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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Davaso: Willkürliche Eingangsdaten

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Davaso: Willkürliche Eingangsdaten
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Wonderwoman
06.09.2022 15:16
Wir nutzen das Online-Portal bei der Davaso, wo man sich wunderbar den jeweiligen Bearbeitungsstand ansehen kann.

Hierbei ist aufgefallen, dass die Eingangsdaten von Rezepten, die im gleichen Brief versendet wurden, unterschiedlich sind. Hat dies noch jemand festgestellt? Wenn das Methode hätte, dann halte ich dies für Betrug, da ja durch die dann folgende Zuspätzahlung Zinsen + 40 Euro pauschaler Schadenersatz vorenthalten werden.
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• Papa Alpaka
Wir nutzen das Online-Portal bei der Davaso, wo man sich wunderbar den jeweiligen Bearbeitungsstand ansehen kann. Hierbei ist aufgefallen, dass die Eingangsdaten von Rezepten, die im gleichen Brief versendet wurden, unterschiedlich sind. Hat dies noch jemand festgestellt? Wenn das Methode hätte, dann halte ich dies für Betrug, da ja durch die dann folgende Zuspätzahlung Zinsen + 40 Euro pauschaler Schadenersatz vorenthalten werden.
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Ann1
07.09.2022 11:47
Wir schicken die Briefe mit Einwurf Einschreiben. Alles in einen Umschlag, schreiben vorne die Kasse drauf und fotografieren dies ab für uns damit wir wissen welche Kasse an welche Adreese geht. Damit haben wir ein offizieles Eingangsdatum.
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• Papa Alpaka
Wir schicken die Briefe mit Einwurf Einschreiben. Alles in einen Umschlag, schreiben vorne die Kasse drauf und fotografieren dies ab für uns damit wir wissen welche Kasse an welche Adreese geht. Damit haben wir ein offizieles Eingangsdatum.
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Ann1 schrieb:

Wir schicken die Briefe mit Einwurf Einschreiben. Alles in einen Umschlag, schreiben vorne die Kasse drauf und fotografieren dies ab für uns damit wir wissen welche Kasse an welche Adreese geht. Damit haben wir ein offizieles Eingangsdatum.

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Körnchen
07.09.2022 23:19
Ich schicke an Davaso nur noch Briefe per Einschreiben-Rückschein, denn damit habe ich einen gerichtsfesten Beleg.
Mir ist relativ egal, welches Eingangsdatum im Portal der Davaso aufgeführt wird.
Wichtig ist für mich, dass pünktlich nach 3 Wochen bezahlt wird, ansonsten Mahnung + Verzugsgebühr gegen die entsprechende Kasse.
Das habe ich auch schon einige Male durchexerziert.
Vor wenigen Wochen habe ich gegen die Davaso bzw. DAK ein Mahnverfahren bis zum Mahngericht durchziehen müssen.
Aus 72,90 € sind so über 270 € (ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!) geworden (+ Gerichtsgebühren für die DAK, die ich nicht kenne).
Die Summe wurde in 6(!) Teilbeträgen (mal von der DAK, ein anderes Mal von der Davaso) bezahlt, der letzte Teilbetrag ging erst nach Androhung eines Vollstreckungsbescheides 11 Monaten nach Rechnungsstellung auf mein Konto.
Zwischendurch kam während des Gerichtsverfahrens (!) noch ein Brief der DAVASO, in dem stand, dass inzwischen ja alle Schulden getilgt seien und Gebühren (Porto und Gerichtsgebühren) von Ihnen nicht beglichen werden könnten, weil Sie unüblich seien.
Diese Aussage war natürlich absoluter Unfug!

Für mich ist die DAVASO inzwischen ein rotes Tuch und absolut ein unseriöses Rechnungszentrum!
Liebe Grüße

Andreas Korn
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Ich schicke an Davaso nur noch Briefe per Einschreiben-Rückschein, denn damit habe ich einen gerichtsfesten Beleg. Mir ist relativ egal, welches Eingangsdatum im Portal der Davaso aufgeführt wird. Wichtig ist für mich, dass pünktlich nach 3 Wochen bezahlt wird, ansonsten Mahnung + Verzugsgebühr gegen die entsprechende Kasse. Das habe ich auch schon einige Male durchexerziert. Vor wenigen Wochen habe ich gegen die Davaso bzw. DAK ein Mahnverfahren bis zum Mahngericht durchziehen müssen. Aus 72,90 € sind so über 270 € (ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!) geworden (+ Gerichtsgebühren für die DAK, die ich nicht kenne). Die Summe wurde in 6(!) Teilbeträgen (mal von der DAK, ein anderes Mal von der Davaso) bezahlt, der letzte Teilbetrag ging erst nach Androhung eines Vollstreckungsbescheides 11 Monaten nach Rechnungsstellung auf mein Konto. Zwischendurch kam [b]während[/b] des Gerichtsverfahrens (!) noch ein Brief der DAVASO, in dem stand, dass inzwischen ja alle Schulden getilgt seien und Gebühren (Porto und Gerichtsgebühren) von Ihnen nicht beglichen werden könnten, weil Sie unüblich seien. Diese Aussage war natürlich absoluter Unfug! Für mich ist die DAVASO inzwischen ein rotes Tuch und absolut ein unseriöses Rechnungszentrum! Liebe Grüße Andreas Korn
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Körnchen schrieb:

Ich schicke an Davaso nur noch Briefe per Einschreiben-Rückschein, denn damit habe ich einen gerichtsfesten Beleg.
Mir ist relativ egal, welches Eingangsdatum im Portal der Davaso aufgeführt wird.
Wichtig ist für mich, dass pünktlich nach 3 Wochen bezahlt wird, ansonsten Mahnung + Verzugsgebühr gegen die entsprechende Kasse.
Das habe ich auch schon einige Male durchexerziert.
Vor wenigen Wochen habe ich gegen die Davaso bzw. DAK ein Mahnverfahren bis zum Mahngericht durchziehen müssen.
Aus 72,90 € sind so über 270 € (ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!) geworden (+ Gerichtsgebühren für die DAK, die ich nicht kenne).
Die Summe wurde in 6(!) Teilbeträgen (mal von der DAK, ein anderes Mal von der Davaso) bezahlt, der letzte Teilbetrag ging erst nach Androhung eines Vollstreckungsbescheides 11 Monaten nach Rechnungsstellung auf mein Konto.
Zwischendurch kam während des Gerichtsverfahrens (!) noch ein Brief der DAVASO, in dem stand, dass inzwischen ja alle Schulden getilgt seien und Gebühren (Porto und Gerichtsgebühren) von Ihnen nicht beglichen werden könnten, weil Sie unüblich seien.
Diese Aussage war natürlich absoluter Unfug!

Für mich ist die DAVASO inzwischen ein rotes Tuch und absolut ein unseriöses Rechnungszentrum!
Liebe Grüße

Andreas Korn

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mathias3834
09.09.2022 18:55
@Körnchen du startest dann ein Online Mahnverfahren?

Man müsste konsequent jeden Regelverstoss von Davaso dem Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilen. Leider kümmern die sich nicht um die tatsächliche Vergütung aber es muss dann auffallen, dass bestimmt KK en mit ihren Abrechnungszentren gezielt illegale Strategien verfolgen mit dem Ziel, Geld einzusparen.
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• doreens
[mention]Körnchen[/mention] du startest dann ein Online Mahnverfahren? Man müsste konsequent jeden Regelverstoss von Davaso dem Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilen. Leider kümmern die sich nicht um die tatsächliche Vergütung aber es muss dann auffallen, dass bestimmt KK en mit ihren Abrechnungszentren gezielt illegale Strategien verfolgen mit dem Ziel, Geld einzusparen.
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mathias3834 schrieb:

@Körnchen du startest dann ein Online Mahnverfahren?

Man müsste konsequent jeden Regelverstoss von Davaso dem Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilen. Leider kümmern die sich nicht um die tatsächliche Vergütung aber es muss dann auffallen, dass bestimmt KK en mit ihren Abrechnungszentren gezielt illegale Strategien verfolgen mit dem Ziel, Geld einzusparen.

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Papa Alpaka
10.09.2022 02:15
@mathias3834 tun sie das denn gezielt? Im Zweifelsfall ist erstmal der Subunternehmer im Alleingang tätig gewesen...

...deshalb: schnell&früh Verzugsschäden berechnen. Erst wenn es teuer wird, gibt es einen Anreiz, den Dienstleister zu regelkonformem Verhalten anzuhalten.
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• doreens
[mention]mathias3834[/mention] tun sie das denn gezielt? Im Zweifelsfall ist erstmal der Subunternehmer im Alleingang tätig gewesen... ...deshalb: schnell&früh Verzugsschäden berechnen. Erst wenn es teuer wird, gibt es einen Anreiz, den Dienstleister zu regelkonformem Verhalten anzuhalten.
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Papa Alpaka schrieb:

@mathias3834 tun sie das denn gezielt? Im Zweifelsfall ist erstmal der Subunternehmer im Alleingang tätig gewesen...

...deshalb: schnell&früh Verzugsschäden berechnen. Erst wenn es teuer wird, gibt es einen Anreiz, den Dienstleister zu regelkonformem Verhalten anzuhalten.

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Körnchen
10.09.2022 07:01
@mathias3834 Ja, das mache ich online. Bisher habe ich Das Bundesamt für soziale Sicherung nicht kontaktiert, werde dies aber im oben genannten Fall wohl noch tun.
Ich denke, wegen verspäteter Zahlung das Bundesamt anzuschreiben ist übertrieben.
Bei der Davaso schwillt mir allerdings momentan der Kamm.
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[mention]mathias3834[/mention] Ja, das mache ich online. Bisher habe ich Das Bundesamt für soziale Sicherung nicht kontaktiert, werde dies aber im oben genannten Fall wohl noch tun. Ich denke, wegen verspäteter Zahlung das Bundesamt anzuschreiben ist übertrieben. Bei der Davaso schwillt mir allerdings momentan der Kamm.
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Körnchen schrieb:

@mathias3834 Ja, das mache ich online. Bisher habe ich Das Bundesamt für soziale Sicherung nicht kontaktiert, werde dies aber im oben genannten Fall wohl noch tun.
Ich denke, wegen verspäteter Zahlung das Bundesamt anzuschreiben ist übertrieben.
Bei der Davaso schwillt mir allerdings momentan der Kamm.

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asima
10.09.2022 22:49
@Körnchen Verständlich mit dem roten Tuch... Weshalb machst du das mit dem Anwalt nicht mehr? Und gegen wen richtest du den Mahnbescheid, DAK oder Davaso? Meist schicke ich Mahnungen bisher auch an beide, doch die DAK meinte gestern, sie würden das unbearbeitet an die Dav. schicken...?! Und antworten tun oft beide nicht oder nicht adäquat, so nervig🙁😤
LG
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[mention]Körnchen[/mention] Verständlich mit dem roten Tuch... Weshalb machst du das mit dem Anwalt nicht mehr? Und gegen wen richtest du den Mahnbescheid, DAK oder Davaso? Meist schicke ich Mahnungen bisher auch an beide, doch die DAK meinte gestern, sie würden das unbearbeitet an die Dav. schicken...?! Und antworten tun oft beide nicht oder nicht adäquat, so nervig🙁😤 LG
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asima schrieb:

@Körnchen Verständlich mit dem roten Tuch... Weshalb machst du das mit dem Anwalt nicht mehr? Und gegen wen richtest du den Mahnbescheid, DAK oder Davaso? Meist schicke ich Mahnungen bisher auch an beide, doch die DAK meinte gestern, sie würden das unbearbeitet an die Dav. schicken...?! Und antworten tun oft beide nicht oder nicht adäquat, so nervig🙁😤
LG

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Papa Alpaka
11.09.2022 00:16
@asima dein Vertragspartner ist die DAK, dorthin gehen auch die Beschwerden. Wenn sie meinen, ein Dienstleister würde diese adäquat bearbeiten ... okay.
Wenn der Dienstleister die Forderungen unwidersprochen fristgerecht begleicht ... okay.

Alles was nicht sauber läuft? Direkt an die DAK. Deren Aufgabe, deren Subunternehmer, die klären das.
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[mention]asima[/mention] dein Vertragspartner ist die DAK, dorthin gehen auch die Beschwerden. Wenn sie meinen, ein Dienstleister würde diese adäquat bearbeiten ... okay. Wenn der Dienstleister die Forderungen unwidersprochen fristgerecht begleicht ... okay. Alles was nicht sauber läuft? Direkt an die DAK. Deren Aufgabe, deren Subunternehmer, die klären das.
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Papa Alpaka schrieb:

@asima dein Vertragspartner ist die DAK, dorthin gehen auch die Beschwerden. Wenn sie meinen, ein Dienstleister würde diese adäquat bearbeiten ... okay.
Wenn der Dienstleister die Forderungen unwidersprochen fristgerecht begleicht ... okay.

Alles was nicht sauber läuft? Direkt an die DAK. Deren Aufgabe, deren Subunternehmer, die klären das.

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mathias3834
11.09.2022 13:52
@Papa Alpaka ja, das tat ich gezielt, weil alles andere nichts brachte. Von Einspruch erheben bei dem Abrechnungszentrum, Telefonat Abrechzentrum, Email an KK, Telefonat mit KK, dann wurde gesagt, Belege sind nicht eingegangen (geht im Zweifel doch immer) trotz Einschreiben Einwurf.

Durch die Beschwerde mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ist die KK verpflichtet eine Begründung zu geben und siehe da, jemand rief in der Praxis an! Und wollte den Sachverhalt klären. Jemand mit Kompetenz!
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• asima
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[mention]Papa Alpaka[/mention] ja, das tat ich gezielt, weil alles andere nichts brachte. Von Einspruch erheben bei dem Abrechnungszentrum, Telefonat Abrechzentrum, Email an KK, Telefonat mit KK, dann wurde gesagt, Belege sind nicht eingegangen (geht im Zweifel doch immer) trotz Einschreiben Einwurf. Durch die Beschwerde mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ist die KK verpflichtet eine Begründung zu geben und siehe da, jemand rief in der Praxis an! Und wollte den Sachverhalt klären. Jemand mit Kompetenz!
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mathias3834 schrieb:

@Papa Alpaka ja, das tat ich gezielt, weil alles andere nichts brachte. Von Einspruch erheben bei dem Abrechnungszentrum, Telefonat Abrechzentrum, Email an KK, Telefonat mit KK, dann wurde gesagt, Belege sind nicht eingegangen (geht im Zweifel doch immer) trotz Einschreiben Einwurf.

Durch die Beschwerde mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung ist die KK verpflichtet eine Begründung zu geben und siehe da, jemand rief in der Praxis an! Und wollte den Sachverhalt klären. Jemand mit Kompetenz!

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asima
12.09.2022 07:09
@Papa Alpaka Danke. Sehe ich an sich auch so... Nervt trotzdem...
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• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] Danke. Sehe ich an sich auch so... Nervt trotzdem...
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asima schrieb:

@Papa Alpaka Danke. Sehe ich an sich auch so... Nervt trotzdem...

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Körnchen
12.09.2022 20:00
@asima
Ich habe das Mahnverfahren ohne Anwalt durchgezogen, was mich einiges an Zeit und Nerven gekostet hat. Am Patienten hätte ich bestimmt die Zeit besser und gewinnbringender verbringen können. Mahnung, wie gesagt, natürlich an die Krankenkasse.
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[mention]asima[/mention] Ich habe das Mahnverfahren[b] ohne [/b]Anwalt durchgezogen, was mich einiges an Zeit und Nerven gekostet hat. Am Patienten hätte ich bestimmt die Zeit besser und gewinnbringender verbringen können. Mahnung, wie gesagt, natürlich an die Krankenkasse.
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Körnchen schrieb:

@asima
Ich habe das Mahnverfahren ohne Anwalt durchgezogen, was mich einiges an Zeit und Nerven gekostet hat. Am Patienten hätte ich bestimmt die Zeit besser und gewinnbringender verbringen können. Mahnung, wie gesagt, natürlich an die Krankenkasse.

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PhysioDino
12.09.2022 23:08
@asima Wir schicken generell an die jeweilige KK. Denn das sind unsere Vertragspartner.
Mit Davaso & Co haben wir keine Verträge
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• asima
• Papa Alpaka
[mention]asima[/mention] Wir schicken generell an die jeweilige KK. Denn das sind unsere Vertragspartner. Mit Davaso & Co haben wir keine Verträge
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PhysioDino schrieb:

@asima Wir schicken generell an die jeweilige KK. Denn das sind unsere Vertragspartner.
Mit Davaso & Co haben wir keine Verträge

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asima
13.09.2022 22:00
@Körnchen o.k., war mir nicht eindeutig "...ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!" heißt also, nächstes Mal lieber mit... Das glaube ich mit der Zeit!!
Danke.
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• Papa Alpaka
[mention]Körnchen[/mention] o.k., war mir nicht eindeutig "...ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!" heißt also, nächstes Mal lieber mit... Das glaube ich mit der Zeit!! Danke.
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asima schrieb:

@Körnchen o.k., war mir nicht eindeutig "...ohne Anwalt, das mache ich so schnell nicht wieder!" heißt also, nächstes Mal lieber mit... Das glaube ich mit der Zeit!!
Danke.

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Papa Alpaka
13.09.2022 23:51
@asima Du hast Spaß daran, diesen Kampf zu führen? Leg los, schreib in deiner Freizeit Briefe um eindeutige Dinge zu regeln.

