physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin

Praxis für Physiotherapie Natalia
Kaiser

Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
U-Bahn-Station Bismarckstraße
entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
Stammkundinnen und -kunden und
bieten vielfältige therapeutische
Möglichkeiten in einem modernen
und wertschätzenden Arbeitsumfeld.

Über uns
Ein engagiertes Team aus drei
Rezeptionistinnen kümmert sich
zuverlässig um alle
organisatorisch...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verjährung Physiotherapie Privatrechnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Verjährung Physiotherapie Privatrechnung
Es gibt 60 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
12.06.2024 08:02
Guten Morgen,

eine Privatpatientin möchte nach 3 1/2 Jahren eine Begründung, warum wir über den "gesetzlichen vorgeschriebenen PKV Sätzen" abgerechnet haben.
Sie hat schon bezahlt und hat jetzt, nach 3 1/2 Jahren, anscheinend festgestellt, dass wir über den Sätzen sind.
Problem 1, wir haben keine Honorarvereinbarung damals gehabt
2. man ist doch nicht an die PKV Preise gebunden und kann die Preise selbst festlegen
3. sind Privatrechnungen nicht nach 3 Jahren sowieso verjährt?

Ich danke euch, für eure Meinung und Hilfe
1

Gefällt mir

Guten Morgen, eine Privatpatientin möchte nach 3 1/2 Jahren eine Begründung, warum wir über den "gesetzlichen vorgeschriebenen PKV Sätzen" abgerechnet haben. Sie hat schon bezahlt und hat jetzt, nach 3 1/2 Jahren, anscheinend festgestellt, dass wir über den Sätzen sind. Problem 1, wir haben keine Honorarvereinbarung damals gehabt 2. man ist doch nicht an die PKV Preise gebunden und kann die Preise selbst festlegen 3. sind Privatrechnungen nicht nach 3 Jahren sowieso verjährt? Ich danke euch, für eure Meinung und Hilfe
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
UW
12.06.2024 12:27
Honorarvertrag 2,3 - 3,5 facher Kassensatz - ENDE !
1

Gefällt mir

Honorarvertrag 2,3 - 3,5 facher Kassensatz - ENDE !
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



UW schrieb:

Honorarvertrag 2,3 - 3,5 facher Kassensatz - ENDE !

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
12.06.2024 14:03
@UW Das grenzt dann mit den aktuellen GKV-Sätze so langsam an Wucher. Bin mal gespannt, wass ein Gericht dazu heutzutage sagen würde.
1

Gefällt mir

[mention]UW[/mention] Das grenzt dann mit den aktuellen GKV-Sätze so langsam an Wucher. Bin mal gespannt, wass ein Gericht dazu heutzutage sagen würde.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@UW Das grenzt dann mit den aktuellen GKV-Sätze so langsam an Wucher. Bin mal gespannt, wass ein Gericht dazu heutzutage sagen würde.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Aurathea
13.06.2024 13:37
Kurze Frage, kann sein, dass ich mich täusche:
Aber wenn Sie die Rechnung ohne Widerspruch bezahlt hat, zählt das dann nicht als akzeptiert?
1

Gefällt mir

Kurze Frage, kann sein, dass ich mich täusche: Aber wenn Sie die Rechnung ohne Widerspruch bezahlt hat, zählt das dann nicht als akzeptiert?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Aurathea schrieb:

Kurze Frage, kann sein, dass ich mich täusche:
Aber wenn Sie die Rechnung ohne Widerspruch bezahlt hat, zählt das dann nicht als akzeptiert?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
14.06.2024 06:32
@Aurathea Nein, gibt ein recht aktuelles Urteil dazu. Der Patient ist ja in der Wissensunterlegenen Situation. Streng genommen würde sogar eine Informationspflicht bestehen den Pat. über mögliche Nichterstattung zu informieren, da wir ja die Sätze kennen müssen.

Die Praxis darf dann nur ortsüblich abrechnen - ohne vorherige Preisinformation finde ich das auch persönlich ein Unding.

Das würdest du dir umgekehrt in einer Arztpraxis doch auch wünschen, bei Leistungen die über GOÄ Sätzen liegen. Oder siehst du dich da selbst als Pat. auch in der Pflicht?
1

Gefällt mir

[mention]Aurathea[/mention] Nein, gibt ein recht aktuelles Urteil dazu. Der Patient ist ja in der Wissensunterlegenen Situation. Streng genommen würde sogar eine Informationspflicht bestehen den Pat. über mögliche Nichterstattung zu informieren, da wir ja die Sätze kennen müssen. Die Praxis darf dann nur ortsüblich abrechnen - ohne vorherige Preisinformation finde ich das auch persönlich ein Unding. Das würdest du dir umgekehrt in einer Arztpraxis doch auch wünschen, bei Leistungen die über GOÄ Sätzen liegen. Oder siehst du dich da selbst als Pat. auch in der Pflicht?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@Aurathea Nein, gibt ein recht aktuelles Urteil dazu. Der Patient ist ja in der Wissensunterlegenen Situation. Streng genommen würde sogar eine Informationspflicht bestehen den Pat. über mögliche Nichterstattung zu informieren, da wir ja die Sätze kennen müssen.

Die Praxis darf dann nur ortsüblich abrechnen - ohne vorherige Preisinformation finde ich das auch persönlich ein Unding.

Das würdest du dir umgekehrt in einer Arztpraxis doch auch wünschen, bei Leistungen die über GOÄ Sätzen liegen. Oder siehst du dich da selbst als Pat. auch in der Pflicht?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 09:31
@Gert Winsa Die Patientin wäre aber in der Beweispflicht, dass der Rechnungsbetrag von den ortsüblichen Sätze zum Rechnungszeitpunkt abweicht. Eine Strategie, die bislang sogar die PKV meidet wie der Teufel das Weihwasser.
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] Die Patientin wäre aber in der Beweispflicht, dass der Rechnungsbetrag von den ortsüblichen Sätze zum Rechnungszeitpunkt abweicht. Eine Strategie, die bislang sogar die PKV meidet wie der Teufel das Weihwasser.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Gert Winsa Die Patientin wäre aber in der Beweispflicht, dass der Rechnungsbetrag von den ortsüblichen Sätze zum Rechnungszeitpunkt abweicht. Eine Strategie, die bislang sogar die PKV meidet wie der Teufel das Weihwasser.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
14.06.2024 11:22
@Lars van Ravenzwaaij
In diesem Fall ist es praktisch unrelevant und auf deinen Punkt werden einige PTs bauen. Einmal den Fuss drinnen oder nach abgeschlossenen Behandlungen kann der Patient fast nichts machen, sofern der "Aufpreis" ca. 5 Euro über Beihilfe ist.

