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Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
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Wir sind eine große Praxis in
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Neues Thema
Langfristiger Behandlungsbedarf abgelehnt
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TheStonie
26.04.2014 09:45
Hallo liebe Kollegen,

letzte Woche ist uns ein Ding der Unmöglichkeit aufgefallen.

Patientin ist seit Jahren bei uns zur MLD wegen Lymphödem I89.0 und bei der DAK versichert.

Seit 2012 gibt es ja die Vereinbarung zum langf. Heilmittelbedarf mit der Anlage 2, in denen die Diagnosen aufgelistet sind, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf vereinbart ist, die also bei Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, nicht extra beantragt werden muss.

Nun verteilt die Ärztin wieder mal an alle Ihre Dauerpatienten den Vordruck Antrag auf langfristige Genehmigung und gerade die älteren rennen brav zur Krankenkasse. Während die AOK NS zurückschreibt, eine Genehmigung ist nicht notwendig, die Therapie gilt als langfristig genehmigt, lehnt die DAK ab.

Nochmal in Schönschrift: DIE DAK LEHNT LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF, DER IN ANLAGE 2 DER VEREINBARUNG STEHT AB!!!

Was soll das? jemand anderes schon diese Erfahrung gemacht?
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Hallo liebe Kollegen, letzte Woche ist uns ein Ding der Unmöglichkeit aufgefallen. Patientin ist seit Jahren bei uns zur MLD wegen Lymphödem I89.0 und bei der DAK versichert. Seit 2012 gibt es ja die Vereinbarung zum langf. Heilmittelbedarf mit der Anlage 2, in denen die Diagnosen aufgelistet sind, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf vereinbart ist, die also bei Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, nicht extra beantragt werden muss. Nun verteilt die Ärztin wieder mal an alle Ihre Dauerpatienten den Vordruck Antrag auf langfristige Genehmigung und gerade die älteren rennen brav zur Krankenkasse. Während die AOK NS zurückschreibt, eine Genehmigung ist nicht notwendig, die Therapie gilt als langfristig genehmigt, lehnt die DAK ab. Nochmal in Schönschrift: DIE DAK LEHNT LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF, DER IN ANLAGE 2 DER VEREINBARUNG STEHT AB!!! Was soll das? jemand anderes schon diese Erfahrung gemacht?
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TheStonie schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

letzte Woche ist uns ein Ding der Unmöglichkeit aufgefallen.

Patientin ist seit Jahren bei uns zur MLD wegen Lymphödem I89.0 und bei der DAK versichert.

Seit 2012 gibt es ja die Vereinbarung zum langf. Heilmittelbedarf mit der Anlage 2, in denen die Diagnosen aufgelistet sind, für die ein langfristiger Heilmittelbedarf vereinbart ist, die also bei Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, nicht extra beantragt werden muss.

Nun verteilt die Ärztin wieder mal an alle Ihre Dauerpatienten den Vordruck Antrag auf langfristige Genehmigung und gerade die älteren rennen brav zur Krankenkasse. Während die AOK NS zurückschreibt, eine Genehmigung ist nicht notwendig, die Therapie gilt als langfristig genehmigt, lehnt die DAK ab.

Nochmal in Schönschrift: DIE DAK LEHNT LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF, DER IN ANLAGE 2 DER VEREINBARUNG STEHT AB!!!

Was soll das? jemand anderes schon diese Erfahrung gemacht?

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ali
26.04.2014 10:10
:confused: und mit welcher Begründung ?!

Die sollen sich mal hübsch bei Ihrer Versicherten entschuldigen.....
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:confused: und mit welcher Begründung ?! Die sollen sich mal hübsch bei Ihrer Versicherten entschuldigen.....
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Lars van Ravenzwaaij
26.04.2014 10:16
YEP. Typisch DAK-Verhalten. Also Patient UND Arzt aufklären. :smile:
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YEP. Typisch DAK-Verhalten. Also Patient UND Arzt aufklären. :smile:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

YEP. Typisch DAK-Verhalten. Also Patient UND Arzt aufklären. :smile:

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ali schrieb:

:confused: und mit welcher Begründung ?!

