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Praxis für Physiotherapie Natalia
Kaiser

Unsere etablierte Praxis für
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Anonymer Teilnehmer
09.07.2020 11:56
Hallo an allem,
könnte mir jemand erklären wie es mit der privaten Massage ist . Ist er steuerpflichtig auf 7 procent?
Wie ist es auch mit dem Gutschein , bezahlt man auch Steuer.


schöne Grüße


Michelle
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Hallo an allem, könnte mir jemand erklären wie es mit der privaten Massage ist . Ist er steuerpflichtig auf 7 procent? Wie ist es auch mit dem Gutschein , bezahlt man auch Steuer. schöne Grüße Michelle
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo an allem,
könnte mir jemand erklären wie es mit der privaten Massage ist . Ist er steuerpflichtig auf 7 procent?
Wie ist es auch mit dem Gutschein , bezahlt man auch Steuer.


schöne Grüße


Michelle

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Physiotherapie Dietermann
09.07.2020 22:58
Mindestens 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben.

Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist.

Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig.
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[b]Mindestens[/b] 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben. Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist. Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig.
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LeviathanPT
10.07.2020 00:27
Physiotherapie Dietermann schrieb am 9.7.20 22:58:
Mindestens 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben.

Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist.

Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig.


Wäre mir neu, dass man den Umsatzsteuersartz "deklarieren" muss.
Solange ich nicht der generellen Umsatzsteuerpflicht unterliege (das dürften die wenigsten Kleinpraxen), weise ich auch keinen Umsatzsteuersatz aus.
Nur mein Steuerberater braucht diese Info, nicht der Patient/Kunde. Erst wenn eine Praxis auf Grund der nicht steuerbefreiten Umsätze einen bestimmten Betrag überschreitet (und im Folgenden dann eine Umsatzsteuerverpflichtung greift), wird der Umsatzsteuersatz dem Kunden gegenüber ausgewiesen.
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[zitat]Physiotherapie Dietermann schrieb am 9.7.20 22:58: [b]Mindestens[/b] 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben. Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist. Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig. [/zitat] Wäre mir neu, dass man den Umsatzsteuersartz "deklarieren" muss. Solange ich nicht der generellen Umsatzsteuerpflicht unterliege (das dürften die wenigsten Kleinpraxen), weise ich auch keinen Umsatzsteuersatz aus. Nur mein Steuerberater braucht diese Info, nicht der Patient/Kunde. Erst wenn eine Praxis auf Grund der nicht steuerbefreiten Umsätze einen bestimmten Betrag überschreitet (und im Folgenden dann eine Umsatzsteuerverpflichtung greift), wird der Umsatzsteuersatz dem Kunden gegenüber ausgewiesen.
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LeviathanPT schrieb:

Physiotherapie Dietermann schrieb am 9.7.20 22:58:
Mindestens 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben.

Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist.

Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig.


Wäre mir neu, dass man den Umsatzsteuersartz "deklarieren" muss.
Solange ich nicht der generellen Umsatzsteuerpflicht unterliege (das dürften die wenigsten Kleinpraxen), weise ich auch keinen Umsatzsteuersatz aus.
Nur mein Steuerberater braucht diese Info, nicht der Patient/Kunde. Erst wenn eine Praxis auf Grund der nicht steuerbefreiten Umsätze einen bestimmten Betrag überschreitet (und im Folgenden dann eine Umsatzsteuerverpflichtung greift), wird der Umsatzsteuersatz dem Kunden gegenüber ausgewiesen.

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Physiotherapie Dietermann
11.07.2020 12:45
Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst".

Ich verstehe daher die Verwunderung nicht?
Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken.
Siehe z.B. Pflichtangaben einer Rechnung | Finance | Haufe

Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört.
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Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst". Ich verstehe daher die Verwunderung nicht? Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken. Siehe z.B. https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/rechnungen-richtig-fakturieren/pflichtangaben-von-rechnungen_186_93940.html Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst".

Ich verstehe daher die Verwunderung nicht?
Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken.
Siehe z.B. Pflichtangaben einer Rechnung | Finance | Haufe

Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört.

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Goldstern
14.07.2020 13:28
Hallo,
ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie und würde gerne mehr Selbstzahlerleistungen anbieten, wie Massagen, spezielle Öle, Kinesiotapes, Gymnastik in Gruppen etc., ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin und wie kann ich diese Leistungen abrechnen ohne von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, wovon Du ja eher abrätst?
Herzliche Grüße
Goldstern
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Hallo, ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie und würde gerne mehr Selbstzahlerleistungen anbieten, wie Massagen, spezielle Öle, Kinesiotapes, Gymnastik in Gruppen etc., ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin und wie kann ich diese Leistungen abrechnen ohne von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, wovon Du ja eher abrätst? Herzliche Grüße Goldstern
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Goldstern schrieb:

Hallo,
ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie und würde gerne mehr Selbstzahlerleistungen anbieten, wie Massagen, spezielle Öle, Kinesiotapes, Gymnastik in Gruppen etc., ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin und wie kann ich diese Leistungen abrechnen ohne von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen, wovon Du ja eher abrätst?
Herzliche Grüße
Goldstern

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M0nique
14.07.2020 14:56
Hallo Goldstern,
auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort.
Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen.
Gruß von Monique
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• ILP
Hallo Goldstern, auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort. Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Hallo Goldstern,
auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort.
Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen.
Gruß von Monique

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LeviathanPT
14.07.2020 15:09
Physiotherapie Dietermann schrieb am 11.7.20 12:45:
Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst".

Ich verstehe daher die Verwunderung nicht?
Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken.
Siehe z.B.

Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört.


Da wird so einiges durcheinandergeworfen.
Also: Ich weise auf keiner Rechnung einen Steuersatz aus (muss ich nicht, da nicht umsatzsteuerpflichtig), egal ob Heilbehandlung oder Wellness.
Mein StB bekommt eine Übersicht über alle abgegeben Leistungen und sortiert diese nach frei, 19% und 7% (aber auch nur deshalb, um zu ermitteln, ob eine Umsatzsteuerpflicht zukünftig "droht").
Ich "deklariere" also nie in Rechnungen Steuersätze. Wäre finanziell auch kontraproduktiv.
Wenn eine Praxis aber auf Grund des Umsatzes von Nichtheilbehandlungen umsatzsteurpflichtig ist, dann muss der Steuersatz in der Rechnung bei allen Nichtheilbehandlungen ausgewiesen werden.

Da unsere Rechnungen immer gleich aussehen, sind natürlich auch immer alle erforderlichen Angaben enthalten (auch bei der 250 € Regelung).
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• Physio2015
[zitat]Physiotherapie Dietermann schrieb am 11.7.20 12:45: Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst". Ich verstehe daher die Verwunderung nicht? Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist. Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken. Siehe z.B. http://ph.ys.io/Hig2 Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört. [/zitat] Da wird so einiges durcheinandergeworfen. Also: Ich weise auf keiner Rechnung einen Steuersatz aus (muss ich nicht, da nicht umsatzsteuerpflichtig), egal ob Heilbehandlung oder Wellness. Mein StB bekommt eine Übersicht über alle abgegeben Leistungen und sortiert diese nach frei, 19% und 7% (aber auch nur deshalb, um zu ermitteln, ob eine Umsatzsteuerpflicht zukünftig "droht"). Ich "deklariere" also nie in Rechnungen Steuersätze. Wäre finanziell auch kontraproduktiv. Wenn eine Praxis aber auf Grund des Umsatzes von Nichtheilbehandlungen umsatzsteurpflichtig ist, dann muss der Steuersatz in der Rechnung bei allen Nichtheilbehandlungen ausgewiesen werden. Da unsere Rechnungen immer gleich aussehen, sind natürlich auch immer alle erforderlichen Angaben enthalten (auch bei der 250 € Regelung).
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LeviathanPT schrieb:

Physiotherapie Dietermann schrieb am 11.7.20 12:45:
Selbstverständlich ist in der Buchhaltung für jede Leistung in "geeigneter" Form festzuhalten, welcher Steuersatz gilt. Und letztlich muss man das dann dem Finanzamt gegenüber nachweisen können. Gibt man bei einer Prüfung an, dass eine Massage, die nicht auf ärztliche Verordnung erfolgte, als "Heilmittel" steuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStg sei, sieht das Finanzamt das anders, und man hat zusätzlich noch gegen § 5 HeilprG verstoßen, da man hochoffiziell gesagt hat "ich habe Kunde xyz eine Heilbehandlung verpasst".

Ich verstehe daher die Verwunderung nicht?
Auch das Wort "deklarieren" ist zumindest mir und duden.de durchaus geläufig, wenn man einem Gegenstand (hier: Leistung) ein Attribut (hier: Steuersatz) zuweist.

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (wogegen es gute Gründe gibt!), muss auch mindestens auf der Rechnung die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung vermerken.
Siehe z.B.

Vorsicht bzgl. der notwendigen erweiterten Angaben bei > 250€, da kommt man ja als Physio gerne mal drüber (10-Karte, etc.). Haben wir erst nach ein paar Jahren gemerkt, hat aber auch nie jemanden gestört.


Da wird so einiges durcheinandergeworfen.
Also: Ich weise auf keiner Rechnung einen Steuersatz aus (muss ich nicht, da nicht umsatzsteuerpflichtig), egal ob Heilbehandlung oder Wellness.
Mein StB bekommt eine Übersicht über alle abgegeben Leistungen und sortiert diese nach frei, 19% und 7% (aber auch nur deshalb, um zu ermitteln, ob eine Umsatzsteuerpflicht zukünftig "droht").
Ich "deklariere" also nie in Rechnungen Steuersätze. Wäre finanziell auch kontraproduktiv.
Wenn eine Praxis aber auf Grund des Umsatzes von Nichtheilbehandlungen umsatzsteurpflichtig ist, dann muss der Steuersatz in der Rechnung bei allen Nichtheilbehandlungen ausgewiesen werden.

Da unsere Rechnungen immer gleich aussehen, sind natürlich auch immer alle erforderlichen Angaben enthalten (auch bei der 250 € Regelung).

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Tempelritter
14.07.2020 15:37
Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums
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Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums
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Tempelritter schrieb:

Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums

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Goldstern
14.07.2020 15:48
M0nique schrieb am 14.7.20 14:56:
Hallo Goldstern,
auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort.
Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen.
Gruß von Monique


Liebe Monique,
zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:?
Aber Ist ja nicht so schlimm, ich hole es hier einfach noch einmal nach, also vielen lieben Dank an Dich für die prompte und sehr ausführliche Antwort, jetzt habe ich aufjedenfall einen Durchblick :thumbsdown: :clap:!
Herzliche Grüße
Goldstern
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[zitat]M0nique schrieb am 14.7.20 14:56: Hallo Goldstern, auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort. Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen. Gruß von Monique [/zitat] Liebe Monique, zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:? Aber Ist ja nicht so schlimm, ich hole es hier einfach noch einmal nach, also vielen lieben Dank an Dich für die prompte und sehr ausführliche Antwort, jetzt habe ich aufjedenfall einen Durchblick :thumbsdown: :clap:! Herzliche Grüße Goldstern
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Goldstern schrieb:

M0nique schrieb am 14.7.20 14:56:
Hallo Goldstern,
auf Deine letzte Frage zur Rechnung für Privatpatienten kam nicht mal ein kurzer Dank für meine ausführliche Antwort.
Deshalb habe ich überhaupt keine Lust mehr Dir zu helfen.
Gruß von Monique


Liebe Monique,
zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:?
Aber Ist ja nicht so schlimm, ich hole es hier einfach noch einmal nach, also vielen lieben Dank an Dich für die prompte und sehr ausführliche Antwort, jetzt habe ich aufjedenfall einen Durchblick :thumbsdown: :clap:!
Herzliche Grüße
Goldstern

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LeviathanPT
14.07.2020 17:59
Oder mittlerweile 5%.
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LeviathanPT schrieb:

Oder mittlerweile 5%.

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LeviathanPT
14.07.2020 18:04
Tempelritter schrieb am 14.7.20 15:37:
Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums


Schick mal bitte den link.
Danke.
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[zitat]Tempelritter schrieb am 14.7.20 15:37: Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums [/zitat] Schick mal bitte den link. Danke.
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LeviathanPT schrieb:

Tempelritter schrieb am 14.7.20 15:37:
Wellness 19%, Heilbehandlung durch Masseur ohne VO 7% Quelle Info des Bundesfinanzministeriums


Schick mal bitte den link.
Danke.

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M0nique
14.07.2020 21:28
Goldstern schrieb: Liebe Monique,
zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:?

Hallo Goldstern,
Keine Ahnung wo Du Dich bedankt hast. Im thread zur "Rechnung für Privatpatienten" zumindest nicht. Und die Leute, die Dir hier antworten, lesen vielleicht nicht alle Deine Beiträge in anderen threads...
Gruß von Monique
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[zitat]Goldstern schrieb: Liebe Monique, zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:?[/zitat] Hallo Goldstern, Keine Ahnung wo Du Dich bedankt hast. Im thread zur "Rechnung für Privatpatienten" zumindest nicht. Und die Leute, die Dir hier antworten, lesen vielleicht nicht alle Deine Beiträge in anderen threads... Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Goldstern schrieb: Liebe Monique,
zu meiner Verteidigung :wink:, ich habe am 13.07.20 um 18.35 Uhr meinen Dank für Eure Hilfe ausgesprochen :tired_face:!? Ich weiß gerade nicht, warum Dich das nicht erreicht hat, vielleicht habe ich den Text in ein falsches Fenster geschrieben :scream:?

Hallo Goldstern,
Keine Ahnung wo Du Dich bedankt hast. Im thread zur "Rechnung für Privatpatienten" zumindest nicht. Und die Leute, die Dir hier antworten, lesen vielleicht nicht alle Deine Beiträge in anderen threads...
Gruß von Monique

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Logo1983
15.07.2020 08:54
Goldstern schrieb am 14.7.20 13:28:
Hallo,
ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie ....... ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin ......
Herzliche Grüße
Goldstern


Hallo Goldstern
Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden?
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ?????
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[zitat]Goldstern schrieb am 14.7.20 13:28: Hallo, ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie ....... ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin ...... Herzliche Grüße Goldstern [/zitat] Hallo Goldstern Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden? Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ?????
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Logo1983 schrieb:

Goldstern schrieb am 14.7.20 13:28:
Hallo,
ich habe eine reine Privatpraxis für Physiotherapie ....... ist das rechtlich überhaupt möglich wenn ich weisungsgebunden bin ......
Herzliche Grüße
Goldstern


Hallo Goldstern
Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden?
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ?????

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Goldstern
19.07.2020 14:41
Logo1983 schrieb am 15.7.20 08:54:

Hallo Goldstern
Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden?
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ?????


Hallo Logo1983,
mit weisungsgebunden meinte ich, dass ich auf Verordnungen des Arztes angewiesen bin, da ich keinen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie habe und mir war nicht klar, in wieweit ich Selbstzahlerleistungen anbieten darf, ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen, wenn ich nicht letztendlich doch auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreife!
Egal, vielleicht habe ich mittlerweile schon einen Knoten im Kopf und mache alles nur noch kompliziert... wird der Steuerberater schon wissen :wink:!
Einen schönen und sonnigen Restsonntag!
Liebe Grüße
Goldstern
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[zitat]Logo1983 schrieb am 15.7.20 08:54: Hallo Goldstern Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden? Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ????? [/zitat] Hallo Logo1983, mit weisungsgebunden meinte ich, dass ich auf Verordnungen des Arztes angewiesen bin, da ich keinen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie habe und mir war nicht klar, in wieweit ich Selbstzahlerleistungen anbieten darf, ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen, wenn ich nicht letztendlich doch auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreife! Egal, vielleicht habe ich mittlerweile schon einen Knoten im Kopf und mache alles nur noch kompliziert... wird der Steuerberater schon wissen :wink:! Einen schönen und sonnigen Restsonntag! Liebe Grüße Goldstern
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Goldstern schrieb:

Logo1983 schrieb am 15.7.20 08:54:

Hallo Goldstern
Sorry, aber wie geht das zusammen? Eigene Praxis und gleichzeitig weisungsgebunden?
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, oder werden die Selbstzahlerleistungen in einer anderen Praxis erbracht? Dann müsste aber ja der andere PI die Rechnung schreiben. ?????


Hallo Logo1983,
mit weisungsgebunden meinte ich, dass ich auf Verordnungen des Arztes angewiesen bin, da ich keinen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie habe und mir war nicht klar, in wieweit ich Selbstzahlerleistungen anbieten darf, ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen, wenn ich nicht letztendlich doch auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreife!
Egal, vielleicht habe ich mittlerweile schon einen Knoten im Kopf und mache alles nur noch kompliziert... wird der Steuerberater schon wissen :wink:!
Einen schönen und sonnigen Restsonntag!
Liebe Grüße
Goldstern

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Physiotherapie Dietermann schrieb:

Mindestens 7%. Nur Heilmittelbehandlungen sind steuerfrei, und die darf der reine Physio ohne Heilpraktiker nur auf ärztliche Verordnung abgeben.

Deklarierst Du die Steuer nicht, weil Heilbehandlung, machst Du Dich sogar strafbar (§ 5 HeilprG), so Du kein Heilpraktiker bist.

Zwischen 7% und 19% gibt es unterschiedliche Ansätze, so weit ich mich erinnere kommt es auf "Wellness" oder "Prävention" an. Bei uns ist es nicht so viel vom Umsatz, dass wir in Diskussion mit dem Finanzamt gehen wollten, oder gar intern je nach Leistung einen anderen Steuersatz nehmen. Daher setzen wir einfach 19% an und fertig.



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