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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Heilfürsorge BWL

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Neues Thema
Heilfürsorge BWL
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Casus
09.12.2022 09:24
Hi Leute,

habe das erste Mal einen Polizisten mit Heilfürsorge BWL in Behandlung.
Schicke ich es bei Beendigung an die Dienststelle? Und wenn ja, welche ist das? Oder gebe ich das Rezept dem Patienten wieder mit?

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

LG
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Hi Leute, habe das erste Mal einen Polizisten mit Heilfürsorge BWL in Behandlung. Schicke ich es bei Beendigung an die Dienststelle? Und wenn ja, welche ist das? Oder gebe ich das Rezept dem Patienten wieder mit? Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. LG
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Casus schrieb:

Hi Leute,

habe das erste Mal einen Polizisten mit Heilfürsorge BWL in Behandlung.
Schicke ich es bei Beendigung an die Dienststelle? Und wenn ja, welche ist das? Oder gebe ich das Rezept dem Patienten wieder mit?

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

LG

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Nora Weber
09.12.2022 12:02
Für die Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg gelten zunächst die Grundsätze der Heilmittel-Richtlinie. Der Versicherte hat allerdings keinen Eigenanteil zu leisten.

Die Abrechnung erfolgt an folgende Stelle:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach

In der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung für Baden-Württemberg (hier zu finden: Link) findet man unter 13.1.2 noch einen kleinen Bonus:
Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen mit den Verbänden der Physiotherapeuten. Nach der Vereinbarung mit dem Verband Physikalische Therapie Baden-Württemberg gilt für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen von Physiotherapeuten die jeweils gültige Preisvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg nach § 125 Absatz 2 SGB V zuzüglich eines Zuschlages von 10 % [...].


Gruß
Nora
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• Leni C.
• Casus
Für die Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg gelten zunächst die Grundsätze der Heilmittel-Richtlinie. Der Versicherte hat allerdings keinen Eigenanteil zu leisten. Die Abrechnung erfolgt an folgende Stelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Philipp-Reis-Str. 2 70736 Fellbach In der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung für Baden-Württemberg (hier zu finden: https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/2_VwV-HVO-28.04.2016.pdf/affc846d-e12c-4801-bdad-0cbc1cf93c57) findet man unter 13.1.2 noch einen kleinen Bonus: [zitat]Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen mit den Verbänden der Physiotherapeuten. Nach der Vereinbarung mit dem Verband Physikalische Therapie Baden-Württemberg gilt für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen von Physiotherapeuten die jeweils gültige Preisvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg nach § 125 Absatz 2 SGB V [u]zuzüglich eines Zuschlages von 10 %[/u] [...].[/zitat] Gruß Nora
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mogli123
10.12.2022 13:19
Das muss jetzt mal gesagt werden.
Nora Weber ist einfach absolute Spitzenklasse thumbsupthumbsupthumbsup
Es gibt auf physio.de niemanden der auch nur annähernd (!) solche fachlich hervorragende und korrekte Kommentare abgibt.
Herzlichen Dank
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• Leni C.
• postri-77
• EvSe
• Äntz
Das muss jetzt mal gesagt werden. Nora Weber ist einfach absolute Spitzenklasse [emoji]thumbsup[/emoji][emoji]thumbsup[/emoji][emoji]thumbsup[/emoji] Es gibt auf physio.de niemanden der auch nur annähernd (!) solche fachlich hervorragende und korrekte Kommentare abgibt. Herzlichen Dank
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mogli123 schrieb:

Das muss jetzt mal gesagt werden.
Nora Weber ist einfach absolute Spitzenklasse thumbsupthumbsupthumbsup
Es gibt auf physio.de niemanden der auch nur annähernd (!) solche fachlich hervorragende und korrekte Kommentare abgibt.
Herzlichen Dank

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pt ani
10.12.2022 16:20
@mogli123 So sieht es aus. Hatte ich auch mal angemerkt, aus eben jenem Grund.
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[mention]mogli123[/mention] So sieht es aus. Hatte ich auch mal angemerkt, aus eben jenem Grund.
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pt ani schrieb:

@mogli123 So sieht es aus. Hatte ich auch mal angemerkt, aus eben jenem Grund.

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postri-77
14.12.2022 22:35
Auch ich beobachte Beiträge von Nora Weber: immer sehr informativ. Weiter so!
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Auch ich beobachte Beiträge von Nora Weber: immer sehr informativ. Weiter so!
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postri-77 schrieb:

Auch ich beobachte Beiträge von Nora Weber: immer sehr informativ. Weiter so!

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pt ani
15.12.2022 00:30
Nora Weber, unsere Foren-Queen *verneig* ;-))
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Nora Weber, unsere Foren-Queen *verneig* ;-))
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pt ani schrieb:

Nora Weber, unsere Foren-Queen *verneig* ;-))

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Nora Weber schrieb:

Für die Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg gelten zunächst die Grundsätze der Heilmittel-Richtlinie. Der Versicherte hat allerdings keinen Eigenanteil zu leisten.

Die Abrechnung erfolgt an folgende Stelle:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach

In der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift zur Heilfürsorgeverordnung für Baden-Württemberg (hier zu finden: Link) findet man unter 13.1.2 noch einen kleinen Bonus:
Die Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Vereinbarungen mit den Verbänden der Physiotherapeuten. Nach der Vereinbarung mit dem Verband Physikalische Therapie Baden-Württemberg gilt für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen von Physiotherapeuten die jeweils gültige Preisvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg nach § 125 Absatz 2 SGB V zuzüglich eines Zuschlages von 10 % [...].


Gruß
Nora



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