Die sollen sich mal hübsch bei Ihrer Versicherten entschuldigen.....

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Shakespeare
26.04.2014 10:32
Die DAK ist schon seit einiger Zeit eine Kasse die gegenüber Vertragspartnern und auch Versicherten ein katastrophales Gebaren an den Tag legt und auch nicht davor zurückschreckt, durch vertragswidriges Verhalten oder massiv fragwürdiger Auslegung von Verträgen Geld zu sparen.
Wenn sie auf Genehmigungen verzichtet, hat sie bei den in der Anlage genannten Krankheitsbildern für die ohne Genehmigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorgesehen ist, auch die Verordnungen soweit sie korrekt ausgestellt sind zu akzeptieren und zu vergüten. Man hat den Eindruck, dass hier über-motivierte oder unter Druck gesetzte Mitarbeiter hier auf Teufel komm raus "Mist" bauen solange man nur Geld sparen könnte. Es ist natürlich unklug hier überhaupt um Genehmigung zu ersuchen, man sollte die Ärzte und Patienten da besser informieren.
Ich könnte es besser verstehen, wenn man mal hier und da überprüft und dann auch mit "Verordner" und ggf. Therapeut fachlich begründet entscheidet, ob eine jahrelange MLD wirklich immer sinnvoll ist. Hin- und wieder scheinen viele Dauerverordnungen auch gewissen Automatismen zu unterliegen.... Aber das ist ein anderes Thema. Gruß S.

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• Oksana Giblian
Die DAK ist schon seit einiger Zeit eine Kasse die gegenüber Vertragspartnern und auch Versicherten ein katastrophales Gebaren an den Tag legt und auch nicht davor zurückschreckt, durch vertragswidriges Verhalten oder massiv fragwürdiger Auslegung von Verträgen Geld zu sparen. Wenn sie auf Genehmigungen verzichtet, hat sie bei den in der Anlage genannten Krankheitsbildern für die ohne Genehmigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorgesehen ist, auch die Verordnungen soweit sie korrekt ausgestellt sind zu akzeptieren und zu vergüten. Man hat den Eindruck, dass hier über-motivierte oder unter Druck gesetzte Mitarbeiter hier auf Teufel komm raus "Mist" bauen solange man nur Geld sparen könnte. Es ist natürlich unklug hier überhaupt um Genehmigung zu ersuchen, man sollte die Ärzte und Patienten da besser informieren. Ich könnte es besser verstehen, wenn man mal hier und da überprüft und dann auch mit "Verordner" und ggf. Therapeut fachlich begründet entscheidet, ob eine jahrelange MLD wirklich immer sinnvoll ist. Hin- und wieder scheinen viele Dauerverordnungen auch gewissen Automatismen zu unterliegen.... Aber das ist ein anderes Thema. Gruß S.
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TheStonie
26.04.2014 10:45
Habe der Ärztin alles vorbereitet. Die Vereinbarung des GB-A, eine Liste mit KKs die Genehmigungsverzicht haben und eine kurze Zusammenfassung, der für Ihr gebiet wichtigen Diagnosen (also hauptsächlich I89.0)
Sie hat aber Angst vor Regress und gibt daher JEDEM Patienten wieder den Antrag auf Langfristgenehmigung mit!
Meistens fang ich die ab, wenn die zu uns damit kommen, aber manche Patienten sind da schnell und gehen erst zur Kasse damit.
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Habe der Ärztin alles vorbereitet. Die Vereinbarung des GB-A, eine Liste mit KKs die Genehmigungsverzicht haben und eine kurze Zusammenfassung, der für Ihr gebiet wichtigen Diagnosen (also hauptsächlich I89.0) Sie hat aber Angst vor Regress und gibt daher JEDEM Patienten wieder den Antrag auf Langfristgenehmigung mit! Meistens fang ich die ab, wenn die zu uns damit kommen, aber manche Patienten sind da schnell und gehen erst zur Kasse damit.
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TheStonie schrieb:

Habe der Ärztin alles vorbereitet. Die Vereinbarung des GB-A, eine Liste mit KKs die Genehmigungsverzicht haben und eine kurze Zusammenfassung, der für Ihr gebiet wichtigen Diagnosen (also hauptsächlich I89.0)
Sie hat aber Angst vor Regress und gibt daher JEDEM Patienten wieder den Antrag auf Langfristgenehmigung mit!
Meistens fang ich die ab, wenn die zu uns damit kommen, aber manche Patienten sind da schnell und gehen erst zur Kasse damit.

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ali
26.04.2014 11:38
Tja...manche sind beratungsresistent. ..aus paedgogischen Gründen wuerde ich ja hier solange nicht behandeln, bis die Pat des mit ihrer DAK geklärt hat...irgendwo hört s ja mal auf...
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Tja...manche sind beratungsresistent. ..aus paedgogischen Gründen wuerde ich ja hier solange nicht behandeln, bis die Pat des mit ihrer DAK geklärt hat...irgendwo hört s ja mal auf...
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ali schrieb:

Tja...manche sind beratungsresistent. ..aus paedgogischen Gründen wuerde ich ja hier solange nicht behandeln, bis die Pat des mit ihrer DAK geklärt hat...irgendwo hört s ja mal auf...

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hgb
26.04.2014 13:11
2012 / 13 war zu lesen, dass die DAK massive wirtschaftliche Probleme hat!

Das sind die Auswirkungern.

mfg hgb :wink:

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2012 / 13 war zu lesen, dass die DAK massive wirtschaftliche Probleme hat! Das sind die Auswirkungern. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

2012 / 13 war zu lesen, dass die DAK massive wirtschaftliche Probleme hat!

Das sind die Auswirkungern.

mfg hgb :wink:

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Shakespeare
26.04.2014 18:43
Ich fürchte auch Managementprobleme. Wenn man mit dem geringen Heilmittelanteil (sind es nicht 2% vom Gesamtvol.?) versucht Kosten zu senken, und dabei in Kauf nimmt seinen eigenen Ruf (ich komme meiner Informationspflicht da gerne nach) zu ruinieren, fehlt da wohl jegliche Weitsicht. :grin: :confused:

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• ali
• hgb
• Achilles2
Ich fürchte auch Managementprobleme. Wenn man mit dem geringen Heilmittelanteil (sind es nicht 2% vom Gesamtvol.?) versucht Kosten zu senken, und dabei in Kauf nimmt seinen eigenen Ruf (ich komme meiner Informationspflicht da gerne nach) zu ruinieren, fehlt da wohl jegliche Weitsicht. :grin: :confused:
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Shakespeare schrieb:

Ich fürchte auch Managementprobleme. Wenn man mit dem geringen Heilmittelanteil (sind es nicht 2% vom Gesamtvol.?) versucht Kosten zu senken, und dabei in Kauf nimmt seinen eigenen Ruf (ich komme meiner Informationspflicht da gerne nach) zu ruinieren, fehlt da wohl jegliche Weitsicht. :grin: :confused:

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Shakespeare schrieb:

Die DAK ist schon seit einiger Zeit eine Kasse die gegenüber Vertragspartnern und auch Versicherten ein katastrophales Gebaren an den Tag legt und auch nicht davor zurückschreckt, durch vertragswidriges Verhalten oder massiv fragwürdiger Auslegung von Verträgen Geld zu sparen.
Wenn sie auf Genehmigungen verzichtet, hat sie bei den in der Anlage genannten Krankheitsbildern für die ohne Genehmigung ein langfristiger Heilmittelbedarf vorgesehen ist, auch die Verordnungen soweit sie korrekt ausgestellt sind zu akzeptieren und zu vergüten. Man hat den Eindruck, dass hier über-motivierte oder unter Druck gesetzte Mitarbeiter hier auf Teufel komm raus "Mist" bauen solange man nur Geld sparen könnte. Es ist natürlich unklug hier überhaupt um Genehmigung zu ersuchen, man sollte die Ärzte und Patienten da besser informieren.
Ich könnte es besser verstehen, wenn man mal hier und da überprüft und dann auch mit "Verordner" und ggf. Therapeut fachlich begründet entscheidet, ob eine jahrelange MLD wirklich immer sinnvoll ist. Hin- und wieder scheinen viele Dauerverordnungen auch gewissen Automatismen zu unterliegen.... Aber das ist ein anderes Thema. Gruß S.

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TheStonie
28.04.2014 11:11
Habe jetzt mit einem "sehr freundlichen" Mitarbeiter der DAK gesprochen.
Die Genehmigung wurde abgelehnt, da dort nich Elefantiasis drauf stand.
Damit entspräche das nicht der Vereinbarung....

Also Widerspruch einlegen
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Habe jetzt mit einem "sehr freundlichen" Mitarbeiter der DAK gesprochen. Die Genehmigung wurde abgelehnt, da dort nich Elefantiasis drauf stand. Damit entspräche das nicht der Vereinbarung.... Also Widerspruch einlegen
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Tempelritter
28.04.2014 14:54
I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2
das muss drauf sein, dann kann eine Kasse das Rezept nicht ablehnen. Da es so im Merkblatt des G-BA geregelt ist.
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I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 das muss drauf sein, dann kann eine Kasse das Rezept nicht ablehnen. Da es so im Merkblatt des G-BA geregelt ist.
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Tempelritter schrieb:

I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2
das muss drauf sein, dann kann eine Kasse das Rezept nicht ablehnen. Da es so im Merkblatt des G-BA geregelt ist.

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TheStonie schrieb:

Habe jetzt mit einem "sehr freundlichen" Mitarbeiter der DAK gesprochen.
Die Genehmigung wurde abgelehnt, da dort nich Elefantiasis drauf stand.
Damit entspräche das nicht der Vereinbarung....

Also Widerspruch einlegen

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TheStonie
29.04.2014 18:46
Warum bekomm ich dann bei den anderen Kassen die Antwort, eine Genehmigung ist nicht erforderlich?
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Warum bekomm ich dann bei den anderen Kassen die Antwort, eine Genehmigung ist nicht erforderlich?
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Tempelritter
29.04.2014 18:57
die Genehmigung ist nach Merkblatt bei den gelisteten Diagnosen auch nicht erforderlich.
Wenn das Rezept trotzdem hingeschickt wird, kann die Kasse das nicht ablehnen. I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 muss aber ausgefüllt sein, sonst fällt es auf dem langfristigen Heilmittelbedarf raus.

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die Genehmigung ist nach Merkblatt bei den gelisteten Diagnosen auch nicht erforderlich. Wenn das Rezept trotzdem hingeschickt wird, kann die Kasse das nicht ablehnen. I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 muss aber ausgefüllt sein, sonst fällt es auf dem langfristigen Heilmittelbedarf raus.
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Tempelritter schrieb:

die Genehmigung ist nach Merkblatt bei den gelisteten Diagnosen auch nicht erforderlich.
Wenn das Rezept trotzdem hingeschickt wird, kann die Kasse das nicht ablehnen. I89.0, Dg. Elephantiasis, IKS LY2 muss aber ausgefüllt sein, sonst fällt es auf dem langfristigen Heilmittelbedarf raus.

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hgb
29.04.2014 20:27
DIMDI - ICD-10-GM Version 2014

I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert

Lymphangiektasie

hier ist also im ICD 10 2014 die eelephantiasis nicht ausdrücklichgenannt, vernünftigeKassen leisten unter dem ICD 10 Code, klamme Kassen zieren sich!

mfg hgb :wink:

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http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2014/block-i80-i89.htm I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert Lymphangiektasie hier ist also im ICD 10 2014 die eelephantiasis nicht ausdrücklichgenannt, vernünftigeKassen leisten unter dem ICD 10 Code, klamme Kassen zieren sich! mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

DIMDI - ICD-10-GM Version 2014

I89.0 Lymphödem, anderenorts nicht klassifiziert

Lymphangiektasie

hier ist also im ICD 10 2014 die eelephantiasis nicht ausdrücklichgenannt, vernünftigeKassen leisten unter dem ICD 10 Code, klamme Kassen zieren sich!

mfg hgb :wink:

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Tempelritter
30.04.2014 07:50
in der Vereinbarung des G-BA steht es ausdrücklich so wie oben geschrieben.
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• morpheus-06
in der Vereinbarung des G-BA steht es ausdrücklich so wie oben geschrieben.
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Tempelritter schrieb:

in der Vereinbarung des G-BA steht es ausdrücklich so wie oben geschrieben.

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TheStonie schrieb:

Warum bekomm ich dann bei den anderen Kassen die Antwort, eine Genehmigung ist nicht erforderlich?

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TheStonie
10.06.2014 14:43
Langsam platzt mir der Kragen...

Patient seit über 1 Jahr bei uns in Behandlung nach Schlaganfall (ICD I69.0)
Hatte bislang eine langfristgenehmigung, jetzt sollte sie verlängert werden.

Ablehnung: Begründung I69.0 ist nicht in der Liste drin. Anbei haben sie das Merkblatt der KBV gelegt, da steht drin:
"Die Diagnoseliste ist nicht abschließend, sodass der Patient im Rahmen einer Einzelfallregelung bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines Langfristigen HM-Bedarfs bei der KK stellen kann."

Auf Rückfrage sagte mir der Sachbearbeteiter (Kackfrech) ja, wenn das in der Liste nicht drin steht, lehnen wir das immer ab. Der Patient kann ja Widerspruch einlegen!.

So vonwegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag....
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Langsam platzt mir der Kragen... Patient seit über 1 Jahr bei uns in Behandlung nach Schlaganfall (ICD I69.0) Hatte bislang eine langfristgenehmigung, jetzt sollte sie verlängert werden. Ablehnung: Begründung I69.0 ist nicht in der Liste drin. Anbei haben sie das Merkblatt der KBV gelegt, da steht drin: "Die Diagnoseliste ist nicht abschließend, sodass der Patient im Rahmen einer Einzelfallregelung bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines Langfristigen HM-Bedarfs bei der KK stellen kann." Auf Rückfrage sagte mir der Sachbearbeteiter (Kackfrech) ja, wenn das in der Liste nicht drin steht, lehnen wir das immer ab. Der Patient kann ja Widerspruch einlegen!. So vonwegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag....
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ali
10.06.2014 15:07
Wieder DAK ?
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Wieder DAK ?
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ali schrieb:

Wieder DAK ?

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Tempelritter
10.06.2014 16:08
I69.0 ist keine Diagnose der Liste 2, daher Antrag und Entscheidung der Kasse. Bei einer Ablehnung einen Widerspruch formulieren.
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I69.0 ist keine Diagnose der Liste 2, daher Antrag und Entscheidung der Kasse. Bei einer Ablehnung einen Widerspruch formulieren.
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Tempelritter schrieb:

I69.0 ist keine Diagnose der Liste 2, daher Antrag und Entscheidung der Kasse. Bei einer Ablehnung einen Widerspruch formulieren.

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TheStonie
10.06.2014 18:09
@ ali:Ja Wieder DAK.

