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Tübingen

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Entlassmanagement

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Neues Thema
Entlassmanagement
Es gibt 4 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
25.05.2023 20:02
Hallo zusammen,
bei Entlassmanagement sind ja die Coronaregelungen zum April hinfällig geworden.
man muss ja jetzt wieder innerhalb von 7 Tagen beginnen oder?
und wie lange ist es gültig? Bzw. Darf ich alle 6 Behandlungen ausführen?
1

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• Jan Herrmann
Hallo zusammen, bei Entlassmanagement sind ja die Coronaregelungen zum April hinfällig geworden. man muss ja jetzt wieder innerhalb von 7 Tagen beginnen oder? und wie lange ist es gültig? Bzw. Darf ich alle 6 Behandlungen ausführen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,
bei Entlassmanagement sind ja die Coronaregelungen zum April hinfällig geworden.
man muss ja jetzt wieder innerhalb von 7 Tagen beginnen oder?
und wie lange ist es gültig? Bzw. Darf ich alle 6 Behandlungen ausführen?

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Lars van Ravenzwaaij
25.05.2023 22:17
Deine 1. Frage hast du dir selbst schon beantwortet.
Ansonsten
Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gemäß § 16a HeilM-RL können für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus aufgenommen werden und innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus abgeschlossen sein. Sofern die Behandlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Behandlungseinheiten, welche nicht innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus in Anspruch genommen wurden, verfallen.
1

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• Sandra2023
Deine 1. Frage hast du dir selbst schon beantwortet. Ansonsten [zitat] Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gemäß § 16a HeilM-RL können für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus aufgenommen werden und innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus abgeschlossen sein. Sofern die Behandlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Behandlungseinheiten, welche nicht innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus in Anspruch genommen wurden, verfallen. [/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Deine 1. Frage hast du dir selbst schon beantwortet.
Ansonsten
Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gemäß § 16a HeilM-RL können für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnet werden. Die Behandlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus aufgenommen werden und innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus abgeschlossen sein. Sofern die Behandlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen wird, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Behandlungseinheiten, welche nicht innerhalb von 12 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus in Anspruch genommen wurden, verfallen.

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Anonymer Teilnehmer
25.05.2023 22:29
Ok. Das heißt:
Beispiel
6x KG vom 23.5.23 Frequenz 2-5x pro Woche
ich fange heute an zu behandeln.
1. 25.5.23
2. 26.5.23
3. 30.5.23
4. 31.5.23
5. 01.6.23
6. 02.6.23

theoretisch hätte man bis 4.6.23 zeit!?
2

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• Ahn
• Sandra2023
Ok. Das heißt: Beispiel 6x KG vom 23.5.23 Frequenz 2-5x pro Woche ich fange heute an zu behandeln. 1. 25.5.23 2. 26.5.23 3. 30.5.23 4. 31.5.23 5. 01.6.23 6. 02.6.23 theoretisch hätte man bis 4.6.23 zeit!?
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jana20
26.05.2023 07:52
Das hätte ich auch so ermittelt. 👍🏻
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Das hätte ich auch so ermittelt. 👍🏻
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jana20 schrieb:

Das hätte ich auch so ermittelt. 👍🏻

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok. Das heißt:
Beispiel
6x KG vom 23.5.23 Frequenz 2-5x pro Woche
ich fange heute an zu behandeln.
1. 25.5.23
2. 26.5.23
3. 30.5.23
4. 31.5.23
5. 01.6.23
6. 02.6.23

theoretisch hätte man bis 4.6.23 zeit!?



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