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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilmitellkombination

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Neues Thema
Heilmitellkombination
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Nonam
18.04.2018 10:55
Hallo Zusamen,
die Patientin hat verordnet bekommen:
6X D1-standardisierte Heilmittelkombination 2/Woche
Diagnose: koplexe Schädigung/ Funktonsstörung M35.0
Indikationsschlüssel:EX2d
Welche Posision ist das und wieviel Minuten soll ich behandeln?
Danke in voraus
Nonam
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Hallo Zusamen, die Patientin hat verordnet bekommen: 6X D1-standardisierte Heilmittelkombination 2/Woche Diagnose: koplexe Schädigung/ Funktonsstörung M35.0 Indikationsschlüssel:EX2d Welche Posision ist das und wieviel Minuten soll ich behandeln? Danke in voraus Nonam
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Nonam schrieb:

Hallo Zusamen,
die Patientin hat verordnet bekommen:
6X D1-standardisierte Heilmittelkombination 2/Woche
Diagnose: koplexe Schädigung/ Funktonsstörung M35.0
Indikationsschlüssel:EX2d
Welche Posision ist das und wieviel Minuten soll ich behandeln?
Danke in voraus
Nonam

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MeFe89
18.04.2018 11:58
Steht in den Preislisten der jeweiligen Krankenkasse.

Dort kannst du infragekommende Heilmittel nachlesen und dementsprechend planen.
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Steht in den Preislisten der jeweiligen Krankenkasse. Dort kannst du infragekommende Heilmittel nachlesen und dementsprechend planen.
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MeFe89 schrieb:

Steht in den Preislisten der jeweiligen Krankenkasse.

Dort kannst du infragekommende Heilmittel nachlesen und dementsprechend planen.

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Papa Alpaka
18.04.2018 22:20
Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie („Standardisierte Heilmittelkombination")
X2001 D1.

Definition:

Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.

Therapeutische Wirkung:
Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.
Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:
- Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke.
- Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur.
- Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts.
- Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen.
- Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen.
- Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung.

Schädigungen/Funktionsstörungen:
Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei:
- Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
- Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
- Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
- Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen
- motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich
- Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen

Therapieziel:
- Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und
- Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
- Schmerzreduktion und
- Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
- Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.

Leistung:
- Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren).
- Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es
sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
- Abhängig von der Schädigung und Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.

Regelbehandlungszeit:
- 60 Minuten.

Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.

-> Link

...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...)
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[zitat][b]Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie („Standardisierte Heilmittelkombination") X2001 D1. Definition: [/b] Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis. Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie. [b]Therapeutische Wirkung: [/b] Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte. Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen: - Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke. - Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur. - Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts. - Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen. - Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen. - Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung. [b]Schädigungen/Funktionsstörungen: [/b] Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei: - Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke) - Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen - Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen - Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen - motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich - Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen [b]Therapieziel: [/b] - Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und - Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und - Schmerzreduktion und - Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und - Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen. [b]Leistung: [/b] - Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren). - Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät. - Abhängig von der Schädigung und Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst. [b]Regelbehandlungszeit: [/b] - 60 Minuten. [b]Voraussetzung [/b] Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.[/zitat] -> https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_rahmenempfehlungen/125_Anlage_1a_208.pdf ...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...)
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limone
18.04.2018 23:05
Ja klar, steht doch da ?
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limone schrieb:

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denise2003
23.04.2018 12:49
Papa Alpaka schrieb am 18.4.18 22:20:

...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...)


Oder muss spezifiziert werden, mit MTund KG oder so.
Aber Achtung, bei einer spezifizierten D1 VO wird trotzdem lediglich der 43€ Preis bezahlt, also Obacht, was man drauf schreiben lässt
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 18.4.18 22:20: ...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...) [/zitat] Oder muss spezifiziert werden, mit MTund KG oder so. Aber Achtung, bei einer spezifizierten D1 VO wird trotzdem lediglich der 43€ Preis bezahlt, also Obacht, was man drauf schreiben lässt
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denise2003 schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 18.4.18 22:20:

...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...)


Oder muss spezifiziert werden, mit MTund KG oder so.
Aber Achtung, bei einer spezifizierten D1 VO wird trotzdem lediglich der 43€ Preis bezahlt, also Obacht, was man drauf schreiben lässt

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Papa Alpaka schrieb:

Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie („Standardisierte Heilmittelkombination")
X2001 D1.

Definition:

Standardisierte Kombination von drei oder mehr Maßnahmen der Physiotherapie bei Vorliegen komplexer Schädigungsbilder zur Erreichung eines therapeutisch zweckmäßigen Synergismus durch deren Einsatz in einem direkten zeitlichen Zusammenhang in derselben Praxis.
Der Schwerpunkt bei der Standardisierten Heilmittelkombination D1. liegt insbesondere bei der Behandlung aktiver/passiver Bewegungseinschränkungen mit Maßnahmen der Bewegungstherapie wie Krankengymnastik oder Manueller Therapie.

Therapeutische Wirkung:
Die therapeutische Wirkung der standardisierten Heilmittelkombination beruht in ihrer Gesamtheit auf der Grundlage des Wirkprinzips jeder einzelnen Maßnahme unter Ausnutzung der sich ergebenden Synergieeffekte.
Abhängig von den Schädigungen kumulieren sich die nachfolgenden therapeutischen Wirkungen:
- Verbesserung der Beweglichkeit funktionsgestörter Gelenke.
- Aktivierung und Kräftigung geschwächter/gelähmter Muskulatur.
- Wiederherstellung des Muskelgleichgewichts.
- Schmerzlinderung bei Störungen der Gelenkfunktionen, der Muskelspannung, der Trophik, der Durchblutung oder bei Schwellungen.
- Verbesserung/Normalisierung von Muskeltonus, Muskellänge oder von Weichteilstrukturen.
- Verbesserung der Gewebetrophik und Durchblutung, Ödemminderung.

Schädigungen/Funktionsstörungen:
Drei oder mehr Schädigungen, die die unmittelbar zusammenhängende Anwendung von mindestens drei Heilmitteln aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KG-Gerät oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen) erfordern, bei:
- Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)
- Gelenkfunktionsstörungen, Bewegungsstörungen, Kontrakturen
- Funktionsstörungen / Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen
- Muskeldysbalance, -insuffizienz, -verkürzung segmentaler Bewegungsstörungen
- motorische Paresen von Extremitätenmuskeln/sensomotorische Defizite und zusätzlich
- Schmerzen / Funktionsstörungen durch Muskelspannungsstörungen; Verkürzung elastischer und kontraktiler Strukturen, Gewebequellungen, -verhärtungen, -verklebungen

Therapieziel:
- Verbesserung der passiven Beweglichkeit und Gelenkfunktion und
- Verbesserung der aktiven Beweglichkeit und
- Schmerzreduktion und
- Regulierung von Muskelspannung, Stoffwechsel, Durchblutung und
- Beseitigung von Ödemen, Gewebequellungen.

Leistung:
- Erstellung eines individuellen Behandlungsplans unter Benennung von Art und Dauer der einzusetzenden physiotherapeutischen Maßnahmen (Änderungen sind im Behandlungsplan zu dokumentieren).
- Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es
sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
- Abhängig von der Schädigung und Funktionsstörung sowie der aktuellen Reaktionslage des Patienten werden auf der Grundlage des Behandlungsplans Art und Dauer der einzelnen Maßnahme dem Therapieverlauf angepasst.

Regelbehandlungszeit:
- 60 Minuten.

Voraussetzung
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.

-> Link

...sehe ich das gerade richtig? D1 darf nur und ausschließlich dort abgegeben werden wo KG, KG-Gerät und MT zugelassen sind? (und jetzt steinigt bitte nicht den Boten, ich mache nicht die Regeln sondern kenne sie nur...)



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