@Tempelritter,
mir war klar, dass I69.0 kein Eintrag in der Liste hat, daher auch der Antrag an die DAK.
Wenn es in der Liste gewesen wäre, dann hätten wir keinen Antrag gestellt..
Widerspruch ist raus.
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@ ali:Ja Wieder DAK. @Tempelritter, mir war klar, dass I69.0 kein Eintrag in der Liste hat, daher auch der Antrag an die DAK. Wenn es in der Liste gewesen wäre, dann hätten wir keinen Antrag gestellt.. Widerspruch ist raus.
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TheStonie schrieb:

@ ali:Ja Wieder DAK.

@Tempelritter,
mir war klar, dass I69.0 kein Eintrag in der Liste hat, daher auch der Antrag an die DAK.
Wenn es in der Liste gewesen wäre, dann hätten wir keinen Antrag gestellt..
Widerspruch ist raus.

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Tempelritter
10.06.2014 18:17
gut, das hatte mich in deinem Beitrag irritiert -So von wegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag.... -
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gut, das hatte mich in deinem Beitrag irritiert -So von wegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag.... -
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Tempelritter schrieb:

gut, das hatte mich in deinem Beitrag irritiert -So von wegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag.... -

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hgb
10.06.2014 18:36
..weil das Lähmungsbild nicht genannt ist, das den Langfristbedarf begründet.
Folge des Schlaganfalls kann auch allein ein hängender Mundwinkel sein, der keine LVO begründet.

Eine Sachbearbeiterin einer BKK hatte zwei Arbeitsanweisungen:
1. Alle Anträge ablehnen. 2. Allen Widersrüchen stattgeben.
Da statistisch nur knapp die Hälfte widerspricht, hatte die Kasse ohne Aufwand über 50% möglicher - hier Mutter und Kind Kuren - Kosten gespart.

So geht Gesundheitswirtschaft.

mfg hgb :wink:

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• Tempelritter
..weil das Lähmungsbild nicht genannt ist, das den Langfristbedarf begründet. Folge des Schlaganfalls kann auch allein ein hängender Mundwinkel sein, der keine LVO begründet. Eine Sachbearbeiterin einer BKK hatte zwei Arbeitsanweisungen: 1. Alle Anträge ablehnen. 2. Allen Widersrüchen stattgeben. Da statistisch nur knapp die Hälfte widerspricht, hatte die Kasse ohne Aufwand über 50% möglicher - hier Mutter und Kind Kuren - Kosten gespart. So geht Gesundheitswirtschaft. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

..weil das Lähmungsbild nicht genannt ist, das den Langfristbedarf begründet.
Folge des Schlaganfalls kann auch allein ein hängender Mundwinkel sein, der keine LVO begründet.

Eine Sachbearbeiterin einer BKK hatte zwei Arbeitsanweisungen:
1. Alle Anträge ablehnen. 2. Allen Widersrüchen stattgeben.
Da statistisch nur knapp die Hälfte widerspricht, hatte die Kasse ohne Aufwand über 50% möglicher - hier Mutter und Kind Kuren - Kosten gespart.

So geht Gesundheitswirtschaft.

mfg hgb :wink:

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TheStonie schrieb:

Langsam platzt mir der Kragen...

Patient seit über 1 Jahr bei uns in Behandlung nach Schlaganfall (ICD I69.0)
Hatte bislang eine langfristgenehmigung, jetzt sollte sie verlängert werden.

Ablehnung: Begründung I69.0 ist nicht in der Liste drin. Anbei haben sie das Merkblatt der KBV gelegt, da steht drin:
"Die Diagnoseliste ist nicht abschließend, sodass der Patient im Rahmen einer Einzelfallregelung bei einer anderen, vergleichbar schwerwiegenden Diagnose einen Antrag auf Genehmigung eines Langfristigen HM-Bedarfs bei der KK stellen kann."

Auf Rückfrage sagte mir der Sachbearbeteiter (Kackfrech) ja, wenn das in der Liste nicht drin steht, lehnen wir das immer ab. Der Patient kann ja Widerspruch einlegen!.

So vonwegen Genehmigungsverzicht bei gelisteten Diagnosen...warum stellt man eigentlich einen Antrag....



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