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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung WS2a und CSa

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Neues Thema
WS2a und CSa
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a schubart
24.07.2017 19:47
Hallo zusammen
Wir haben einen Patienten
Erstes Rezept WS2a mit M 47,26 + R52,2 Erst Verordnung
Zweites und drittes wie oben als Folge Verordnung je 6 mal MT
Jetzt neues Rezept mit CSa +R52,2 +R 52,1 als Erst Verordnung
Ist das ok ? wegen Wechsel indikakationsschlüsssel.oder nicht wegen gleichem ICD 10 Code
Danke für eure Hilfe
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Hallo zusammen Wir haben einen Patienten Erstes Rezept WS2a mit M 47,26 + R52,2 Erst Verordnung Zweites und drittes wie oben als Folge Verordnung je 6 mal MT Jetzt neues Rezept mit CSa +R52,2 +R 52,1 als Erst Verordnung Ist das ok ? wegen Wechsel indikakationsschlüsssel.oder nicht wegen gleichem ICD 10 Code Danke für eure Hilfe
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a schubart schrieb:

Hallo zusammen
Wir haben einen Patienten
Erstes Rezept WS2a mit M 47,26 + R52,2 Erst Verordnung
Zweites und drittes wie oben als Folge Verordnung je 6 mal MT
Jetzt neues Rezept mit CSa +R52,2 +R 52,1 als Erst Verordnung
Ist das ok ? wegen Wechsel indikakationsschlüsssel.oder nicht wegen gleichem ICD 10 Code
Danke für eure Hilfe

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ali
24.07.2017 20:52
Nehmen wir die R522 sonstiger chronischer Schmerz Nebendiagnose beim ersten Regelfall und als Diagnose beim 2. würd ich s machen ...
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Nehmen wir die R522 sonstiger chronischer Schmerz Nebendiagnose beim ersten Regelfall und als Diagnose beim 2. würd ich s machen ...
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ali schrieb:

Nehmen wir die R522 sonstiger chronischer Schmerz Nebendiagnose beim ersten Regelfall und als Diagnose beim 2. würd ich s machen ...

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FFGG
25.07.2017 08:17
Hallo,

bei einem Wechsel in den IS CS müssen ALLE vorherigen Regelfälle mit der gleichen therapierelevanten Diagnose (ICD10) mit eingerechnet werden.
Meiner Ansicht nach ist R52.2 keine neue therapierelevante Diagnose, da diese schon in den Verordnungen mit IS WS spezifiziert waren. Daher nach meinem Verständnis Vo a.d.R. .

Auszug aus dem HMK aus IS CS:

Hinweise:
Störungsbildabhängige Eingangsdiagnostik und dokumentiertes Schmerzstadium erforderlich.

Beim Wechsel von anderen Diagnosengruppen des Abschnittes Physikalische Therapie ist die bereits erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge CS anzurechnen.

Ein Wechsel zu einer anderen Diagnosengruppe des Abschnittes Physikalische Therapie ist nicht möglich.

VG
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• JürgenK
Hallo, bei einem Wechsel in den IS CS müssen ALLE vorherigen Regelfälle mit der gleichen therapierelevanten Diagnose (ICD10) mit eingerechnet werden. Meiner Ansicht nach ist R52.2 keine neue therapierelevante Diagnose, da diese schon in den Verordnungen mit IS WS spezifiziert waren. Daher nach meinem Verständnis Vo a.d.R. . Auszug aus dem HMK aus IS CS: Hinweise: Störungsbildabhängige Eingangsdiagnostik und dokumentiertes Schmerzstadium erforderlich. [b][i][u]Beim Wechsel von anderen Diagnosengruppen des Abschnittes Physikalische Therapie ist die bereits erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge CS anzurechnen.[/u][/i][/b] Ein Wechsel zu einer anderen Diagnosengruppe des Abschnittes Physikalische Therapie ist nicht möglich. VG
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ali
25.07.2017 11:28
Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen.

Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen.
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• morpheus-06
Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen. Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen.
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ali schrieb:

Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen.

Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen.

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FFGG
25.07.2017 14:25
ali schrieb am 25.7.17 11:28:
Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen.

Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen.


Hi, ja vom Grundsatz ja, aber nicht bei identischer therapierelevanter Diagnose und dem Wechsel zu CS..

VG
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• a schubart
[zitat]ali schrieb am 25.7.17 11:28: Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen. Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen. [/zitat] Hi, ja vom Grundsatz ja, aber nicht bei identischer therapierelevanter Diagnose und dem Wechsel zu CS.. VG
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FFGG schrieb:

ali schrieb am 25.7.17 11:28:
Ausschlaggebend für den Regelfall ist immer die Diagnose. Wenn auf einem Rezept mehrere Diagnosen stehe, muss geschaut werden ob das ne Spezifikation ist oder eine Nebendiagnose zur Info. Letztere kann ein Arzt dann auch zu einem Regelfall machen.

Wie das hier aussieht kannst Du nur an Hand des Patienten darlegen.


Hi, ja vom Grundsatz ja, aber nicht bei identischer therapierelevanter Diagnose und dem Wechsel zu CS..

VG

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a schubart
25.07.2017 19:04
:sunglasses:Vielem dank für die antworten. Wir lassen sie ändern. Da wird sich der Patient über extra bewegung freuen ...
Lg
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:sunglasses:Vielem dank für die antworten. Wir lassen sie ändern. Da wird sich der Patient über extra bewegung freuen ... Lg
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a schubart schrieb:

:sunglasses:Vielem dank für die antworten. Wir lassen sie ändern. Da wird sich der Patient über extra bewegung freuen ...
Lg

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FFGG schrieb:

Hallo,

bei einem Wechsel in den IS CS müssen ALLE vorherigen Regelfälle mit der gleichen therapierelevanten Diagnose (ICD10) mit eingerechnet werden.
Meiner Ansicht nach ist R52.2 keine neue therapierelevante Diagnose, da diese schon in den Verordnungen mit IS WS spezifiziert waren. Daher nach meinem Verständnis Vo a.d.R. .

Auszug aus dem HMK aus IS CS:

Hinweise:
Störungsbildabhängige Eingangsdiagnostik und dokumentiertes Schmerzstadium erforderlich.

Beim Wechsel von anderen Diagnosengruppen des Abschnittes Physikalische Therapie ist die bereits erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge CS anzurechnen.

Ein Wechsel zu einer anderen Diagnosengruppe des Abschnittes Physikalische Therapie ist nicht möglich.

VG

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RehaFit
26.07.2017 11:12
Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden.
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Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden.
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FFGG
26.07.2017 11:23
RehaFit schrieb am 26.7.17 11:12:
Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden.


Hallo, leider nicht ganz korrekt. Beide ICD10 Felder auf dem Rezept sind therapierelevant und daher für die Prüfungen mit einzubeziehen ( Aussage der AOK )....

Aber wenn es als EV durchgeht.. bestens

VG
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[zitat]RehaFit schrieb am 26.7.17 11:12: Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden. [/zitat] Hallo, leider nicht ganz korrekt. Beide ICD10 Felder auf dem Rezept sind therapierelevant und daher für die Prüfungen mit einzubeziehen ( Aussage der AOK ).... Aber wenn es als EV durchgeht.. bestens VG
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FFGG schrieb:

RehaFit schrieb am 26.7.17 11:12:
Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden.


Hallo, leider nicht ganz korrekt. Beide ICD10 Felder auf dem Rezept sind therapierelevant und daher für die Prüfungen mit einzubeziehen ( Aussage der AOK )....

Aber wenn es als EV durchgeht.. bestens

VG

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RehaFit schrieb:

Das neue Rezept mit CSa und der primären Diagnose R52.2 ist eine Erstverordnung. Die ersten 3 Rezepte wurde zur Diagnose M47.26 ausgestellt. Auch wenn mehrere Diagnosen auf dem Rezept stehen ist die erste Diagnose die führende Diagnose und alle anderen aufgeführten Diagnosen nur nebensächlich. Das Rezept muß nicht geändert werden.



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