physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Graubünden - Schweiz

Leiter:in Physiotherapie
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung EX 2 a und Verordnung außerhalb des Regelfalles

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
EX 2 a und Verordnung außerhalb des Regelfalles
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Holzwurm
22.11.2017 21:21
Hallo Kollegen,

gab es bei der Kombination von EX 2 a und einer Verordnung außerhalb des Regelfalles eine Änderung dahingehend, dass dies nicht mehr möglich ist ????

Habe in den letzten Jahren sicher einige dieser Kombinationen ohne Beanstandung abgerechnet und bekam heute von der IKK eine Rückforderung aus genau diesem Grund ( EX 2a kann keine Verordnung außerhalb des Regelfalles sein )

Kann diesbezüglich nichts schriftliches finden und wollte nun mal hören ob Ihr schon ähnliches erlebt habt oder ob Ihr irgendwo von einer diesbezüglichen Änderung gehört habt.

Vielen Dank und einen schönen Abend

Holzwurm
1

Gefällt mir

Hallo Kollegen, gab es bei der Kombination von EX 2 a und einer Verordnung außerhalb des Regelfalles eine Änderung dahingehend, dass dies nicht mehr möglich ist ???? Habe in den letzten Jahren sicher einige dieser Kombinationen ohne Beanstandung abgerechnet und bekam heute von der IKK eine Rückforderung aus genau diesem Grund ( EX 2a kann keine Verordnung außerhalb des Regelfalles sein ) Kann diesbezüglich nichts schriftliches finden und wollte nun mal hören ob Ihr schon ähnliches erlebt habt oder ob Ihr irgendwo von einer diesbezüglichen Änderung gehört habt. Vielen Dank und einen schönen Abend Holzwurm
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Holzwurm schrieb:

Hallo Kollegen,

gab es bei der Kombination von EX 2 a und einer Verordnung außerhalb des Regelfalles eine Änderung dahingehend, dass dies nicht mehr möglich ist ????

Habe in den letzten Jahren sicher einige dieser Kombinationen ohne Beanstandung abgerechnet und bekam heute von der IKK eine Rückforderung aus genau diesem Grund ( EX 2a kann keine Verordnung außerhalb des Regelfalles sein )

Kann diesbezüglich nichts schriftliches finden und wollte nun mal hören ob Ihr schon ähnliches erlebt habt oder ob Ihr irgendwo von einer diesbezüglichen Änderung gehört habt.

Vielen Dank und einen schönen Abend

Holzwurm

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
22.11.2017 22:00
Keine Änderung, Widerspruch mit 40 E, dann lernts vielleicht auch die IKK... :sunglasses:
1

Gefällt mir

Keine Änderung, Widerspruch mit 40 E, dann lernts vielleicht auch die IKK... :sunglasses:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Keine Änderung, Widerspruch mit 40 E, dann lernts vielleicht auch die IKK... :sunglasses:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Cranium
22.11.2017 23:55
so eine VO. habe ich heute mit der gleichen Begründung unbezahlt zurück erhalten, werde morgen meinen Verband informieren.
1

Gefällt mir

so eine VO. habe ich heute mit der gleichen Begründung unbezahlt zurück erhalten, werde morgen meinen Verband informieren.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
23.11.2017 00:06
kannste machen, gleichzeitig Widerspruch mit Essenszulage, lohnt sich....
1

Gefällt mir

kannste machen, gleichzeitig Widerspruch mit Essenszulage, lohnt sich....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

kannste machen, gleichzeitig Widerspruch mit Essenszulage, lohnt sich....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Cranium
23.11.2017 10:40
Mitteilung des VDB NRW auf ihrer Homepage

Seit kurzer Zeit kürzen einige Krankenkassen die Abrechnung bei der Verordnung von EX2 außerhalb des Regelfalls.
Begründung: Bei EX 2 wäre eine Verordnung außerhalb des Regelfalls nicht möglich. Diese Aussage ergibt sich weder aus den HMR noch aus der Checkliste Primärkassen. Die Krankenkassen werden von unserem Justiziar angeschrieben; wir bitten alle Mitglieder, die eine Rechnungskürzung bei EX 2 außerhalb des Regelfalls bekommen oder bekommen haben, uns die Absetzungsunterlagen per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen (mit Absenderangabe!). Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen.
Mögliche Verfahrensweise für den Übergang:
Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen.
Dies sollte aber vor Beginn der Behandlung geschehen, denn sollte sich der Arzt weigern, hat dieser wie oben beschrieben, durchaus Recht.
1

Gefällt mir

Mitteilung des VDB NRW auf ihrer Homepage Seit kurzer Zeit kürzen einige Krankenkassen die Abrechnung bei der Verordnung von EX2 außerhalb des Regelfalls. Begründung: Bei EX 2 wäre eine Verordnung außerhalb des Regelfalls nicht möglich. Diese Aussage ergibt sich weder aus den HMR noch aus der Checkliste Primärkassen. Die Krankenkassen werden von unserem Justiziar angeschrieben; wir bitten alle Mitglieder, die eine Rechnungskürzung bei EX 2 außerhalb des Regelfalls bekommen oder bekommen haben, uns die Absetzungsunterlagen per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen (mit Absenderangabe!). Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen. Mögliche Verfahrensweise für den Übergang: Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen. Dies sollte aber vor Beginn der Behandlung geschehen, denn sollte sich der Arzt weigern, hat dieser wie oben beschrieben, durchaus Recht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Cranium schrieb:

Mitteilung des VDB NRW auf ihrer Homepage

Seit kurzer Zeit kürzen einige Krankenkassen die Abrechnung bei der Verordnung von EX2 außerhalb des Regelfalls.
Begründung: Bei EX 2 wäre eine Verordnung außerhalb des Regelfalls nicht möglich. Diese Aussage ergibt sich weder aus den HMR noch aus der Checkliste Primärkassen. Die Krankenkassen werden von unserem Justiziar angeschrieben; wir bitten alle Mitglieder, die eine Rechnungskürzung bei EX 2 außerhalb des Regelfalls bekommen oder bekommen haben, uns die Absetzungsunterlagen per Fax oder E-Mail zukommen zu lassen (mit Absenderangabe!). Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen.
Mögliche Verfahrensweise für den Übergang:
Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen.
Dies sollte aber vor Beginn der Behandlung geschehen, denn sollte sich der Arzt weigern, hat dieser wie oben beschrieben, durchaus Recht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
23.11.2017 15:32
Cranium schrieb am 23.11.17 10:40:
Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen.


Nö. Ich drohe einmal mit dem Sozialgericht und ziehe das dann gnadenlos auch so durch. Bisher hat die Drohung gereicht.
1

Gefällt mir

[zitat]Cranium schrieb am 23.11.17 10:40: Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen. [/zitat] Nö. Ich drohe einmal mit dem Sozialgericht und ziehe das dann gnadenlos auch so durch. Bisher hat die Drohung gereicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Cranium schrieb am 23.11.17 10:40:
Die Rezepte ändern lassen auf EX 3 soweit der Arzt mitspielt, weil nach der Systematik des Heilmittelkataloges die Indikation von EX 2 und EX 3 nicht übereinander passen.


Nö. Ich drohe einmal mit dem Sozialgericht und ziehe das dann gnadenlos auch so durch. Bisher hat die Drohung gereicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Holzwurm
23.11.2017 15:49
Danke für die Antworten. Habe mir fast schon gedacht dass dies eine neue Masche ist um uns zu zermürben. Widerspruch ist schon formuliert und geht heute zur Post.

Holzwurm
1

Gefällt mir

Danke für die Antworten. Habe mir fast schon gedacht dass dies eine neue Masche ist um uns zu zermürben. Widerspruch ist schon formuliert und geht heute zur Post. Holzwurm
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Holzwurm schrieb:

Danke für die Antworten. Habe mir fast schon gedacht dass dies eine neue Masche ist um uns zu zermürben. Widerspruch ist schon formuliert und geht heute zur Post.

Holzwurm

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Cranium schrieb:

so eine VO. habe ich heute mit der gleichen Begründung unbezahlt zurück erhalten, werde morgen meinen Verband informieren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
FFGG
29.11.2017 10:16
Na viel Spaß mit der Klage.
Endlich halten sich die KT mal an das was sie schriftlich festhalten, demnach geht a.d.R halt nicht bei EX2 und dann passt es auch wieder nicht. Nur weil einige KT das bisher so toleriert haben, heißt das ja nicht, das es so auch richtig ist.
Wie in vielen anderen Beiträgen habe ich immer wieder auf die FAQ hingewiesen, da ist es klar definiert. Wer meint diese haben keine Rechtsgültigkeit, der soll einfach mal das Urteil abwarten.
Es werden immer mehr KT VO nun absetzen, bei denen eine VO a.d.R vor Regelfallende ausgestellt ist.
Lassen wir uns überraschen.
1

Gefällt mir

Na viel Spaß mit der Klage. Endlich halten sich die KT mal an das was sie schriftlich festhalten, demnach geht a.d.R halt nicht bei EX2 und dann passt es auch wieder nicht. Nur weil einige KT das bisher so toleriert haben, heißt das ja nicht, das es so auch richtig ist. Wie in vielen anderen Beiträgen habe ich immer wieder auf die FAQ hingewiesen, da ist es klar definiert. Wer meint diese haben keine Rechtsgültigkeit, der soll einfach mal das Urteil abwarten. Es werden immer mehr KT VO nun absetzen, bei denen eine VO a.d.R vor Regelfallende ausgestellt ist. Lassen wir uns überraschen.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
29.11.2017 10:19
Dein zitierter FAQ ist für die Tonne, da einseitig aufgestellt. Die HMR sprechen eine andere Sprache und Absetzungen in diesem Fall konnten immer erfolgreich widersprochen werden.
1

Gefällt mir

• ali
Dein zitierter FAQ ist für die Tonne, da einseitig aufgestellt. Die HMR sprechen eine andere Sprache und Absetzungen in diesem Fall konnten immer erfolgreich widersprochen werden.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Dein zitierter FAQ ist für die Tonne, da einseitig aufgestellt. Die HMR sprechen eine andere Sprache und Absetzungen in diesem Fall konnten immer erfolgreich widersprochen werden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
29.11.2017 11:27
FFGG schrieb am 29.11.17 10:16:
Na viel Spaß mit der Klage.


Hätte ich!!! Was interessiert uns, was die Kassen intern ihren Datenannahmestellen befehlen.
1

Gefällt mir

• morpheus-06
[zitat]FFGG schrieb am 29.11.17 10:16: Na viel Spaß mit der Klage. [/zitat] Hätte ich!!! Was interessiert uns, was die Kassen intern ihren Datenannahmestellen befehlen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

FFGG schrieb am 29.11.17 10:16:
Na viel Spaß mit der Klage.


Hätte ich!!! Was interessiert uns, was die Kassen intern ihren Datenannahmestellen befehlen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

FFGG schrieb:

Na viel Spaß mit der Klage.
Endlich halten sich die KT mal an das was sie schriftlich festhalten, demnach geht a.d.R halt nicht bei EX2 und dann passt es auch wieder nicht. Nur weil einige KT das bisher so toleriert haben, heißt das ja nicht, das es so auch richtig ist.
Wie in vielen anderen Beiträgen habe ich immer wieder auf die FAQ hingewiesen, da ist es klar definiert. Wer meint diese haben keine Rechtsgültigkeit, der soll einfach mal das Urteil abwarten.
Es werden immer mehr KT VO nun absetzen, bei denen eine VO a.d.R vor Regelfallende ausgestellt ist.
Lassen wir uns überraschen.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung EX 2 a und Verordnung außerhalb des Regelfalles

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns