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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Gruppentherapie

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Neues Thema
Gruppentherapie
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Donni
27.10.2013 21:30
Hallo liebe Kollegen,

Ich erhielt neulich ein Schreiben der KV, in welchem Ärzten geraten wird, immer ein Kreuz im Feld "Gruppentherapie" zu setzen und sich in keinem Fall, weder vom Patienten noch vom Therapeuten dazu bewegen zu lassen, diese Verordnung zu ändern. Es wird weiterhin empfohlen, eine eventuelle Änderung durch den Therapeuten vornehmen zu lassen.
Meine Frage : Ist das rechtlich korrekt, darf ich als PT die ärztliche Verordnung verändern? Müsste dann auch eine medizinische Begründung auf das Rezept geschrieben werden?
Würde es auch anerkannt und ausreichen,wenn der Patient mit seiner Unterschrift "KG Einzelbehandlung" quittiert?
Hat jemand ähnliches erfahren ?
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Hallo liebe Kollegen, Ich erhielt neulich ein Schreiben der KV, in welchem Ärzten geraten wird, immer ein Kreuz im Feld "Gruppentherapie" zu setzen und sich in keinem Fall, weder vom Patienten noch vom Therapeuten dazu bewegen zu lassen, diese Verordnung zu ändern. Es wird weiterhin empfohlen, eine eventuelle Änderung durch den Therapeuten vornehmen zu lassen. Meine Frage : Ist das rechtlich korrekt, darf ich als PT die ärztliche Verordnung verändern? Müsste dann auch eine medizinische Begründung auf das Rezept geschrieben werden? Würde es auch anerkannt und ausreichen,wenn der Patient mit seiner Unterschrift "KG Einzelbehandlung" quittiert? Hat jemand ähnliches erfahren ?
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Donni schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

Ich erhielt neulich ein Schreiben der KV, in welchem Ärzten geraten wird, immer ein Kreuz im Feld "Gruppentherapie" zu setzen und sich in keinem Fall, weder vom Patienten noch vom Therapeuten dazu bewegen zu lassen, diese Verordnung zu ändern. Es wird weiterhin empfohlen, eine eventuelle Änderung durch den Therapeuten vornehmen zu lassen.
Meine Frage : Ist das rechtlich korrekt, darf ich als PT die ärztliche Verordnung verändern? Müsste dann auch eine medizinische Begründung auf das Rezept geschrieben werden?
Würde es auch anerkannt und ausreichen,wenn der Patient mit seiner Unterschrift "KG Einzelbehandlung" quittiert?
Hat jemand ähnliches erfahren ?

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morpheus-06
28.10.2013 07:39
Wenn du aus Gruppentherapie Einzeltherapie machen willst, das geht nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf der Vo. Grundlage dafür sind die HMR. Die solltest du mal durchlesen.
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Wenn du aus Gruppentherapie Einzeltherapie machen willst, das geht nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf der Vo. Grundlage dafür sind die HMR. Die solltest du mal durchlesen.
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Donni
28.10.2013 16:09
... sinngemäß steht da, dass KG als Einzel- oder Gruppentherapie zu verordnen ist.
Leider werde ich damit nicht weiter kommen, wenn die Ärzte restriktiv eine Änderung der Verordnung ablehnen.
Im konkreten Fall geht es um eine KG nach einem operativen Eingriff am Schultergelenk. Hier ist eine Einzeltherapie therapeutisch sinnvoll.
Eine Gruppe mit derlei Patienten existiert gar nicht.
Bin ratlos und frage mich, wo das alles hinführen wird, wenn alle Ärzte vor der KV den Kopf einziehen.
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... sinngemäß steht da, dass KG als Einzel- oder Gruppentherapie zu verordnen ist. Leider werde ich damit nicht weiter kommen, wenn die Ärzte restriktiv eine Änderung der Verordnung ablehnen. Im konkreten Fall geht es um eine KG nach einem operativen Eingriff am Schultergelenk. Hier ist eine Einzeltherapie therapeutisch sinnvoll. Eine Gruppe mit derlei Patienten existiert gar nicht. Bin ratlos und frage mich, wo das alles hinführen wird, wenn alle Ärzte vor der KV den Kopf einziehen.
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Donni schrieb:

... sinngemäß steht da, dass KG als Einzel- oder Gruppentherapie zu verordnen ist.
Leider werde ich damit nicht weiter kommen, wenn die Ärzte restriktiv eine Änderung der Verordnung ablehnen.
Im konkreten Fall geht es um eine KG nach einem operativen Eingriff am Schultergelenk. Hier ist eine Einzeltherapie therapeutisch sinnvoll.
Eine Gruppe mit derlei Patienten existiert gar nicht.
Bin ratlos und frage mich, wo das alles hinführen wird, wenn alle Ärzte vor der KV den Kopf einziehen.

