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PT BLN
Vor 11 Monaten
...dafür müsste aber auf der bestehenden Verordnung nach 18 von 20 Behandlungen die Verordnung abgebrochen werden. Geht das?
1

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...dafür müsste aber auf der bestehenden Verordnung nach 18 von 20 Behandlungen die Verordnung abgebrochen werden. Geht das?
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PT BLN schrieb:

...dafür müsste aber auf der bestehenden Verordnung nach 18 von 20 Behandlungen die Verordnung abgebrochen werden. Geht das?

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Anilu87
Vor 11 Monaten
Nein das geht nicht. Abbruch aus diesem Grund ist nicht erlaubt. §7 Absatz 5 Rahmenvertrag
5

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• Olaf Seifert
• die neue
• Shia
• Tresenpummelfee
• Jan Herrmann
Nein das geht nicht. Abbruch aus diesem Grund ist nicht erlaubt. §7 Absatz 5 Rahmenvertrag
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Anilu87 schrieb:

Nein das geht nicht. Abbruch aus diesem Grund ist nicht erlaubt. §7 Absatz 5 Rahmenvertrag

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Alex Moro
Vor 11 Monaten
extra mal rausgesucht:
Absetzungsgrund:
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später bzw. gleichzeitig
ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen
wird.
2

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• die neue
• Jan Herrmann
extra mal rausgesucht: Absetzungsgrund: Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später bzw. gleichzeitig ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
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Alex Moro schrieb:

extra mal rausgesucht:
Absetzungsgrund:
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später bzw. gleichzeitig
ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen
wird.

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PT BLN
Vor 11 Monaten
Vielen, lieben Dank, habe ich mir so auch gedacht.
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Vielen, lieben Dank, habe ich mir so auch gedacht.
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PT BLN schrieb:

Vielen, lieben Dank, habe ich mir so auch gedacht.

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ali
Vor 11 Monaten
IMHO kommt es auf die Begründung des Abbruchs an. Wenn das 1. Rezept z.B. seine Gültigkeit verliert, kann ich auch schon nach 8 von 10 verordneten Behandlungen zu Ende sein....

Ich breche regelmässig wg. Terminabsagen bzw. "no Show"ab.....
1

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IMHO kommt es auf die Begründung des Abbruchs an. Wenn das 1. Rezept z.B. seine Gültigkeit verliert, kann ich auch schon nach 8 von 10 verordneten Behandlungen zu Ende sein.... Ich breche regelmässig wg. Terminabsagen bzw. "no Show"ab.....
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Alex Moro
Vor 11 Monaten
funktioniert nur nicht, wenn du direkt im anschluss auf die neue VO behandelst.
abbrechen kannst du ja jederzeit, nur dann muss ja ein nachvollziehbarer zeitraum X zur neuen VO liegen
1

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funktioniert nur nicht, wenn du direkt im anschluss auf die neue VO behandelst. abbrechen kannst du ja jederzeit, nur dann muss ja ein nachvollziehbarer zeitraum X zur neuen VO liegen
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Alex Moro schrieb:

funktioniert nur nicht, wenn du direkt im anschluss auf die neue VO behandelst.
abbrechen kannst du ja jederzeit, nur dann muss ja ein nachvollziehbarer zeitraum X zur neuen VO liegen

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massu
Vor 11 Monaten
@ali wegen "no show" hat du das Rezept abgebrochen, und beginnst dann das Neue ?

@PT BLN hat das nächste Rezept schon bekommen, muss aber noch das Alte abarbeiten.
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[mention]ali[/mention] wegen "no show" hat du das Rezept abgebrochen, und beginnst dann das Neue ? [mention]PT BLN[/mention] hat das nächste Rezept schon bekommen, muss aber noch das Alte abarbeiten.
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massu schrieb:

@ali wegen "no show" hat du das Rezept abgebrochen, und beginnst dann das Neue ?

@PT BLN hat das nächste Rezept schon bekommen, muss aber noch das Alte abarbeiten.

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ali
Vor 11 Monaten
@massu Ich wollte aufzeigen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt...

@Alex Moro Es gibt nachvollziehbare Begründungen. Auf die Frage von PT BLN würde ich natürlich immer sagen, geht nicht, das Folgerezept muss geändert werden...
1

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[mention]massu[/mention] Ich wollte aufzeigen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt... [mention]Alex Moro[/mention] Es gibt nachvollziehbare Begründungen. Auf die Frage von PT BLN würde ich natürlich immer sagen, geht nicht, das Folgerezept muss geändert werden...
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ali schrieb:

@massu Ich wollte aufzeigen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt...

@Alex Moro Es gibt nachvollziehbare Begründungen. Auf die Frage von PT BLN würde ich natürlich immer sagen, geht nicht, das Folgerezept muss geändert werden...

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Julia Landwehr
Vor 11 Monaten
Hallo.
Ich hatte mal den Fall, dass aus Versehen ein fast volles Rezept (2 Behandlungen fehlten noch) in meine "Abrechnungskiste" kam und das neue, bereits vorliegende Rezept einfach nahtlos angefangen wurde.
Auf Nachfrage bei PhysioDeutschland wurde mir gesagt, dass der Abbruchgrund "Folgerezept lag bereits vor" völlig ausreicht.
Grüße,
Julia
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Hallo. Ich hatte mal den Fall, dass aus Versehen ein fast volles Rezept (2 Behandlungen fehlten noch) in meine "Abrechnungskiste" kam und das neue, bereits vorliegende Rezept einfach nahtlos angefangen wurde. Auf Nachfrage bei PhysioDeutschland wurde mir gesagt, dass der Abbruchgrund "Folgerezept lag bereits vor" völlig ausreicht. Grüße, Julia
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Julia Landwehr schrieb:

Hallo.
Ich hatte mal den Fall, dass aus Versehen ein fast volles Rezept (2 Behandlungen fehlten noch) in meine "Abrechnungskiste" kam und das neue, bereits vorliegende Rezept einfach nahtlos angefangen wurde.
Auf Nachfrage bei PhysioDeutschland wurde mir gesagt, dass der Abbruchgrund "Folgerezept lag bereits vor" völlig ausreicht.
Grüße,
Julia

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ali schrieb:

IMHO kommt es auf die Begründung des Abbruchs an. Wenn das 1. Rezept z.B. seine Gültigkeit verliert, kann ich auch schon nach 8 von 10 verordneten Behandlungen zu Ende sein....

Ich breche regelmässig wg. Terminabsagen bzw. "no Show"ab.....



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