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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Genehmigung außerhalb des Regelfalls

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Neues Thema
Genehmigung außerhalb des Regelfalls
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a.sch.
27.10.2020 11:56
Ich hab eine Frage zur Genehmigung außerhalb des Regelfalls.Ich bin immer davon ausgegangen, daß dies Verfahren erst nach dem 1.Januar entfällt. Nun hat mir jemand gesagt, daß es schon seit dem 1.10. ausgesetzt ist. Da ich gerade eine Verordnung erhalte die zur Genehmigung eingereicht werden müßte - wie verhält sich das? Gibt es da was schriftliches?
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Ich hab eine Frage zur Genehmigung außerhalb des Regelfalls.Ich bin immer davon ausgegangen, daß dies Verfahren erst nach dem 1.Januar entfällt. Nun hat mir jemand gesagt, daß es schon seit dem 1.10. ausgesetzt ist. Da ich gerade eine Verordnung erhalte die zur Genehmigung eingereicht werden müßte - wie verhält sich das? Gibt es da was schriftliches?
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Susulo
27.10.2020 12:16
Hallo a.sch.

Das ist eine sehr nette Frage. Ich zitiere mal aus dem letzten mir bekannten Schreiben des GKV Spitzenverbandes:

7. Nach § 8 Abs.4 HeilM-RL sowie in § 7 Abs.4 der HeilM-RL ZÄ sind für Verordnungen

außerhalb des Regelfalls Genehmigungen der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, sofern

diese nicht auf die Genehmigungsverfahren verzichtet hat. Aufgrund der Verschiebung

des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 entfällt die

Genehmigungspflicht nun später als ursprünglich vorgesehen und von den zugelassenen

Leistungserbringern geplant. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2020 für

ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG ist deshalb

vorgesehen, die bürokratische Entlastung durch die Genehmigungsfreiheit unabhängig

von der zeitlichen Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie bereits

ab dem 01.10.2020 zur Geltung kommen zu lassen. Dieses Gesetz wird aber erst im Laufe

des vierten Quartals 2020 in Kraft treten. Im Sinne der Intention des Gesetzentwurfs und

der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Heilmittel-Richtlinien wird empfohlen, das

Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem

01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen.


Wenn du das Fettgedruckte liest: kann sein, kann nicht sein. Ganz tolle Info. Meines Wissens gibt es noch nichts aktuelleres. Daher: wo bislang Genehmigung nötig war, würde ich sie auch bis 31.12 einholen lassen.
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• JürgenK
• ali
• a.sch.
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Hallo a.sch. Das ist eine sehr nette Frage. Ich zitiere mal aus dem letzten mir bekannten Schreiben des GKV Spitzenverbandes: [zitat]7. Nach § 8 Abs.4 HeilM-RL sowie in § 7 Abs.4 der HeilM-RL ZÄ sind für Verordnungen außerhalb des Regelfalls Genehmigungen der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, sofern diese nicht auf die Genehmigungsverfahren verzichtet hat. Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 entfällt die Genehmigungspflicht nun später als ursprünglich vorgesehen und von den zugelassenen Leistungserbringern geplant. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2020 für ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG ist deshalb vorgesehen, die bürokratische Entlastung durch die Genehmigungsfreiheit unabhängig von der zeitlichen Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie bereits ab dem 01.10.2020 zur Geltung kommen zu lassen. Dieses Gesetz wird aber erst im Laufe des vierten Quartals 2020 in Kraft treten.[b] Im Sinne der Intention des Gesetzentwurfs und [/b] [b]der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Heilmittel-Richtlinien wird empfohlen, das [/b] [b]Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem [/b] [b]01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen[/b]. [/zitat] Wenn du das Fettgedruckte liest: kann sein, kann nicht sein. Ganz tolle Info. Meines Wissens gibt es noch nichts aktuelleres. Daher: wo bislang Genehmigung nötig war, würde ich sie auch bis 31.12 einholen lassen.
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Susulo schrieb:

Hallo a.sch.

Das ist eine sehr nette Frage. Ich zitiere mal aus dem letzten mir bekannten Schreiben des GKV Spitzenverbandes:

7. Nach § 8 Abs.4 HeilM-RL sowie in § 7 Abs.4 der HeilM-RL ZÄ sind für Verordnungen

außerhalb des Regelfalls Genehmigungen der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, sofern

diese nicht auf die Genehmigungsverfahren verzichtet hat. Aufgrund der Verschiebung

des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien zum 01.01.2021 entfällt die

Genehmigungspflicht nun später als ursprünglich vorgesehen und von den zugelassenen

Leistungserbringern geplant. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.09.2020 für

ein Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG ist deshalb

vorgesehen, die bürokratische Entlastung durch die Genehmigungsfreiheit unabhängig

von der zeitlichen Verzögerung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie bereits

ab dem 01.10.2020 zur Geltung kommen zu lassen. Dieses Gesetz wird aber erst im Laufe

des vierten Quartals 2020 in Kraft treten. Im Sinne der Intention des Gesetzentwurfs und

der zum 01.01.2021 in Kraft tretenden Heilmittel-Richtlinien wird empfohlen, das

Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls für alle ab dem

01.10.2020 ausgestellten Verordnungen einzustellen.


Wenn du das Fettgedruckte liest: kann sein, kann nicht sein. Ganz tolle Info. Meines Wissens gibt es noch nichts aktuelleres. Daher: wo bislang Genehmigung nötig war, würde ich sie auch bis 31.12 einholen lassen.

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a.sch. schrieb:

Ich hab eine Frage zur Genehmigung außerhalb des Regelfalls.Ich bin immer davon ausgegangen, daß dies Verfahren erst nach dem 1.Januar entfällt. Nun hat mir jemand gesagt, daß es schon seit dem 1.10. ausgesetzt ist. Da ich gerade eine Verordnung erhalte die zur Genehmigung eingereicht werden müßte - wie verhält sich das? Gibt es da was schriftliches?

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a.sch.
27.10.2020 16:42
Danke - so hab ich das befürchtet. Dann geht die VO zur Genehmigung.
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Danke - so hab ich das befürchtet. Dann geht die VO zur Genehmigung.
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W. Stangner
28.10.2020 15:40
die aktuelle Liste findest du beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Liste ganz unten bei:
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband

Danach sind fast alle Kassen der Empfehlung zum Genehmigungsverzicht gefolgt.

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• a.sch.
• Susulo
• ronjane
die aktuelle Liste findest du beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Liste ganz unten bei: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls.jsp Danach sind fast alle Kassen der Empfehlung zum Genehmigungsverzicht gefolgt.
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W. Stangner schrieb:

die aktuelle Liste findest du beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Liste ganz unten bei:
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband

Danach sind fast alle Kassen der Empfehlung zum Genehmigungsverzicht gefolgt.

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a.sch.
29.10.2020 10:42
Danke!


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a.sch. schrieb:

Danke!


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a.sch. schrieb:

Danke - so hab ich das befürchtet. Dann geht die VO zur Genehmigung.



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