physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bad Kreuznach - Rheinland-Pfalz

Hier ist Ihre helfende Hand
gefragt:
• Durchführung von Einzel- und
Gruppenstunden unter verschiedenen
Aspekten der Physiotherapie
(Rückenschule, Wassergymnastik
u.a.m.)
• Dokumentation der Therapie
• Betreuung unseres
computergestützten MTT Raums
• Rückmeldungen in Ihrem
spezifischen Behandlungsteam
• Teilnahme, Mi...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Genehmigung AOK Rheinland/Hamburg

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Genehmigung AOK Rheinland/Hamburg
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
physiox100
09.04.2018 14:18
Uns wurden leider zwei Rezepte a.d.R. KG/US gekürzt. Ich hatte vorher noch auf Link geschaut und da sah es so aus, dass es Genehmigungspflicht nur für Ergotherapie gibt. Unsere ansässige AOK Nordost hat Genehmigungspflicht für KG-ZNS, KG-Geräte, KG im Bewegungsbecken, aber nicht für normale KG. Außerdem haben die uns damals schriftlich informiert, dass wir Rezepte wieder genehmigen lassen müssen.

Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
1

Gefällt mir

Uns wurden leider zwei Rezepte a.d.R. KG/US gekürzt. Ich hatte vorher noch auf http://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=538 geschaut und da sah es so aus, dass es Genehmigungspflicht nur für Ergotherapie gibt. Unsere ansässige AOK Nordost hat Genehmigungspflicht für KG-ZNS, KG-Geräte, KG im Bewegungsbecken, aber nicht für normale KG. Außerdem haben die uns damals schriftlich informiert, dass wir Rezepte wieder genehmigen lassen müssen. Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

physiox100 schrieb:

Uns wurden leider zwei Rezepte a.d.R. KG/US gekürzt. Ich hatte vorher noch auf Link geschaut und da sah es so aus, dass es Genehmigungspflicht nur für Ergotherapie gibt. Unsere ansässige AOK Nordost hat Genehmigungspflicht für KG-ZNS, KG-Geräte, KG im Bewegungsbecken, aber nicht für normale KG. Außerdem haben die uns damals schriftlich informiert, dass wir Rezepte wieder genehmigen lassen müssen.

Nun hat wohl die AOK Rheinland das zum 01.07.2016 geändert. Wir haben die Kasse so selten, dass es bisher nie aufgefallen ist. Hat da jemand Ahnung oder ist das alles fürn Eimer gewesen? Wenn die Preise der AOK Nordost für alle AOK-Leistungen in unserem Gebiet gelten, könnte man sich dann notfalls darauf berufen, dass auch deren Regeln gültig sind(Strohhalm ich weiß).Oder muss uns die Kasse offiziell informieren, wenn solche Änderungen durchgeführt werden besonders wenn sie abweichend von der hiesigen AOK sind?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
bettina464
09.04.2018 15:07
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.

Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
1

Gefällt mir

• Tempelritter
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert. Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht. Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
W. Stangner
09.04.2018 20:05
eschnellmann schrieb am 9.4.18 15:07:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.

Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.


Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband

Walli :hushed:
1

Gefällt mir

[zitat]eschnellmann schrieb am 9.4.18 15:07: Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert. Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht. Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen. [/zitat] Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten): https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls.jsp Walli :hushed:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



W. Stangner schrieb:

eschnellmann schrieb am 9.4.18 15:07:
Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.

Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.


Hier der Link zur entsprechenden Seite des GKV-SV (Tabellen auf der Seite unten):
Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls - GKV-Spitzenverband

Walli :hushed:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

bettina464 schrieb:

Offiziell müssen die Kassen nur die kassenärztlichen Vereinigungen über Änderungen betreff Genehmigungen zu VO a.d.R. informieren. In den Rahmenverträgen (zumindest für die Ergotherapie) steht auch die Verpflichtung zur Information des Berufsverbandes, der wiederum seine Mitglieder informiert.

Der Strohhalm nutzt nix. Der AOK Rheinland-Hamburg ist ja egal, wo der Versicherte mit seiner Verordnung hingeht (auch in ein anderes Bundesland) - trotzdem gilt die Genehmigungsverordnung der AOK Rh-HH und diese ist auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht.
Für nicht im Berufsverband organisierte Selbstständige heißt das eben: selbst und ständig nachlesen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Break
09.04.2018 20:37
Bin auch AOK Nordost und hatte das Problem mit der AOK Hessen. Verordnung kam vom Abrechnungszentrum zurück. Mit der AOK Hessen in Verbindung gesetzt, um nachträgliche Genehmigung gebeten und bekommen. Funktioniert vielleicht nicht in allen Fällen
1

Gefällt mir

Bin auch AOK Nordost und hatte das Problem mit der AOK Hessen. Verordnung kam vom Abrechnungszentrum zurück. Mit der AOK Hessen in Verbindung gesetzt, um nachträgliche Genehmigung gebeten und bekommen. Funktioniert vielleicht nicht in allen Fällen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Break schrieb:

Bin auch AOK Nordost und hatte das Problem mit der AOK Hessen. Verordnung kam vom Abrechnungszentrum zurück. Mit der AOK Hessen in Verbindung gesetzt, um nachträgliche Genehmigung gebeten und bekommen. Funktioniert vielleicht nicht in allen Fällen



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Genehmigung AOK Rheinland/Hamburg

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns