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Königsborn - Nordrhein-Westfalen

Die Lebensarche Königsborn ist
eine vollstationäre
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schwerst mehrfachbehinderte Kinder,
Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 0 bis
25 Jahren mit neurologischen
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und den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen. Die jungen
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interdisziplinär von Pädagogen,
Pflegenden, Therapeuten und Ärzten
betreut.
Physiotherapeut (m/w/d)
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Diagnosegruppe ZN mit ICD M50.1 und G55.1 BVB

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Neues Thema
Diagnosegruppe ZN mit ICD M50.1 und G55.1 BVB
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Anonymer Teilnehmer
05.06.2023 16:53
Hallo zusammen,

habe schon mehrfach KG- Verordnungen vom Neurologen mit der Diagnosegruppe ZN abgerechnet, die aber laut BVB/ LHB- Liste WS oder EX lauten müsste. ICD s.o.
Außerdem gibt es noch Verordnungen mit der Diagnosegruppe ZN und ICD R26.0 und G63.2.
Als letztes Verordnungen mit Diagnosegruppe ZN und ICD M48.0 OHNE zweite Diagnose (G55.3).
Es handelt sich um Patienten, die laut Arzt dauerhaft behandelt werden sollen.

Bisher gab es keine Beanstandungen vonseiten der Krankenkassen. Muss ich ( irgendwann) noch damit rechnen, auch rückwirkend?

Sonnige Grüße an Euch
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Hallo zusammen, habe schon mehrfach KG- Verordnungen vom Neurologen mit der Diagnosegruppe ZN abgerechnet, die aber laut BVB/ LHB- Liste WS oder EX lauten müsste. ICD s.o. Außerdem gibt es noch Verordnungen mit der Diagnosegruppe ZN und ICD R26.0 und G63.2. Als letztes Verordnungen mit Diagnosegruppe ZN und ICD M48.0 OHNE zweite Diagnose (G55.3). Es handelt sich um Patienten, die laut Arzt dauerhaft behandelt werden sollen. Bisher gab es keine Beanstandungen vonseiten der Krankenkassen. Muss ich ( irgendwann) noch damit rechnen, auch rückwirkend? Sonnige Grüße an Euch
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Lars van Ravenzwaaij
05.06.2023 17:54
Wo soll denn das Problem sein? Du brauchst lediglich zu kontrollieren, ob die Anzahl der Behandlungen auf eine VO zur ICD bzw Diagnosegruppe passt. Alles andere ist das Problem des Arztes. Und deine Angaben sind zu dürftig um da sinnigerweise was sagen zu können.

Bist du der Gleichen, der diesen Beitrag verfasst hast? https://www.physio.de/community/abrechnung/ploetzlich-6er-vo/8/560460/1#anchor560499

Wenn ja, dann nutze eine Prüfsoftware (es gibt auch gute Apps). Wir können hier nicht jeder deiner VOen kontrollieren. Das musst du dir schon selbst auch mal aneignen.
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Wo soll denn das Problem sein? Du brauchst lediglich zu kontrollieren, ob die Anzahl der Behandlungen auf eine VO zur ICD bzw Diagnosegruppe passt. Alles andere ist das Problem des Arztes. Und deine Angaben sind zu dürftig um da sinnigerweise was sagen zu können. Bist du der Gleichen, der diesen Beitrag verfasst hast? https://physio.de/community/abrechnung/ploetzlich-6er-vo/8/560460/1#anchor560499 Wenn ja, dann nutze eine Prüfsoftware (es gibt auch gute Apps). Wir können hier nicht jeder deiner VOen kontrollieren. Das musst du dir schon selbst auch mal aneignen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Wo soll denn das Problem sein? Du brauchst lediglich zu kontrollieren, ob die Anzahl der Behandlungen auf eine VO zur ICD bzw Diagnosegruppe passt. Alles andere ist das Problem des Arztes. Und deine Angaben sind zu dürftig um da sinnigerweise was sagen zu können.

Bist du der Gleichen, der diesen Beitrag verfasst hast? https://www.physio.de/community/abrechnung/ploetzlich-6er-vo/8/560460/1#anchor560499

Wenn ja, dann nutze eine Prüfsoftware (es gibt auch gute Apps). Wir können hier nicht jeder deiner VOen kontrollieren. Das musst du dir schon selbst auch mal aneignen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo zusammen,

habe schon mehrfach KG- Verordnungen vom Neurologen mit der Diagnosegruppe ZN abgerechnet, die aber laut BVB/ LHB- Liste WS oder EX lauten müsste. ICD s.o.
Außerdem gibt es noch Verordnungen mit der Diagnosegruppe ZN und ICD R26.0 und G63.2.
Als letztes Verordnungen mit Diagnosegruppe ZN und ICD M48.0 OHNE zweite Diagnose (G55.3).
Es handelt sich um Patienten, die laut Arzt dauerhaft behandelt werden sollen.

Bisher gab es keine Beanstandungen vonseiten der Krankenkassen. Muss ich ( irgendwann) noch damit rechnen, auch rückwirkend?

Sonnige Grüße an Euch

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Anonymer Teilnehmer
06.06.2023 07:45
Guten Morgen,

dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht?

Danke für den Tipp, Lars, ich schaue mich um. Eine App klingt gut.
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Guten Morgen, dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht? Danke für den Tipp, Lars, ich schaue mich um. Eine App klingt gut.
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Lars van Ravenzwaaij
06.06.2023 08:00
@Lars van Ravenzwaaij
Anonymer Teilnehmer schrieb am 06.06.2023 07:45 Uhr:Guten Morgen,

dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht?
Das ist davon abhängig, wieviel Behandlungen auf der VO rezeptiert sind. Schaue dir dazu der HMK an. Wieviel ist die Standardmenge? Z.B. bei KG 6 oder bei ZN 10.

Solange du dich im Standardbereich bewegst, ist BVB/LHB völlig ohne Bedeutung für dich. Sobald du der Standardmenge überschreitest, MUSS die Diagnosegruppe zur LHB/BVB-Liste passen(oder du musst die VO beim Erreichen der passenden Standardmenge abbrechen).
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] [zitat][b]Anonymer Teilnehmer schrieb am 06.06.2023 07:45 Uhr:[/b]Guten Morgen, dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht? [/zitat]Das ist davon abhängig, wieviel Behandlungen auf der VO rezeptiert sind. Schaue dir dazu der HMK an. Wieviel ist die Standardmenge? Z.B. bei KG 6 oder bei ZN 10. Solange du dich im Standardbereich bewegst, ist BVB/LHB völlig ohne Bedeutung für dich. Sobald du der Standardmenge überschreitest, MUSS die Diagnosegruppe zur LHB/BVB-Liste passen(oder du musst die VO beim Erreichen der passenden Standardmenge abbrechen).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Anonymer Teilnehmer schrieb am 06.06.2023 07:45 Uhr:Guten Morgen,

dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht?
Das ist davon abhängig, wieviel Behandlungen auf der VO rezeptiert sind. Schaue dir dazu der HMK an. Wieviel ist die Standardmenge? Z.B. bei KG 6 oder bei ZN 10.

Solange du dich im Standardbereich bewegst, ist BVB/LHB völlig ohne Bedeutung für dich. Sobald du der Standardmenge überschreitest, MUSS die Diagnosegruppe zur LHB/BVB-Liste passen(oder du musst die VO beim Erreichen der passenden Standardmenge abbrechen).

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Morgen,

dann wenigstens die eine Frage: Muss der ICD- Code ZN geändert werden, wenn in der Heilmittel- Diagnoseliste BVB/HMLB bei bestimmten ICD- Codes ein anderer steht?

Danke für den Tipp, Lars, ich schaue mich um. Eine App klingt gut.

