physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Überherrn - Saarland

MEDIAN ist Teil der MEDIAN Group,
einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MLD Selbstzahler

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
MLD Selbstzahler
Es gibt 14 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
29.12.2014 12:39
Hallo,

ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?

Viele Grüße
1

Gefällt mir

Hallo, ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte. Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung? Viele Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?

Viele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
29.12.2014 16:05
hast du ihm den Privatpreis dafür mitgeteilt,dann überlegen sie sich das ganz schnell anders.... :kissing_closed_eyes:
1

Gefällt mir

hast du ihm den Privatpreis dafür mitgeteilt,dann überlegen sie sich das ganz schnell anders.... :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
urmel
29.12.2014 18:46
Ich würde MLD nur auf Rezept durchführen. Falls der Arzt nicht bereit ist, ein Kassenrezept auszustellen, dann sollte der Patient um ein Privatrezept bitten. Mein Hintergrund für eine offizielle Verordnung sind die Kontraindikationen (Herz) .
urmel
1

Gefällt mir

Ich würde MLD nur auf Rezept durchführen. Falls der Arzt nicht bereit ist, ein Kassenrezept auszustellen, dann sollte der Patient um ein Privatrezept bitten. Mein Hintergrund für eine offizielle Verordnung sind die Kontraindikationen (Herz) . urmel
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



urmel schrieb:

Ich würde MLD nur auf Rezept durchführen. Falls der Arzt nicht bereit ist, ein Kassenrezept auszustellen, dann sollte der Patient um ein Privatrezept bitten. Mein Hintergrund für eine offizielle Verordnung sind die Kontraindikationen (Herz) .
urmel

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
29.12.2014 19:38
ich würde auch nur auf Rezept oder im Rahmen des sekt. HP die MLD durchführen.
1

Gefällt mir

ich würde auch nur auf Rezept oder im Rahmen des sekt. HP die MLD durchführen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

ich würde auch nur auf Rezept oder im Rahmen des sekt. HP die MLD durchführen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

therapeutin schrieb:

hast du ihm den Privatpreis dafür mitgeteilt,dann überlegen sie sich das ganz schnell anders.... :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
29.12.2014 22:04
Ist Kosmetische Lymphdrainage noch eine Option?

Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
1

Gefällt mir

Ist Kosmetische Lymphdrainage noch eine Option? Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
29.12.2014 23:07
Der Patient braucht ein Privatrezept entweder vom Arzt oder einem Heilpraktiker.
Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
1

Gefällt mir

Der Patient braucht ein Privatrezept entweder vom Arzt oder einem Heilpraktiker. Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben. Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte. Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird. Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

Der Patient braucht ein Privatrezept entweder vom Arzt oder einem Heilpraktiker.
Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
elena20
04.01.2015 22:46
Ja aber mit dem Rezept vom Hp muss doch Pat.auch selbst bezahlen oder sehe ich das falsch? GKV akzeptieren doch keine VO von HP
1

Gefällt mir

Ja aber mit dem Rezept vom Hp muss doch Pat.auch selbst bezahlen oder sehe ich das falsch? GKV akzeptieren doch keine VO von HP
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



elena20 schrieb:

Ja aber mit dem Rezept vom Hp muss doch Pat.auch selbst bezahlen oder sehe ich das falsch? GKV akzeptieren doch keine VO von HP

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
04.01.2015 22:58
Ja das ist richtig .Er muß selbst zahlen ebenso wie wenn er ein Privatrezept vom Arzt bekommt.
1

Gefällt mir

Ja das ist richtig .Er muß selbst zahlen ebenso wie wenn er ein Privatrezept vom Arzt bekommt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

Ja das ist richtig .Er muß selbst zahlen ebenso wie wenn er ein Privatrezept vom Arzt bekommt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gussone
05.01.2015 07:45
Privatrezept vom GKV Pat. Eingereicht werden und er bekommt den Kassensatz von der GKV. Geht aber auch auf das Buget des Arztes.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
1

Gefällt mir

Privatrezept vom GKV Pat. Eingereicht werden und er bekommt den Kassensatz von der GKV. Geht aber auch auf das Buget des Arztes. Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gussone schrieb:

Privatrezept vom GKV Pat. Eingereicht werden und er bekommt den Kassensatz von der GKV. Geht aber auch auf das Buget des Arztes.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
05.01.2015 07:45
der Unterschied ist folgender:
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
1

Gefällt mir

der Unterschied ist folgender: Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt. Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt. Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

der Unterschied ist folgender:
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
05.01.2015 07:47
als sekt. HP PT bin ich auf der sicheren Seite, weil ich kein Rezept brauche.
1

Gefällt mir

als sekt. HP PT bin ich auf der sicheren Seite, weil ich kein Rezept brauche.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

als sekt. HP PT bin ich auf der sicheren Seite, weil ich kein Rezept brauche.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
05.01.2015 21:56
das ist natürlich korrekt. Allerdings bin ich bei der Fragestellung nicht davon ausgegangen, daß der "anonyme Teilnehmer" sekt. HP PT ist.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
1

Gefällt mir

das ist natürlich korrekt. Allerdings bin ich bei der Fragestellung nicht davon ausgegangen, daß der "anonyme Teilnehmer" sekt. HP PT ist. Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

das ist natürlich korrekt. Allerdings bin ich bei der Fragestellung nicht davon ausgegangen, daß der "anonyme Teilnehmer" sekt. HP PT ist.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
19.01.2015 16:19
Der Patient hat mittlerweile eine Privat- VO vom Arzt bekommen, auf dieser steht allerdings keine Diagnose. Geht es auch ohne?
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
1

Gefällt mir

Der Patient hat mittlerweile eine Privat- VO vom Arzt bekommen, auf dieser steht allerdings keine Diagnose. Geht es auch ohne? Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Der Patient hat mittlerweile eine Privat- VO vom Arzt bekommen, auf dieser steht allerdings keine Diagnose. Geht es auch ohne?
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
urmel
19.01.2015 17:37
Diagnose muss sein und dann wie jedes andere Privatrezept abrechnen.
urmel
1

Gefällt mir

Diagnose muss sein und dann wie jedes andere Privatrezept abrechnen. urmel
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



urmel schrieb:

Diagnose muss sein und dann wie jedes andere Privatrezept abrechnen.
urmel

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

Ist Kosmetische Lymphdrainage noch eine Option?

Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MLD Selbstzahler

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns