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Dortmund Kaiserstrassenviertel

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Fahrkosten Beihilfesatz
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Bernd Bittel
22.11.2013 20:52
Hallo. Ich habe hier das Forum schon mehrfach durchsucht und keine klare Antwort gefunden.

Ich würde gerne wissen, wann ein beihilfeberichtigter Patient auch die Position Fahrkosten (30 Cent je Kilometer) von seiner Beihilfe zurückerstattet bekommt?

Stimmt es, dass die Position Hausbesuch (9,20 Euro) bereits Fahrkosten innerhalb von 10 Kilometer bereits einkalkuliert?

Ich würde mich freuen, wenn hier nicht über Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten usw. diskutiert wird.

LG Bernd
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Hallo. Ich habe hier das Forum schon mehrfach durchsucht und keine klare Antwort gefunden. Ich würde gerne wissen, wann ein beihilfeberichtigter Patient auch die Position Fahrkosten (30 Cent je Kilometer) von seiner Beihilfe zurückerstattet bekommt? Stimmt es, dass die Position Hausbesuch (9,20 Euro) bereits Fahrkosten innerhalb von 10 Kilometer bereits einkalkuliert? Ich würde mich freuen, wenn hier nicht über Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten usw. diskutiert wird. LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:

Hallo. Ich habe hier das Forum schon mehrfach durchsucht und keine klare Antwort gefunden.

Ich würde gerne wissen, wann ein beihilfeberichtigter Patient auch die Position Fahrkosten (30 Cent je Kilometer) von seiner Beihilfe zurückerstattet bekommt?

Stimmt es, dass die Position Hausbesuch (9,20 Euro) bereits Fahrkosten innerhalb von 10 Kilometer bereits einkalkuliert?

Ich würde mich freuen, wenn hier nicht über Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten usw. diskutiert wird.

LG Bernd

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morpheus-06
22.11.2013 21:00
das müsste doch der Versicherte oder du in den Beihilfevorschriften nachlesen können :unamused:
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das müsste doch der Versicherte oder du in den Beihilfevorschriften nachlesen können :unamused:
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Bernd Bittel
22.11.2013 22:54
Ich habe keine Beihilfevorschrift. Könnte mir hier jemand bitte aushelfen und nachlesen, was in dieser Beihilfevorschrift zum Thema Fahrtkosten steht?
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Ich habe keine Beihilfevorschrift. Könnte mir hier jemand bitte aushelfen und nachlesen, was in dieser Beihilfevorschrift zum Thema Fahrtkosten steht?
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Bernd Bittel schrieb:

Ich habe keine Beihilfevorschrift. Könnte mir hier jemand bitte aushelfen und nachlesen, was in dieser Beihilfevorschrift zum Thema Fahrtkosten steht?

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canna41
23.11.2013 04:07
Hallo. Einfach mit den Begriffen "Beihilfeliste" und "Physiohterapie" googlen und Du landest auf der Seite von den Beamten. Hier kannst Du alle Preise nachlesen und Sie Dir als PDF speichern.

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• Horst Lee
Hallo. Einfach mit den Begriffen "Beihilfeliste" und "Physiohterapie" googlen und Du landest auf der Seite von den Beamten. Hier kannst Du alle Preise nachlesen und Sie Dir als PDF speichern.
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canna41 schrieb:

Hallo. Einfach mit den Begriffen "Beihilfeliste" und "Physiohterapie" googlen und Du landest auf der Seite von den Beamten. Hier kannst Du alle Preise nachlesen und Sie Dir als PDF speichern.

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Bernd Bittel
23.11.2013 07:16
Genau... die Preislisten habe ich gefunden und nun auch die Beihilfevorschriften. Dennoch konnte ich bisher keine exakte Antwort auf meine o.g. Frage finden.
Ist die Position "Ärztlich verordneter Hausbesuch" (9,20 Euro) inklusive oder exklusive Fahrtkosten zu verstehen?
Und falls "inklusive", ab welcher Kilomterzahl wird die Position "Fahrtkosten" (30 Cent / km) zurückerstattet?
LG Bernd
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Genau... die Preislisten habe ich gefunden und nun auch die Beihilfevorschriften. Dennoch konnte ich bisher keine exakte Antwort auf meine o.g. Frage finden. Ist die Position "Ärztlich verordneter Hausbesuch" (9,20 Euro) inklusive oder exklusive Fahrtkosten zu verstehen? Und falls "inklusive", ab welcher Kilomterzahl wird die Position "Fahrtkosten" (30 Cent / km) zurückerstattet? LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:

Genau... die Preislisten habe ich gefunden und nun auch die Beihilfevorschriften. Dennoch konnte ich bisher keine exakte Antwort auf meine o.g. Frage finden.
Ist die Position "Ärztlich verordneter Hausbesuch" (9,20 Euro) inklusive oder exklusive Fahrtkosten zu verstehen?
Und falls "inklusive", ab welcher Kilomterzahl wird die Position "Fahrtkosten" (30 Cent / km) zurückerstattet?
LG Bernd

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StefanP
23.11.2013 08:41
Die Beihilfe erstattet sie nicht - zumindest haben das Patienten berichtet.
Was mir aber i.d.R. egal ist, da sie das mit der Beihilfe klären müssen.



[bearbeitet am 23.11.13 09:04]
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Die Beihilfe erstattet sie nicht - zumindest haben das Patienten berichtet. Was mir aber i.d.R. egal ist, da sie das mit der Beihilfe klären müssen. [bearbeitet am 23.11.13 09:04]
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StefanP schrieb:

Die Beihilfe erstattet sie nicht - zumindest haben das Patienten berichtet.
Was mir aber i.d.R. egal ist, da sie das mit der Beihilfe klären müssen.



[bearbeitet am 23.11.13 09:04]

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Bernd Bittel
23.11.2013 08:43
Ah Danke StefanP. Warum gibt es dann diese Fahrtkosten Position in der Beihilfeliste?
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Ah Danke StefanP. Warum gibt es dann diese Fahrtkosten Position in der Beihilfeliste?
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Bernd Bittel schrieb:

Ah Danke StefanP. Warum gibt es dann diese Fahrtkosten Position in der Beihilfeliste?

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StefanP
23.11.2013 08:59
Warum stellst Du Deine Fragen nicht an die zuständigen Stellen?
Die können Dir aus erster Hand Antworten geben, die dann auch verlässlich sind. Antworten in einem Forum sind dies in der Regel nicht. :sunglasses:
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Warum stellst Du Deine Fragen nicht an die zuständigen Stellen? Die können Dir aus erster Hand Antworten geben, die dann auch verlässlich sind. Antworten in einem Forum sind dies in der Regel nicht. :sunglasses:
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StefanP schrieb:

Warum stellst Du Deine Fragen nicht an die zuständigen Stellen?
Die können Dir aus erster Hand Antworten geben, die dann auch verlässlich sind. Antworten in einem Forum sind dies in der Regel nicht. :sunglasses:

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Bernd Bittel
23.11.2013 09:02
Ja das stimmt. Infos aus einem Forum sind nicht immer zuverlässig. Ich hatte gehofft, dass hier jemand sich bereits die Mühe gemacht hat und sein Wissen teilen möchte.
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Ja das stimmt. Infos aus einem Forum sind nicht immer zuverlässig. Ich hatte gehofft, dass hier jemand sich bereits die Mühe gemacht hat und sein Wissen teilen möchte.
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Bernd Bittel schrieb:

Ja das stimmt. Infos aus einem Forum sind nicht immer zuverlässig. Ich hatte gehofft, dass hier jemand sich bereits die Mühe gemacht hat und sein Wissen teilen möchte.

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StefanP
23.11.2013 09:02
Dann nimm dies doch zum Anlass und sei Du der Erste - und teile Dein neu errungenes Wissen mit uns. :clap:
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Dann nimm dies doch zum Anlass und sei Du der Erste - und teile Dein neu errungenes Wissen mit uns. :clap:
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StefanP schrieb:

Dann nimm dies doch zum Anlass und sei Du der Erste - und teile Dein neu errungenes Wissen mit uns. :clap:

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morpheus-06 schrieb:

das müsste doch der Versicherte oder du in den Beihilfevorschriften nachlesen können :unamused:

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Kuno Weil
23.11.2013 08:25
Hallo B.B.
Warum interessiert dich das , dies ist sache des Patienten und nicht deine.
mfg
kuno

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Hallo B.B. Warum interessiert dich das , dies ist sache des Patienten und nicht deine. mfg kuno
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Bernd Bittel
23.11.2013 08:41
Ich möchte mich einfach gut und ausreichend informieren. Wie sieht's nun aus, hat jemand für mich eine eindeutige Antwort?
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Ich möchte mich einfach gut und ausreichend informieren. Wie sieht's nun aus, hat jemand für mich eine eindeutige Antwort?
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Bernd Bittel schrieb:

Ich möchte mich einfach gut und ausreichend informieren. Wie sieht's nun aus, hat jemand für mich eine eindeutige Antwort?

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W. Stangner
23.11.2013 17:57
Hallo Bernd,

ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, in Bayern ist das Ganze geregelt in den lfd. Nrn. 61, 62 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 der Bayer. Beihilfevorschriften (BBhV). Und Bayern orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes.
Siehe dazu und ziemlich in der Mitte des Textes: Beihilfefähige Aufwendungen

Seit 2001 gibt es 9,20 € für den Hausbesuch + eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf dem selben Weg sehen die Bayer. Richtlinien nur eine anteilmässige Erstattung sowohl des Hausbesuchssatzes wie auch der Kilometervergütung vor. Wie soll so etwas in der Praxis funktionieren???
Uns als PI kann das ja weitgehend egal sein.

Walli :hushed:
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Hallo Bernd, ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, in Bayern ist das Ganze geregelt in den lfd. Nrn. 61, 62 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 der Bayer. Beihilfevorschriften (BBhV). Und Bayern orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes. Siehe dazu und ziemlich in der Mitte des Textes: http://www.beihilfe-online.de/beihilfe_beihilfefaehige_aufwendungen Seit 2001 gibt es 9,20 € für den Hausbesuch + eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf dem selben Weg sehen die Bayer. Richtlinien nur eine anteilmässige Erstattung sowohl des Hausbesuchssatzes wie auch der Kilometervergütung vor. Wie soll so etwas in der Praxis funktionieren??? Uns als PI kann das ja weitgehend egal sein. Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:

Hallo Bernd,

ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, in Bayern ist das Ganze geregelt in den lfd. Nrn. 61, 62 der Anlage 4 zu § 23 Abs. 1 der Bayer. Beihilfevorschriften (BBhV). Und Bayern orientiert sich an den Beihilfevorschriften des Bundes.
Siehe dazu und ziemlich in der Mitte des Textes: Beihilfefähige Aufwendungen

Seit 2001 gibt es 9,20 € für den Hausbesuch + eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Bei Besuchen mehrerer Patienten auf dem selben Weg sehen die Bayer. Richtlinien nur eine anteilmässige Erstattung sowohl des Hausbesuchssatzes wie auch der Kilometervergütung vor. Wie soll so etwas in der Praxis funktionieren???
Uns als PI kann das ja weitgehend egal sein.

Walli :hushed:

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Bernd Bittel
23.11.2013 19:26
Danke Walli für deine Info. Soweit ich nun mich erkundigt habe, ist es in fast allen Bundesländern gleich geregelt. Es gibt eine Position für den "Ärztlich verordneten Hausbesuch" (9,20 Euro) und eine Position für die "Fahrtkosten" (30 Cent je Kilometer). So auch bei uns in Rheinland-Pfalz.
Jetzt kommt aber die Frage der Fragen. Warum (siehe obige Antwort von StefanP) wird die Position mit den "Fahrtkosten" nicht von der Beihilfe Rückerstattet, obwohl diese ganz klar in der Beihilfevorschrift erwähnt wird.
Meine persönliche Vermutung war bisher, dass bereits in 9,20 Euro Hausbesuch eine pauschale 10 Kilometer Berechnung enthalten ist. Aber laut Beihilfevorschrift lesen sich die beiden erwähnten Positionen eher als aufeinander aufbauend, so dass Hausbesuch keine Fahrtkosten enthält.
Eine eindeutige Antwort konnte man mir bisher nicht geben.

LG Bernd
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Danke Walli für deine Info. Soweit ich nun mich erkundigt habe, ist es in fast allen Bundesländern gleich geregelt. Es gibt eine Position für den "Ärztlich verordneten Hausbesuch" (9,20 Euro) und eine Position für die "Fahrtkosten" (30 Cent je Kilometer). So auch bei uns in Rheinland-Pfalz. Jetzt kommt aber die Frage der Fragen. Warum (siehe obige Antwort von StefanP) wird die Position mit den "Fahrtkosten" nicht von der Beihilfe Rückerstattet, obwohl diese ganz klar in der Beihilfevorschrift erwähnt wird. Meine persönliche Vermutung war bisher, dass bereits in 9,20 Euro Hausbesuch eine pauschale 10 Kilometer Berechnung enthalten ist. Aber laut Beihilfevorschrift lesen sich die beiden erwähnten Positionen eher als aufeinander aufbauend, so dass Hausbesuch keine Fahrtkosten enthält. Eine eindeutige Antwort konnte man mir bisher nicht geben. LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:

Danke Walli für deine Info. Soweit ich nun mich erkundigt habe, ist es in fast allen Bundesländern gleich geregelt. Es gibt eine Position für den "Ärztlich verordneten Hausbesuch" (9,20 Euro) und eine Position für die "Fahrtkosten" (30 Cent je Kilometer). So auch bei uns in Rheinland-Pfalz.
Jetzt kommt aber die Frage der Fragen. Warum (siehe obige Antwort von StefanP) wird die Position mit den "Fahrtkosten" nicht von der Beihilfe Rückerstattet, obwohl diese ganz klar in der Beihilfevorschrift erwähnt wird.
Meine persönliche Vermutung war bisher, dass bereits in 9,20 Euro Hausbesuch eine pauschale 10 Kilometer Berechnung enthalten ist. Aber laut Beihilfevorschrift lesen sich die beiden erwähnten Positionen eher als aufeinander aufbauend, so dass Hausbesuch keine Fahrtkosten enthält.
Eine eindeutige Antwort konnte man mir bisher nicht geben.

LG Bernd

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Kuno Weil schrieb:

Hallo B.B.
Warum interessiert dich das , dies ist sache des Patienten und nicht deine.
mfg
kuno

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therapeutin
23.11.2013 09:03
hb kostet bei mir 20€+ je km 0,50€ :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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hb kostet bei mir 20€+ je km 0,50€ :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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physiobogen
24.11.2013 15:16
woww, also 20 € für Hausgesuch ist bis jetzt der Höchste Preis den ich mitbekomme. In welcher Gegend bezahlen Patienten das ???
Bei uns sind schon 15 € nicht durchsetzbar zumindest bei Beihilfe.

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woww, also 20 € für Hausgesuch ist bis jetzt der Höchste Preis den ich mitbekomme. In welcher Gegend bezahlen Patienten das ??? Bei uns sind schon 15 € nicht durchsetzbar zumindest bei Beihilfe.
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physiobogen schrieb:

woww, also 20 € für Hausgesuch ist bis jetzt der Höchste Preis den ich mitbekomme. In welcher Gegend bezahlen Patienten das ???
Bei uns sind schon 15 € nicht durchsetzbar zumindest bei Beihilfe.

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therapeutin schrieb:

hb kostet bei mir 20€+ je km 0,50€ :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:

