ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
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und hohe Ansprüche, Teamwork und
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haben eine korrekt ausgestellte VO von Patientin erhalten. Der Arzt hat recht mittig und prominent auf die Vorderseite "Duplikat" geschrieben. Patientin hat die ursprünglich ausgestellte VO verloren und daher diese Reaktion der Arztpraxis.
Ist das so tragbar, oder muss es begründet werden? Und falls ja, wohin mit der Begründung?
Liebe Grüße und schönes Wochenende
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mir doch letztendlich egal sein warum es ein Duplikat ist!Hab bisher auch noch nie Probleme!
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Schippi schrieb:
Habe ich noch nie begründet!Soll
mir doch letztendlich egal sein warum es ein Duplikat ist!Hab bisher auch noch nie Probleme!
sowas hatte ich früher auch immer mal...habe es auch nie begründet und es gab keine Probleme
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi zepti,
sowas hatte ich früher auch immer mal...habe es auch nie begründet und es gab keine Probleme
MfG
JürgenK ;)
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zepati schrieb:
Hallo zusammen,
haben eine korrekt ausgestellte VO von Patientin erhalten. Der Arzt hat recht mittig und prominent auf die Vorderseite "Duplikat" geschrieben. Patientin hat die ursprünglich ausgestellte VO verloren und daher diese Reaktion der Arztpraxis.
Ist das so tragbar, oder muss es begründet werden? Und falls ja, wohin mit der Begründung?
Liebe Grüße und schönes Wochenende
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Begründen müssen wir das gegenüber dem Kostenträger erstmal nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Kann man machen weil man nett ist, muss aber nicht - der Vermerk "Duplikat" signalisiert nur, dass der Arztpraxis eine zuvor identisch ausgestellte Verordnung bekannt ist und bei Konfliktfällen ("Leistungsempfänger erschleicht sich zwei Verordnungen beim Vertragsarzt und nimmt zweimal die Leistung bei verschiedenen Leistungserbringenden in Anspruch") der Versicherte unbedingt ins Regressboot zu holen ist.
Begründen müssen wir das gegenüber dem Kostenträger erstmal nicht.
Wurde direkt von der Abrechnungsstelle abgefangen. Da die ausstellende Praxis selbst das Original verbaselt hatte, haben sie mir das Deckblatt nochmal ohne den Vermerk ausgedruckt und so ist es jetzt durchgegangen. Begründung scheint also sicherer zu sein....
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KatjaIrina schrieb:
Hatte jetzt aktuell einen Rückläufer, weil keine Begründung bei "Duplikat" dabeistand.
Wurde direkt von der Abrechnungsstelle abgefangen. Da die ausstellende Praxis selbst das Original verbaselt hatte, haben sie mir das Deckblatt nochmal ohne den Vermerk ausgedruckt und so ist es jetzt durchgegangen. Begründung scheint also sicherer zu sein....
Als Selbstabrechner begründen wir nie und ist auch noch nie ein Problem gewesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KatjaIrina Welche Abrechnungstelle? Dein eigener oder die der Kasse?
Als Selbstabrechner begründen wir nie und ist auch noch nie ein Problem gewesen.
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massu schrieb:
@KatjaIrina ich habe bis jetzt die Duplikate auch nicht begründet abgerechnet. Weder Noventi, noch RZH wollten eine Begründung haben.
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Leni C. schrieb:
Ich schreibe als Begründung drauf , daß das Original verloren wurde . Mache ich seit ich mal deswegen mit eine KK im Clinch lag . Ist schon Jahre her .
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andy51 schrieb:
gab bei mir auch nie probleme
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