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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Mal wieder Zahnarzt - Verordnungsvordruck

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Neues Thema
Mal wieder Zahnarzt - Verordnungsvordruck
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Klonkrieger
27.09.2023 08:24
Hallo ihr
hab hier eine, auf weißes Papier (Vordr 9, Vorder- und rückseite jeweils separat - also zwei DIN a4) gedruckte Zahnarztverordnung. Der Zahnarzt meint das kommt so aus dem Drucker (logisch;) und er hat nichts anderes.
Mir sind aber nur die bläulichen originalvorlagen bekannt.
Frage Ist so ein Formular, auch wenn es vom Arzt unterschrieben und gestempelt wurde bei der Abrechnung gültig???
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Hallo ihr hab hier eine, auf weißes Papier (Vordr 9, Vorder- und rückseite jeweils separat - also zwei DIN a4) gedruckte Zahnarztverordnung. Der Zahnarzt meint das kommt so aus dem Drucker (logisch;) und er hat nichts anderes. Mir sind aber nur die bläulichen originalvorlagen bekannt. Frage Ist so ein Formular, auch wenn es vom Arzt unterschrieben und gestempelt wurde bei der Abrechnung gültig???
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Lars van Ravenzwaaij
27.09.2023 08:38
@Klonkrieger Die Frage ist schon so oft gestellt und beantwortet.

JA, ist bei Zahnärzte und BG (im Gegensatz zum normalen Arzt) gültig und kann so angenommen und abgerechnet werden.
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• JürgenK
• Ahn
[mention]Klonkrieger[/mention] Die Frage ist schon so oft gestellt und beantwortet. JA, ist bei Zahnärzte und BG (im Gegensatz zum normalen Arzt) gültig und kann so angenommen und abgerechnet werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Klonkrieger Die Frage ist schon so oft gestellt und beantwortet.

JA, ist bei Zahnärzte und BG (im Gegensatz zum normalen Arzt) gültig und kann so angenommen und abgerechnet werden.

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Klonkrieger schrieb:

Hallo ihr
hab hier eine, auf weißes Papier (Vordr 9, Vorder- und rückseite jeweils separat - also zwei DIN a4) gedruckte Zahnarztverordnung. Der Zahnarzt meint das kommt so aus dem Drucker (logisch;) und er hat nichts anderes.
Mir sind aber nur die bläulichen originalvorlagen bekannt.
Frage Ist so ein Formular, auch wenn es vom Arzt unterschrieben und gestempelt wurde bei der Abrechnung gültig???



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