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Anonymer Teilnehmer
26.03.2015 09:32
Sehr geehrte Kollegen/innen,
seit Jahren behandele ich einen Pat. mit der Diag. Apoplexie mit Hemiparese li. Es ist immer der selbe Arzt, der die Verordnung auf 10 x KG, 2x wöchentl. ausgestellt hat. Nun möchte er die Frequenz auf 1x wöchentl. reduzieren, da sein Budget strapazert ist,
Ich betreue über andere Ärzte Schlaganfall-Patienten die sogar 2-3 mal verordnet bekommen, Und das auch schon über viele Jahre.
Bei Indikation ZN2a und icd-10 code I64G ist die Behandlungsfrequenz mind. 1 mal wöchentl.in der Heilmittelrichtlinie angegeben.
Wird der Arzt regresspflichtig, wenn er darüber hinaus verordnet?
Würde mich über kometente Antworten eurerseits freuen!

Ich wünsche allen eine angenehmen stressfreien Tag!
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Sehr geehrte Kollegen/innen, seit Jahren behandele ich einen Pat. mit der Diag. Apoplexie mit Hemiparese li. Es ist immer der selbe Arzt, der die Verordnung auf 10 x KG, 2x wöchentl. ausgestellt hat. Nun möchte er die Frequenz auf 1x wöchentl. reduzieren, da sein Budget strapazert ist, Ich betreue über andere Ärzte Schlaganfall-Patienten die sogar 2-3 mal verordnet bekommen, Und das auch schon über viele Jahre. Bei Indikation ZN2a und icd-10 code I64G ist die Behandlungsfrequenz mind. 1 mal wöchentl.in der Heilmittelrichtlinie angegeben. Wird der Arzt regresspflichtig, wenn er darüber hinaus verordnet? Würde mich über kometente Antworten eurerseits freuen! Ich wünsche allen eine angenehmen stressfreien Tag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Sehr geehrte Kollegen/innen,
seit Jahren behandele ich einen Pat. mit der Diag. Apoplexie mit Hemiparese li. Es ist immer der selbe Arzt, der die Verordnung auf 10 x KG, 2x wöchentl. ausgestellt hat. Nun möchte er die Frequenz auf 1x wöchentl. reduzieren, da sein Budget strapazert ist,
Ich betreue über andere Ärzte Schlaganfall-Patienten die sogar 2-3 mal verordnet bekommen, Und das auch schon über viele Jahre.
Bei Indikation ZN2a und icd-10 code I64G ist die Behandlungsfrequenz mind. 1 mal wöchentl.in der Heilmittelrichtlinie angegeben.
Wird der Arzt regresspflichtig, wenn er darüber hinaus verordnet?
Würde mich über kometente Antworten eurerseits freuen!

Ich wünsche allen eine angenehmen stressfreien Tag!

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hgb
26.03.2015 09:40
Die Diagnose kann verbessert werden, damit es nicht zu Regreß kommt. I 64 g - Folgen des Schlaganfalls gesichert ist unspezifisch.
Behandlungsbedürftig bleibt wohl die Lähmung mit Kontraktur der Antagonisten. Diese bedarf der dauernden Behandlung, ist unter dem Buchstaben G im ICD 10 aufgelistet und sollte klar eingeordnet werden. G-Diagnosen werden vor Regreßverfahren herausgenommen, sie können noch höheren Behandlungsaufwand / Frequenz erfodern. Begründung - nachgewiesen in einem Test! - "zur Verringerung des Pflegebedarfs".

mfg hgb :blush:
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Die Diagnose kann verbessert werden, damit es nicht zu Regreß kommt. [b]I 64 g[/b] - Folgen des Schlaganfalls gesichert ist unspezifisch. Behandlungsbedürftig bleibt wohl die Lähmung mit Kontraktur der Antagonisten. Diese bedarf der dauernden Behandlung, ist unter dem Buchstaben [b]G[/b] im ICD 10 aufgelistet und sollte klar eingeordnet werden. [b]G-Diagnosen werden vor Regreßverfahren herausgenommen[/b], sie können noch höheren Behandlungsaufwand / Frequenz erfodern. Begründung - nachgewiesen in einem Test! - "zur Verringerung des Pflegebedarfs". mfg hgb :blush:
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morpheus-06
26.03.2015 12:22
ausgenommen werden Diagnosen bei Heilmittel die zu den Praxisbesonderheiten und zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen, sonst wirde nicht ausgenommen.
@AT prüfe diese beiden Listen ob es passt, wenn nicht stelle mit dem Patient und Arzt einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei seiner Kasse.
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ausgenommen werden Diagnosen bei Heilmittel die zu den Praxisbesonderheiten und zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen, sonst wirde nicht ausgenommen. @AT prüfe diese beiden Listen ob es passt, wenn nicht stelle mit dem Patient und Arzt einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei seiner Kasse.
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morpheus-06 schrieb:

ausgenommen werden Diagnosen bei Heilmittel die zu den Praxisbesonderheiten und zum langfristigen Heilmittelbedarf zählen, sonst wirde nicht ausgenommen.
@AT prüfe diese beiden Listen ob es passt, wenn nicht stelle mit dem Patient und Arzt einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei seiner Kasse.

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hgb
26.03.2015 15:33
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.

mfg hgb :blush:
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..langfristigen Bedarf haben die meisten unter [b]G[/b] gelisteten Erkrankungen. mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:

..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.

mfg hgb :blush:

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morpheus-06
27.03.2015 16:27
hgb schrieb am 26.3.15 15:33:
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.

mfg hgb :blush:


Das stimmt schon, aber hat mit dem Budget nichts zutun, Nur die aufgeführten Diagnosen der Listen 1 Praxisbesonderheiten und Liste 2 langfristiger Heilmittelbedarf belasten das Budget nicht. Bei allem anderen muss erst ein Antrag auf langfristigem Heilmittelbedarf gestellt werden.
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[zitat]hgb schrieb am 26.3.15 15:33: ..langfristigen Bedarf haben die meisten unter [b]G[/b] gelisteten Erkrankungen. mfg hgb :blush:[/zitat] Das stimmt schon, aber hat mit dem Budget nichts zutun, Nur die aufgeführten Diagnosen der Listen 1 Praxisbesonderheiten und Liste 2 langfristiger Heilmittelbedarf belasten das Budget nicht. Bei allem anderen muss erst ein Antrag auf langfristigem Heilmittelbedarf gestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:

hgb schrieb am 26.3.15 15:33:
..langfristigen Bedarf haben die meisten unter G gelisteten Erkrankungen.

mfg hgb :blush:


Das stimmt schon, aber hat mit dem Budget nichts zutun, Nur die aufgeführten Diagnosen der Listen 1 Praxisbesonderheiten und Liste 2 langfristiger Heilmittelbedarf belasten das Budget nicht. Bei allem anderen muss erst ein Antrag auf langfristigem Heilmittelbedarf gestellt werden.

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hgb schrieb:

Die Diagnose kann verbessert werden, damit es nicht zu Regreß kommt. I 64 g - Folgen des Schlaganfalls gesichert ist unspezifisch.
Behandlungsbedürftig bleibt wohl die Lähmung mit Kontraktur der Antagonisten. Diese bedarf der dauernden Behandlung, ist unter dem Buchstaben G im ICD 10 aufgelistet und sollte klar eingeordnet werden. G-Diagnosen werden vor Regreßverfahren herausgenommen, sie können noch höheren Behandlungsaufwand / Frequenz erfodern. Begründung - nachgewiesen in einem Test! - "zur Verringerung des Pflegebedarfs".

mfg hgb :blush:



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