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Anonymer Teilnehmer
06.06.2023 08:07
Es sind immer 10 Behandlungen verordnet. Der Standardbereich ( 30 Behandlungen) wurde längst überschritten, darum geht es ja. Die Diagnosegruppe ZN also ist demnach falsch. Bisher haben die Krankenkassen alles anstandslos bezahlt.
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Es sind immer 10 Behandlungen verordnet. Der Standardbereich ( 30 Behandlungen) wurde längst überschritten, darum geht es ja. Die Diagnosegruppe ZN also ist demnach falsch. Bisher haben die Krankenkassen alles anstandslos bezahlt.
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Lars van Ravenzwaaij
06.06.2023 08:37
Nö, der Gesamtzahl 30 ist für dich uninteressant (das ist rechtlich lediglich eine Empfehlung). DAS ist das Problem des Arztes (Regressrisiko). Bei dir muss nur der Anzahl der Behandlungen pro VO zur ICD oder Diagnosegruppe passen.
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Nö, der Gesamtzahl 30 ist für dich uninteressant (das ist rechtlich lediglich eine Empfehlung). DAS ist das Problem des Arztes (Regressrisiko). Bei dir muss nur der Anzahl der Behandlungen [b]pro VO[/b] zur ICD oder Diagnosegruppe passen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nö, der Gesamtzahl 30 ist für dich uninteressant (das ist rechtlich lediglich eine Empfehlung). DAS ist das Problem des Arztes (Regressrisiko). Bei dir muss nur der Anzahl der Behandlungen pro VO zur ICD oder Diagnosegruppe passen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es sind immer 10 Behandlungen verordnet. Der Standardbereich ( 30 Behandlungen) wurde längst überschritten, darum geht es ja. Die Diagnosegruppe ZN also ist demnach falsch. Bisher haben die Krankenkassen alles anstandslos bezahlt.

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Anonymer Teilnehmer
06.06.2023 08:48
Du meinst pro VO zur ICD UND Diagnosegruppe? Wegen eingetragenem ZN...
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Du meinst pro VO zur ICD UND Diagnosegruppe? Wegen eingetragenem ZN...
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Lars van Ravenzwaaij
06.06.2023 09:05
Siehe HMK: bei Diagnosegruppe ZN ist die Standardmenge 10 Behandlungen pro VO. Wenn das so verordnet ist, spielt die ICD überhaupt keine Rolle. Und auch wenn der Doc im Laufe der Zeit 20 solche VOen für ein Patient ausstellt, ist das für dich völlig uninteressant.

Die ICD inkl. Diagnosegruppe spielt bei LHB/BVB eine Rolle sobald mehr als 6 oder 10 Behandlungen (je nach Diagnosegruppe) auf eine VO stehen. Beispiel: 12 Wochen bei Frequenz von 2 = 24 Behandlungen auf eine VO. Dann solltest du die LHB/BVB-Kriterien im Auge behalten. Wenn das nicht stimmt, dann ziehen die Kassen dir das, zu recht, sofort ab und ohne Chance auf Korrektur.
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Siehe HMK: bei Diagnosegruppe ZN ist die Standardmenge 10 Behandlungen pro VO. Wenn das so verordnet ist, spielt die ICD überhaupt keine Rolle. Und auch wenn der Doc im Laufe der Zeit 20 solche VOen für ein Patient ausstellt, ist das für dich völlig uninteressant. Die ICD inkl. Diagnosegruppe spielt bei LHB/BVB eine Rolle sobald mehr als 6 oder 10 Behandlungen (je nach Diagnosegruppe) auf eine VO stehen. Beispiel: 12 Wochen bei Frequenz von 2 = 24 Behandlungen auf eine VO. Dann solltest du die LHB/BVB-Kriterien im Auge behalten. Wenn das nicht stimmt, dann ziehen die Kassen dir das, zu recht, sofort ab und ohne Chance auf Korrektur.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Siehe HMK: bei Diagnosegruppe ZN ist die Standardmenge 10 Behandlungen pro VO. Wenn das so verordnet ist, spielt die ICD überhaupt keine Rolle. Und auch wenn der Doc im Laufe der Zeit 20 solche VOen für ein Patient ausstellt, ist das für dich völlig uninteressant.

Die ICD inkl. Diagnosegruppe spielt bei LHB/BVB eine Rolle sobald mehr als 6 oder 10 Behandlungen (je nach Diagnosegruppe) auf eine VO stehen. Beispiel: 12 Wochen bei Frequenz von 2 = 24 Behandlungen auf eine VO. Dann solltest du die LHB/BVB-Kriterien im Auge behalten. Wenn das nicht stimmt, dann ziehen die Kassen dir das, zu recht, sofort ab und ohne Chance auf Korrektur.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Du meinst pro VO zur ICD UND Diagnosegruppe? Wegen eingetragenem ZN...

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Anonymer Teilnehmer
06.06.2023 09:26
Ok, danke nochmal Lars. Das hat mir jetzt richtig geholfen. Ich dachte, wir müssen auch prüfen, ob der ICD zur Diagnosegruppe passt. Dann kann ich nun aufatmen und nach Prüf- Apps suchen...

Schönen Tag!
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• Lars van Ravenzwaaij
Ok, danke nochmal Lars. Das hat mir jetzt richtig geholfen. Ich dachte, wir müssen auch prüfen, ob der ICD zur Diagnosegruppe passt. Dann kann ich nun aufatmen und nach Prüf- Apps suchen... Schönen Tag!
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massu
07.06.2023 00:29
@Anonymer Teilnehmer nochmal: ICD zur Diagnosegruppe ist Hoheit des Arztes. Du überprüfst bei normalen Rezepten nur die Diagnosegruppe zu Heilmittel und Menge

Bei BVB/LHM ist die Kombi ICD und Diagnoseschlüssel vorgegeben. Und manchmal auch zeitlich begrenzt.

Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM.

oder die KBV ToGo App.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] nochmal: ICD zur Diagnosegruppe ist Hoheit des Arztes. Du überprüfst bei normalen Rezepten nur die Diagnosegruppe zu Heilmittel und Menge Bei BVB/LHM ist die Kombi ICD und Diagnoseschlüssel vorgegeben. Und manchmal auch zeitlich begrenzt. Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM. oder die KBV ToGo App.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer nochmal: ICD zur Diagnosegruppe ist Hoheit des Arztes. Du überprüfst bei normalen Rezepten nur die Diagnosegruppe zu Heilmittel und Menge

Bei BVB/LHM ist die Kombi ICD und Diagnoseschlüssel vorgegeben. Und manchmal auch zeitlich begrenzt.

Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM.

oder die KBV ToGo App.

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Lars van Ravenzwaaij
07.06.2023 07:19
@massu
massu schrieb am 07.06.2023 00:29 Uhr:Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM.
Warum soll ich regelmäßig Geld ausgeben, für etwas, was ich umsonst und ständig aktualisiert, z. B. bei der G-BA herunterladen kann?
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[mention]massu[/mention] [zitat][b]massu schrieb am 07.06.2023 00:29 Uhr:[/b]Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM. [/zitat]Warum soll ich regelmäßig Geld ausgeben, für etwas, was ich umsonst und ständig aktualisiert, z. B. bei der G-BA herunterladen kann?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu
massu schrieb am 07.06.2023 00:29 Uhr:Kauf dir doch von Buchner den HMK mit den Kombis für BVB/LHM.
Warum soll ich regelmäßig Geld ausgeben, für etwas, was ich umsonst und ständig aktualisiert, z. B. bei der G-BA herunterladen kann?

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massu
07.06.2023 15:02
@Lars van Ravenzwaaij weil manche sich mit dem Gesetzestext schwer tun und beim Buchner ist es einfacher erklärt
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] weil manche sich mit dem Gesetzestext schwer tun und beim Buchner ist es einfacher erklärt
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij weil manche sich mit dem Gesetzestext schwer tun und beim Buchner ist es einfacher erklärt

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Lars van Ravenzwaaij
07.06.2023 15:12
@massu 🤷‍♂️ Wenn du meinst.
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[mention]massu[/mention] 🤷‍♂️ Wenn du meinst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu 🤷‍♂️ Wenn du meinst.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok, danke nochmal Lars. Das hat mir jetzt richtig geholfen. Ich dachte, wir müssen auch prüfen, ob der ICD zur Diagnosegruppe passt. Dann kann ich nun aufatmen und nach Prüf- Apps suchen...

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