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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Nicht abgesagter Termin, wie abrechnen

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Neues Thema
Nicht abgesagter Termin, wie abrechnen
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Athari
14.03.2014 07:11
Hallo,

Mir ist aufgrund dessen das es momentan häufiger mal vorkommt eine Frage aufgetreten.

Wenn ein Patient einen Termin nicht wahrnimmt und ich Schreibe Ihm eine Rechnung.Er zahlt diese aber nicht ,mahne Ich Ihn ab.Ok,aber wenn er dann immernoch nicht zahlt und das Rezept bis auf den einen Termin abrechnungsbereit ist,muss ich dann mit 5 statt den 6 malen abrechnen und mir geht der eine Termin durch die Lappen.

Oder besteht irgendwie die Möglichkeit bei der Abrechnung einen Vermerk zu machen und die KK bezahlt 6 mal und Fordern den Betrag der einen Behandlung dann nochmal beim Patienten ein?

Ich weiss das man auch weitere Schritte nach den Mahnungen einleiten kann aber wer macht sich den Aufwand denn wegen 1 Behandlung ?

Wie Handhabt ihr das?
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Hallo, Mir ist aufgrund dessen das es momentan häufiger mal vorkommt eine Frage aufgetreten. Wenn ein Patient einen Termin nicht wahrnimmt und ich Schreibe Ihm eine Rechnung.Er zahlt diese aber nicht ,mahne Ich Ihn ab.Ok,aber wenn er dann immernoch nicht zahlt und das Rezept bis auf den einen Termin abrechnungsbereit ist,muss ich dann mit 5 statt den 6 malen abrechnen und mir geht der eine Termin durch die Lappen. Oder besteht irgendwie die Möglichkeit bei der Abrechnung einen Vermerk zu machen und die KK bezahlt 6 mal und Fordern den Betrag der einen Behandlung dann nochmal beim Patienten ein? Ich weiss das man auch weitere Schritte nach den Mahnungen einleiten kann aber wer macht sich den Aufwand denn wegen 1 Behandlung ? Wie Handhabt ihr das?
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Athari schrieb:

Hallo,

Mir ist aufgrund dessen das es momentan häufiger mal vorkommt eine Frage aufgetreten.

Wenn ein Patient einen Termin nicht wahrnimmt und ich Schreibe Ihm eine Rechnung.Er zahlt diese aber nicht ,mahne Ich Ihn ab.Ok,aber wenn er dann immernoch nicht zahlt und das Rezept bis auf den einen Termin abrechnungsbereit ist,muss ich dann mit 5 statt den 6 malen abrechnen und mir geht der eine Termin durch die Lappen.

Oder besteht irgendwie die Möglichkeit bei der Abrechnung einen Vermerk zu machen und die KK bezahlt 6 mal und Fordern den Betrag der einen Behandlung dann nochmal beim Patienten ein?

Ich weiss das man auch weitere Schritte nach den Mahnungen einleiten kann aber wer macht sich den Aufwand denn wegen 1 Behandlung ?

Wie Handhabt ihr das?

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Andrea Bartels
14.03.2014 07:25
:blush: Setz den Klienten auf die schwarze Liste; rechne die VO mit 5x ab;
wegen solcher Kleinbeträge lohnt es nicht
LG
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:blush: Setz den Klienten auf die schwarze Liste; rechne die VO mit 5x ab; wegen solcher Kleinbeträge lohnt es nicht LG
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Athari
14.03.2014 07:30
Ohje da hab ich ne ziemlich lange Liste ;) aber stimmt schon,was anderes bleibt nicht.

Ich versteh manche Leute echt nicht.
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Ohje da hab ich ne ziemlich lange Liste ;) aber stimmt schon,was anderes bleibt nicht. Ich versteh manche Leute echt nicht.
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Athari schrieb:

Ohje da hab ich ne ziemlich lange Liste ;) aber stimmt schon,was anderes bleibt nicht.

Ich versteh manche Leute echt nicht.

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Wonderwoman
14.03.2014 10:57
Falsches Verhalten... sowas spricht sich schnell rum und dann hält niemand mehr seine Termine ein. Somit hat man dadurch irgendwann mal einen großen Schaden...

Wir schreiben regelmäßig Mahnbescheide und schicken den Gerichtsvollzieher auch bei nur 13 Euro.
Letztens haben wir ein Gerichtsverfahren gewonnen, wo es um 14 Euro ging.
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• Alfred Kramer
• Andi 72
Falsches Verhalten... sowas spricht sich schnell rum und dann hält niemand mehr seine Termine ein. Somit hat man dadurch irgendwann mal einen großen Schaden... Wir schreiben regelmäßig Mahnbescheide und schicken den Gerichtsvollzieher auch bei nur 13 Euro. Letztens haben wir ein Gerichtsverfahren gewonnen, wo es um 14 Euro ging.
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Wonderwoman schrieb:

Falsches Verhalten... sowas spricht sich schnell rum und dann hält niemand mehr seine Termine ein. Somit hat man dadurch irgendwann mal einen großen Schaden...

Wir schreiben regelmäßig Mahnbescheide und schicken den Gerichtsvollzieher auch bei nur 13 Euro.
Letztens haben wir ein Gerichtsverfahren gewonnen, wo es um 14 Euro ging.

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Athari
14.03.2014 15:52
Ok,stimmt auch wieder. Aber was kostet mich so ein Gerichtsvollzieher? Das ist die andere Frage
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Ok,stimmt auch wieder. Aber was kostet mich so ein Gerichtsvollzieher? Das ist die andere Frage
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Athari schrieb:

Ok,stimmt auch wieder. Aber was kostet mich so ein Gerichtsvollzieher? Das ist die andere Frage

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Wonderwoman
14.03.2014 16:35
Kostet weniger als selbst vorzufahren. :wink:
Und außerdem kannst Du nicht selbst vollstrecken...
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Kostet weniger als selbst vorzufahren. :wink: Und außerdem kannst Du nicht selbst vollstrecken...
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Wonderwoman schrieb:

Kostet weniger als selbst vorzufahren. :wink:
Und außerdem kannst Du nicht selbst vollstrecken...

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Andrea Bartels
16.03.2014 07:56
:stuck_out_tongue_winking_eye: ich brauch bitte den Kontakt zu deinem Inkassounternehmen....
Hier kriecht einem für diese Beträge nicht mal ein Käfer übers Bein....... :grin:
Danke
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:stuck_out_tongue_winking_eye: ich brauch bitte den Kontakt zu deinem Inkassounternehmen.... Hier kriecht einem für diese Beträge nicht mal ein Käfer übers Bein....... :grin: Danke
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Andrea Bartels schrieb:

:stuck_out_tongue_winking_eye: ich brauch bitte den Kontakt zu deinem Inkassounternehmen....
Hier kriecht einem für diese Beträge nicht mal ein Käfer übers Bein....... :grin:
Danke

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gabriele307
16.03.2014 15:09
Kannst du mir kurz schildern, wie das mit dem Gerichtsvollzieher funktioniert?
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Kannst du mir kurz schildern, wie das mit dem Gerichtsvollzieher funktioniert?
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gabriele307 schrieb:

Kannst du mir kurz schildern, wie das mit dem Gerichtsvollzieher funktioniert?

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Wonderwoman
16.03.2014 16:02
Klar.
Du benötigst eine vollstreckbaren Titel. Das ist nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid, den Dir das Mahngericht ausstellt.
Dann wartest Du noch die Einspruchsfrist ab und sendest diesen Titel mit einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher (den Text für diesen Auftrag kannst Du googlen).
Das Schreiben richtest Du einfach an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, welches für den Schuldner zuständig ist.
Dann geht der Gerichtsvollzieher los und pfändet...
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Klar. Du benötigst eine vollstreckbaren Titel. Das ist nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid, den Dir das Mahngericht ausstellt. Dann wartest Du noch die Einspruchsfrist ab und sendest diesen Titel mit einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher (den Text für diesen Auftrag kannst Du googlen). Das Schreiben richtest Du einfach an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, welches für den Schuldner zuständig ist. Dann geht der Gerichtsvollzieher los und pfändet...
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Wonderwoman schrieb:

Klar.
Du benötigst eine vollstreckbaren Titel. Das ist nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid, den Dir das Mahngericht ausstellt.
Dann wartest Du noch die Einspruchsfrist ab und sendest diesen Titel mit einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher (den Text für diesen Auftrag kannst Du googlen).
Das Schreiben richtest Du einfach an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichtes, welches für den Schuldner zuständig ist.
Dann geht der Gerichtsvollzieher los und pfändet...

