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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Welche Wehrbereichsverwaltung ist maßgeblich?

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Welche Wehrbereichsverwaltung ist maßgeblich?
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physiox100
10.06.2016 10:47
Ich hab ein BW-Rezept zur Abrechnung und das muss über die Wehrbereichsverwaltung laufen. Welche ist denn da maßgeblich? Die Einheit des Patienten liegt im McPom, aber das Rezept wurde von einer Sani-Einheit in Brandenburg ausgestellt.
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Ich hab ein BW-Rezept zur Abrechnung und das muss über die Wehrbereichsverwaltung laufen. Welche ist denn da maßgeblich? Die Einheit des Patienten liegt im McPom, aber das Rezept wurde von einer Sani-Einheit in Brandenburg ausgestellt.
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physiox100 schrieb:

Ich hab ein BW-Rezept zur Abrechnung und das muss über die Wehrbereichsverwaltung laufen. Welche ist denn da maßgeblich? Die Einheit des Patienten liegt im McPom, aber das Rezept wurde von einer Sani-Einheit in Brandenburg ausgestellt.

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obelix27
10.06.2016 13:05
So weit ich weiß, gibt es für BW Rezepte zur Abrechnung nur eine Adresse.
Da rechne ich meine immer ab.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat 1.4 Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg

Mfg
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• Wonderwoman
• ruesay
So weit ich weiß, gibt es für BW Rezepte zur Abrechnung nur eine Adresse. Da rechne ich meine immer ab. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat 1.4 Abrechnungsstelle Heilfürsorge Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg Mfg
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obelix27 schrieb:

So weit ich weiß, gibt es für BW Rezepte zur Abrechnung nur eine Adresse.
Da rechne ich meine immer ab.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat 1.4 Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg

Mfg



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