Ich fühle mich als Vertragspartner übergangen wenn ich nach Leistung vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Wer zu seiner Qualität steht kann das Transparent vorher kommunizieren - so wie er selbst als Kunde behandelt werden wollen würde -

Ich vermute mancher Physio bangt dann um einen Pat. Der woanders sucht wenn vorab informiert würde.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] In diesem Fall ist es praktisch unrelevant und auf deinen Punkt werden einige PTs bauen. Einmal den Fuss drinnen oder nach abgeschlossenen Behandlungen kann der Patient fast nichts machen, sofern der "Aufpreis" ca. 5 Euro über Beihilfe ist. Ich fühle mich als Vertragspartner übergangen wenn ich nach Leistung vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Wer zu seiner Qualität steht kann das Transparent vorher kommunizieren - so wie er selbst als Kunde behandelt werden wollen würde - Ich vermute mancher Physio bangt dann um einen Pat. Der woanders sucht wenn vorab informiert würde.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
In diesem Fall ist es praktisch unrelevant und auf deinen Punkt werden einige PTs bauen. Einmal den Fuss drinnen oder nach abgeschlossenen Behandlungen kann der Patient fast nichts machen, sofern der "Aufpreis" ca. 5 Euro über Beihilfe ist.

Ich fühle mich als Vertragspartner übergangen wenn ich nach Leistung vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Wer zu seiner Qualität steht kann das Transparent vorher kommunizieren - so wie er selbst als Kunde behandelt werden wollen würde -

Ich vermute mancher Physio bangt dann um einen Pat. Der woanders sucht wenn vorab informiert würde.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 15:46
@Gert Winsa Im Grunde gebe ich dir Recht. Wir schließen schon seit Anfang der 1990er Honorarvereinbarungen mit unsere Patienten. Weit bevor das Patientenrechtegesetz überhaupt ins BGB aufgenommen wurde.

Die Diskussion mit Beihilfe-Patienten ist schon uralt. Die andere PKV-Versicherten fingen erst Anfang der 2000er damit an, weil ab da die PKV anfing zu knausern.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]Gert Winsa[/mention] Im Grunde gebe ich dir Recht. Wir schließen schon seit Anfang der 1990er Honorarvereinbarungen mit unsere Patienten. Weit bevor das Patientenrechtegesetz überhaupt ins BGB aufgenommen wurde. Die Diskussion mit Beihilfe-Patienten ist schon uralt. Die andere PKV-Versicherten fingen erst Anfang der 2000er damit an, weil ab da die PKV anfing zu knausern.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Gert Winsa Im Grunde gebe ich dir Recht. Wir schließen schon seit Anfang der 1990er Honorarvereinbarungen mit unsere Patienten. Weit bevor das Patientenrechtegesetz überhaupt ins BGB aufgenommen wurde.

Die Diskussion mit Beihilfe-Patienten ist schon uralt. Die andere PKV-Versicherten fingen erst Anfang der 2000er damit an, weil ab da die PKV anfing zu knausern.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
15.06.2024 10:28
@anica085 was sagt dein AG dazu?
1

Gefällt mir

[mention]anica085[/mention] was sagt dein AG dazu?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@anica085 was sagt dein AG dazu?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

anica085 schrieb:

Guten Morgen,

eine Privatpatientin möchte nach 3 1/2 Jahren eine Begründung, warum wir über den "gesetzlichen vorgeschriebenen PKV Sätzen" abgerechnet haben.
Sie hat schon bezahlt und hat jetzt, nach 3 1/2 Jahren, anscheinend festgestellt, dass wir über den Sätzen sind.
Problem 1, wir haben keine Honorarvereinbarung damals gehabt
2. man ist doch nicht an die PKV Preise gebunden und kann die Preise selbst festlegen
3. sind Privatrechnungen nicht nach 3 Jahren sowieso verjährt?

Ich danke euch, für eure Meinung und Hilfe

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hubwieser-Gross
12.06.2024 08:34
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen PKV-Sätze. Punkt.

Einzig den Wuchertatbestand könnte sie geltend machen. Das wird ihr aber eher nicht gelingen - dafür müssten die Preise wirklich "unanständig" sein.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen PKV-Sätze. Punkt. Einzig den Wuchertatbestand könnte sie geltend machen. Das wird ihr aber eher nicht gelingen - dafür müssten die Preise wirklich "unanständig" sein.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
12.06.2024 09:16
Das sind ca 3,50 Euro über dem PKV Satz gewesen
1

Gefällt mir

Das sind ca 3,50 Euro über dem PKV Satz gewesen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

Das sind ca 3,50 Euro über dem PKV Satz gewesen

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
12.06.2024 09:49
@anica085 Welcher gesetzlicher PKV-Satz? Es gibt für PT keine gesetzliche Gebührenordnung und somit sind wir absolut frei in unsere Honorargestaltung.

Wenn sie die 3,50 € nicht erstattet bekommen hat, liegt das allein an der Art, wie sie versichert ist. Das ist nicht dein Problem.

Punkt und Basta. 😅

Der Rest deiner Bedenken sind hier, nach dieser Zeit, unwichtig und darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
9

Gefällt mir

• Hubwieser-Gross
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
• Shia
• anica085
• soleta
• Teilzeit-Leser
[mention]anica085[/mention] Welcher gesetzlicher PKV-Satz? Es gibt für PT keine gesetzliche Gebührenordnung und somit sind wir absolut frei in unsere Honorargestaltung. Wenn sie die 3,50 € nicht erstattet bekommen hat, liegt das allein an der Art, wie sie versichert ist. Das ist nicht dein Problem. Punkt und Basta. 😅 Der Rest deiner Bedenken sind hier, nach dieser Zeit, unwichtig und darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@anica085 Welcher gesetzlicher PKV-Satz? Es gibt für PT keine gesetzliche Gebührenordnung und somit sind wir absolut frei in unsere Honorargestaltung.

Wenn sie die 3,50 € nicht erstattet bekommen hat, liegt das allein an der Art, wie sie versichert ist. Das ist nicht dein Problem.

Punkt und Basta. 😅

Der Rest deiner Bedenken sind hier, nach dieser Zeit, unwichtig und darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hubwieser-Gross schrieb:

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen PKV-Sätze. Punkt.

Einzig den Wuchertatbestand könnte sie geltend machen. Das wird ihr aber eher nicht gelingen - dafür müssten die Preise wirklich "unanständig" sein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
soleta
12.06.2024 09:51
Nach 3 Jahren ist die Rechnung verjährt.
Begründen musst Du Deine Preise nicht - sie hat sie damals ja offensichtlich auch akzeptiert und bezahlt.
Eine fehlende Honorarvereinbarung wäre nur Dein Problem gewesen, wenn sie nicht bezahlt hätte.

Irgendwie wird es gerade immer verrückter...
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Achilles2
• die neue
• Halbtitan
• anica085
Nach 3 Jahren ist die Rechnung verjährt. Begründen musst Du Deine Preise nicht - sie hat sie damals ja offensichtlich auch akzeptiert und bezahlt. Eine fehlende Honorarvereinbarung wäre nur Dein Problem gewesen, wenn sie nicht bezahlt hätte. Irgendwie wird es gerade immer verrückter...
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
14.06.2024 09:17
Nein, die Rechtssprechung sagt klar, dass trotz Bezahlung ohne Honorarvereinbarung kein Vertrag zu diesem einseitig beschlossenen Preis zustandekam. Pat. sind in einer unterlegenen Position. Alles andere wäre auch kurios. Preise müssen beidseitig vereinbart werden.

Dennoch gilt dann ortsüblich, da dürften 3,50 nicht ins Gewicht fallen.
1

Gefällt mir

Nein, die Rechtssprechung sagt klar, dass trotz Bezahlung ohne Honorarvereinbarung kein Vertrag zu diesem einseitig beschlossenen Preis zustandekam. Pat. sind in einer unterlegenen Position. Alles andere wäre auch kurios. Preise müssen beidseitig vereinbart werden. Dennoch gilt dann ortsüblich, da dürften 3,50 nicht ins Gewicht fallen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

Nein, die Rechtssprechung sagt klar, dass trotz Bezahlung ohne Honorarvereinbarung kein Vertrag zu diesem einseitig beschlossenen Preis zustandekam. Pat. sind in einer unterlegenen Position. Alles andere wäre auch kurios. Preise müssen beidseitig vereinbart werden.

Dennoch gilt dann ortsüblich, da dürften 3,50 nicht ins Gewicht fallen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

soleta schrieb:

Nach 3 Jahren ist die Rechnung verjährt.
Begründen musst Du Deine Preise nicht - sie hat sie damals ja offensichtlich auch akzeptiert und bezahlt.
Eine fehlende Honorarvereinbarung wäre nur Dein Problem gewesen, wenn sie nicht bezahlt hätte.

Irgendwie wird es gerade immer verrückter...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
12.06.2024 10:52
Wenn die Patientin bezahlt hat würde ich mich gar nicht mehr darum kümmern!
6

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• therapeutin
• Evemarie Kaiser
• Achilles2
• die neue
• anica085
Wenn die Patientin bezahlt hat würde ich mich gar nicht mehr darum kümmern!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Schippi schrieb:

Wenn die Patientin bezahlt hat würde ich mich gar nicht mehr darum kümmern!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Butthead
12.06.2024 10:58
Also sorry, aber das klingt stark nach Lehrerin die gerade in Pension gekommen ist.
Nach 3 Jahren, unglaublich. Wer sucht irgendetwas in 3 Jahre alten Unterlagen?
Steuerlich alles abgehandelt!
Ausdrucken und als Lachnummer aufheben.
Grüße gehen raus
10

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• limone
• Leni C.
• die neue
• Physio2015
• anica085
• soleta
• Busquete
• Gernot Wiedemann
Also sorry, aber das klingt stark nach Lehrerin die gerade in Pension gekommen ist. Nach 3 Jahren, unglaublich. Wer sucht irgendetwas in 3 Jahre alten Unterlagen? Steuerlich alles abgehandelt! Ausdrucken und als Lachnummer aufheben. Grüße gehen raus
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
12.06.2024 15:28
Genau das wollte ich auch schreiben.
PK Preis gleich Beihilfe? Never.
Ab damit in die Kusiositätenmappe
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
Genau das wollte ich auch schreiben. PK Preis gleich Beihilfe? Never. Ab damit in die Kusiositätenmappe
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

Genau das wollte ich auch schreiben.
PK Preis gleich Beihilfe? Never.
Ab damit in die Kusiositätenmappe

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Butthead schrieb:

Also sorry, aber das klingt stark nach Lehrerin die gerade in Pension gekommen ist.
Nach 3 Jahren, unglaublich. Wer sucht irgendetwas in 3 Jahre alten Unterlagen?
Steuerlich alles abgehandelt!
Ausdrucken und als Lachnummer aufheben.
Grüße gehen raus

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
13.06.2024 08:40
Die Dame droht jetzt mit einem Anwalt und Rückforderung der "zuviel bezahlten Summe", wenn wir ihr nicht vorlegen können, dass sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat.
Wer Zeit hat zu lesen....
"Zur Prüfung ihrer Rechnungen hatte ich zunächst ausschließlich um die Übergabe der aktuell in Frage stehenden Honorarvereinbarung gebeten, die, wie Sie sicher wissen, Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Leistungen ist, soweit sie, aus welchen Gründen auch immer, von den vom Gesetz zur Verfügung gestellten Richtlinien und Gebührenordnungen abweichen möchten. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, mit dem Patienten VOR Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und den Patienten darauf hinzuweisen, aber das wissen Sie selbst am Besten.
Da mir diese nicht vorliegt und sie bisher nicht sehr kooperativ sind, gehe ich davon aus, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben hat, weshalb ich jetzt zu ihrer eigenen Entlastung ein letztes Mal darum bitten möchte, mir diese, falls vorhanden, auszuhändigen.
Ihre gestern aufgestellte Pauschalrechnung hat insofern einen Haken, als dass nicht alle in Rechnung gestellten Behandlungspositionen über dem gewöhnlichen Höchstbetrag abgerechnet wurden, weshalb sich der Faktor des zu viel berechneten Betrages pro Behandlung gegenüber ihrer pauschalen Berechnung deutlich verschiebt. Auch Kosten für Hygienemaßnahmen gehören in diese Rechnung nicht rein.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich gebe Ihnen gerne Zeit, die Akte aus dem Archiv holen zu lassen und mein Anliegen ordentlich zu prüfen.
Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern"
1

Gefällt mir

Die Dame droht jetzt mit einem Anwalt und Rückforderung der "zuviel bezahlten Summe", wenn wir ihr nicht vorlegen können, dass sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat. Wer Zeit hat zu lesen.... [b]"Zur Prüfung ihrer Rechnungen hatte ich zunächst ausschließlich um die Übergabe der aktuell in Frage stehenden Honorarvereinbarung gebeten, die, wie Sie sicher wissen, Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Leistungen ist, soweit sie, aus welchen Gründen auch immer, von den vom Gesetz zur Verfügung gestellten Richtlinien und Gebührenordnungen abweichen möchten. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, mit dem Patienten VOR Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und den Patienten darauf hinzuweisen, aber das wissen Sie selbst am Besten. [/b] [b]Da mir diese nicht vorliegt und sie bisher nicht sehr kooperativ sind, gehe ich davon aus, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben hat, weshalb ich jetzt zu ihrer eigenen Entlastung ein letztes Mal darum bitten möchte, mir diese, falls vorhanden, auszuhändigen.[/b] [b]Ihre gestern aufgestellte Pauschalrechnung hat insofern einen Haken, als dass nicht alle in Rechnung gestellten Behandlungspositionen über dem gewöhnlichen Höchstbetrag abgerechnet wurden, weshalb sich der Faktor des zu viel berechneten Betrages pro Behandlung gegenüber ihrer pauschalen Berechnung deutlich verschiebt. Auch Kosten für Hygienemaßnahmen gehören in diese Rechnung nicht rein.[/b] [b]Lange Rede kurzer Sinn. Ich gebe Ihnen gerne Zeit, die Akte aus dem Archiv holen zu lassen und mein Anliegen ordentlich zu prüfen. [/b] [b]Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern"[/b]
Gefällt mir
Alle 19 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Busquete
13.06.2024 08:47
die Pat. Regt sich wegen ca. 35€ auf? Bzw 50 mit pauschale usw?
den Stress würde ich mir nicht aufhalsen. Besonders dann nicht, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt.
1

Gefällt mir

die Pat. Regt sich wegen ca. 35€ auf? Bzw 50 mit pauschale usw? den Stress würde ich mir nicht aufhalsen. Besonders dann nicht, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Busquete schrieb:

die Pat. Regt sich wegen ca. 35€ auf? Bzw 50 mit pauschale usw?
den Stress würde ich mir nicht aufhalsen. Besonders dann nicht, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
13.06.2024 08:49
@Busquete
naja, sie hatte 78 Behandlungen, ist dann schon ein höherer Betrag
1

Gefällt mir

[mention]Busquete[/mention] naja, sie hatte 78 Behandlungen, ist dann schon ein höherer Betrag
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

@Busquete
naja, sie hatte 78 Behandlungen, ist dann schon ein höherer Betrag

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
13.06.2024 08:50
Hyg Pauschale wurde wie bei den gesetzlichen mit 1,50 erhoben
1

Gefällt mir

Hyg Pauschale wurde wie bei den gesetzlichen mit 1,50 erhoben
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

Hyg Pauschale wurde wie bei den gesetzlichen mit 1,50 erhoben

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
13.06.2024 09:28
@anica085

Zitat aus dem Anschreiben der Patientin:

>>> Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern" <<< ....................................................................

Dieser Satz wäre für mich bindend, deshalb käme von meiner Seite keine Reaktion!

Laß sie den Betrag doch zurückfordern. Du bist doch nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertragvertrag mit ihr zu machen außer, sie hätte vor Beginn der Behandlung diesen gefordert! Im Nachhinein kann sie sich selbst an die Nase packen, denn, wie schon vom Kollegen Hubwieser geschrieben, gibt es keine vorgeschriebenen PKV Preise - Punkt!
Mich würde interessieren, wie sie den angeblich zuviel bezahlten Betrag von dir zurückfordern will ... Schreiben vom Anwalt? Das wird teuer, bezahlt aber eventuell die Rechtschutzversicherung. Interessant wäre dann der Anwaltstext der Rückvorderung ...

Ich hab' mich über die Reaktionen der Patientin köstlich amüsiert grinning hatte wohl Langeweile das "Mädchen" grinning
Erfahren wir, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt? Ich wäre sehr gespannt ...

Kollegiale Grüße von
Evi
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Hubwieser-Gross
• JürgenK
• Leni C.
• Shia
[mention]anica085[/mention] Zitat aus dem Anschreiben der Patientin: >>> Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern" <<< .................................................................... Dieser Satz wäre für mich bindend, deshalb käme von meiner Seite keine Reaktion! Laß sie den Betrag doch zurückfordern. Du bist doch nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertragvertrag mit ihr zu machen außer, sie hätte vor Beginn der Behandlung diesen gefordert! Im Nachhinein kann sie sich selbst an die Nase packen, denn, wie schon vom Kollegen Hubwieser geschrieben, gibt es keine vorgeschriebenen PKV Preise - Punkt! Mich würde interessieren, wie sie den angeblich zuviel bezahlten Betrag von dir zurückfordern will ... Schreiben vom Anwalt? Das wird teuer, bezahlt aber eventuell die Rechtschutzversicherung. Interessant wäre dann der Anwaltstext der Rückvorderung ... Ich hab' mich über die Reaktionen der Patientin köstlich amüsiert [emoji]grinning[/emoji] hatte wohl Langeweile das "Mädchen" [emoji]grinning[/emoji] Erfahren wir, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt? Ich wäre sehr gespannt ... Kollegiale Grüße von Evi
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

@anica085

Zitat aus dem Anschreiben der Patientin:

>>> Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern" <<< ....................................................................

Dieser Satz wäre für mich bindend, deshalb käme von meiner Seite keine Reaktion!

Laß sie den Betrag doch zurückfordern. Du bist doch nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertragvertrag mit ihr zu machen außer, sie hätte vor Beginn der Behandlung diesen gefordert! Im Nachhinein kann sie sich selbst an die Nase packen, denn, wie schon vom Kollegen Hubwieser geschrieben, gibt es keine vorgeschriebenen PKV Preise - Punkt!
Mich würde interessieren, wie sie den angeblich zuviel bezahlten Betrag von dir zurückfordern will ... Schreiben vom Anwalt? Das wird teuer, bezahlt aber eventuell die Rechtschutzversicherung. Interessant wäre dann der Anwaltstext der Rückvorderung ...

Ich hab' mich über die Reaktionen der Patientin köstlich amüsiert grinning hatte wohl Langeweile das "Mädchen" grinning
Erfahren wir, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt? Ich wäre sehr gespannt ...

Kollegiale Grüße von
Evi

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
13.06.2024 09:30
@anica085 Übergebe es deinem Anwalt.
3

Gefällt mir

• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]anica085[/mention] Übergebe es deinem Anwalt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@anica085 Übergebe es deinem Anwalt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
13.06.2024 09:35
@Evemarie Kaiser
gebe gerne bescheid ;-) Ihr Abschlusssatz war "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie nicht weiter versuchen würden, meine Intelligenz zu beleidigen."
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]Evemarie Kaiser[/mention] gebe gerne bescheid ;-) Ihr Abschlusssatz war "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie nicht weiter versuchen würden, meine Intelligenz zu beleidigen."
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

@Evemarie Kaiser
gebe gerne bescheid ;-) Ihr Abschlusssatz war "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie nicht weiter versuchen würden, meine Intelligenz zu beleidigen."

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
13.06.2024 09:36
@anica085 🤣🤣🤣🤣 Das kann nur eine Lehrerin sein.
5

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• Torsten Lengfeld
• die neue
• Shia
• soleta
[mention]anica085[/mention] 🤣🤣🤣🤣 Das kann nur eine Lehrerin sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@anica085 🤣🤣🤣🤣 Das kann nur eine Lehrerin sein.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Busquete
13.06.2024 10:19
@anica085 okay dann würde ich es drauf ankommen lassen.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]anica085[/mention] okay dann würde ich es drauf ankommen lassen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Busquete schrieb:

@anica085 okay dann würde ich es drauf ankommen lassen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
13.06.2024 10:45
@anica085

... darauf kann ich nur sagen / schreiben: "welche Intelligenz? ( Intelligenz = Fähigkeit [des Menschen], abstrakt und vernünftig zu denken und daraus zweckvolles Handeln abzuleiten).
Daraus resultiert meine Schlußfolgerung: Wo keine Intelligenz ist, kannst du auch keine solche beleidigen, so einfach ist das" sweat_smile ...

... ich hab' den Brief der Patientin akribisch durchforstet und noch nicht mal den kleinsten Hinweis auf irgend eine Intelligenz feststellen können ... sweat_smile
1

Gefällt mir

• therapeutin
[mention]anica085[/mention] ... darauf kann ich nur sagen / schreiben: "welche Intelligenz? ( Intelligenz = Fähigkeit [des Menschen], abstrakt und vernünftig zu denken und daraus zweckvolles Handeln abzuleiten). Daraus resultiert meine Schlußfolgerung: Wo keine Intelligenz ist, kannst du auch keine solche beleidigen, so einfach ist das" [emoji]sweat_smile[/emoji] ... ... ich hab' den Brief der Patientin akribisch durchforstet und noch nicht mal den kleinsten Hinweis auf irgend eine Intelligenz feststellen können ... [emoji]sweat_smile[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

@anica085

... darauf kann ich nur sagen / schreiben: "welche Intelligenz? ( Intelligenz = Fähigkeit [des Menschen], abstrakt und vernünftig zu denken und daraus zweckvolles Handeln abzuleiten).
Daraus resultiert meine Schlußfolgerung: Wo keine Intelligenz ist, kannst du auch keine solche beleidigen, so einfach ist das" sweat_smile ...

... ich hab' den Brief der Patientin akribisch durchforstet und noch nicht mal den kleinsten Hinweis auf irgend eine Intelligenz feststellen können ... sweat_smile

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
soleta
13.06.2024 11:03
"Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."
2

Gefällt mir

• therapeutin
• Evemarie Kaiser
"Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



soleta schrieb:

"Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Busquete
13.06.2024 11:10
Es ist schon ärgerlich sich wegen so einem Blödsinn seine Zeit und Nerven zu beanspruchen. Man kann nur hoffen, dass diese Person nie wieder PT braucht.
3

Gefällt mir

• limone
• Horatio72
• soleta
Es ist schon ärgerlich sich wegen so einem Blödsinn seine Zeit und Nerven zu beanspruchen. Man kann nur hoffen, dass diese Person nie wieder PT braucht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Busquete schrieb:

Es ist schon ärgerlich sich wegen so einem Blödsinn seine Zeit und Nerven zu beanspruchen. Man kann nur hoffen, dass diese Person nie wieder PT braucht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
13.06.2024 11:22
wir Berliner leben eigentlich immer nach der Devise "immer voll in die Fresse" und da wäre die Anwort von @Soleta genau die richtige ("Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."),aber für so etwas ist mir meine Zeit zu kostbar und ich würde nicht einmal antworten darauf,wenn was kommt, gebe ich es gleich weiter an meinen Anwalt und gut issmirk
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• von Anne
wir Berliner leben eigentlich immer nach der Devise "immer voll in die Fresse" und da wäre die Anwort von @Soleta genau die richtige ("Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."),aber für so etwas ist mir meine Zeit zu kostbar und ich würde nicht einmal antworten darauf,wenn was kommt, gebe ich es gleich weiter an meinen Anwalt und gut is[emoji]smirk[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

wir Berliner leben eigentlich immer nach der Devise "immer voll in die Fresse" und da wäre die Anwort von @Soleta genau die richtige ("Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."),aber für so etwas ist mir meine Zeit zu kostbar und ich würde nicht einmal antworten darauf,wenn was kommt, gebe ich es gleich weiter an meinen Anwalt und gut issmirk

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
13.06.2024 12:45
@Busquete

Meine Nerven würden dadurch nicht beansprucht werden, im Gegenteil ... liegt wahrscheinlich an meinem Alter, da sieht mal viele Dinge gelassen und ich nehm' solche Begebenheiten sowieso mit Humor grinning Naja, jeder Mensch reagiert ja auch anders wink deshalb kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.
In unserem Beruf muß man nicht alles so ernst nehmen und über vieles lieber lachen, als sich Gedanken machen, das lernt man mit den Jahren kissing_heart
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• von Anne
• soleta
[mention]Busquete[/mention] Meine Nerven würden dadurch nicht beansprucht werden, im Gegenteil ... liegt wahrscheinlich an meinem Alter, da sieht mal viele Dinge gelassen und ich nehm' solche Begebenheiten sowieso mit Humor [emoji]grinning[/emoji] Naja, jeder Mensch reagiert ja auch anders [emoji]wink[/emoji] deshalb kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen. In unserem Beruf muß man nicht alles so ernst nehmen und über vieles lieber lachen, als sich Gedanken machen, das lernt man mit den Jahren [emoji]kissing_heart[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

@Busquete

Meine Nerven würden dadurch nicht beansprucht werden, im Gegenteil ... liegt wahrscheinlich an meinem Alter, da sieht mal viele Dinge gelassen und ich nehm' solche Begebenheiten sowieso mit Humor grinning Naja, jeder Mensch reagiert ja auch anders wink deshalb kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.
In unserem Beruf muß man nicht alles so ernst nehmen und über vieles lieber lachen, als sich Gedanken machen, das lernt man mit den Jahren kissing_heart

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Busquete
13.06.2024 13:11
@Evemarie Kaiser naja Zeit kostet es auch dir. Auch mit Humor. Man könnte die Zeit auch sinnvoller nutzen als über sowas lachen zu können. Hobbys oder Familie vorausgesetzt. Also ist bei mir zumindest so. Btw. Genug gesurft für heute. :) kay thx bye 😁
1

Gefällt mir

[mention]Evemarie Kaiser[/mention] naja Zeit kostet es auch dir. Auch mit Humor. Man könnte die Zeit auch sinnvoller nutzen als über sowas lachen zu können. Hobbys oder Familie vorausgesetzt. Also ist bei mir zumindest so. Btw. Genug gesurft für heute. :) kay thx bye 😁
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Busquete schrieb:

@Evemarie Kaiser naja Zeit kostet es auch dir. Auch mit Humor. Man könnte die Zeit auch sinnvoller nutzen als über sowas lachen zu können. Hobbys oder Familie vorausgesetzt. Also ist bei mir zumindest so. Btw. Genug gesurft für heute. :) kay thx bye 😁

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
13.06.2024 13:54
@anica085 Ich würde,besonders im Hinblick auf diesen Satz,gar nicht reagieren und abwarten was kommt!
1

Gefällt mir

• Shia
[mention]anica085[/mention] Ich würde,besonders im Hinblick auf diesen Satz,gar nicht reagieren und abwarten was kommt!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@anica085 Ich würde,besonders im Hinblick auf diesen Satz,gar nicht reagieren und abwarten was kommt!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
13.06.2024 14:11
Von uns käme auch keine Reaktion. Soll sie doch einen Anwalt beauftragen. Erst dann würden wir überhaupt reagieren

Bin gespannt auf den 03.07sunglasses
1

Gefällt mir

Von uns käme auch keine Reaktion. Soll sie doch einen Anwalt beauftragen. Erst dann würden wir überhaupt reagieren Bin gespannt auf den 03.07[emoji]sunglasses[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

Von uns käme auch keine Reaktion. Soll sie doch einen Anwalt beauftragen. Erst dann würden wir überhaupt reagieren

Bin gespannt auf den 03.07sunglasses

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
13.06.2024 16:59
@anica085 Liebe Anica
Das Problem kann wenn überhaupt nur Anwaltlich gelöst werden. Deshalb:
lehnt dich gespannt zurück. Und gib die Rechnungsaufforderung an deinem Anwalt (und an uns hier im Forum, wir sind ja auch neugierig …) sobald sie eintrudelt weiter. Der klärt mit dir dann wie es weiter geht!

Und für die Zukunft schreibst du Honorarvereinbarungen 😊
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]anica085[/mention] Liebe Anica Das Problem kann wenn überhaupt nur Anwaltlich gelöst werden. Deshalb: lehnt dich gespannt zurück. Und gib die Rechnungsaufforderung an deinem Anwalt (und an uns hier im Forum, wir sind ja auch neugierig …) sobald sie eintrudelt weiter. Der klärt mit dir dann wie es weiter geht! Und für die Zukunft schreibst du Honorarvereinbarungen 😊
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@anica085 Liebe Anica
Das Problem kann wenn überhaupt nur Anwaltlich gelöst werden. Deshalb:
lehnt dich gespannt zurück. Und gib die Rechnungsaufforderung an deinem Anwalt (und an uns hier im Forum, wir sind ja auch neugierig …) sobald sie eintrudelt weiter. Der klärt mit dir dann wie es weiter geht!

