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Neues Thema
Gültigkeit alte Formulare
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fujo
09.12.2020 15:23
Kann eine im Dezember 2020 ausgestellte VO fristgerecht (28 Tage) im Januar begonnen werden oder ist es zwingend notwendig, die VO im Dezember zu beginnen?
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• ronjane
Kann eine im Dezember 2020 ausgestellte VO fristgerecht (28 Tage) im Januar begonnen werden oder ist es zwingend notwendig, die VO im Dezember zu beginnen?
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fujo schrieb:

Kann eine im Dezember 2020 ausgestellte VO fristgerecht (28 Tage) im Januar begonnen werden oder ist es zwingend notwendig, die VO im Dezember zu beginnen?

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ali
09.12.2020 15:41
geht noch in 2021
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• Papa Alpaka
• ronjane
geht noch in 2021
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ali schrieb:

geht noch in 2021

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Papa Alpaka
09.12.2020 21:28
ab dem 01.01.2021 sind zur Verordnung die neuen Vordrucke zu verwenden, bis zum 31.12.2020 ausgestellte Verordnungen sind auf dem alten Vordruck auszustellen.

Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
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• ali
• igloh
ab dem 01.01.2021 sind zur Verordnung die neuen Vordrucke zu verwenden, bis zum 31.12.2020 ausgestellte Verordnungen sind auf dem alten Vordruck auszustellen. Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:
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Michael Woelky
13.12.2020 14:20
Hallihallo,

verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.

Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke


Grüße



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• Papa Alpaka
Hallihallo, verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch. Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke Grüße
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Michael Woelky schrieb:

Hallihallo,

verstehe ich das richtig, sollten noch einige Therapien( nach 31.12.20) offen sein müßen die auf die neuen Formulare...es gibt doch sicherlich Übergangsfristen ! Schwer verständlich und unlogisch.

Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke


Grüße



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Papa Alpaka
13.12.2020 15:56
Michael Woelky schrieb am 13.12.2020 14:20:

Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke



Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,

alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.

Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
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[zitat][b]Michael Woelky schrieb am 13.12.2020 14:20: [/b] Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke [/zitat] Du denkst richtig. Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch, alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet. Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:
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Papa Alpaka schrieb:

Michael Woelky schrieb am 13.12.2020 14:20:

Ich denke alte VOs abarbeiten neue VOs = neue Vordrucke



Du denkst richtig.
Alle Behandlungen die der Arzt bis zum 31.12.2020, 23:59, wirksam verordnet (d.h. aufs Papier bringt. Erkennbar am Ausstellungsdatum) gehören auf die alten Formulare; die alten Formulare bearbeitest du wie bisher auch,

alle Behandlungen die ab dem 01.01.2021, 00:00 wirksam verordnet werden gehören auf die neuen Formulare und werden nach den neuen Richtlinien bearbeitet.

Außer wenn das ganze Gedöns aus aktuellem Anlass auf den 01.04.2021 verschoben wird :wink:

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Papa Alpaka schrieb:

ab dem 01.01.2021 sind zur Verordnung die neuen Vordrucke zu verwenden, bis zum 31.12.2020 ausgestellte Verordnungen sind auf dem alten Vordruck auszustellen.

Du hast dich bei einer auf dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Verordnung nur an die bekannten Bedingungen zu halten :smile:

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Ringgeist
10.12.2020 08:38
Wie sieht denn das neue Papier aus, hat jemand eines parat?
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Wie sieht denn das neue Papier aus, hat jemand eines parat?
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idefix-
10.12.2020 09:09
@Ringgeist

guck mal hier

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• kroetzi
@Ringgeist guck mal hier https://www.kbv.de/media/sp/Muster_13.pdf
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idefix- schrieb:

@Ringgeist

guck mal hier

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Schippi
13.12.2020 14:23
Guckst du in die neue hmverordnung
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Guckst du in die neue hmverordnung
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Schippi schrieb:

Guckst du in die neue hmverordnung

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Ringgeist schrieb:

Wie sieht denn das neue Papier aus, hat jemand eines parat?

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fujo
10.12.2020 09:04
Vielen Dank für die klaren Antworten!
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fujo schrieb:

Vielen Dank für die klaren Antworten!

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Ringgeist
10.12.2020 21:21
Danke an idefix. Was ist mit EV, FV und VaR?
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Danke an idefix. Was ist mit EV, FV und VaR?
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ronjane
11.12.2020 07:25
Gibt es nicht mehr
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• Papa Alpaka
Gibt es nicht mehr
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ronjane schrieb:

Gibt es nicht mehr

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Schippi
13.12.2020 14:24
Alle Infos in der neuen hmverordung guckst du Buch kaufen oder googeln
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Alle Infos in der neuen hmverordung guckst du Buch kaufen oder googeln
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Schippi schrieb:

Alle Infos in der neuen hmverordung guckst du Buch kaufen oder googeln

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Ringgeist schrieb:

Danke an idefix. Was ist mit EV, FV und VaR?

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KaBa
11.12.2020 17:20
Hallo;
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?

Danke Grüße Kaba
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Hallo; Gibt es auch neue Zahnarztrezepte? Danke Grüße Kaba
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asima
15.12.2020 07:36
Ja, so wie ich das verstanden habe. Bei Buchner gibt es schon eine Demo-Vorlage.
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Ja, so wie ich das verstanden habe. Bei Buchner gibt es schon eine Demo-Vorlage.
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asima schrieb:

Ja, so wie ich das verstanden habe. Bei Buchner gibt es schon eine Demo-Vorlage.

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KaBa schrieb:

Hallo;
Gibt es auch neue Zahnarztrezepte?

Danke Grüße Kaba

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igloh
11.12.2020 19:00
Hallo Zusammen,

brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?

Viele Grüße

igloh


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Hallo Zusammen, brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern? Viele Grüße igloh
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NorbArt
12.12.2020 12:31
Die Taxierung entfällt, da sowieso alle Angaben in den an die KKen zu übermittelnden Datensätzen enthalten sind.
Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.

Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....

Da könnte es jetzt lustig werden.

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• igloh
Die Taxierung entfällt, da sowieso alle Angaben in den an die KKen zu übermittelnden Datensätzen enthalten sind. Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher. Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht.... Da könnte es jetzt lustig werden.
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NorbArt schrieb:

Die Taxierung entfällt, da sowieso alle Angaben in den an die KKen zu übermittelnden Datensätzen enthalten sind.
Für Selbstsbrechner wird es dadurch einfacher.

Was die Regularien für die Abrechnung via ARZ angeht....

Da könnte es jetzt lustig werden.

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idefix-
12.12.2020 13:42
@NorbArt

habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
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• kroetzi
@NorbArt habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten. Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.
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idefix- schrieb:

@NorbArt

habe deswegen mit Theorg telefoniert, hier bei gibt es die Möglichkeit die entsprechenden Daten auf der Rückseite der Formulare in den Bereich oberhalb des Praxisstempels ein zu drucken, wenn die ARZ´s es möchten.
Laaut Aussage der AOK Bayern stört es nicht , wenn die Angaben eingedruckt sind. Wir werden es so machen, da es für die Kontrolle der Rezeptgebühren einfacher ist. so kann jeder Therapeut oder Rezkraft, die die Gebühr kassiert ein Häckchen hinter die Eintragung machen, so wie bisher auch.

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igloh schrieb:

Hallo Zusammen,

brauchen die neuen Formulare nicht mehr taxiert werden mit den bekannten Positionsnummern?

Viele Grüße

igloh


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Casus
17.12.2020 13:13
Bis zum wievielten kann ich die alten Rezepte denn abrechnen?
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Bis zum wievielten kann ich die alten Rezepte denn abrechnen?
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Papa Alpaka
17.12.2020 13:40
...wie im Rahmenvertrag vereinbart; i.d.R. bis ein Jahr nach der letzten Behandlung.
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...wie im Rahmenvertrag vereinbart; i.d.R. bis ein Jahr nach der letzten Behandlung.
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Papa Alpaka schrieb:

...wie im Rahmenvertrag vereinbart; i.d.R. bis ein Jahr nach der letzten Behandlung.

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Casus schrieb:

Bis zum wievielten kann ich die alten Rezepte denn abrechnen?

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kroetzi
17.12.2020 14:28
https://www.physio.de/community/news/corona-und-heilmittel-richtlinie/99/10333/1#anker509765
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https://physio.de/community/news/corona-und-heilmittel-richtlinie/99/10333/1#anker509765
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kroetzi schrieb:

https://www.physio.de/community/news/corona-und-heilmittel-richtlinie/99/10333/1#anker509765

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