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morpheus-06 schrieb:

Wenn du aus Gruppentherapie Einzeltherapie machen willst, das geht nach Rücksprache mit dem Arzt und Doku auf der Vo. Grundlage dafür sind die HMR. Die solltest du mal durchlesen.

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SGBV
28.10.2013 20:45
Welche KV?

Heilmittelrichtlinie § 16 Abs. 5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.

RV AOK Plus:
Bei Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie kann der Heilmittelerbringer nach Information des verordnenden Arztes die Verordnung selbst ändern.

Sowohl Heilmittelrichtlinie als auch RV erlauben selbständige Änderung ohne Einverständnis des Arztes, sondern nach Info an den Arzt durch den Therapeuten.
Also Vo annehmen, Arzt informieren, auf der Rückseite der Vo dokumentieren, dass Gruppe nicht mögl. und der Arzt informiert wurde - dann ist es "absetzungssicher".
Die KV gibt den Ärzten damit einen Tipp, Regressen zu begegnen: sie haben "wirtschaftlich verordnet", ihr Budget wird lediglich mit der Gruppentherapie belastet, wenn es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt, da sie ja die teurere Einzelbehandlung nicht zu verantworten haben. Lücke im System, die die KV gefunden hat und nun ausnutzt. Ist also von der KV o.k., da es praktisch nicht zu einer Reduzierung der Verordnungen kommt.
Das mit der Quittierung "KG als Einzeltherapie" durch den Patienten ist eine gute Idee, würde ich in dem Fall auch machen.
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• Donni
Welche KV? Heilmittelrichtlinie § 16 Abs. 5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen. RV AOK Plus: Bei Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie kann der Heilmittelerbringer nach Information des verordnenden Arztes die Verordnung selbst ändern. Sowohl Heilmittelrichtlinie als auch RV erlauben selbständige Änderung ohne Einverständnis des Arztes, sondern nach Info an den Arzt durch den Therapeuten. Also Vo annehmen, Arzt informieren, auf der Rückseite der Vo dokumentieren, dass Gruppe nicht mögl. und der Arzt informiert wurde - dann ist es "absetzungssicher". Die KV gibt den Ärzten damit einen Tipp, Regressen zu begegnen: sie haben "wirtschaftlich verordnet", ihr Budget wird lediglich mit der Gruppentherapie belastet, wenn es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt, da sie ja die teurere Einzelbehandlung nicht zu verantworten haben. Lücke im System, die die KV gefunden hat und nun ausnutzt. Ist also von der KV o.k., da es praktisch nicht zu einer Reduzierung der Verordnungen kommt. Das mit der Quittierung "KG als Einzeltherapie" durch den Patienten ist eine gute Idee, würde ich in dem Fall auch machen.
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Donni
28.10.2013 21:28
Vielen Dank SGBV, für die fachlich fundierte Antwort.Bin jetzt nicht mehr ratlos :blush:
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Vielen Dank SGBV, für die fachlich fundierte Antwort.Bin jetzt nicht mehr ratlos :blush:
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Donni schrieb:

Vielen Dank SGBV, für die fachlich fundierte Antwort.Bin jetzt nicht mehr ratlos :blush:

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SGBV schrieb:

Welche KV?

Heilmittelrichtlinie § 16 Abs. 5) Hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus Gründen, die die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt werden, hat die Therapeutin oder der Therapeut die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt zu informieren und die Änderung auf dem Verordnungsvordruck zu begründen.

RV AOK Plus:
Bei Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie kann der Heilmittelerbringer nach Information des verordnenden Arztes die Verordnung selbst ändern.

Sowohl Heilmittelrichtlinie als auch RV erlauben selbständige Änderung ohne Einverständnis des Arztes, sondern nach Info an den Arzt durch den Therapeuten.
Also Vo annehmen, Arzt informieren, auf der Rückseite der Vo dokumentieren, dass Gruppe nicht mögl. und der Arzt informiert wurde - dann ist es "absetzungssicher".
Die KV gibt den Ärzten damit einen Tipp, Regressen zu begegnen: sie haben "wirtschaftlich verordnet", ihr Budget wird lediglich mit der Gruppentherapie belastet, wenn es zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung kommt, da sie ja die teurere Einzelbehandlung nicht zu verantworten haben. Lücke im System, die die KV gefunden hat und nun ausnutzt. Ist also von der KV o.k., da es praktisch nicht zu einer Reduzierung der Verordnungen kommt.
Das mit der Quittierung "KG als Einzeltherapie" durch den Patienten ist eine gute Idee, würde ich in dem Fall auch machen.



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