Du hast keinen Spaß daran? Gib die Unterlagen dem Anwalt, der schreibt die Briefe für dich. Und wird in schöner Regelmäßigkeit von der DAK bezahlt weil er selbstverständlich nachweisen kann, dass dir ein höherer Schaden als €40 entstanden ist. Zum Beispiel sein Honorar.
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[mention]asima[/mention] Du hast Spaß daran, diesen Kampf zu führen? Leg los, schreib in deiner Freizeit Briefe um eindeutige Dinge zu regeln. Du hast keinen Spaß daran? Gib die Unterlagen dem Anwalt, der schreibt die Briefe für dich. Und wird in schöner Regelmäßigkeit von der DAK bezahlt weil er selbstverständlich nachweisen kann, dass dir ein höherer Schaden als €40 entstanden ist. Zum Beispiel sein Honorar.
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Papa Alpaka schrieb:

@asima Du hast Spaß daran, diesen Kampf zu führen? Leg los, schreib in deiner Freizeit Briefe um eindeutige Dinge zu regeln.

Du hast keinen Spaß daran? Gib die Unterlagen dem Anwalt, der schreibt die Briefe für dich. Und wird in schöner Regelmäßigkeit von der DAK bezahlt weil er selbstverständlich nachweisen kann, dass dir ein höherer Schaden als €40 entstanden ist. Zum Beispiel sein Honorar.

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asima
17.09.2022 23:39
@Papa Alpaka Ehrlich gesagt scheitert es gerade daran, mir einen Anwalt zu suchen... Und früher reichte meist auch ein Telefonat mit den Kassen. Aber nach den letzten Erfahrungen werde ich mich Mal umhören...
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Ehrlich gesagt scheitert es gerade daran, mir einen Anwalt zu suchen... Und früher reichte meist auch ein Telefonat mit den Kassen. Aber nach den letzten Erfahrungen werde ich mich Mal umhören...
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asima schrieb:

@Papa Alpaka Ehrlich gesagt scheitert es gerade daran, mir einen Anwalt zu suchen... Und früher reichte meist auch ein Telefonat mit den Kassen. Aber nach den letzten Erfahrungen werde ich mich Mal umhören...

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Wonderwoman schrieb:

Wir nutzen das Online-Portal bei der Davaso, wo man sich wunderbar den jeweiligen Bearbeitungsstand ansehen kann.

Hierbei ist aufgefallen, dass die Eingangsdaten von Rezepten, die im gleichen Brief versendet wurden, unterschiedlich sind. Hat dies noch jemand festgestellt? Wenn das Methode hätte, dann halte ich dies für Betrug, da ja durch die dann folgende Zuspätzahlung Zinsen + 40 Euro pauschaler Schadenersatz vorenthalten werden.

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LogoMijo
06.09.2022 18:17
Oh ja.
Das ist auch eine Frage, die ich mir regelmäßig stelle und nicht beantworten kann.

Prinzipiell nutze auch ich einen einzigen Versandumschlag, um die abzurechnenden Verordnungen an das jeweilige Kassen-Abrechenzentrum zu schicken.
Dabei sind bei der DAVASO oftmals die Inhalt des (singulären) Briefumschlages zu unterschiedlichen Tagen (zwei bis vier) dort eingegangen.

Wenn ich mal vor lauter Gratis-Verwaltungsaufgaben Zeit finde und die DAVASO dann noch telefonisch erreichbar sein sollte, frage ich mal nach.

Oder weiß jemand doch eine Antwort auf die knifflige Frage?
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Oh ja. Das ist auch eine Frage, die ich mir regelmäßig stelle und nicht beantworten kann. Prinzipiell nutze auch ich einen einzigen Versandumschlag, um die abzurechnenden Verordnungen an das jeweilige Kassen-Abrechenzentrum zu schicken. Dabei sind bei der DAVASO oftmals die Inhalt des (singulären) Briefumschlages zu unterschiedlichen Tagen (zwei bis vier) dort eingegangen. Wenn ich mal vor lauter Gratis-Verwaltungsaufgaben Zeit finde und die DAVASO dann noch telefonisch erreichbar sein sollte, frage ich mal nach. Oder weiß jemand doch eine Antwort auf die knifflige Frage?
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Papa Alpaka
07.09.2022 18:46
Datum des Posteingangs ist Datum der Übergabe in die Gewalt des Empfängers durch den Versanddienstleister; sofern nichts anderes nachgewiesen wird, wird eine Postlaufzeit von 3 Tagen angenommen.

Es gilt dabei der Posteingang zu üblichen Postarbeitszeiten, d.h. auch eine Zustellung um 20 Uhr abends ist eine Zustellung an diesem Tag. Das DAVASO da evtl. Feierabend hat? Geschenkt.

Die betriebsinterne Bearbeitungszeit ist irrelevant - bei befreundeten Betrieben kann man darauf Rücksicht nehmen; da ich bereits aufgefordert wurde, 9 Cent in 6 Einzelzahlungen an denselben Empfänger auf demselben Konto zu erstatten halte ich es mit den GKVen ebenso - Posteingangstag ist die Zustellbestätigung der Post, nicht der Anlagezeitpunkt des Dokuments in der Datenbank ... und wenn an Tag 29 nach 28 Tagen Zahlungsziel kein Geldeingang verbucht ist geht umgehend die Verzugsrechnung mit Verweis auf spätere gesammelte Berechnung der Verzugszinsen des jeweiligen Sechsmonatszeitraumes raus (Zinsen können erst nach Geldeingang berechnet werden. Geldeingang kann regelmäßig erst nach Geltendmachung des Verzuges festgestellt werden...).
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• Lars van Ravenzwaaij
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Datum des Posteingangs ist Datum der Übergabe in die Gewalt des Empfängers durch den Versanddienstleister; sofern nichts anderes nachgewiesen wird, wird eine Postlaufzeit von 3 Tagen angenommen. Es gilt dabei der Posteingang zu üblichen Postarbeitszeiten, d.h. auch eine Zustellung um 20 Uhr abends ist eine Zustellung an diesem Tag. Das DAVASO da evtl. Feierabend hat? Geschenkt. Die betriebsinterne Bearbeitungszeit ist irrelevant - bei befreundeten Betrieben kann man darauf Rücksicht nehmen; da ich bereits aufgefordert wurde, 9 Cent in 6 Einzelzahlungen an denselben Empfänger auf demselben Konto zu erstatten halte ich es mit den GKVen ebenso - Posteingangstag ist die Zustellbestätigung der Post, nicht der Anlagezeitpunkt des Dokuments in der Datenbank ... und wenn an Tag 29 nach 28 Tagen Zahlungsziel kein Geldeingang verbucht ist geht umgehend die Verzugsrechnung mit Verweis auf spätere gesammelte Berechnung der Verzugszinsen des jeweiligen Sechsmonatszeitraumes raus (Zinsen können erst nach Geldeingang berechnet werden. Geldeingang kann regelmäßig erst nach Geltendmachung des Verzuges festgestellt werden...).
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Papa Alpaka schrieb:

Datum des Posteingangs ist Datum der Übergabe in die Gewalt des Empfängers durch den Versanddienstleister; sofern nichts anderes nachgewiesen wird, wird eine Postlaufzeit von 3 Tagen angenommen.

Es gilt dabei der Posteingang zu üblichen Postarbeitszeiten, d.h. auch eine Zustellung um 20 Uhr abends ist eine Zustellung an diesem Tag. Das DAVASO da evtl. Feierabend hat? Geschenkt.

Die betriebsinterne Bearbeitungszeit ist irrelevant - bei befreundeten Betrieben kann man darauf Rücksicht nehmen; da ich bereits aufgefordert wurde, 9 Cent in 6 Einzelzahlungen an denselben Empfänger auf demselben Konto zu erstatten halte ich es mit den GKVen ebenso - Posteingangstag ist die Zustellbestätigung der Post, nicht der Anlagezeitpunkt des Dokuments in der Datenbank ... und wenn an Tag 29 nach 28 Tagen Zahlungsziel kein Geldeingang verbucht ist geht umgehend die Verzugsrechnung mit Verweis auf spätere gesammelte Berechnung der Verzugszinsen des jeweiligen Sechsmonatszeitraumes raus (Zinsen können erst nach Geldeingang berechnet werden. Geldeingang kann regelmäßig erst nach Geltendmachung des Verzuges festgestellt werden...).

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asima
12.09.2022 07:08
Verschiedene Postboten😆🤣
Spaß!
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Verschiedene Postboten😆🤣 Spaß!
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asima schrieb:

Verschiedene Postboten😆🤣
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LogoMijo schrieb:

Oh ja.
Das ist auch eine Frage, die ich mir regelmäßig stelle und nicht beantworten kann.

Prinzipiell nutze auch ich einen einzigen Versandumschlag, um die abzurechnenden Verordnungen an das jeweilige Kassen-Abrechenzentrum zu schicken.
Dabei sind bei der DAVASO oftmals die Inhalt des (singulären) Briefumschlages zu unterschiedlichen Tagen (zwei bis vier) dort eingegangen.

