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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Hausbesuch Kg-Gerät und Übungsbehandlung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Hausbesuch Kg-Gerät und Übungsbehandlung
Es gibt 13 Beiträge
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schlumpi22
30.03.2015 18:01
Hallo,

Habe heute ein Rezept mit oben genannten erhalten. Hintergrund: Patientin hat eine Motorschiene für die Schulter erhalten, die wir anschließen sollen und der Arzt wusste keine bessere Position. KG gerät ist doch aber an meine Geräte in der Praxis gebunden und nicht auf die Motorschiene.
Habt ihr einen Vorschlag für eine bessere Position zur Abrechnung? Und übungsbehandlung ist ja auch nicht das Wahre...

Danke
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Hallo, Habe heute ein Rezept mit oben genannten erhalten. Hintergrund: Patientin hat eine Motorschiene für die Schulter erhalten, die wir anschließen sollen und der Arzt wusste keine bessere Position. KG gerät ist doch aber an meine Geräte in der Praxis gebunden und nicht auf die Motorschiene. Habt ihr einen Vorschlag für eine bessere Position zur Abrechnung? Und übungsbehandlung ist ja auch nicht das Wahre... Danke
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schlumpi22 schrieb:

Hallo,

Habe heute ein Rezept mit oben genannten erhalten. Hintergrund: Patientin hat eine Motorschiene für die Schulter erhalten, die wir anschließen sollen und der Arzt wusste keine bessere Position. KG gerät ist doch aber an meine Geräte in der Praxis gebunden und nicht auf die Motorschiene.
Habt ihr einen Vorschlag für eine bessere Position zur Abrechnung? Und übungsbehandlung ist ja auch nicht das Wahre...

Danke

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Ramona Völlkopf
30.03.2015 18:20
Wie wäre es mit KG oder KG Doppelbehandlung im Hause?
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Wie wäre es mit KG oder KG Doppelbehandlung im Hause?
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Ramona Völlkopf schrieb:

Wie wäre es mit KG oder KG Doppelbehandlung im Hause?

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Inche
30.03.2015 18:59
Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.
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Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.
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Inche schrieb:

Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.

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Inche
30.03.2015 18:59
Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.
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Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.
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Inche schrieb:

Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.

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Papa Alpaka
30.03.2015 22:10
Inche schrieb am 30.3.15 18:59:
Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.


Eine KGG-Zulassung liegt nach Schlumpis Angaben vor. Die Zulassung zur Erbringung "KGG" ist an Bedingungen geknüpft, die Kombination KGG+HB nicht ausdrücklich verneint. Technisch wäre es möglich einen zulassungsfähigen Gerätepark in einem handelsüblichen Gespann unterzubringen, ob es sinnvoll ist eine andere Frage - da dachte beim verfassen der Leistungsbeschreibung wohl jemand, kein Vertragsarzt käme auf die Idee KGG+HB zu verordnen :)

"Ist zu schlecht bezahlt..." ist ein, gemäß der meisten Rahmenverträge, ungültiges Argument um eine Änderung der Verordnung zu veranlassen (Beeinflussung des Verordnungsverhaltens aus wirtschaftlichen Erwägungen. Ich kenne eine Reihe von Ärzten die dir diese Begründung ohne mit der Wimper zu zucken um die Ohren klatschen und dann erst recht so verordnen...).

Was medizinische notwendig ist entscheidet der verordnende Arzt. Schlumpi kann aber eine beratende Funktion einnehmen - siehe unten :)

Leistungsbeschreibung AOK BaWü:

Übungsbehandlung - X0301 Einzelbehandlung / X0401 Gruppenbehandlung

Definition: Befundgerecht ausgewählte Behandlungsmaßnahme mit passiven, aktiv und aktiv-passiv geführten Übungen, Widerstandsübungen einschl. isometrischen Spannungsübungen.

[...]

KG - X0501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung

Definition: Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen ontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen.
<...>
Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B. auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten).
[...]

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) - X0507 Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten

Definition: Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre.
[...]


Ein klärendes Gespräch mit dem Arzt wäre sinnvoll da er nicht zu wissen scheint was er verordnen soll.

(1) KGG: Sequenzgerätegestütztes Training als HB "wie vom Arzt gedacht" nicht sinnvoll da Leistungsbeschreibung verfehlt.
(2) Übungsbehandlung: Möglich aber suboptimal. Kommt drauf an ob dir 10 Minuten an dem Patienten reichen.
(3) Änderung: KG / KG-Doppelbehandlung: KG erlaubt dir die maximale therapeutische Flexibilität um nicht nur die Motorschiene für 7 Minuten anzuschließen sondern bedarfsgerecht zu arbeiten. Eine Doppelbehandlung brauchst du wenn niemand da ist um die Schiene wieder abzuschnallen.
(4) Wenn der Arzt sichergehen möchte das du seinen Auftrag verstehst: Er darf den Einsatz der Motorschiene ausdrücklich verordnen. Wäre unter Umständen für deine Haftpflichtversicherung interessant, wer weiß was die alles in Frage stellen sollte etwas schiefgehen...

...wäre mein Vorschlag für den Verlauf des Arztgespräches ;)
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• limone
[zitat]Inche schrieb am 30.3.15 18:59: Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.[/zitat] Eine KGG-Zulassung liegt nach Schlumpis Angaben vor. Die Zulassung zur Erbringung "KGG" ist an Bedingungen geknüpft, die Kombination KGG+HB nicht ausdrücklich verneint. Technisch wäre es möglich einen zulassungsfähigen Gerätepark in einem handelsüblichen Gespann unterzubringen, ob es sinnvoll ist eine andere Frage - da dachte beim verfassen der Leistungsbeschreibung wohl jemand, kein Vertragsarzt käme auf die Idee KGG+HB zu verordnen :) "Ist zu schlecht bezahlt..." ist ein, gemäß der meisten Rahmenverträge, ungültiges Argument um eine Änderung der Verordnung zu veranlassen (Beeinflussung des Verordnungsverhaltens aus wirtschaftlichen Erwägungen. Ich kenne eine Reihe von Ärzten die dir diese Begründung ohne mit der Wimper zu zucken um die Ohren klatschen und dann erst recht so verordnen...). Was medizinische notwendig ist entscheidet der verordnende Arzt. Schlumpi kann aber eine beratende Funktion einnehmen - siehe unten :) [zitat]Leistungsbeschreibung AOK BaWü: [b]Übungsbehandlung - X0301 Einzelbehandlung / X0401 Gruppenbehandlung[/b] Definition: Befundgerecht ausgewählte Behandlungsmaßnahme mit passiven, aktiv und aktiv-passiv geführten Übungen, Widerstandsübungen einschl. isometrischen Spannungsübungen. [...] [b]KG - X0501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung[/b] Definition: Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen ontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen. <...> Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B. auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten). [...] [b]Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) - X0507 Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten[/b] Definition: Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre. [...] [/zitat] Ein klärendes Gespräch mit dem Arzt wäre sinnvoll da er nicht zu wissen scheint was er verordnen soll. (1) KGG: Sequenzgerätegestütztes Training als HB "wie vom Arzt gedacht" nicht sinnvoll da Leistungsbeschreibung verfehlt. (2) Übungsbehandlung: Möglich aber suboptimal. Kommt drauf an ob dir 10 Minuten an dem Patienten reichen. (3) Änderung: KG / KG-Doppelbehandlung: KG erlaubt dir die maximale therapeutische Flexibilität um nicht nur die Motorschiene für 7 Minuten anzuschließen sondern bedarfsgerecht zu arbeiten. Eine Doppelbehandlung brauchst du wenn niemand da ist um die Schiene wieder abzuschnallen. (4) Wenn der Arzt sichergehen möchte das du seinen Auftrag verstehst: Er darf den Einsatz der Motorschiene ausdrücklich verordnen. Wäre unter Umständen für deine Haftpflichtversicherung interessant, wer weiß was die alles in Frage stellen sollte etwas schiefgehen... ...wäre mein Vorschlag für den Verlauf des Arztgespräches ;)
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weiß56
30.03.2015 22:28
Gilt die Position Übungsbehandlung nicht für Masseure und kann bei Physios nicht abgerechnet werden???
Ich meine mal so was gehört zu haben.
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Gilt die Position Übungsbehandlung nicht für Masseure und kann bei Physios nicht abgerechnet werden??? Ich meine mal so was gehört zu haben.
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weiß56 schrieb:

Gilt die Position Übungsbehandlung nicht für Masseure und kann bei Physios nicht abgerechnet werden???
Ich meine mal so was gehört zu haben.

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Papa Alpaka
30.03.2015 23:12
Wenn schon dann den Bewegunstherapeuten da "Übungsbehandlung" unter der Überschrift "Bewegungstherapie", nicht "Massagetherapie" geführt wird ;)

oh, und wo ich gerade die Preisvereinbarung zur Hand hatte: Eine straff geführte Stunde Übungsbehandlung ist mit einem Umsatz von €48,54 vergleichbar mit KG im 20-Minuten-Takt (€46,41). Eine maximal gefüllte Stunde Übungsbehandlung als Gruppenbehandlung erlaubt übrigens bis zu €157,80 Umsatz - da ist noch Luft nach unten bevor's unwirtschaftlich wird für einen Betrieb der die passenden Patientenzahlen und -anwesenheiten hinbekommt :)
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Wenn schon dann den Bewegunstherapeuten da "Übungsbehandlung" unter der Überschrift "Bewegungstherapie", nicht "Massagetherapie" geführt wird ;) oh, und wo ich gerade die Preisvereinbarung zur Hand hatte: Eine straff geführte Stunde Übungsbehandlung ist mit einem Umsatz von €48,54 vergleichbar mit KG im 20-Minuten-Takt (€46,41). Eine maximal gefüllte Stunde Übungsbehandlung als Gruppenbehandlung erlaubt übrigens bis zu €157,80 Umsatz - da ist noch Luft nach unten bevor's unwirtschaftlich wird für einen Betrieb der die passenden Patientenzahlen und -anwesenheiten hinbekommt :)
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Papa Alpaka schrieb:

Wenn schon dann den Bewegunstherapeuten da "Übungsbehandlung" unter der Überschrift "Bewegungstherapie", nicht "Massagetherapie" geführt wird ;)

oh, und wo ich gerade die Preisvereinbarung zur Hand hatte: Eine straff geführte Stunde Übungsbehandlung ist mit einem Umsatz von €48,54 vergleichbar mit KG im 20-Minuten-Takt (€46,41). Eine maximal gefüllte Stunde Übungsbehandlung als Gruppenbehandlung erlaubt übrigens bis zu €157,80 Umsatz - da ist noch Luft nach unten bevor's unwirtschaftlich wird für einen Betrieb der die passenden Patientenzahlen und -anwesenheiten hinbekommt :)

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weiß56
31.03.2015 08:17
Wie kommst du auf 48,54€ Übungsbehandlung RVO X0301 5,73€ 15-20 min = 17,19€ Stunde
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Wie kommst du auf 48,54€ Übungsbehandlung RVO X0301 5,73€ 15-20 min = 17,19€ Stunde
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weiß56 schrieb:

Wie kommst du auf 48,54€ Übungsbehandlung RVO X0301 5,73€ 15-20 min = 17,19€ Stunde

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Papa Alpaka
31.03.2015 11:58
x0301 AOK BaWü €8,09, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten
x0401 AOK BaWü €5,??, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten bis zu 5 TN
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x0301 AOK BaWü €8,09, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten x0401 AOK BaWü €5,??, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten bis zu 5 TN
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Papa Alpaka schrieb:

x0301 AOK BaWü €8,09, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten
x0401 AOK BaWü €5,??, Regelbehandlungszeit 10-20 Minuten bis zu 5 TN

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Papa Alpaka schrieb:

Inche schrieb am 30.3.15 18:59:
Das geht nicht KG brauchts Du das Zertifikat einen 30m2 Raum und 5 geräte
Übungsbehandlung ist zu schlecht bezahlt Kg u Hb und die Schine schließt die Firma an die sie auch liefert darauf würde ich mich nicht einlassen.


Eine KGG-Zulassung liegt nach Schlumpis Angaben vor. Die Zulassung zur Erbringung "KGG" ist an Bedingungen geknüpft, die Kombination KGG+HB nicht ausdrücklich verneint. Technisch wäre es möglich einen zulassungsfähigen Gerätepark in einem handelsüblichen Gespann unterzubringen, ob es sinnvoll ist eine andere Frage - da dachte beim verfassen der Leistungsbeschreibung wohl jemand, kein Vertragsarzt käme auf die Idee KGG+HB zu verordnen :)

"Ist zu schlecht bezahlt..." ist ein, gemäß der meisten Rahmenverträge, ungültiges Argument um eine Änderung der Verordnung zu veranlassen (Beeinflussung des Verordnungsverhaltens aus wirtschaftlichen Erwägungen. Ich kenne eine Reihe von Ärzten die dir diese Begründung ohne mit der Wimper zu zucken um die Ohren klatschen und dann erst recht so verordnen...).

Was medizinische notwendig ist entscheidet der verordnende Arzt. Schlumpi kann aber eine beratende Funktion einnehmen - siehe unten :)

Leistungsbeschreibung AOK BaWü:

Übungsbehandlung - X0301 Einzelbehandlung / X0401 Gruppenbehandlung

Definition: Befundgerecht ausgewählte Behandlungsmaßnahme mit passiven, aktiv und aktiv-passiv geführten Übungen, Widerstandsübungen einschl. isometrischen Spannungsübungen.

[...]

KG - X0501 Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung

Definition: Krankengymnastik umfasst alle Behandlungsmethoden und -techniken unter Berücksichtigung der neurophysiologischen ontrollmechanismen am Bewegungssystem einerseits sowie der funktionellen Steuerungsmechanismen der Organsysteme andererseits, mit bewusster Ausnutzung der vorhandenen Bahnungs- und Hemmungsmechanismen des Nervensystems, zur Förderung der sensomotorischen Funktionen.
<...>
Behandlung ggf. unter Anwendung von Geräten (z. B. auch Seilzug- und Sequenztrainingsgeräten).
[...]

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) - X0507 Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten

Definition: Krankengymnastik an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten unter Berücksichtigung der Trainingslehre.
[...]


Ein klärendes Gespräch mit dem Arzt wäre sinnvoll da er nicht zu wissen scheint was er verordnen soll.

(1) KGG: Sequenzgerätegestütztes Training als HB "wie vom Arzt gedacht" nicht sinnvoll da Leistungsbeschreibung verfehlt.
(2) Übungsbehandlung: Möglich aber suboptimal. Kommt drauf an ob dir 10 Minuten an dem Patienten reichen.
(3) Änderung: KG / KG-Doppelbehandlung: KG erlaubt dir die maximale therapeutische Flexibilität um nicht nur die Motorschiene für 7 Minuten anzuschließen sondern bedarfsgerecht zu arbeiten. Eine Doppelbehandlung brauchst du wenn niemand da ist um die Schiene wieder abzuschnallen.
(4) Wenn der Arzt sichergehen möchte das du seinen Auftrag verstehst: Er darf den Einsatz der Motorschiene ausdrücklich verordnen. Wäre unter Umständen für deine Haftpflichtversicherung interessant, wer weiß was die alles in Frage stellen sollte etwas schiefgehen...

...wäre mein Vorschlag für den Verlauf des Arztgespräches ;)

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Tempelritter
31.03.2015 09:16
warum schließt das nicht die Firma die die Schiene gebracht hat an. Ich kenne das nur so, die Maschine wird geliefert, eingestellt und eingewiesen. Das kann sicher nicht jeder Physio, deshalb halte die Anweisung vom Arzt für fragwürdig.
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warum schließt das nicht die Firma die die Schiene gebracht hat an. Ich kenne das nur so, die Maschine wird geliefert, eingestellt und eingewiesen. Das kann sicher nicht jeder Physio, deshalb halte die Anweisung vom Arzt für fragwürdig.
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Fuzziguzzi
31.03.2015 12:46
Die Einweisung und das Einstellen besorgt die Firma die die Motoschiene liefert und bekommt dies auch honoriert.

Vielleicht liefert es ja auch die Ehefrau des Arzt, denn so manche Ehefrau eines Orthopäden betreibt ein Orthopädiegeschäft :wink: und dann ist es lukrativer wenn die Arbeit auf einen Physio abgewälzt werden kann der sicherlich von der Kasse keine Vergütung für KGG im HB bekommt.

supi kostenfreie Arbeit delegiert und Buget geschont :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :confused: :rage:
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• morpheus-06
Die Einweisung und das Einstellen besorgt die Firma die die Motoschiene liefert und bekommt dies auch honoriert. Vielleicht liefert es ja auch die Ehefrau des Arzt, denn so manche Ehefrau eines Orthopäden betreibt ein Orthopädiegeschäft :wink: und dann ist es lukrativer wenn die Arbeit auf einen Physio abgewälzt werden kann der sicherlich von der Kasse keine Vergütung für KGG im HB bekommt. supi kostenfreie Arbeit delegiert und Buget geschont :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :confused: :rage:
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Fuzziguzzi schrieb:

Die Einweisung und das Einstellen besorgt die Firma die die Motoschiene liefert und bekommt dies auch honoriert.

Vielleicht liefert es ja auch die Ehefrau des Arzt, denn so manche Ehefrau eines Orthopäden betreibt ein Orthopädiegeschäft :wink: und dann ist es lukrativer wenn die Arbeit auf einen Physio abgewälzt werden kann der sicherlich von der Kasse keine Vergütung für KGG im HB bekommt.

supi kostenfreie Arbeit delegiert und Buget geschont :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :confused: :rage:

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Hase C
31.03.2015 13:09
Ganz korinthenka.....erisch würd ich sagen, als "unbeteiligter" PT ist ja auch keine Einweisung gemäß MPG erfolgt. Stell was falsch ein, Arm ist ab...und dann ist das Gejaule groß!
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• Tempelritter
Ganz korinthenka.....erisch würd ich sagen, als "unbeteiligter" PT ist ja auch keine Einweisung gemäß MPG erfolgt. Stell was falsch ein, Arm ist ab...und dann ist das Gejaule groß!
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Hase C schrieb:

Ganz korinthenka.....erisch würd ich sagen, als "unbeteiligter" PT ist ja auch keine Einweisung gemäß MPG erfolgt. Stell was falsch ein, Arm ist ab...und dann ist das Gejaule groß!

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mocca
31.03.2015 16:05
hallo Papa Alpaka,

€ 5,26 für 2-5 Patienten.

Aber nur noch heute!

Rechtzeitige Kündigung und Verhandlung, vorausgesetzt, sind ab 1. April 2015 neue Preise fällig. (Kein Aprilscherz!!!)
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• Papa Alpaka
hallo Papa Alpaka, € 5,26 für 2-5 Patienten. Aber nur noch heute! Rechtzeitige Kündigung und Verhandlung, vorausgesetzt, sind ab 1. April 2015 neue Preise fällig. (Kein Aprilscherz!!!)
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mocca schrieb:

hallo Papa Alpaka,

€ 5,26 für 2-5 Patienten.

Aber nur noch heute!

Rechtzeitige Kündigung und Verhandlung, vorausgesetzt, sind ab 1. April 2015 neue Preise fällig. (Kein Aprilscherz!!!)

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Tempelritter schrieb:

warum schließt das nicht die Firma die die Schiene gebracht hat an. Ich kenne das nur so, die Maschine wird geliefert, eingestellt und eingewiesen. Das kann sicher nicht jeder Physio, deshalb halte die Anweisung vom Arzt für fragwürdig.



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