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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnung BG und Kasse

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Neues Thema
Verordnung BG und Kasse
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.06.2020 21:05
Hallo,
habe hier einen Patienten mit einer VO der AOK mit 6xKG.

Heute kam er mit einer VO der BG mit 10xKG, Diagnose: wie bei der Kassenverordnung

Dürfen diese beiden Verordnungen, gleiche Diagnose, parallel behandelt werden?

Danke
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Hallo, habe hier einen Patienten mit einer VO der AOK mit 6xKG. Heute kam er mit einer VO der BG mit 10xKG, Diagnose: wie bei der Kassenverordnung Dürfen diese beiden Verordnungen, gleiche Diagnose, parallel behandelt werden? Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
habe hier einen Patienten mit einer VO der AOK mit 6xKG.

Heute kam er mit einer VO der BG mit 10xKG, Diagnose: wie bei der Kassenverordnung

Dürfen diese beiden Verordnungen, gleiche Diagnose, parallel behandelt werden?

Danke

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Alex Moro
18.06.2020 23:26
da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:
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da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:
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RoFo
19.06.2020 21:33
Alex Moro schrieb am 18.6.20 23:26:
da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:


Nein.
Erstens, aufgrund unserer Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit.
Zweitens, hätte die GKV VO nicht ausgestellt werden dürfen.

Für die PT Praxis bedeutet das, die BG VO ersetzt die GKV VO.
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[zitat]Alex Moro schrieb am 18.6.20 23:26: da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused: [/zitat] Nein. Erstens, aufgrund unserer Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit. Zweitens, hätte die GKV VO nicht ausgestellt werden dürfen. Für die PT Praxis bedeutet das, die BG VO ersetzt die GKV VO.
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RoFo schrieb:

Alex Moro schrieb am 18.6.20 23:26:
da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:


Nein.
Erstens, aufgrund unserer Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit.
Zweitens, hätte die GKV VO nicht ausgestellt werden dürfen.

Für die PT Praxis bedeutet das, die BG VO ersetzt die GKV VO.

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Alex Moro schrieb:

da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:

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Papa Alpaka
18.06.2020 23:48
Interessanter ist erstmal die Frage, wer denn überhaupt zuständig ist - ist die AOK zuständig entfällt die Kostenübernahme durch die BG, ist die BG zuständig ist nicht die AOK der Kostenträger.

Zunächst einmal werden die VOs komplett unabhängig voneinander abgerechnet, aber spätestens wenn die AOK von der BG ihr Geld zurückfordert wird jemand fragen, ob es dir nicht hätte auffallen müssen das es eine grundlegende Frage zu klären gab ;)
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• ali
Interessanter ist erstmal die Frage, wer denn überhaupt zuständig ist - ist die AOK zuständig entfällt die Kostenübernahme durch die BG, ist die BG zuständig ist nicht die AOK der Kostenträger. Zunächst einmal werden die VOs komplett unabhängig voneinander abgerechnet, aber spätestens wenn die AOK von der BG ihr Geld zurückfordert wird jemand fragen, ob es dir nicht hätte auffallen müssen das es eine grundlegende Frage zu klären gab ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Interessanter ist erstmal die Frage, wer denn überhaupt zuständig ist - ist die AOK zuständig entfällt die Kostenübernahme durch die BG, ist die BG zuständig ist nicht die AOK der Kostenträger.

Zunächst einmal werden die VOs komplett unabhängig voneinander abgerechnet, aber spätestens wenn die AOK von der BG ihr Geld zurückfordert wird jemand fragen, ob es dir nicht hätte auffallen müssen das es eine grundlegende Frage zu klären gab ;)

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Anonymer Teilnehmer
19.06.2020 08:19
Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.

Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
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Es war ein Arbeitsunfall. Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen. Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
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ali
19.06.2020 08:32
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.6.20 08:19:
Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.

Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?


Der guten Ordnung halber würde ich es so machen. Du behandelt nach Rezept und bist jetzt informiert, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt (BG Rezept). Alles andere könnte später zu Problemen führen....
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.6.20 08:19: Es war ein Arbeitsunfall. Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen. Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen? [/zitat] Der guten Ordnung halber würde ich es so machen. Du behandelt nach Rezept und bist jetzt informiert, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt (BG Rezept). Alles andere könnte später zu Problemen führen....
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ali schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.6.20 08:19:
Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.

Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?


Der guten Ordnung halber würde ich es so machen. Du behandelt nach Rezept und bist jetzt informiert, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt (BG Rezept). Alles andere könnte später zu Problemen führen....

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.

Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?



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