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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Postbeamten a oder b

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Neues Thema
Postbeamten a oder b
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a.sch.
19.04.2018 14:37
Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.

Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?

(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist? Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen? Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht. Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV. Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle? (ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)
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a.sch. schrieb:

Ich hab eine ganz dumme Frage: woran erkenne ich bei einer Verordnung, ob der Patient bei der Postbeamtenkasse a oder b versichert ist?
Drauf steht halt nur PBeaKK Stuttgart. Allerdings auch eine Kostenträgerkennung - kann ich dann von a ausgehen?
Die Patientin ist nach einem Schlaganfall nicht wirklich zuverlässig in ihren Antworten, Familienangehörige die ich fragen könnte gibt es nicht.
Ausgestellt ist es wie eine normale Verordnung der GKV.

Und wenn es a ist, rechne ich direkt mit der Kasse ab? Bzw. gebe das an meine Abrechnungsstelle?

(ich habe tatsächlich in den fast zwanzig Jahren Selbstständigkeit das erste Mal eine Verordnung von da)

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Leni C.
19.04.2018 15:12
Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
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Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .
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a.sch.
19.04.2018 15:44
Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
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Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?
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a.sch. schrieb:

Danke. Also kann ich von A ausgehen weil es kein Privatrezept ist?

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Leni C. schrieb:

Postbeamte B haben ein Privatrezept . A sind GKV-Versicherte ohne Zuzahlung .

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Leni C.
19.04.2018 15:14
Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
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Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .
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Leni C. schrieb:

Abgerechnet wird mit den Preisen der Liste Postbeamte , kannst es über dein Abrechenzentrum machen .Ist ein normales Kassenrezept . Bei B würdest du dem Patienten eine Privatrechnung schreiben .



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