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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung KG ZNS nach PNF

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
KG ZNS nach PNF
Es gibt 11 Beiträge
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HHM
03.02.2013 18:10
Hallo,wer hat schon mal eine Verordnung: 10 KG ZNS nach PNF bekommen? Die Kasse hat diese Verordnung nach PNF abgerechnet, da ich aber keine Kassenzulassung für PNF habe bekam ich kein Geld. Meiner meinung nach gibt es diese Abrechnungsposition nur bei der Technikerkrankenkasse. Was sagt ihr dazu? LG Heide
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Hallo,wer hat schon mal eine Verordnung: 10 KG ZNS nach PNF bekommen? Die Kasse hat diese Verordnung nach PNF abgerechnet, da ich aber keine Kassenzulassung für PNF habe bekam ich kein Geld. Meiner meinung nach gibt es diese Abrechnungsposition nur bei der Technikerkrankenkasse. Was sagt ihr dazu? LG Heide
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HHM schrieb:

Hallo,wer hat schon mal eine Verordnung: 10 KG ZNS nach PNF bekommen? Die Kasse hat diese Verordnung nach PNF abgerechnet, da ich aber keine Kassenzulassung für PNF habe bekam ich kein Geld. Meiner meinung nach gibt es diese Abrechnungsposition nur bei der Technikerkrankenkasse. Was sagt ihr dazu? LG Heide

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Jensg
03.02.2013 18:26
KG ZNS muß entweder spezifiziert (Bobath oder PNF oder Voita) sein dann benötigst du die entsprechende Zulassung oder Arzt schreibt(was ich besser finde) "KG-ZNS(Bobath, PNF, Voijta)" auf dannbist du auf der sicheren Seite
Grüße Jens

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KG ZNS muß entweder spezifiziert (Bobath oder PNF oder Voita) sein dann benötigst du die entsprechende Zulassung oder Arzt schreibt(was ich besser finde) "KG-ZNS(Bobath, PNF, Voijta)" auf dannbist du auf der sicheren Seite Grüße Jens
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Jensg schrieb:

KG ZNS muß entweder spezifiziert (Bobath oder PNF oder Voita) sein dann benötigst du die entsprechende Zulassung oder Arzt schreibt(was ich besser finde) "KG-ZNS(Bobath, PNF, Voijta)" auf dannbist du auf der sicheren Seite
Grüße Jens

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Physio2018
03.02.2013 18:46
Laut HMK gibt es keine Spezifizierung von KG-ZNS !

>>Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation).<<

Somit kann die KK nicht PNF abrechnen, sondern immer nur KG-ZNS !
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Laut HMK gibt es keine Spezifizierung von KG-ZNS ! >>Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation).<< Somit kann die KK nicht PNF abrechnen, sondern immer nur KG-ZNS !
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Hase C
03.02.2013 19:22
Der HMK versteht unter KG-ZNS alle dazu zugelassenen Therapieformen, also Bobath, Vojta, PNF. Diese Therapiemethoden findest Du fein säuberlich getrennt als einzelne Positionen aufgeführt in den Leistungsbeschreibungen der RV. Somit existiert meines Wissens für alle KKen diese verschiedenen Positionen. Sie unterscheiden sich allerdings nicht im Preis (zumindest nicht in westfalen-Lippe).
Die angegebene VO ist für mich eindeutig. Sie kann nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn das entsprechende Zertifikat vorliegt. Hier setzt die KK meiner Ansicht nach zu Recht ab.

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Der HMK versteht unter KG-ZNS alle dazu zugelassenen Therapieformen, also Bobath, Vojta, PNF. Diese Therapiemethoden findest Du fein säuberlich getrennt als einzelne Positionen aufgeführt in den Leistungsbeschreibungen der RV. Somit existiert meines Wissens für alle KKen diese verschiedenen Positionen. Sie unterscheiden sich allerdings nicht im Preis (zumindest nicht in westfalen-Lippe). Die angegebene VO ist für mich eindeutig. Sie kann nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn das entsprechende Zertifikat vorliegt. Hier setzt die KK meiner Ansicht nach zu Recht ab.
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Hase C schrieb:

Der HMK versteht unter KG-ZNS alle dazu zugelassenen Therapieformen, also Bobath, Vojta, PNF. Diese Therapiemethoden findest Du fein säuberlich getrennt als einzelne Positionen aufgeführt in den Leistungsbeschreibungen der RV. Somit existiert meines Wissens für alle KKen diese verschiedenen Positionen. Sie unterscheiden sich allerdings nicht im Preis (zumindest nicht in westfalen-Lippe).
Die angegebene VO ist für mich eindeutig. Sie kann nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn das entsprechende Zertifikat vorliegt. Hier setzt die KK meiner Ansicht nach zu Recht ab.

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Physio2018
03.02.2013 19:45
Genau, aber die Abrechnungsposition lautet KG-ZNS nach Vollendung d. 18. Lj. und nicht KG-ZNS Bobath, KG-ZNS Vojta, KG-ZNS PNF.
Somit wird das Heilmittel KG-ZNS (mit den ja auch von mir genannten Methoden) unter einer! Abrechnungsnummer abgerechnet.
Aber ich stimme Dir zu, daß die angeführte VO klar vorgibt, was mit welcher "Technik"/"Methode" durchgeführt werden soll.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob dies einer gültigen Verordnungspraxis entspricht, oder willkürlich und nach Gusto verordnet wird.
Somit ist die Frage der berechtigten/unberechtigten Absetzung verständlich und hier noch nicht beantwortet.
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Genau, aber die Abrechnungsposition lautet KG-ZNS nach Vollendung d. 18. Lj. und nicht KG-ZNS Bobath, KG-ZNS Vojta, KG-ZNS PNF. Somit wird das Heilmittel KG-ZNS (mit den ja auch von mir genannten Methoden) unter einer! Abrechnungsnummer abgerechnet. Aber ich stimme Dir zu, daß die angeführte VO klar vorgibt, was mit welcher "Technik"/"Methode" durchgeführt werden soll. Ich bin mir nur nicht sicher, ob dies einer gültigen Verordnungspraxis entspricht, oder willkürlich und nach Gusto verordnet wird. Somit ist die Frage der berechtigten/unberechtigten Absetzung verständlich und hier noch nicht beantwortet.
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Physio2018 schrieb:

Genau, aber die Abrechnungsposition lautet KG-ZNS nach Vollendung d. 18. Lj. und nicht KG-ZNS Bobath, KG-ZNS Vojta, KG-ZNS PNF.
Somit wird das Heilmittel KG-ZNS (mit den ja auch von mir genannten Methoden) unter einer! Abrechnungsnummer abgerechnet.
Aber ich stimme Dir zu, daß die angeführte VO klar vorgibt, was mit welcher "Technik"/"Methode" durchgeführt werden soll.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob dies einer gültigen Verordnungspraxis entspricht, oder willkürlich und nach Gusto verordnet wird.
Somit ist die Frage der berechtigten/unberechtigten Absetzung verständlich und hier noch nicht beantwortet.

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morpheus-06
03.02.2013 19:53
eine Pos. Nr. KG-ZNS gibt es m. W. nicht, sondern nur X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF (RV VdEK und Primärkassen BW).
Die RV / Leistungsbeschreibungen sehen eine Spezifizierung, der HMK sagt pauschal KG-ZNS.
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• gabriele639
eine Pos. Nr. KG-ZNS gibt es m. W. nicht, sondern nur X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF (RV VdEK und Primärkassen BW). Die RV / Leistungsbeschreibungen sehen eine Spezifizierung, der HMK sagt pauschal KG-ZNS.
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morpheus-06 schrieb:

eine Pos. Nr. KG-ZNS gibt es m. W. nicht, sondern nur X0710 Bobath, X0711 Vojta, X0712 PNF (RV VdEK und Primärkassen BW).
Die RV / Leistungsbeschreibungen sehen eine Spezifizierung, der HMK sagt pauschal KG-ZNS.

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Physio2018
03.02.2013 20:13
Dann bin ich vermutlich nicht mehr auf dem Laufenden....KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath) wurde bei uns pauschal als KG-Neuro abgerechnet, bzw. KG-ZNS Erwachsene ebenso. Alle durchgeführt von PNF-Therapeuten.
Dann nehme ich meine Aussage als nicht richtig/nicht aktuell zurück !
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Dann bin ich vermutlich nicht mehr auf dem Laufenden....KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath) wurde bei uns pauschal als KG-Neuro abgerechnet, bzw. KG-ZNS Erwachsene ebenso. Alle durchgeführt von PNF-Therapeuten. Dann nehme ich meine Aussage als nicht richtig/nicht aktuell zurück !
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Physio2018 schrieb:

Dann bin ich vermutlich nicht mehr auf dem Laufenden....KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath) wurde bei uns pauschal als KG-Neuro abgerechnet, bzw. KG-ZNS Erwachsene ebenso. Alle durchgeführt von PNF-Therapeuten.
Dann nehme ich meine Aussage als nicht richtig/nicht aktuell zurück !

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morpheus-06
03.02.2013 21:57
"KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath)"
wie lange her? Welcher RV?
Das wurde glaube ich 2004 oder gar früher bundesweit geändert, siehe mein Beitrag.
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• gabriele639
"KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath)" wie lange her? Welcher RV? Das wurde glaube ich 2004 oder gar früher bundesweit geändert, siehe mein Beitrag.
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morpheus-06 schrieb:

"KG auf neurophysiologischer Grundlage (PNF,Vojta,Bobath)"
wie lange her? Welcher RV?
Das wurde glaube ich 2004 oder gar früher bundesweit geändert, siehe mein Beitrag.

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JürgenK
04.02.2013 09:39
Hallo Physio,
aus der offiziellen Preisliste nach § 125SGB V - VdeK gültig für VO nach dem 31.03.2012
Pos.NR. 20501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung
Regelbehandlungszeit: Richtwert 15 bis 25 Minuten. Preis 14,70
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo Physio, aus der offiziellen Preisliste nach § 125SGB V - VdeK gültig für VO nach dem 31.03.2012 Pos.NR. 20501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 15 bis 25 Minuten. Preis 14,70 MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo Physio,
aus der offiziellen Preisliste nach § 125SGB V - VdeK gültig für VO nach dem 31.03.2012
Pos.NR. 20501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung
Regelbehandlungszeit: Richtwert 15 bis 25 Minuten. Preis 14,70
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Physio2018 schrieb:

Laut HMK gibt es keine Spezifizierung von KG-ZNS !

>>Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des ZNS bzw. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath, Vojta oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation).<<

Somit kann die KK nicht PNF abrechnen, sondern immer nur KG-ZNS !

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morpheus-06
03.02.2013 19:56
KG nach PNF = X0712 PNF
X0712 PNF Definition (VdEK):
Krankengymnastische Behandlungsverfahren nach PNF unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.
Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich PNF von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt.
Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

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KG nach PNF = X0712 PNF X0712 PNF Definition (VdEK): Krankengymnastische Behandlungsverfahren nach PNF unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems. Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich PNF von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt. Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.
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morpheus-06 schrieb:

KG nach PNF = X0712 PNF
X0712 PNF Definition (VdEK):
Krankengymnastische Behandlungsverfahren nach PNF unter Ausnutzung der natürlich vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems.
Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich PNF von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V erfüllt.
Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

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Gerry
03.02.2013 20:34
Die Anderen haben es eigentlich schon formuliert, hier nur noch eine Kurzform:

Du hast kein PNF-Zertifikat also hättest du diese Verordnung gar nicht erst annehmen dürfen und somit hat die KK recht -> Absetzung.
Aber: Auch mit einem Bobath-/ oder Vojtazertifikat kannst du diese >KG-ZNS nach PNF< -Verordnung nicht annehmen.

Grüße...Gerry

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Die Anderen haben es eigentlich schon formuliert, hier nur noch eine Kurzform: Du hast kein PNF-Zertifikat also hättest du diese Verordnung gar nicht erst annehmen dürfen und somit hat die KK recht -> Absetzung. Aber: Auch mit einem Bobath-/ oder Vojtazertifikat kannst du diese >KG-ZNS nach PNF< -Verordnung nicht annehmen. Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Die Anderen haben es eigentlich schon formuliert, hier nur noch eine Kurzform:

Du hast kein PNF-Zertifikat also hättest du diese Verordnung gar nicht erst annehmen dürfen und somit hat die KK recht -> Absetzung.
Aber: Auch mit einem Bobath-/ oder Vojtazertifikat kannst du diese >KG-ZNS nach PNF< -Verordnung nicht annehmen.

Grüße...Gerry



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