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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung rezept abbrechen

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bundy007
02.04.2020 17:36
moin, kurze frage:

pat. kommt seit einer halben ewigkeit (ende jan. letzte behandlung) nicht mehr zur therapie. 5x wurde behandelt und unterschrieben, wir wollen abbrechen ums abrechnen zu können.

letzter beh.-termin ist der 31.1., was tragen wir jetzt auf der rückseite ein bei "behandlungsabbruch am"? letzter beh. termin oder ein anderes datum? bei begründung einfach pat. erschien nicht mehr zur therapie in vorgeschriebener frist?

und die beiden felder bei nach rücksprache mit arzt einfach freilassen nehme ich an?

danke sehr
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moin, kurze frage: pat. kommt seit einer halben ewigkeit (ende jan. letzte behandlung) nicht mehr zur therapie. 5x wurde behandelt und unterschrieben, wir wollen abbrechen ums abrechnen zu können. letzter beh.-termin ist der 31.1., was tragen wir jetzt auf der rückseite ein bei "behandlungsabbruch am"? letzter beh. termin oder ein anderes datum? bei begründung einfach pat. erschien nicht mehr zur therapie in vorgeschriebener frist? und die beiden felder bei nach rücksprache mit arzt einfach freilassen nehme ich an? danke sehr
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bundy007 schrieb:

moin, kurze frage:

pat. kommt seit einer halben ewigkeit (ende jan. letzte behandlung) nicht mehr zur therapie. 5x wurde behandelt und unterschrieben, wir wollen abbrechen ums abrechnen zu können.

letzter beh.-termin ist der 31.1., was tragen wir jetzt auf der rückseite ein bei "behandlungsabbruch am"? letzter beh. termin oder ein anderes datum? bei begründung einfach pat. erschien nicht mehr zur therapie in vorgeschriebener frist?

und die beiden felder bei nach rücksprache mit arzt einfach freilassen nehme ich an?

danke sehr

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Susulo
02.04.2020 18:04
Ich trage immer den letzten Behandlungstermin ein. Begründung ist nicht erforderlich.
Ansonsten kannst du auch wirklich schreiben "Pat ist nicht mehr gekommen", falls du möchtest, das seine KK das weiß.
Andere Felder sind uninteressant
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• JürgenK
• die neue
• bundy007
Ich trage immer den letzten Behandlungstermin ein. Begründung ist nicht erforderlich. Ansonsten kannst du auch wirklich schreiben "Pat ist nicht mehr gekommen", falls du möchtest, das seine KK das weiß. Andere Felder sind uninteressant
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bundy007
02.04.2020 18:10
ich danke dir :thumbsdown:
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bundy007 schrieb:

ich danke dir :thumbsdown:

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Susulo
02.04.2020 19:00
Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht.

Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer.
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Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht. Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer.
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Susulo schrieb:

Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht.

Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer.

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bundy007
02.04.2020 19:57
Susulo schrieb am 2.4.20 19:00:
Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht.

Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer.


und der leistungserbringer kann auch immer der chef sein? oder muss ich unterschreiben, wenns beispielsweise ein lymphdrainage rezept ist und nur ich die fobi habe?
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[zitat]Susulo schrieb am 2.4.20 19:00: Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht. Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer. [/zitat] und der leistungserbringer kann auch immer der chef sein? oder muss ich unterschreiben, wenns beispielsweise ein lymphdrainage rezept ist und nur ich die fobi habe?
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bundy007 schrieb:

Susulo schrieb am 2.4.20 19:00:
Das ist für die neuen Rahmenverträge/Formulare angedacht.

Im Moment aber noch nicht. Lediglich unten rechts auf der Rückseite unterschreibt der Leistungserbringer.


und der leistungserbringer kann auch immer der chef sein? oder muss ich unterschreiben, wenns beispielsweise ein lymphdrainage rezept ist und nur ich die fobi habe?

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Susulo
02.04.2020 20:30
Jetzt hoff ich mal, dass da noch ein PT-Kollege antwortet. Ich arbeite ja alleine und dann noch Logo, ohne Zertifikate.

Ich hatte nur mal 450 Euro Kräfte und FM, und da hab immer ich als PI unterschrieben. Ich erinnere mich, dass mir die AOK vor langer Zeit sagte, dass es egal wäre, ob da Behandler oder PI unterschreibt.

War jetzt nicht hilfreich....melde mich mal ab und überlasse den physios das Feld hier...
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• bundy007
Jetzt hoff ich mal, dass da noch ein PT-Kollege antwortet. Ich arbeite ja alleine und dann noch Logo, ohne Zertifikate. Ich hatte nur mal 450 Euro Kräfte und FM, und da hab immer ich als PI unterschrieben. Ich erinnere mich, dass mir die AOK vor langer Zeit sagte, dass es egal wäre, ob da Behandler oder PI unterschreibt. War jetzt nicht hilfreich....melde mich mal ab und überlasse den physios das Feld hier...
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Susulo schrieb:

Jetzt hoff ich mal, dass da noch ein PT-Kollege antwortet. Ich arbeite ja alleine und dann noch Logo, ohne Zertifikate.

Ich hatte nur mal 450 Euro Kräfte und FM, und da hab immer ich als PI unterschrieben. Ich erinnere mich, dass mir die AOK vor langer Zeit sagte, dass es egal wäre, ob da Behandler oder PI unterschreibt.

War jetzt nicht hilfreich....melde mich mal ab und überlasse den physios das Feld hier...

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die neue
02.04.2020 20:56
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.
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• Susulo
• bundy007
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.
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die neue schrieb:

natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.

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bundy007
02.04.2020 21:05
die neue schrieb am 2.4.20 20:56:
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.


jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat?
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[zitat]die neue schrieb am 2.4.20 20:56: natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt. [/zitat] jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat?
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bundy007 schrieb:

die neue schrieb am 2.4.20 20:56:
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.


jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat?

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mosaik
02.04.2020 21:10
Der Leistungserbringer ist derjenige, der gegenüber den Krankenkassen den Kopf hinhält, anders als der Behandler.
Der Leistungserbringer hat ein eigenes IK, anders als der Behandler.

Prokura kann erteilt werden.

Viele Grüße
Monika
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• die neue
• bundy007
Der Leistungserbringer ist derjenige, der gegenüber den Krankenkassen den Kopf hinhält, anders als der Behandler. Der Leistungserbringer hat ein eigenes IK, anders als der Behandler. Prokura kann erteilt werden. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Der Leistungserbringer ist derjenige, der gegenüber den Krankenkassen den Kopf hinhält, anders als der Behandler.
Der Leistungserbringer hat ein eigenes IK, anders als der Behandler.

Prokura kann erteilt werden.

Viele Grüße
Monika

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LeviathanPT
05.04.2020 23:59
bundy007 schrieb am 2.4.20 21:05:
die neue schrieb am 2.4.20 20:56:
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.


jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat?


Bist Du PI oder Mitarbeiter?
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[zitat]bundy007 schrieb am 2.4.20 21:05: [zitat]die neue schrieb am 2.4.20 20:56: natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt. [/zitat] jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat? [/zitat] Bist Du PI oder Mitarbeiter?
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LeviathanPT schrieb:

bundy007 schrieb am 2.4.20 21:05:
die neue schrieb am 2.4.20 20:56:
natürlich "kann" der Chef unterschreiben. Der Praxisinhaber ist der Leistungserbringer, da die Praxis die Leistung erbringt.


jo danke, habe halt noch keine wirkliche erfahrung mit der abrechnung. also kann der chef auch für behandlungen unterschreiben, für die er kein zertifikat besitzt bzw. wo er selbst nicht die behandlung durchgeführt hat?


Bist Du PI oder Mitarbeiter?

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Susulo schrieb:

Ich trage immer den letzten Behandlungstermin ein. Begründung ist nicht erforderlich.
Ansonsten kannst du auch wirklich schreiben "Pat ist nicht mehr gekommen", falls du möchtest, das seine KK das weiß.
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bundy007
02.04.2020 18:27
noch eine dumme frage zur abrechnung:

muss irgendwo die fachliche leitung oder der behandler unterschreiben? uns wurde dazu eben nix gesagt, aber ich meine, das öfters mal gehört / gelesen zu haben?
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noch eine dumme frage zur abrechnung: muss irgendwo die fachliche leitung oder der behandler unterschreiben? uns wurde dazu eben nix gesagt, aber ich meine, das öfters mal gehört / gelesen zu haben?
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bundy007 schrieb:

noch eine dumme frage zur abrechnung:

muss irgendwo die fachliche leitung oder der behandler unterschreiben? uns wurde dazu eben nix gesagt, aber ich meine, das öfters mal gehört / gelesen zu haben?



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