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Berlin

Praxis für Physiotherapie Natalia
Kaiser

Unsere etablierte Praxis für
Physiotherapie befindet sich nur
etwa 80 Meter von der
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entfernt und besteht bereits seit
fast 20 Jahren. Wir betreuen eine
große Zahl zufriedener
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Über uns
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Rezept abbrechen, da sonst neues Rezept abläuft

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rezept abbrechen, da sonst neues Rezept abläuft
Es gibt 7 Beiträge
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nadweb86
24.11.2021 19:56
Hallo ihr Lieben, ist es möglich, ein Rezept vorzeitig, in meinem Fall mit 5x KG abzubrechen, da das neue Rezept sonst abläuft.
Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön
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• Jan Herrmann
Hallo ihr Lieben, ist es möglich, ein Rezept vorzeitig, in meinem Fall mit 5x KG abzubrechen, da das neue Rezept sonst abläuft. Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen. Gibt's da Probleme? Dankeschön
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nadweb86 schrieb:

Hallo ihr Lieben, ist es möglich, ein Rezept vorzeitig, in meinem Fall mit 5x KG abzubrechen, da das neue Rezept sonst abläuft.
Hab den Fall, dass das Rezept gestern beendet wurde und das neue Rezept am 26.10. ausgestellt wurde und gestern der letzte Tag war, dass Rezept zu beginnen.
Gibt's da Probleme?
Dankeschön

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Dorsovolar
24.11.2021 20:52
Wir machen das seit Jahren mit von Dir genannter Begründung, hat nie einen Rückläufer gegeben...
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Wir machen das seit Jahren mit von Dir genannter Begründung, hat nie einen Rückläufer gegeben...
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Dorsovolar schrieb:

Wir machen das seit Jahren mit von Dir genannter Begründung, hat nie einen Rückläufer gegeben...

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Jan Herrmann
01.12.2021 22:35
Haben wir auch so gemacht. Seit 1.8.21 ist jedoch damit Schluss. Besser gesagt, wenn eine Behandlung der Verordnung nach dem 31.7.21 liegt.

Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
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Haben wir auch so gemacht. Seit 1.8.21 ist jedoch damit Schluss. Besser gesagt, wenn eine Behandlung der Verordnung nach dem 31.7.21 liegt. Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.
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Ehlis
02.12.2021 12:54
Ich habe diesbezüglich noch einmal eine Nachfrage, da ich gerade die Abrechnung übernommen habe.
vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?

Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
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Ich habe diesbezüglich noch einmal eine Nachfrage, da ich gerade die Abrechnung übernommen habe. vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum? Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate. Jetzt habe ich den Fall: Ausstellungsdatum 17.06.2021 erster Termin 13.07.2021 und letzter Termin 24.09. Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen. Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=
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Ehlis schrieb:

Ich habe diesbezüglich noch einmal eine Nachfrage, da ich gerade die Abrechnung übernommen habe.
vor dem 1.8. waren die Verordnungen ja 3 Monate gültig. War es da auch schon so ab dem 1. Behandlungsdatum oder ab Ausstellungsdatum?

Seit dem 1.8. gibt es nun die "großen" und "kleinen" Verordnungen. Hier ist die Regel ab dem 1. Behandlungsdatum 3 bzw. 6 Monate.
Jetzt habe ich den Fall:
Ausstellungsdatum 17.06.2021
erster Termin 13.07.2021
und letzter Termin 24.09.
Wenn ich nach dem Ausstellungsdatum gehe, ist das Rezept abgelaufen. gehe ich nach dem ersten Behandlungstermin, bin ich noch in der Frist drinnen.
Kann mir hier jemand sagen was hier richtig ist? (=

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Jan Herrmann
02.12.2021 16:53
@Ehlis Es zählt das erste Behandlungdsatum.
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• Jeverland
• Ehlis
[mention]Ehlis[/mention] Es zählt das erste Behandlungdsatum.
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Jan Herrmann schrieb:

@Ehlis Es zählt das erste Behandlungdsatum.

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Jeverland
02.12.2021 16:54
@Ehlis siehe Fragen-Antorten-katalog Nummer 20.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
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• Ahn
• Ehlis
[mention]Ehlis[/mention] siehe Fragen-Antorten-katalog Nummer 20. Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.
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Jeverland schrieb:

@Ehlis siehe Fragen-Antorten-katalog Nummer 20.
Entscheidend welcher Vertrag gültig ist, ist das Datum der letzten Behandlung. Das ist nach dem 31.7., also zählt die Logik des neuen Vertrages, d.h. die 3 Monate sind ab 1.Behandlung.

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Ehlis
03.12.2021 11:47
@Jeverland Lieben dank für die schnellen Rückmeldungen hier (=
Sie haben mir damit super weiter geholfen.
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[mention]Jeverland[/mention] Lieben dank für die schnellen Rückmeldungen hier (= Sie haben mir damit super weiter geholfen.
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Ehlis schrieb:

@Jeverland Lieben dank für die schnellen Rückmeldungen hier (=
Sie haben mir damit super weiter geholfen.

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Jan Herrmann schrieb:

Haben wir auch so gemacht. Seit 1.8.21 ist jedoch damit Schluss. Besser gesagt, wenn eine Behandlung der Verordnung nach dem 31.7.21 liegt.

Lt. Bundesrahmenvertrag §7, Abs. 5 dürfen wir alte Rezepte nicht mehr abbrechen, damit wir das neue Rezept rechtzeitig beginnen.



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