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Andrea Bartels
24.11.2013 08:45
Also:
Beihilfe berechtigte Klienten haben seit 2001 bundesweit keine Änderung in den Erstattungen erfahren;
Klartext: Hausbesuch + Kilometergeld abrechnen
Ich frage mich allerdings wirklich weshalb für dich die Beihilfevorschriften interessant sind, denn im Schreiben aus 2001 schrieb schon das Bundesinnenministerium an seine "Bediensteten" dass die Kostenerstattung nicht länger kostendeckend sei............................
Für mich bleibt PKV eben PKV, egal ob Beihilfe, Debeka oder sonst irgend etwas - ich nehme meine eigenen Sätze!
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• Lars van Ravenzwaaij
Also: Beihilfe berechtigte Klienten haben seit 2001 bundesweit keine Änderung in den Erstattungen erfahren; Klartext: Hausbesuch + Kilometergeld abrechnen Ich frage mich allerdings wirklich weshalb für dich die Beihilfevorschriften interessant sind, denn im Schreiben aus 2001 schrieb schon das Bundesinnenministerium an seine "Bediensteten" dass die Kostenerstattung nicht länger kostendeckend sei............................ Für mich bleibt PKV eben PKV, egal ob Beihilfe, Debeka oder sonst irgend etwas - ich nehme meine eigenen Sätze!
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morpheus-06
24.11.2013 08:57
Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern
Nr. 63 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20
Nr. 64 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselbenWeg sind die Nummern 59* und 60* nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.

Nirgendwo steht was von 10KM.
HB 9,20 zzgl. 0,30Cent pro KM bekommt ein Versicherter von der Beihilfe erstattet.

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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Bernd Bittel
Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern Nr. 63 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20 Nr. 64 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselbenWeg sind die Nummern 59* und 60* nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig. Nirgendwo steht was von 10KM. HB 9,20 zzgl. 0,30Cent pro KM bekommt ein Versicherter von der Beihilfe erstattet.
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morpheus-06 schrieb:

Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern
Nr. 63 Ärztlich verordneter Hausbesuch 9,20
Nr. 64 Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person (nur bei ärztlich verordnetem Hausbesuch) bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer oder die niedrigsten Kosten eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels
Bei Besuchen mehrerer Patientinnen oder Patienten auf demselbenWeg sind die Nummern 59* und 60* nur anteilig je Patientin oder Patient beihilfefähig.

Nirgendwo steht was von 10KM.
HB 9,20 zzgl. 0,30Cent pro KM bekommt ein Versicherter von der Beihilfe erstattet.

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Bernd Bittel
24.11.2013 15:44
So sehe ich das auch!!!
Nur hin und wieder höre ich von Kollegen und auch von Patienten, dass die Fahrtkosten von der Beihilfe nicht zurückerstattet wurden. Leider immer ohne Begründung.
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So sehe ich das auch!!! Nur hin und wieder höre ich von Kollegen und auch von Patienten, dass die Fahrtkosten von der Beihilfe nicht zurückerstattet wurden. Leider immer ohne Begründung.
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Bernd Bittel schrieb:

So sehe ich das auch!!!
Nur hin und wieder höre ich von Kollegen und auch von Patienten, dass die Fahrtkosten von der Beihilfe nicht zurückerstattet wurden. Leider immer ohne Begründung.

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Bernd Bittel
24.11.2013 15:51
Für mich sind die Beihilfevorschriften soweit interessant, dass ich die Zusammenhänge verstehen lerne.




[bearbeitet am 24.11.13 15:53]



[bearbeitet am 24.11.13 16:10]
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Für mich sind die Beihilfevorschriften soweit interessant, dass ich die Zusammenhänge verstehen lerne. [bearbeitet am 24.11.13 15:53] [bearbeitet am 24.11.13 16:10]
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Bernd Bittel schrieb:

Für mich sind die Beihilfevorschriften soweit interessant, dass ich die Zusammenhänge verstehen lerne.




[bearbeitet am 24.11.13 15:53]



[bearbeitet am 24.11.13 16:10]

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Andrea Bartels schrieb:

Also:
Beihilfe berechtigte Klienten haben seit 2001 bundesweit keine Änderung in den Erstattungen erfahren;
Klartext: Hausbesuch + Kilometergeld abrechnen
Ich frage mich allerdings wirklich weshalb für dich die Beihilfevorschriften interessant sind, denn im Schreiben aus 2001 schrieb schon das Bundesinnenministerium an seine "Bediensteten" dass die Kostenerstattung nicht länger kostendeckend sei............................
Für mich bleibt PKV eben PKV, egal ob Beihilfe, Debeka oder sonst irgend etwas - ich nehme meine eigenen Sätze!



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