Wenn ich mal vor lauter Gratis-Verwaltungsaufgaben Zeit finde und die DAVASO dann noch telefonisch erreichbar sein sollte, frage ich mal nach.

Oder weiß jemand doch eine Antwort auf die knifflige Frage?

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KGSchuller
07.09.2022 19:17
Die problematik scheint ja, so wie ich das hier und woanders im Forum lese, die Sammelumschläge zu sein, die als EINE Sendung verschickt werden.

Warum sendet Ihr nicht einfach für jede KKasse einzeln die Umschläge als Einschreiben Übergabe zum AZ?
Jede Sendung hat dann ihre eigene Nummer und den Nachweis der Übergabe dazu, fertig.
Kein "ach, die 2 anderem Umschläge für die Barmer mach Kollege, ist krank, bitte warten.." und so etwas.

Ja, die Kosten etc., aber mahl ehrlich, das Theater würde ich genau EINMAL mitmachen, danach nur noch einzeln pro KKasse senden, fertig. Damit nimmt man schon ordentlich Wind aus den Segeln und wie @Papa Alpaka es sehr gut definiert hat: Sobald Sendung dort ist, laufen die 28 Tage, ab 29 wird verzug berechnet, fertig.
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• Papa Alpaka
Die problematik scheint ja, so wie ich das hier und woanders im Forum lese, die Sammelumschläge zu sein, die als EINE Sendung verschickt werden. Warum sendet Ihr nicht einfach für jede KKasse einzeln die Umschläge als Einschreiben Übergabe zum AZ? Jede Sendung hat dann ihre eigene Nummer und den Nachweis der Übergabe dazu, fertig. Kein "ach, die 2 anderem Umschläge für die Barmer mach Kollege, ist krank, bitte warten.." und so etwas. Ja, die Kosten etc., aber mahl ehrlich, das Theater würde ich genau EINMAL mitmachen, danach nur noch einzeln pro KKasse senden, fertig. Damit nimmt man schon ordentlich Wind aus den Segeln und wie [mention]Papa Alpaka[/mention] es sehr gut definiert hat: Sobald Sendung dort ist, laufen die 28 Tage, ab 29 wird verzug berechnet, fertig.
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KGSchuller schrieb:

Die problematik scheint ja, so wie ich das hier und woanders im Forum lese, die Sammelumschläge zu sein, die als EINE Sendung verschickt werden.

Warum sendet Ihr nicht einfach für jede KKasse einzeln die Umschläge als Einschreiben Übergabe zum AZ?
Jede Sendung hat dann ihre eigene Nummer und den Nachweis der Übergabe dazu, fertig.
Kein "ach, die 2 anderem Umschläge für die Barmer mach Kollege, ist krank, bitte warten.." und so etwas.

Ja, die Kosten etc., aber mahl ehrlich, das Theater würde ich genau EINMAL mitmachen, danach nur noch einzeln pro KKasse senden, fertig. Damit nimmt man schon ordentlich Wind aus den Segeln und wie @Papa Alpaka es sehr gut definiert hat: Sobald Sendung dort ist, laufen die 28 Tage, ab 29 wird verzug berechnet, fertig.

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asima
07.09.2022 21:33
Neu im Davaso-Portal: erste dort erfasste Abrechnung in einem Umschlag mit mehreren Rechnungen drin, alle am gleichen Tag eingegangen... Wenn ich euch so höre, ist ein Sammelumschlag doch nicht so doof?? Aber da fallen gerade alle sechs Monate VO unter den Tisch... Wie man es macht🤷
Witzig: AOK xx steht nicht drin,weil Dav. da nur die Daten annimmt. Die haben später bezahlt - auch schon auf meine Mahnung geschrieben, dass sie fristgemäß bezahlt hätten - nach 28 Tagen...
Nur, dass sie bei Logos nach 21 Tagen zahlen müssen😃 freue mich schon😆
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Neu im Davaso-Portal: erste dort erfasste Abrechnung in einem Umschlag mit mehreren Rechnungen drin, alle am gleichen Tag eingegangen... Wenn ich euch so höre, ist ein Sammelumschlag doch nicht so doof?? Aber da fallen gerade alle sechs Monate VO unter den Tisch... Wie man es macht🤷 Witzig: AOK xx steht nicht drin,weil Dav. da nur die Daten annimmt. Die haben später bezahlt - auch schon auf meine Mahnung geschrieben, dass sie fristgemäß bezahlt hätten - nach 28 Tagen... Nur, dass sie bei Logos nach 21 Tagen zahlen müssen😃 freue mich schon😆
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asima schrieb:

Neu im Davaso-Portal: erste dort erfasste Abrechnung in einem Umschlag mit mehreren Rechnungen drin, alle am gleichen Tag eingegangen... Wenn ich euch so höre, ist ein Sammelumschlag doch nicht so doof?? Aber da fallen gerade alle sechs Monate VO unter den Tisch... Wie man es macht🤷
Witzig: AOK xx steht nicht drin,weil Dav. da nur die Daten annimmt. Die haben später bezahlt - auch schon auf meine Mahnung geschrieben, dass sie fristgemäß bezahlt hätten - nach 28 Tagen...
Nur, dass sie bei Logos nach 21 Tagen zahlen müssen😃 freue mich schon😆

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Quinto
07.09.2022 22:45
DAVASO hat 2 Adressen für die Rezeptannahme. Man sollte also, je nach Fall, nicht alle Rezepte in einem  Umschlag versenden.

Da Taucha eine große Metropole ist, kann es schon dauern bis die Rezepte vom Gärtnerweg in die Otto-Schmidt-Str.  gelangen.   expressionless
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• Papa Alpaka
DAVASO hat 2 Adressen für die Rezeptannahme. Man sollte also, je nach Fall, nicht alle Rezepte in einem  Umschlag versenden. Da Taucha eine große Metropole ist, kann es schon dauern bis die Rezepte vom Gärtnerweg in die Otto-Schmidt-Str.  gelangen.   [emoji]expressionless[/emoji]
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Ann1
08.09.2022 07:58
Natürlich auch immer nach Adressen sortiert. Schicke auch nicht alle Aok an eine Adresse.
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Natürlich auch immer nach Adressen sortiert. Schicke auch nicht alle Aok an eine Adresse.
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Ann1 schrieb:

Natürlich auch immer nach Adressen sortiert. Schicke auch nicht alle Aok an eine Adresse.

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Körnchen
08.09.2022 12:06
Von der Otto-Schmidt-Straße 22 bis zum Gärtnerweg sind es laut Google apps ca. 30m, ein Gebäudekomplex.....
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• Spinne
• Wonderwoman
Von der Otto-Schmidt-Straße 22 bis zum Gärtnerweg sind es laut Google apps ca. 30m, ein Gebäudekomplex.....
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Körnchen schrieb:

Von der Otto-Schmidt-Straße 22 bis zum Gärtnerweg sind es laut Google apps ca. 30m, ein Gebäudekomplex.....

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Quinto schrieb:

DAVASO hat 2 Adressen für die Rezeptannahme. Man sollte also, je nach Fall, nicht alle Rezepte in einem  Umschlag versenden.

Da Taucha eine große Metropole ist, kann es schon dauern bis die Rezepte vom Gärtnerweg in die Otto-Schmidt-Str.  gelangen.   expressionless

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LogoMijo
19.09.2022 08:11
Nachdem zwei E-Mail-Adressen aus dem DAVASO-Portal gar nicht erreichbar waren, habe ich es nun geschafft, meine Anfrage zu versenden.
Doch es ist bei der neuesten Übersicht im Portal ein Wunder geschehen: Alle Eingangsdaten wurden so angepasst, dass sie gleich sind.
Bei der nächsten Abrechnung werde ich frühzeitig Screenshots erstellen und meine Frage an DAVASO wiederholen.
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• asima
Nachdem zwei E-Mail-Adressen aus dem DAVASO-Portal gar nicht erreichbar waren, habe ich es nun geschafft, meine Anfrage zu versenden. Doch es ist bei der neuesten Übersicht im Portal ein Wunder geschehen: Alle Eingangsdaten wurden so angepasst, dass sie gleich sind. Bei der nächsten Abrechnung werde ich frühzeitig Screenshots erstellen und meine Frage an DAVASO wiederholen.
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LogoMijo schrieb:

Nachdem zwei E-Mail-Adressen aus dem DAVASO-Portal gar nicht erreichbar waren, habe ich es nun geschafft, meine Anfrage zu versenden.
Doch es ist bei der neuesten Übersicht im Portal ein Wunder geschehen: Alle Eingangsdaten wurden so angepasst, dass sie gleich sind.
Bei der nächsten Abrechnung werde ich frühzeitig Screenshots erstellen und meine Frage an DAVASO wiederholen.



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