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Athari
16.03.2014 17:02
Was mich dann noch interessiert. Wenn ich jetzt den Pat bei 5 mal behandelt hab und den letzten Termin kommt er nicht. Das Rezept will und muss ich ja dann irgendwann abrechnen. Was schreib ich als Grund für die Kassen auf warum der Patient nur 5 mal kam? Bzw was ist wenn die frequenz 2x pro Woche ist und dadurch das er den einen nicht wahrgenommen hat nur einmal die Woche unterschrieben wurde,vermerk ich da einfach " pat zur 2ten Behandlung nicht erschienen " oder " pat nur 5 mal erschienen" ?
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Was mich dann noch interessiert. Wenn ich jetzt den Pat bei 5 mal behandelt hab und den letzten Termin kommt er nicht. Das Rezept will und muss ich ja dann irgendwann abrechnen. Was schreib ich als Grund für die Kassen auf warum der Patient nur 5 mal kam? Bzw was ist wenn die frequenz 2x pro Woche ist und dadurch das er den einen nicht wahrgenommen hat nur einmal die Woche unterschrieben wurde,vermerk ich da einfach " pat zur 2ten Behandlung nicht erschienen " oder " pat nur 5 mal erschienen" ?
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Athari schrieb:

Was mich dann noch interessiert. Wenn ich jetzt den Pat bei 5 mal behandelt hab und den letzten Termin kommt er nicht. Das Rezept will und muss ich ja dann irgendwann abrechnen. Was schreib ich als Grund für die Kassen auf warum der Patient nur 5 mal kam? Bzw was ist wenn die frequenz 2x pro Woche ist und dadurch das er den einen nicht wahrgenommen hat nur einmal die Woche unterschrieben wurde,vermerk ich da einfach " pat zur 2ten Behandlung nicht erschienen " oder " pat nur 5 mal erschienen" ?

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JürgenK
16.03.2014 17:39
...an und für sich gar nix, außer Abbruch am....
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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• Wonderwoman
...an und für sich gar nix, außer Abbruch am.... JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...an und für sich gar nix, außer Abbruch am....
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Athari
13.05.2014 21:18
Wieder mal aus gegebenen Anlass. Ein Patient kommt die ersten 2 Behandlungen ,dann 2 mal nicht ( wegen mir 1 mal rechtzeitig abgesagt und einmal nicht abgesagt) also ist in einer Woche gar kein Termin gewesen. Die nächsten Termine kommt er ganz normal zu den Terminen.


Mache ich dann einen vermerk unten " patient nicht erschienen,daher 1 Woche keine Behandlung" ?
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Wieder mal aus gegebenen Anlass. Ein Patient kommt die ersten 2 Behandlungen ,dann 2 mal nicht ( wegen mir 1 mal rechtzeitig abgesagt und einmal nicht abgesagt) also ist in einer Woche gar kein Termin gewesen. Die nächsten Termine kommt er ganz normal zu den Terminen. Mache ich dann einen vermerk unten " patient nicht erschienen,daher 1 Woche keine Behandlung" ?
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Athari schrieb:

Wieder mal aus gegebenen Anlass. Ein Patient kommt die ersten 2 Behandlungen ,dann 2 mal nicht ( wegen mir 1 mal rechtzeitig abgesagt und einmal nicht abgesagt) also ist in einer Woche gar kein Termin gewesen. Die nächsten Termine kommt er ganz normal zu den Terminen.


Mache ich dann einen vermerk unten " patient nicht erschienen,daher 1 Woche keine Behandlung" ?

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Wonderwoman
13.05.2014 23:15
Ja, Vermerk und auf die Unterbrechungsfristen achten.
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Wonderwoman schrieb:

Ja, Vermerk und auf die Unterbrechungsfristen achten.

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Andrea Bartels schrieb:

:blush: Setz den Klienten auf die schwarze Liste; rechne die VO mit 5x ab;
wegen solcher Kleinbeträge lohnt es nicht
LG

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Silvio
14.03.2014 12:32
Hi,

ich schreibe auch Ausfallrechnungen, manche zahlen gleich und bei anderen muss erst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. So werden aus 14 EURO ganz schnell mehrere 100. Ist nich mein Problem. Ich habe auch einen Patientenvertrag in dem ich auf diese Praktik hinweise und ihn unterschreiben lasse. Bisher reicht oft schon die Androhung.

LG
Silvio
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• Achilles2
• schachtelhalm
• Andi 72
Hi, ich schreibe auch Ausfallrechnungen, manche zahlen gleich und bei anderen muss erst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. So werden aus 14 EURO ganz schnell mehrere 100. Ist nich mein Problem. Ich habe auch einen Patientenvertrag in dem ich auf diese Praktik hinweise und ihn unterschreiben lasse. Bisher reicht oft schon die Androhung. LG Silvio
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elke 43
15.03.2014 15:26
Möchte das jetzt auch einführen mit dem Patientenvertrag. Hast du das selbst entworfen oder kann man das irgendwo bekommen. Bei Theorg gibt es so einen Patientenvertrag jedoch ohne den Hinweis dass bei nicht eingehaltenen Terminen usw.....
LG Elke
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Möchte das jetzt auch einführen mit dem Patientenvertrag. Hast du das selbst entworfen oder kann man das irgendwo bekommen. Bei Theorg gibt es so einen Patientenvertrag jedoch ohne den Hinweis dass bei nicht eingehaltenen Terminen usw..... LG Elke
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elke 43 schrieb:

Möchte das jetzt auch einführen mit dem Patientenvertrag. Hast du das selbst entworfen oder kann man das irgendwo bekommen. Bei Theorg gibt es so einen Patientenvertrag jedoch ohne den Hinweis dass bei nicht eingehaltenen Terminen usw.....
LG Elke

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Fuzziguzzi
16.03.2014 11:07
Das kann man bei Theorg sicher ergänzen.
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Das kann man bei Theorg sicher ergänzen.
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Fuzziguzzi schrieb:

Das kann man bei Theorg sicher ergänzen.

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Athari
16.03.2014 11:33
Ok. Also am besten eine Ausfallrechnung plus dem Vermerk in Theorg ,dass der Patient keinen weiteren Termin bekommt bevor diese Rechnung nicht beglichen wurde.

Als FM krieg ich ja dann den Termin nicht bezahlt.

Gibt es eigentlich bei Theorg sowas wie eine Schwarze Liste?
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Ok. Also am besten eine Ausfallrechnung plus dem Vermerk in Theorg ,dass der Patient keinen weiteren Termin bekommt bevor diese Rechnung nicht beglichen wurde. Als FM krieg ich ja dann den Termin nicht bezahlt. Gibt es eigentlich bei Theorg sowas wie eine Schwarze Liste?
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Athari schrieb:

Ok. Also am besten eine Ausfallrechnung plus dem Vermerk in Theorg ,dass der Patient keinen weiteren Termin bekommt bevor diese Rechnung nicht beglichen wurde.

Als FM krieg ich ja dann den Termin nicht bezahlt.

Gibt es eigentlich bei Theorg sowas wie eine Schwarze Liste?

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Wonderwoman
16.03.2014 13:46
Bei mir kann ich für den Patienten eine Farbe setzen. Rot heißt dann bei mir, dass der Patient keine Termine mehr bekommen soll.
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Bei mir kann ich für den Patienten eine Farbe setzen. Rot heißt dann bei mir, dass der Patient keine Termine mehr bekommen soll.
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Wonderwoman schrieb:

Bei mir kann ich für den Patienten eine Farbe setzen. Rot heißt dann bei mir, dass der Patient keine Termine mehr bekommen soll.

