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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wie viele Einheiten D1 sind auf BVB-Rezept möglich?

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Neues Thema
Wie viele Einheiten D1 sind auf BVB-Rezept möglich?
Es gibt 7 Beiträge
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Physia
07.09.2021 11:19
Hallo zusammen,
habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
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Hallo zusammen, habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche und 24 Einheiten D1 vorliegen. Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig? Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!
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Physia schrieb:

Hallo zusammen,
habe eine VO mit BVB Diagnose und Indikatiosgruppe WS mit Frequenz 1-2 mal / Woche
und 24 Einheiten D1 vorliegen.
Ist hier die Überschreitung der 12mal D1 Höchstverordnungsmende aufgrund der BVB auch zulässig?
Danke schon einmal für Eure Antwort für eure kollektive Intelligenz!

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RehaFit
07.09.2021 11:32
Pro Regelfall sind maximal 12 Einheiten D1 zulässig.

LG.
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Pro Regelfall sind maximal 12 Einheiten D1 zulässig. LG.
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Jan Herrmann
07.09.2021 11:46
R E G E L F A L L ???
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R E G E L F A L L ???
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Jan Herrmann schrieb:

R E G E L F A L L ???

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RehaFit schrieb:

Pro Regelfall sind maximal 12 Einheiten D1 zulässig.

LG.

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Physia
07.09.2021 12:51
Jan meinte bestimmt "Orientierende Behandlungsmenge".
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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Jan meinte bestimmt "Orientierende Behandlungsmenge". Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders: Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?
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Lars van Ravenzwaaij
07.09.2021 13:32
Nein, auch beim BVB sind nur 12x D1 insgesamt möglich. 🤐

Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
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Nein, auch beim BVB sind nur 12x D1 insgesamt möglich. 🤐 Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nein, auch beim BVB sind nur 12x D1 insgesamt möglich. 🤐

Siehe Fragenkatalog GKV-Verbände.

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Nora Weber
07.09.2021 13:35
Laut der Heilmittel-Richtlinie ist es ja nicht erlaubt, mehr als 12 Behandlungseinheiten D1 oder Massage in einem Verordnungsfall zu verschreiben - was auch explizit für das Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge festgelegt wird.
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist. Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 [Anmerkung: Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge] nicht erreicht werden konnte.
.

Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.

Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?

Gruß
Nora
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• Lars van Ravenzwaaij
Laut der Heilmittel-Richtlinie ist es ja nicht erlaubt, mehr als 12 Behandlungseinheiten D1 oder Massage in einem Verordnungsfall zu verschreiben - was auch explizit für das Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge festgelegt wird. § 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie: [zitat]Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist. Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 [Anmerkung: Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge] nicht erreicht werden konnte.[/zitat]. Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen. Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben. Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...? Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Laut der Heilmittel-Richtlinie ist es ja nicht erlaubt, mehr als 12 Behandlungseinheiten D1 oder Massage in einem Verordnungsfall zu verschreiben - was auch explizit für das Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge festgelegt wird.
§ 12 Abs. 6 der Heilmittel-Richtlinie:
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist. Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 [Anmerkung: Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge] nicht erreicht werden konnte.
.

Was dabei allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, ob dies auch für Verordnungen unter Bezugnahme auf § 8 (Langfristiger Heilmittelbedarf) gilt. Nachdem es aber auch nicht extra erlaubt wird, dürften die Kostenträger hier auch Probleme machen.

Ein konkreter Fall aus unserer Praxis: ein Patient mit Myasthenia gravis hatte seit Jahren neben der KG auch Massage erhalten - mit Langfristgenehmigung der Krankenkasse. Der Arzt kann nun in der Software nicht mehr als die bisherigen 12 Massagen verordnen - obwohl die Kasse den Behandlungsbedarf erst aktuell wieder neu genehmigt hat. Eine Nachfrage des Arztes bei der KV hat keine neue Möglichkeit ergeben.
Konsequenz: da er für seine Diagnose nie sechs Monate ohne Behandlungen sein wird (§ 7 Abs. 1), wird er nie mehr dafür Massagen erhalten dürfen. Ob dies sinnvoll ist...?

Gruß
Nora

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Nora Weber
07.09.2021 13:39
@Lars van Ravenzwaaij Im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog kann ich dazu leider nichts finden...? thinking_face

Gruß
Nora
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog kann ich dazu leider nichts finden...? [emoji]thinking_face[/emoji] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog kann ich dazu leider nichts finden...? thinking_face

Gruß
Nora

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Physia schrieb:

Jan meinte bestimmt "Orientierende Behandlungsmenge".
Die ist aber durch die BVB aufgehoben. Ich frage nochmal anders:
Hat jemand in diesem Jahr schon mehr als 12mal D1 (auf einem Rezept mit BVB Diagnose) erstattet bekommen?



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