassen.
Flüchtlinge, die einem Erstaufnahmelager sind, müssen Heilmittelverordnungen beim zuständigen Regierungspräsidium genehmigen lassen.
Asylanten müssen die Heilmittelverordnungen beim örtlichen Sozialamt genehmigen lassen.

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Secretary
28.07.2016 13:42
Ich blick ehrlich gesagt da auch nicht durch, manche haben eine Karte, andere halt nicht. Und es steht halt auch bei jedem etwas anderes darauf, als Kostenträger. Naja, wir warten jetzt mal noch ein bisschen auf die Genehmigung, ansonsten müssen sie halt warten, bis sie irgendwohin verteilt wurden, und eine Karte bekommen haben....
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Ich blick ehrlich gesagt da auch nicht durch, manche haben eine Karte, andere halt nicht. Und es steht halt auch bei jedem etwas anderes darauf, als Kostenträger. Naja, wir warten jetzt mal noch ein bisschen auf die Genehmigung, ansonsten müssen sie halt warten, bis sie irgendwohin verteilt wurden, und eine Karte bekommen haben....
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Secretary schrieb:

Ich blick ehrlich gesagt da auch nicht durch, manche haben eine Karte, andere halt nicht. Und es steht halt auch bei jedem etwas anderes darauf, als Kostenträger. Naja, wir warten jetzt mal noch ein bisschen auf die Genehmigung, ansonsten müssen sie halt warten, bis sie irgendwohin verteilt wurden, und eine Karte bekommen haben....

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Bert
01.08.2016 17:02
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
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dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:
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Bert schrieb:

dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:

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Tempelritter
01.08.2016 17:58
Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:


bei uns auch 4-6 Wochen, die Wege sind lang und dauern. Mir ist das ziemlich egal.
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[zitat]Bert schrieb am 1.8.16 17:02: dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:[/zitat] bei uns auch 4-6 Wochen, die Wege sind lang und dauern. Mir ist das ziemlich egal.
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Tempelritter schrieb:

Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:


bei uns auch 4-6 Wochen, die Wege sind lang und dauern. Mir ist das ziemlich egal.

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morpheus-06
01.08.2016 21:32
Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:


und.........?
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[zitat]Bert schrieb am 1.8.16 17:02: dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:[/zitat] und.........?
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morpheus-06 schrieb:

Bert schrieb am 1.8.16 17:02:
dazu braucht das Sozialamt hier 6 bis 8 Wochen zeit bis zur Genehmigung. :astonished:


und.........?

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666
02.08.2016 06:42
"Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine."
dito

Wieso kann ich dich nicht bewerten - Hilfreich- Button fehlt bei mir....dann so....ist hilfreich...grins
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"Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine." dito Wieso kann ich dich nicht bewerten - Hilfreich- Button fehlt bei mir....dann so....ist hilfreich...grins
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666 schrieb:

"Wir nehmen solche Vo. nicht mehr an. Zu viel Probleme mit der Sprachbarriere und dem Einhalten der Termine."
dito

Wieso kann ich dich nicht bewerten - Hilfreich- Button fehlt bei mir....dann so....ist hilfreich...grins

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Lars Christiansen
02.08.2016 08:01
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
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Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen. Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.
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Lars Christiansen schrieb:

Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.

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Tempelritter
02.08.2016 08:18
Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.


Warum wird das RZ ungültig? Wenn der Kostenträger der Landkreis ist, ist es keine GKV und die HMR, der HMK und die Rahmenverträge haben keine Gültigkeit.
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[zitat]Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01: Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen. Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.[/zitat] Warum wird das RZ ungültig? Wenn der Kostenträger der Landkreis ist, ist es keine GKV und die HMR, der HMK und die Rahmenverträge haben keine Gültigkeit.
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Tempelritter schrieb:

Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.


Warum wird das RZ ungültig? Wenn der Kostenträger der Landkreis ist, ist es keine GKV und die HMR, der HMK und die Rahmenverträge haben keine Gültigkeit.

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morpheus-06
02.08.2016 09:18
Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.


kopfschüttel, tut soviel Nichtswissen nicht weh?
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[zitat]Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01: Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen. Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.[/zitat] kopfschüttel, tut soviel Nichtswissen nicht weh?
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morpheus-06 schrieb:

Lars Christiansen schrieb am 2.8.16 08:01:
Nach Genehmigung vom Sozialamt vergene meist mindestens 4 Wochen, d.h. Verordnung ist ungültig geworden, da nach spätestens 14 Tagen begonnen werden muss. Meist kommen solche Patienten aber auch erst nach 3-4 Wochen zum Therapeuten, also dürfen wir schon gar nicht mehr die Verordnungen annehmen.
Auch nach Genehmigung des Sozialmates ist die Zeit von 14 Tagen vergangen, also auch ungültig, somit keine Chance solche Patienten zu behandeln, ohne Ärger mit der Bezahlung.


kopfschüttel, tut soviel Nichtswissen nicht weh?

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Secretary schrieb:

Ich würde auf jeden Fall erstmal eine Kostenübernahme vom Sozialamt unterschreiben lassen, mit Deinen tatsächlichen Kosten die entstehen werden. Nur ein Stempel hinten drauf hat bei uns jedenfalls nicht genügt, es kam dann irgendwann die patzige Antwort eines Sachbearbeiters "das war halt Ihre gute Tat an der Gesellschaft". Also bei uns geht jedenfalls nichts mehr ohne vernünftige Kostenübernahme!!

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idefix-
28.07.2016 12:55
wir nehmen keine Flüchtlinge an, zweimal gehabt und zwei mal Ärger mit der abrechnung, obwohl vorher ghenehmigt. Keinen Bock meinem Geld hinterher zulaufen. Auch war die Pünktlichkeit nicht sehr gegeben und immer eine Ausrede vom Betreuer, sollen hingehen ........
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wir nehmen keine Flüchtlinge an, zweimal gehabt und zwei mal Ärger mit der abrechnung, obwohl vorher ghenehmigt. Keinen Bock meinem Geld hinterher zulaufen. Auch war die Pünktlichkeit nicht sehr gegeben und immer eine Ausrede vom Betreuer, sollen hingehen ........
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idefix- schrieb:

wir nehmen keine Flüchtlinge an, zweimal gehabt und zwei mal Ärger mit der abrechnung, obwohl vorher ghenehmigt. Keinen Bock meinem Geld hinterher zulaufen. Auch war die Pünktlichkeit nicht sehr gegeben und immer eine Ausrede vom Betreuer, sollen hingehen ........

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Birgit88
08.08.2016 15:00
Bin überracht, dass bei euch die Flüchtlinge Rezepte zur Physio erhalten, die auch genehmigt werden. Nach Rücksprache mit dem hiesigen Sozialamt, werden nur Maßnahmen die Leib und Leben kosten könnten behandelt.
Da sieht man mal wieder, jede Stadt handhabt es anders, so verwirrt man nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Behandler gleich mit :confused:

Ein Flüchtling ist gebührenbefreit, wenn er denn ein genehmigtes Rezept hat
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Bin überracht, dass bei euch die Flüchtlinge Rezepte zur Physio erhalten, die auch genehmigt werden. Nach Rücksprache mit dem hiesigen Sozialamt, werden nur Maßnahmen die Leib und Leben kosten könnten behandelt. Da sieht man mal wieder, jede Stadt handhabt es anders, so verwirrt man nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Behandler gleich mit :confused: Ein Flüchtling ist gebührenbefreit, wenn er denn ein genehmigtes Rezept hat
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Tempelritter
08.08.2016 15:06
Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Flüchtlinge und Asylbewerber einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. § 6 AsylbLG regelt, dass auch sonstige Leistungen im Einzelfall gewährt werden können, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Damit sind auch Heilmittel verordnungsfähig, die jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.
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Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Flüchtlinge und Asylbewerber einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. § 6 AsylbLG regelt, dass auch sonstige Leistungen im Einzelfall gewährt werden können, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Damit sind auch Heilmittel verordnungsfähig, die jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.
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Tempelritter schrieb:

Nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben Flüchtlinge und Asylbewerber einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. § 6 AsylbLG regelt, dass auch sonstige Leistungen im Einzelfall gewährt werden können, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Damit sind auch Heilmittel verordnungsfähig, die jedoch von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.

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Birgit88
09.08.2016 12:31
Und unsere Stadt genehmigt eben nichts.
Finde es interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird
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Und unsere Stadt genehmigt eben nichts. Finde es interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird
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Birgit88 schrieb:

Und unsere Stadt genehmigt eben nichts.
Finde es interessant, wie unterschiedlich das gehandhabt wird

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J.H.
10.08.2016 10:10
Kann mir jemand sagen wie es mit den VOS in Berlin geregelt ist?
Muss ich den Patienten zur AOK schicken oder ist das Sozialamt zuständig?
Die Verbände helfen leider nicht wirklich weiter.
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Kann mir jemand sagen wie es mit den VOS in Berlin geregelt ist? Muss ich den Patienten zur AOK schicken oder ist das Sozialamt zuständig? Die Verbände helfen leider nicht wirklich weiter.
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J.H. schrieb:

Kann mir jemand sagen wie es mit den VOS in Berlin geregelt ist?
Muss ich den Patienten zur AOK schicken oder ist das Sozialamt zuständig?
Die Verbände helfen leider nicht wirklich weiter.

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morpheus-06
10.08.2016 10:14
Die Stelle die als Kostebträger auf der Vo steht ist zuständig.
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Die Stelle die als Kostebträger auf der Vo steht ist zuständig.
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morpheus-06 schrieb:

Die Stelle die als Kostebträger auf der Vo steht ist zuständig.

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Sabine Rabbel
10.08.2016 12:43
In Berlin ist zwar das Sozialamt zuständig, aber die AOK streckt die Kosten als sog. Auftragsleistung vor. Genehmigung bei AOK beantragen, Faxnummer 0800 265080 49379, und am besten drauf hinweisen, daß es sich um einen Asylfall handelt.
Und da das in Berlin schon seit ewig so ist: das wissen die Verbände echt nicht?!
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• Andi 72
In Berlin ist zwar das Sozialamt zuständig, aber die AOK streckt die Kosten als sog. Auftragsleistung vor. Genehmigung bei AOK beantragen, Faxnummer 0800 265080 49379, und am besten drauf hinweisen, daß es sich um einen Asylfall handelt. Und da das in Berlin schon seit ewig so ist: das wissen die Verbände echt nicht?!
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Sabine Rabbel schrieb:

In Berlin ist zwar das Sozialamt zuständig, aber die AOK streckt die Kosten als sog. Auftragsleistung vor. Genehmigung bei AOK beantragen, Faxnummer 0800 265080 49379, und am besten drauf hinweisen, daß es sich um einen Asylfall handelt.
Und da das in Berlin schon seit ewig so ist: das wissen die Verbände echt nicht?!

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Birgit88 schrieb:

Bin überracht, dass bei euch die Flüchtlinge Rezepte zur Physio erhalten, die auch genehmigt werden. Nach Rücksprache mit dem hiesigen Sozialamt, werden nur Maßnahmen die Leib und Leben kosten könnten behandelt.
Da sieht man mal wieder, jede Stadt handhabt es anders, so verwirrt man nicht nur die Flüchtlinge, sondern die Behandler gleich mit :confused:

Ein Flüchtling ist gebührenbefreit, wenn er denn ein genehmigtes Rezept hat

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J.H.
10.08.2016 10:17
So wie ich die Kommentare überblicke , kann man wohl eher die Behandlung von Flüchtlingen als sozialen Beitrag sehen und sich überlegen ob man den Menschen dann mal umsonst behandelt.
Kann sich ja jeder selbst entscheiden .Viele beteiligen sich ehrenamtlich in diesem Bereich.
Dies wäre dann ein kleiner humaner Beitrag von Physiotherapeuten.
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So wie ich die Kommentare überblicke , kann man wohl eher die Behandlung von Flüchtlingen als sozialen Beitrag sehen und sich überlegen ob man den Menschen dann mal umsonst behandelt. Kann sich ja jeder selbst entscheiden .Viele beteiligen sich ehrenamtlich in diesem Bereich. Dies wäre dann ein kleiner humaner Beitrag von Physiotherapeuten.
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morpheus-06
10.08.2016 10:33
Blödsinn, entweder genehmigt und Kohle oder Tschüss. Wer kann heute noch was verschenken?
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• Tempelritter
Blödsinn, entweder genehmigt und Kohle oder Tschüss. Wer kann heute noch was verschenken?
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morpheus-06 schrieb:

Blödsinn, entweder genehmigt und Kohle oder Tschüss. Wer kann heute noch was verschenken?

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J.H. schrieb:

So wie ich die Kommentare überblicke , kann man wohl eher die Behandlung von Flüchtlingen als sozialen Beitrag sehen und sich überlegen ob man den Menschen dann mal umsonst behandelt.
Kann sich ja jeder selbst entscheiden .Viele beteiligen sich ehrenamtlich in diesem Bereich.
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