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Athari
16.03.2014 14:03
Wo stellst du das ein?
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Wo stellst du das ein?
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Athari schrieb:

Wo stellst du das ein?

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Wonderwoman
16.03.2014 14:08
Sorry... ich benutze eine andere Software. Hatte ich vergessen anzugeben.
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Sorry... ich benutze eine andere Software. Hatte ich vergessen anzugeben.
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Wonderwoman schrieb:

Sorry... ich benutze eine andere Software. Hatte ich vergessen anzugeben.

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Silvio schrieb:

Hi,

ich schreibe auch Ausfallrechnungen, manche zahlen gleich und bei anderen muss erst der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. So werden aus 14 EURO ganz schnell mehrere 100. Ist nich mein Problem. Ich habe auch einen Patientenvertrag in dem ich auf diese Praktik hinweise und ihn unterschreiben lasse. Bisher reicht oft schon die Androhung.

LG
Silvio

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Fuzziguzzi
16.03.2014 11:05
Da hilft sehr ein guter Kontakt zu den Kollegen.

Am Ort haben wir vereinbahrt das diese Patienten eine Ausfallrechnung bekommen und erst dann einen neuen Termin wenn diese bezahlt wird.

Klar die Patienten können erst mal alle Praxen abklappern ab in absehbarer Zeit bekommen sie keine Termine mehr.

Das spricht sich schnell herum.

Klar gibt es einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung, aber was macht ihr wenn der Patient Widerspruch einlegt und auf seine Rechtsschutzversicherung baut - das kann dann Dauern und kostet erst einmal Geld.

MfG
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Da hilft sehr ein guter Kontakt zu den Kollegen. Am Ort haben wir vereinbahrt das diese Patienten eine Ausfallrechnung bekommen und erst dann einen neuen Termin wenn diese bezahlt wird. Klar die Patienten können erst mal alle Praxen abklappern ab in absehbarer Zeit bekommen sie keine Termine mehr. Das spricht sich schnell herum. Klar gibt es einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung, aber was macht ihr wenn der Patient Widerspruch einlegt und auf seine Rechtsschutzversicherung baut - das kann dann Dauern und kostet erst einmal Geld. MfG
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MarieClaire1307
13.05.2014 22:56
Bei mir reicht es, wenn ich den Kunden mitteile, dass die vorgegebenen Frequenzen eingehalten werden müssen, ansonsten muss ich den Grund auf der Verordnung vermerken. Ich habe dort schon kalt lächelnd vermerkt....der Versicherte war zum Kaffee eingeladen und ist aus dem Grund zum Termin nicht erschienen. Das hat gereicht. So etwas spricht sich herum.
LG....B.
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Bei mir reicht es, wenn ich den Kunden mitteile, dass die vorgegebenen Frequenzen eingehalten werden müssen, ansonsten muss ich den Grund auf der Verordnung vermerken. Ich habe dort schon kalt lächelnd vermerkt....der Versicherte war zum Kaffee eingeladen und ist aus dem Grund zum Termin nicht erschienen. Das hat gereicht. So etwas spricht sich herum. LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:

Bei mir reicht es, wenn ich den Kunden mitteile, dass die vorgegebenen Frequenzen eingehalten werden müssen, ansonsten muss ich den Grund auf der Verordnung vermerken. Ich habe dort schon kalt lächelnd vermerkt....der Versicherte war zum Kaffee eingeladen und ist aus dem Grund zum Termin nicht erschienen. Das hat gereicht. So etwas spricht sich herum.
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Fuzziguzzi schrieb:

Da hilft sehr ein guter Kontakt zu den Kollegen.

Am Ort haben wir vereinbahrt das diese Patienten eine Ausfallrechnung bekommen und erst dann einen neuen Termin wenn diese bezahlt wird.

Klar die Patienten können erst mal alle Praxen abklappern ab in absehbarer Zeit bekommen sie keine Termine mehr.

Das spricht sich schnell herum.

Klar gibt es einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung, aber was macht ihr wenn der Patient Widerspruch einlegt und auf seine Rechtsschutzversicherung baut - das kann dann Dauern und kostet erst einmal Geld.

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