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Berlin

Wir suchen eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in (m/w/d) zur
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Teilzeit-Angestellte und einer
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Sarah3110
21.08.2015 08:24
Hallo ihr Lieben,

habe in der Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden.

Folgende Situation:
Habe heute ein Rezept bekommen, welches noch vom Januar 2015 ist. An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co..
Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann Rezepte bei der Kasse abgerechnet sein müssen?

Danke für eure Antworten.
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Hallo ihr Lieben, habe in der Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden. Folgende Situation: Habe heute ein Rezept bekommen, welches noch vom Januar 2015 ist. An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co.. Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann Rezepte bei der Kasse abgerechnet sein müssen? Danke für eure Antworten.
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Sarah3110 schrieb:

Hallo ihr Lieben,

habe in der Suche leider nichts zu diesem Thema gefunden.

Folgende Situation:
Habe heute ein Rezept bekommen, welches noch vom Januar 2015 ist. An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co..
Nun meine Frage: Gibt es eine Frist, bis wann Rezepte bei der Kasse abgerechnet sein müssen?

Danke für eure Antworten.

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Tempelritter
21.08.2015 08:42
je nach Rahmenvertrag zw. 1 und 4 Jahren.
Was hindert dich das Rezept auf ein aktuelles Datum ändern zu lassen, wenn die Therapie nach dieser Zeit überhaupt noch notwendig ist. Januar 2015 ist mehr wie "bisschen "schummeln" und Co.."
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je nach Rahmenvertrag zw. 1 und 4 Jahren. Was hindert dich das Rezept auf ein aktuelles Datum ändern zu lassen, wenn die Therapie nach dieser Zeit überhaupt noch notwendig ist. Januar 2015 ist mehr wie "bisschen "schummeln" und Co.."
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Haegar
24.08.2015 11:47
Sorry Tempelritter,

hab beim Bewerten geschielt, sollte nicht deinen Beitrag treffen.
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Haegar schrieb:

Sorry Tempelritter,

hab beim Bewerten geschielt, sollte nicht deinen Beitrag treffen.

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Tempelritter schrieb:

je nach Rahmenvertrag zw. 1 und 4 Jahren.
Was hindert dich das Rezept auf ein aktuelles Datum ändern zu lassen, wenn die Therapie nach dieser Zeit überhaupt noch notwendig ist. Januar 2015 ist mehr wie "bisschen "schummeln" und Co.."

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Gerry
21.08.2015 08:44
Alleine dieser Satz: ... An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co... disqualifiziert dich!!

Diese Verordnung ist abgelaufen/ungültig und würde von mir mit einem Schmunzeln zurückgegeben werden mit der Bitte um eine Neuausstellung wobei ich hierbei immer noch die Hoffnung habe, dass der Arzt diese verweigert weil er jetzt keinen Behandlungsbedarf mehr erkennen kann :blush:

Grüße...Gerry
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Alleine dieser Satz: ... An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co... disqualifiziert dich!! Diese Verordnung ist abgelaufen/ungültig und würde von mir mit einem Schmunzeln zurückgegeben werden mit der Bitte um eine Neuausstellung wobei ich hierbei immer noch die Hoffnung habe, dass der Arzt diese verweigert weil er jetzt keinen Behandlungsbedarf mehr erkennen kann :blush: Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Alleine dieser Satz: ... An sich kein Problem mit bisschen "schummeln" und Co... disqualifiziert dich!!

Diese Verordnung ist abgelaufen/ungültig und würde von mir mit einem Schmunzeln zurückgegeben werden mit der Bitte um eine Neuausstellung wobei ich hierbei immer noch die Hoffnung habe, dass der Arzt diese verweigert weil er jetzt keinen Behandlungsbedarf mehr erkennen kann :blush:

Grüße...Gerry

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666
21.08.2015 09:25
Es ist eine Schande, Schummeln und Co...

Die richtigen Wege haben dir beide o.g. beschrieben, eine weitere WERTUNG erspare ich mir, sonst platzt mir zum Fr. der Hals...

Warum kann man nicht einfach dem Pat. das Rezept zum ändern bringen lassen, ein neues ausstellen ...
oder das Rezept mit den Worten, leider ungültig geworden...ablehnen.
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Es ist eine Schande, Schummeln und Co... Die richtigen Wege haben dir beide o.g. beschrieben, eine weitere WERTUNG erspare ich mir, sonst platzt mir zum Fr. der Hals... Warum kann man nicht einfach dem Pat. das Rezept zum ändern bringen lassen, ein neues ausstellen ... oder das Rezept mit den Worten, leider ungültig geworden...ablehnen.
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666 schrieb:

Es ist eine Schande, Schummeln und Co...

Die richtigen Wege haben dir beide o.g. beschrieben, eine weitere WERTUNG erspare ich mir, sonst platzt mir zum Fr. der Hals...

Warum kann man nicht einfach dem Pat. das Rezept zum ändern bringen lassen, ein neues ausstellen ...
oder das Rezept mit den Worten, leider ungültig geworden...ablehnen.

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Sarah3110
21.08.2015 10:43
Kann euch verstehen... sehe das selber auch so.

Bin aber leider auch nur Angestellter in einer Praxis und somit der "Depp"

Erspare mir hiermit jetzt weitere Auswertung zu meinem Arbeitsplatz...
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Kann euch verstehen... sehe das selber auch so. Bin aber leider auch nur Angestellter in einer Praxis und somit der "Depp" Erspare mir hiermit jetzt weitere Auswertung zu meinem Arbeitsplatz...
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Wonderwoman
21.08.2015 10:46
Dann mach doch einfach mal den Vorschlag, das Datum via Fax zu ändern. Wo ist das Problem?
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Dann mach doch einfach mal den Vorschlag, das Datum via Fax zu ändern. Wo ist das Problem?
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Wonderwoman schrieb:

Dann mach doch einfach mal den Vorschlag, das Datum via Fax zu ändern. Wo ist das Problem?

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Sarah3110
21.08.2015 10:53
Frag nicht...
die ganze Praxis ist ein Problem...
altbacken und BLOß keine Veränderungen bzw. Neuerungen :confused:

..vielleicht sollte ich langsam unter Anonym schreiben. :unamused:
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Frag nicht... die ganze Praxis ist ein Problem... altbacken und BLOß keine Veränderungen bzw. Neuerungen :confused: ..vielleicht sollte ich langsam unter Anonym schreiben. :unamused:
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Sarah3110 schrieb:

Frag nicht...
die ganze Praxis ist ein Problem...
altbacken und BLOß keine Veränderungen bzw. Neuerungen :confused:

..vielleicht sollte ich langsam unter Anonym schreiben. :unamused:

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Gerry
21.08.2015 11:09
Sorry, aber eine Verordnung vom Januar! Da möchte ich, auch rein aus erzieherischen Zwecken :wink:, dass der Patient sich selbst darum kümmert! Auch mit der Möglichkeit, dass er eben keine neue Verordnung bekommt weil der Arzt zu der evtl. berechtigten Einsicht kommt, dass der Patient keine Behandlung mehr braucht.

Grüße...Gerry
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• PTP
Sorry, aber eine Verordnung vom Januar! Da möchte ich, auch rein aus erzieherischen Zwecken :wink:, dass der Patient sich selbst darum kümmert! Auch mit der Möglichkeit, dass er eben keine neue Verordnung bekommt weil der Arzt zu der evtl. berechtigten Einsicht kommt, dass der Patient keine Behandlung mehr braucht. Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Sorry, aber eine Verordnung vom Januar! Da möchte ich, auch rein aus erzieherischen Zwecken :wink:, dass der Patient sich selbst darum kümmert! Auch mit der Möglichkeit, dass er eben keine neue Verordnung bekommt weil der Arzt zu der evtl. berechtigten Einsicht kommt, dass der Patient keine Behandlung mehr braucht.

Grüße...Gerry

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666
21.08.2015 11:46
Liebe Sarah, es ist keine Neuerung oder Veränderung, wenn man gesetzmäßig konform Rezepte abarbeitet. Aber das Problem liegt wohl bei euch im Argen. Denk daran, es gibt zum Einen ein Gespräch, dass man als Angestellter auch suchen kann, ohne zu mauscheln, und zweitens kann man sicher auch eine Praxis finden, in der alles ordentlich läuft. Da geht es nicht darum, eine gewisse Anonymität an den Tag zu legen, du bist auch als Angestellter mündig genug, nein zu sagen, wenn die Rezeptur altbacken ist, und den Pat. um Klärung der seinen Angelegenheit aufzufordern.
Schönes WE
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Liebe Sarah, es ist keine Neuerung oder Veränderung, wenn man gesetzmäßig konform Rezepte abarbeitet. Aber das Problem liegt wohl bei euch im Argen. Denk daran, es gibt zum Einen ein Gespräch, dass man als Angestellter auch suchen kann, ohne zu mauscheln, und zweitens kann man sicher auch eine Praxis finden, in der alles ordentlich läuft. Da geht es nicht darum, eine gewisse Anonymität an den Tag zu legen, du bist auch als Angestellter mündig genug, nein zu sagen, wenn die Rezeptur altbacken ist, und den Pat. um Klärung der seinen Angelegenheit aufzufordern. Schönes WE
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666 schrieb:

Liebe Sarah, es ist keine Neuerung oder Veränderung, wenn man gesetzmäßig konform Rezepte abarbeitet. Aber das Problem liegt wohl bei euch im Argen. Denk daran, es gibt zum Einen ein Gespräch, dass man als Angestellter auch suchen kann, ohne zu mauscheln, und zweitens kann man sicher auch eine Praxis finden, in der alles ordentlich läuft. Da geht es nicht darum, eine gewisse Anonymität an den Tag zu legen, du bist auch als Angestellter mündig genug, nein zu sagen, wenn die Rezeptur altbacken ist, und den Pat. um Klärung der seinen Angelegenheit aufzufordern.
Schönes WE

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ali
25.08.2015 16:32
das geht bei den meisten Kassen laut Rahmenvertrag sogar nach einfacher telefonischer Rücksprache.....
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ali schrieb:

das geht bei den meisten Kassen laut Rahmenvertrag sogar nach einfacher telefonischer Rücksprache.....

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Sarah3110 schrieb:

Kann euch verstehen... sehe das selber auch so.

Bin aber leider auch nur Angestellter in einer Praxis und somit der "Depp"

Erspare mir hiermit jetzt weitere Auswertung zu meinem Arbeitsplatz...

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Achilles2
22.08.2015 11:51
Hallo sarah 3110,

weise den Patienten ganz sachlich darauf hin, daß bei einem Kassenrezept (Physiotherapie), nach den Verträgen mit den Krankenkassen, innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie zu beginnen ist. Danach ist das Rezept ungültig und das Eintragen von falschen Behandlungsdaten stellt eine Dokumentenfälschung dar.

Hat der Patient wirklich noch Beschwerden, dann soll er bitte nochmals zu dem ausstellenden Arzt gehen und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Gerne kann sich der Patient dann wieder in der Praxis zur Anmeldung einfinden.

Versuche immer seriös und bestimmt (dabei kann man durchaus freundlich sein) aufzutreten!!! Keine "Tricksereien" vornehmen. Das ist es nicht wert und es gibt sowieso genug Arbeit für uns Physios zu erledigen.

Die Patienten tun immer so, als wäre das Eintragen von falschen Behandlungsdaten eine "Lapalie". Denen ist es gar nicht bewußt, was für uns auf dem Spiel steht (es ist denen auch wurscht).

Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Hallo sarah 3110, weise den Patienten ganz sachlich darauf hin, daß bei einem Kassenrezept (Physiotherapie), nach den Verträgen mit den Krankenkassen, innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie zu beginnen ist. Danach ist das Rezept ungültig und das Eintragen von falschen Behandlungsdaten stellt eine Dokumentenfälschung dar. Hat der Patient wirklich noch Beschwerden, dann soll er bitte nochmals zu dem ausstellenden Arzt gehen und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Gerne kann sich der Patient dann wieder in der Praxis zur Anmeldung einfinden. Versuche immer seriös und bestimmt (dabei kann man durchaus freundlich sein) aufzutreten!!! Keine "Tricksereien" vornehmen. Das ist es nicht wert und es gibt sowieso genug Arbeit für uns Physios zu erledigen. Die Patienten tun immer so, als wäre das Eintragen von falschen Behandlungsdaten eine "Lapalie". Denen ist es gar nicht bewußt, was für uns auf dem Spiel steht (es ist denen auch wurscht). Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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Minza
22.08.2015 20:12
Übrigens, es gibt momentan so viele offene Stellen....such dir was neues.
Engagierte Leute werden immer gesucht.
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• Squealer
Übrigens, es gibt momentan so viele offene Stellen....such dir was neues. Engagierte Leute werden immer gesucht.
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Minza schrieb:

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Achilles2 schrieb:

Hallo sarah 3110,

weise den Patienten ganz sachlich darauf hin, daß bei einem Kassenrezept (Physiotherapie), nach den Verträgen mit den Krankenkassen, innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie zu beginnen ist. Danach ist das Rezept ungültig und das Eintragen von falschen Behandlungsdaten stellt eine Dokumentenfälschung dar.

Hat der Patient wirklich noch Beschwerden, dann soll er bitte nochmals zu dem ausstellenden Arzt gehen und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Gerne kann sich der Patient dann wieder in der Praxis zur Anmeldung einfinden.

Versuche immer seriös und bestimmt (dabei kann man durchaus freundlich sein) aufzutreten!!! Keine "Tricksereien" vornehmen. Das ist es nicht wert und es gibt sowieso genug Arbeit für uns Physios zu erledigen.

Die Patienten tun immer so, als wäre das Eintragen von falschen Behandlungsdaten eine "Lapalie". Denen ist es gar nicht bewußt, was für uns auf dem Spiel steht (es ist denen auch wurscht).

Mit kollegialen Grüßen
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