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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rückbildungsgymnastik

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Neues Thema
Rückbildungsgymnastik
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S.Kochs
17.03.2014 12:36
Hallo zusammen,

welchen Indikationsschlüssel muss man für Rückbildungsgymnastik eintragen?
Wenn es eine Heilmittel-Positionsnummer (21904) zum Abrechnen gibt, dann muss es doch auch einen Indikationsschlüssel geben. Oder sehe ich das falsch?
Und das Ganze muss auf einem Verordnungsblatt Nr. 13 verordnet werden? Oder dürfen Gynäkologen/ innen wie Zahnärzte ein das kleine rosa Rezeptformular verwenden.

Bin gerade verwirrt.

Gruß,
S. Kochs

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Hallo zusammen, welchen Indikationsschlüssel muss man für Rückbildungsgymnastik eintragen? Wenn es eine Heilmittel-Positionsnummer (21904) zum Abrechnen gibt, dann muss es doch auch einen Indikationsschlüssel geben. Oder sehe ich das falsch? Und das Ganze muss auf einem Verordnungsblatt Nr. 13 verordnet werden? Oder dürfen Gynäkologen/ innen wie Zahnärzte ein das kleine rosa Rezeptformular verwenden. Bin gerade verwirrt. Gruß, S. Kochs
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S.Kochs schrieb:

Hallo zusammen,

welchen Indikationsschlüssel muss man für Rückbildungsgymnastik eintragen?
Wenn es eine Heilmittel-Positionsnummer (21904) zum Abrechnen gibt, dann muss es doch auch einen Indikationsschlüssel geben. Oder sehe ich das falsch?
Und das Ganze muss auf einem Verordnungsblatt Nr. 13 verordnet werden? Oder dürfen Gynäkologen/ innen wie Zahnärzte ein das kleine rosa Rezeptformular verwenden.

Bin gerade verwirrt.

Gruß,
S. Kochs

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SGBV
17.03.2014 17:21
Ist im HMK nicht enthalten, HM-Vo. 13 daher nicht möglich.

Schwangerschafts- bzw. Rückbildungsgymnastik
– Die Schwangere begibt sich direkt zur Hebamme und dort erhält sie Informationen zur Geburtsvorbereitung.
– Schwangerschaftsgymnastik dient der Stärkung der Muskulatur und wird von Physiotherapeuten angeboten. Die Kassen haben Verträge mit den Physiotherapeuten, aber die Leistung kann vom Vertragsarzt nicht verordnet werden.
– Rückbildungsgymnastik kann ebenfalls nicht verordnet werden.
– Die Rückbildung ist ein physiologischer Prozess (Dauer 6 Monate). Die Patientin bekommt Übungen im Krankenhaus und vom Vertragsarzt gezeigt/erklärt.
– Nur bei Krankheit könnte eine KG verordnet werden.

Muss es aber früher auf Muster 16 gegeben haben.
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Ist im HMK nicht enthalten, HM-Vo. 13 daher nicht möglich. Schwangerschafts- bzw. Rückbildungsgymnastik – Die Schwangere begibt sich direkt zur Hebamme und dort erhält sie Informationen zur Geburtsvorbereitung. – Schwangerschaftsgymnastik dient der Stärkung der Muskulatur und wird von Physiotherapeuten angeboten. Die Kassen haben Verträge mit den Physiotherapeuten, aber die Leistung kann vom Vertragsarzt nicht verordnet werden. – Rückbildungsgymnastik kann ebenfalls nicht verordnet werden. – Die Rückbildung ist ein physiologischer Prozess (Dauer 6 Monate). Die Patientin bekommt Übungen im Krankenhaus und vom Vertragsarzt gezeigt/erklärt. – Nur bei Krankheit könnte eine KG verordnet werden. Muss es aber früher auf Muster 16 gegeben haben.
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Rianne
18.03.2014 07:48
bei uns bekommen die Teilsnehmerinnen beim letzten Kurstag eine Bescheinigung das sie mindestens 80% anwesend waren und die Kursgebühr von ... Entrichtet haben. Weitere Angaben wer den Kurs geleitet hat, wie lange, wie oft.... Das reicht. Das können die Teilnehmerinnen selber bei ihrer Krankenkassen einreichen und bekommen es erstattet.
Ruf mal bei deinem Verband an, denn du musst dich sicherlich nich bei jeder KK einzeln anmeldmelden.
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bei uns bekommen die Teilsnehmerinnen beim letzten Kurstag eine Bescheinigung das sie mindestens 80% anwesend waren und die Kursgebühr von ... Entrichtet haben. Weitere Angaben wer den Kurs geleitet hat, wie lange, wie oft.... Das reicht. Das können die Teilnehmerinnen selber bei ihrer Krankenkassen einreichen und bekommen es erstattet. Ruf mal bei deinem Verband an, denn du musst dich sicherlich nich bei jeder KK einzeln anmeldmelden.
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Rianne schrieb:

bei uns bekommen die Teilsnehmerinnen beim letzten Kurstag eine Bescheinigung das sie mindestens 80% anwesend waren und die Kursgebühr von ... Entrichtet haben. Weitere Angaben wer den Kurs geleitet hat, wie lange, wie oft.... Das reicht. Das können die Teilnehmerinnen selber bei ihrer Krankenkassen einreichen und bekommen es erstattet.
Ruf mal bei deinem Verband an, denn du musst dich sicherlich nich bei jeder KK einzeln anmeldmelden.

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S.Kochs
18.03.2014 07:57
Danke für Eure Antworten.

Mir liegt eine Verordnung vor auf Muster 16:
10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie

Die Diagnose begründet nur die Einzeltherapie: Z. n. Amputation linker Oberschenkel. Der Patientin wurde ca 6 Wochen vor der Geburt der Oberschenkel amputiert. In 2 Wochen geht sie in Reha und soll bis dahin die Rückbildungsgymnastik machen.

Wahrscheinlich macht es Sinn, wenn ich dann doch bei der Krankenkasse anrufe.
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Danke für Eure Antworten. Mir liegt eine Verordnung vor auf Muster 16: 10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie Die Diagnose begründet nur die Einzeltherapie: Z. n. Amputation linker Oberschenkel. Der Patientin wurde ca 6 Wochen vor der Geburt der Oberschenkel amputiert. In 2 Wochen geht sie in Reha und soll bis dahin die Rückbildungsgymnastik machen. Wahrscheinlich macht es Sinn, wenn ich dann doch bei der Krankenkasse anrufe.
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S.Kochs schrieb:

Danke für Eure Antworten.

Mir liegt eine Verordnung vor auf Muster 16:
10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie

Die Diagnose begründet nur die Einzeltherapie: Z. n. Amputation linker Oberschenkel. Der Patientin wurde ca 6 Wochen vor der Geburt der Oberschenkel amputiert. In 2 Wochen geht sie in Reha und soll bis dahin die Rückbildungsgymnastik machen.

Wahrscheinlich macht es Sinn, wenn ich dann doch bei der Krankenkasse anrufe.

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morpheus-06
18.03.2014 08:41
Leistung außerhalb der Heilmittelversorgung Rückbildungsgymnastik Pos.-Nr.: 21904 Preis: 5,71 € (VdEK)
bis 10 Personen, 60 Min. je Sitzung, 10 Sitzungen
Also geht die HMV über 10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie nicht.

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Leistung außerhalb der Heilmittelversorgung Rückbildungsgymnastik Pos.-Nr.: 21904 Preis: 5,71 € (VdEK) bis 10 Personen, 60 Min. je Sitzung, 10 Sitzungen Also geht die HMV über 10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie nicht.
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morpheus-06 schrieb:

Leistung außerhalb der Heilmittelversorgung Rückbildungsgymnastik Pos.-Nr.: 21904 Preis: 5,71 € (VdEK)
bis 10 Personen, 60 Min. je Sitzung, 10 Sitzungen
Also geht die HMV über 10x Rückbildungsgymnastik, Einzeltherapie nicht.

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MarenH.
19.03.2014 08:59
Aber man könnte mit K G bei SO 2 arbeiten.

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Aber man könnte mit K G bei SO 2 arbeiten.
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MarenH. schrieb:

Aber man könnte mit K G bei SO 2 arbeiten.

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SGBV schrieb:

Ist im HMK nicht enthalten, HM-Vo. 13 daher nicht möglich.

Schwangerschafts- bzw. Rückbildungsgymnastik
– Die Schwangere begibt sich direkt zur Hebamme und dort erhält sie Informationen zur Geburtsvorbereitung.
– Schwangerschaftsgymnastik dient der Stärkung der Muskulatur und wird von Physiotherapeuten angeboten. Die Kassen haben Verträge mit den Physiotherapeuten, aber die Leistung kann vom Vertragsarzt nicht verordnet werden.
– Rückbildungsgymnastik kann ebenfalls nicht verordnet werden.
– Die Rückbildung ist ein physiologischer Prozess (Dauer 6 Monate). Die Patientin bekommt Übungen im Krankenhaus und vom Vertragsarzt gezeigt/erklärt.
– Nur bei Krankheit könnte eine KG verordnet werden.

Muss es aber früher auf Muster 16 gegeben haben.



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