Und für die Zukunft schreibst du Honorarvereinbarungen 😊

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
von Anne
13.06.2024 23:49
Wir hatten vor vielen Jahren auch eine Privatpatientin im Heim. Einen Behandlungsvertrag hatten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Die Tochter der Patientin hatte bei der Rechnung nur die Behandlung, nicht aber den HB überwiesen. Als ich die Tochter anrief, um darauf hinzuweisen sagte sie mir, dass sie nur diesen Betrag erstattet bekommt. Ich teilte ihr mit, dass auch der Restbetrag zu bezahlen ist. Die Tochter meinte, ich hätte einen Behandlungsvertrag abschließen müssen, sonst geht das nicht.

Der Restbetrag wurde schriftlich angefordert und auf weitere rechtliche Schritte hingewiesen, falls das Geld nicht eingeht.

Dann kam der Anruf der Tochter, der nicht so schön war....

Sie drohte mir, dass sie den Verband, die KK und das Heim informieren und in Kenntnis setzen wird über die Rechnung. Ich sagte ihr noch, dass sie das gerne tun kann.

Es kam weder eine Reaktion vom Verband, noch von der KK oder vom Heim.

Die Restzahlung bekam ich innerhalb der gesetzten Frist.

Danach rief ich bei der PKK an und erfragte die Sätze, die erstattet werden. Ich sagte einfach, das die PKK sehr unterschiedliche Erstattungssätze hätten und ich deshalb nicht weiß, was ich einsetzen soll. Die Dame hat mir tatsächlich Auskunft für die Patientin erteilt.

Es stellte sich heraus, das der Erstattungsbetrag der Leistung sogar 5 Euro höher war als berechnet, die Patientin aber 30 % Eigenbeteiligung abgeschlossen hatte.

Die Patientin wurde sofort abgesetzt.
2

Gefällt mir

• die neue
• anica085
Wir hatten vor vielen Jahren auch eine Privatpatientin im Heim. Einen Behandlungsvertrag hatten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Tochter der Patientin hatte bei der Rechnung nur die Behandlung, nicht aber den HB überwiesen. Als ich die Tochter anrief, um darauf hinzuweisen sagte sie mir, dass sie nur diesen Betrag erstattet bekommt. Ich teilte ihr mit, dass auch der Restbetrag zu bezahlen ist. Die Tochter meinte, ich hätte einen Behandlungsvertrag abschließen müssen, sonst geht das nicht. Der Restbetrag wurde schriftlich angefordert und auf weitere rechtliche Schritte hingewiesen, falls das Geld nicht eingeht. Dann kam der Anruf der Tochter, der nicht so schön war.... Sie drohte mir, dass sie den Verband, die KK und das Heim informieren und in Kenntnis setzen wird über die Rechnung. Ich sagte ihr noch, dass sie das gerne tun kann. Es kam weder eine Reaktion vom Verband, noch von der KK oder vom Heim. Die Restzahlung bekam ich innerhalb der gesetzten Frist. Danach rief ich bei der PKK an und erfragte die Sätze, die erstattet werden. Ich sagte einfach, das die PKK sehr unterschiedliche Erstattungssätze hätten und ich deshalb nicht weiß, was ich einsetzen soll. Die Dame hat mir tatsächlich Auskunft für die Patientin erteilt. Es stellte sich heraus, das der Erstattungsbetrag der Leistung sogar 5 Euro höher war als berechnet, die Patientin aber 30 % Eigenbeteiligung abgeschlossen hatte. Die Patientin wurde sofort abgesetzt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



von Anne schrieb:

Wir hatten vor vielen Jahren auch eine Privatpatientin im Heim. Einen Behandlungsvertrag hatten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Die Tochter der Patientin hatte bei der Rechnung nur die Behandlung, nicht aber den HB überwiesen. Als ich die Tochter anrief, um darauf hinzuweisen sagte sie mir, dass sie nur diesen Betrag erstattet bekommt. Ich teilte ihr mit, dass auch der Restbetrag zu bezahlen ist. Die Tochter meinte, ich hätte einen Behandlungsvertrag abschließen müssen, sonst geht das nicht.

Der Restbetrag wurde schriftlich angefordert und auf weitere rechtliche Schritte hingewiesen, falls das Geld nicht eingeht.

Dann kam der Anruf der Tochter, der nicht so schön war....

Sie drohte mir, dass sie den Verband, die KK und das Heim informieren und in Kenntnis setzen wird über die Rechnung. Ich sagte ihr noch, dass sie das gerne tun kann.

Es kam weder eine Reaktion vom Verband, noch von der KK oder vom Heim.

Die Restzahlung bekam ich innerhalb der gesetzten Frist.

Danach rief ich bei der PKK an und erfragte die Sätze, die erstattet werden. Ich sagte einfach, das die PKK sehr unterschiedliche Erstattungssätze hätten und ich deshalb nicht weiß, was ich einsetzen soll. Die Dame hat mir tatsächlich Auskunft für die Patientin erteilt.

Es stellte sich heraus, das der Erstattungsbetrag der Leistung sogar 5 Euro höher war als berechnet, die Patientin aber 30 % Eigenbeteiligung abgeschlossen hatte.

Die Patientin wurde sofort abgesetzt.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 00:00
@von Anne Immer wieder schön, wie gut unsere Patienten ihren Verträge kennen. Aber wir sind die Böse. 😱
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• Leni C.
[mention]von Anne[/mention] Immer wieder schön, wie gut unsere Patienten ihren Verträge kennen. Aber wir sind die Böse. 😱
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@von Anne Immer wieder schön, wie gut unsere Patienten ihren Verträge kennen. Aber wir sind die Böse. 😱

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

anica085 schrieb:

Die Dame droht jetzt mit einem Anwalt und Rückforderung der "zuviel bezahlten Summe", wenn wir ihr nicht vorlegen können, dass sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat.
Wer Zeit hat zu lesen....
"Zur Prüfung ihrer Rechnungen hatte ich zunächst ausschließlich um die Übergabe der aktuell in Frage stehenden Honorarvereinbarung gebeten, die, wie Sie sicher wissen, Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Leistungen ist, soweit sie, aus welchen Gründen auch immer, von den vom Gesetz zur Verfügung gestellten Richtlinien und Gebührenordnungen abweichen möchten. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, mit dem Patienten VOR Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und den Patienten darauf hinzuweisen, aber das wissen Sie selbst am Besten.
Da mir diese nicht vorliegt und sie bisher nicht sehr kooperativ sind, gehe ich davon aus, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben hat, weshalb ich jetzt zu ihrer eigenen Entlastung ein letztes Mal darum bitten möchte, mir diese, falls vorhanden, auszuhändigen.
Ihre gestern aufgestellte Pauschalrechnung hat insofern einen Haken, als dass nicht alle in Rechnung gestellten Behandlungspositionen über dem gewöhnlichen Höchstbetrag abgerechnet wurden, weshalb sich der Faktor des zu viel berechneten Betrages pro Behandlung gegenüber ihrer pauschalen Berechnung deutlich verschiebt. Auch Kosten für Hygienemaßnahmen gehören in diese Rechnung nicht rein.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich gebe Ihnen gerne Zeit, die Akte aus dem Archiv holen zu lassen und mein Anliegen ordentlich zu prüfen.
Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern"

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
14.06.2024 07:38
GUten MOrgen,

ich hab grad noch was gegoogelt und dann wurde mir unser Thread angezeigt der ohne Anmeldung öffentlich zu lesen war. Kann das sein?
1

Gefällt mir

GUten MOrgen, ich hab grad noch was gegoogelt und dann wurde mir unser Thread angezeigt der ohne Anmeldung öffentlich zu lesen war. Kann das sein?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Shia
14.06.2024 09:20
Ja, warum auch nicht?
1

Gefällt mir

Ja, warum auch nicht?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Shia schrieb:

Ja, warum auch nicht?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
14.06.2024 09:23
Naja, weil es dann leider nicht so gut ist, wenn die besagt Patietin das sieht. Dachte das können nur "Mitglieder" lesen...
1

Gefällt mir

Naja, weil es dann leider nicht so gut ist, wenn die besagt Patietin das sieht. Dachte das können nur "Mitglieder" lesen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

Naja, weil es dann leider nicht so gut ist, wenn die besagt Patietin das sieht. Dachte das können nur "Mitglieder" lesen...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 09:27
@anica085 Vielen (die meiste) Foren sind öffentlich, im Gegensatz zu FEB-Gruppen. Nur zum Posten muss man sich anmelden.

Und wenn die Patientin das hier lesen soll, wird ihr vielleicht klar, wie dämlich sie sich benimmt. Und wie wenig haltbar ihre Forderung ist / sein wird.
2

Gefällt mir

• Leni C.
• Shia
[mention]anica085[/mention] Vielen (die meiste) Foren sind öffentlich, im Gegensatz zu FEB-Gruppen. Nur zum Posten muss man sich anmelden. Und wenn die Patientin das hier lesen soll, wird ihr vielleicht klar, wie dämlich sie sich benimmt. Und wie wenig haltbar ihre Forderung ist / sein wird.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@anica085 Vielen (die meiste) Foren sind öffentlich, im Gegensatz zu FEB-Gruppen. Nur zum Posten muss man sich anmelden.

Und wenn die Patientin das hier lesen soll, wird ihr vielleicht klar, wie dämlich sie sich benimmt. Und wie wenig haltbar ihre Forderung ist / sein wird.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
14.06.2024 09:27
@anica085
und... hast ja keine Namen genannt
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]anica085[/mention] und... hast ja keine Namen genannt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

@anica085
und... hast ja keine Namen genannt

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
14.06.2024 09:28
@anica085 >>> Dachte das können nur "Mitglieder" lesen... <<<

Wenn du durch googeln einen link von physio.de angezeigt bekommst und selbst diesen link anklickst, kannst du diesen selbstverständlich dann öffnen, da du ja auch angemeldet bist.

Schicke diesen link mal an jemanden, der nicht bei physio.de angemeldet ist, ich denke, dass dieser dann den link nicht öffnen kann ...

Gruß Evi
1

Gefällt mir

[mention]anica085[/mention] >>> Dachte das können nur "Mitglieder" lesen... <<< Wenn du durch googeln einen link von physio.de angezeigt bekommst und selbst diesen link anklickst, kannst du diesen selbstverständlich dann öffnen, da du ja auch angemeldet bist. Schicke diesen link mal an jemanden, der nicht bei physio.de angemeldet ist, ich denke, dass dieser dann den link nicht öffnen kann ... Gruß Evi
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

@anica085 >>> Dachte das können nur "Mitglieder" lesen... <<<

Wenn du durch googeln einen link von physio.de angezeigt bekommst und selbst diesen link anklickst, kannst du diesen selbstverständlich dann öffnen, da du ja auch angemeldet bist.

Schicke diesen link mal an jemanden, der nicht bei physio.de angemeldet ist, ich denke, dass dieser dann den link nicht öffnen kann ...

Gruß Evi

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 09:33
@Evemarie Kaiser Doch kann er. Kannst ja einfach testen. Brauchst dich nur abmelden.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]Evemarie Kaiser[/mention] Doch kann er. Kannst ja einfach testen. Brauchst dich nur abmelden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Evemarie Kaiser Doch kann er. Kannst ja einfach testen. Brauchst dich nur abmelden.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

anica085 schrieb:

GUten MOrgen,

ich hab grad noch was gegoogelt und dann wurde mir unser Thread angezeigt der ohne Anmeldung öffentlich zu lesen war. Kann das sein?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
14.06.2024 09:26
Kann mir jemand sagen ob ich den Thread löschen kann? Ich wusste nicht, dass das tatsächlich öffentlich ist und ich keine Kosequenzen meines Arbeitgebers oder der Patientin spüren will :-(
@Lars van Ravenzwaaij ?
1

Gefällt mir

Kann mir jemand sagen ob ich den Thread löschen kann? Ich wusste nicht, dass das tatsächlich öffentlich ist und ich keine Kosequenzen meines Arbeitgebers oder der Patientin spüren will :-( [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ?
Gefällt mir
Alle 11 Kommentare ansehen
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 09:35
@anica085 Nein, dass können nur die Betreiber dieses Forums. Aber warum sollten sie?
1

Gefällt mir

[mention]anica085[/mention] Nein, dass können nur die Betreiber dieses Forums. Aber warum sollten sie?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@anica085 Nein, dass können nur die Betreiber dieses Forums. Aber warum sollten sie?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
14.06.2024 09:38
gehe einfach auf Beitrag editieren und lösche es
1

Gefällt mir

gehe einfach auf Beitrag editieren und lösche es
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

gehe einfach auf Beitrag editieren und lösche es

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 09:41
@therapeutin Geht nicht mehr. Editieren ist nur eine gewisse Zeit (30 Minuten?) möglich.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
[mention]therapeutin[/mention] Geht nicht mehr. Editieren ist nur eine gewisse Zeit (30 Minuten?) möglich.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@therapeutin Geht nicht mehr. Editieren ist nur eine gewisse Zeit (30 Minuten?) möglich.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
14.06.2024 09:59
@Lars van Ravenzwaaij
wieder was gelerntwink
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wieder was gelernt[emoji]wink[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
wieder was gelerntwink

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
14.06.2024 10:03
@Lars van Ravenzwaaij
weil ich keinen Ärger mit AG und Patient will...
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] weil ich keinen Ärger mit AG und Patient will...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
weil ich keinen Ärger mit AG und Patient will...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sarah Gerbert
14.06.2024 11:11
@anica085 Wo ist das Problem?
Meinst du, dieser Fall ist der einzige, der jetzt gerade in dieser Art deutschlandweit so abläuft? Vermutlich sind es eher mehrere Dutzend....

Zum Thema kein Ärger mit dem Patient: den habt ihr doch schon,Madame läuft ja schon voll auf Konfrontation. Also was befürchtest denn da sonst noch?

Zum Thema Ärger mit dem Ag: wenn er in dieser unverschämten und und ungerechtfertigten Angelegenheit tatsächlich nicht hinter dir stehen sollte,dann hast du den falschen Ag...

Allgemein: es muß dir sowohl Patient als auch Ag erst mal beweisen können, das hier anonym Gepostetes in Zusammenhang mit genanntem Fall steht. Du hast keine Namen,Daten etc. verbreitet.
Keep cool!
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
[mention]anica085[/mention] Wo ist das Problem? Meinst du, dieser Fall ist der einzige, der jetzt gerade in dieser Art deutschlandweit so abläuft? Vermutlich sind es eher mehrere Dutzend.... Zum Thema kein Ärger mit dem Patient: den habt ihr doch schon,Madame läuft ja schon voll auf Konfrontation. Also was befürchtest denn da sonst noch? Zum Thema Ärger mit dem Ag: wenn er in dieser unverschämten und und ungerechtfertigten Angelegenheit tatsächlich nicht hinter dir stehen sollte,dann hast du den falschen Ag... Allgemein: es muß dir sowohl Patient als auch Ag erst mal beweisen können, das hier anonym Gepostetes in Zusammenhang mit genanntem Fall steht. Du hast keine Namen,Daten etc. verbreitet. Keep cool!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sarah Gerbert schrieb:

@anica085 Wo ist das Problem?
Meinst du, dieser Fall ist der einzige, der jetzt gerade in dieser Art deutschlandweit so abläuft? Vermutlich sind es eher mehrere Dutzend....

Zum Thema kein Ärger mit dem Patient: den habt ihr doch schon,Madame läuft ja schon voll auf Konfrontation. Also was befürchtest denn da sonst noch?

Zum Thema Ärger mit dem Ag: wenn er in dieser unverschämten und und ungerechtfertigten Angelegenheit tatsächlich nicht hinter dir stehen sollte,dann hast du den falschen Ag...

Allgemein: es muß dir sowohl Patient als auch Ag erst mal beweisen können, das hier anonym Gepostetes in Zusammenhang mit genanntem Fall steht. Du hast keine Namen,Daten etc. verbreitet.
Keep cool!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wallny
14.06.2024 12:21
@anica085 du kannst die Betreiber des Forums anschreiben und bitten den Beitrag zu löschen
1

Gefällt mir

[mention]anica085[/mention] du kannst die Betreiber des Forums anschreiben und bitten den Beitrag zu löschen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wallny schrieb:

@anica085 du kannst die Betreiber des Forums anschreiben und bitten den Beitrag zu löschen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
14.06.2024 12:48
@anica085 Mal eine Verständnisfrage : Wieso fragst du , wenn du doch einen AG hast ? Wäre es nicht seine Aufgabe , sich darum zu kümmern ? Oder bist du FM ?
4

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• limone
[mention]anica085[/mention] Mal eine Verständnisfrage : Wieso fragst du , wenn du doch einen AG hast ? Wäre es nicht seine Aufgabe , sich darum zu kümmern ? Oder bist du FM ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@anica085 Mal eine Verständnisfrage : Wieso fragst du , wenn du doch einen AG hast ? Wäre es nicht seine Aufgabe , sich darum zu kümmern ? Oder bist du FM ?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
14.06.2024 15:40
@Leni C. Habe ich mich auch schon gefragt.
2

Gefällt mir

• JürgenK
• Evemarie Kaiser
[mention]Leni C.[/mention] Habe ich mich auch schon gefragt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Leni C. Habe ich mich auch schon gefragt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mimikri
14.06.2024 21:09
Warum musst du als AN überhaupt die Debatte mit der Patientin führen? Das ist doch Chefsache.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• die neue
Warum musst du als AN überhaupt die Debatte mit der Patientin führen? Das ist doch Chefsache.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mimikri schrieb:

Warum musst du als AN überhaupt die Debatte mit der Patientin führen? Das ist doch Chefsache.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anica085
17.06.2024 07:57
@Leni C. Bei uns läuft alles etwas anders..... Ich kümmere mich um alles mögliche, erst wenn der Brief vom Anwalt kommt, wird sich der AG kümmern. Aber hab das Thema natürlich angesprochen...
1

Gefällt mir

[mention]Leni C.[/mention] Bei uns läuft alles etwas anders..... Ich kümmere mich um alles mögliche, erst wenn der Brief vom Anwalt kommt, wird sich der AG kümmern. Aber hab das Thema natürlich angesprochen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anica085 schrieb:

@Leni C. Bei uns läuft alles etwas anders..... Ich kümmere mich um alles mögliche, erst wenn der Brief vom Anwalt kommt, wird sich der AG kümmern. Aber hab das Thema natürlich angesprochen...

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

anica085 schrieb:

Kann mir jemand sagen ob ich den Thread löschen kann? Ich wusste nicht, dass das tatsächlich öffentlich ist und ich keine Kosequenzen meines Arbeitgebers oder der Patientin spüren will :-(
@Lars van Ravenzwaaij ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
14.06.2024 11:44
Generell zur Verjährung:

Die 3 Jährige Verjährungsfrist beginnt mit ENDE des Jahres der Forderung.

Die Forderung ist daher wahrscheinlich noch nicht verjährt.
1

Gefällt mir

Generell zur Verjährung: Die 3 Jährige Verjährungsfrist beginnt mit ENDE des Jahres der Forderung. Die Forderung ist daher wahrscheinlich noch nicht verjährt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Gert Winsa schrieb:

Generell zur Verjährung:

Die 3 Jährige Verjährungsfrist beginnt mit ENDE des Jahres der Forderung.

Die Forderung ist daher wahrscheinlich noch nicht verjährt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
14.06.2024 17:32
Soll Sie doch Klage einreichen....muss dann aber wohl erstmal in Vorleistung gehen.
Bleib ruhig.
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
Soll Sie doch Klage einreichen....muss dann aber wohl erstmal in Vorleistung gehen. Bleib ruhig.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
14.06.2024 18:30
Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein ehrlicher Anwalt ihr von einer Klage abraten wird, da die Aussicht zu gewinnen ziemlich niedrig ist. Außerdem würden die Anwaltgebühren und Prozesskosten den Streitwert von ca. 50 Euro um ein Vielfaches übersteigen ... denk ich mal ... sie will sich wahrscheinlich nur wichtig machen und dir Angst einjagen!
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein ehrlicher Anwalt ihr von einer Klage abraten wird, da die Aussicht zu gewinnen ziemlich niedrig ist. Außerdem würden die Anwaltgebühren und Prozesskosten den Streitwert von ca. 50 Euro um ein Vielfaches übersteigen ... denk ich mal ... sie will sich wahrscheinlich nur wichtig machen und dir Angst einjagen!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein ehrlicher Anwalt ihr von einer Klage abraten wird, da die Aussicht zu gewinnen ziemlich niedrig ist. Außerdem würden die Anwaltgebühren und Prozesskosten den Streitwert von ca. 50 Euro um ein Vielfaches übersteigen ... denk ich mal ... sie will sich wahrscheinlich nur wichtig machen und dir Angst einjagen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
17.06.2024 08:25
@Evemarie Kaiser
Ein ehrlicher Anwalt ???joy
1

Gefällt mir

• Butthead
[mention]Evemarie Kaiser[/mention] Ein ehrlicher Anwalt ???[emoji]joy[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Michael Woelky schrieb:

@Evemarie Kaiser
Ein ehrlicher Anwalt ???joy

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Michael Woelky schrieb:

Soll Sie doch Klage einreichen....muss dann aber wohl erstmal in Vorleistung gehen.
Bleib ruhig.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verjährung Physiotherapie Privatrechnung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns