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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung CMD Abrechnen ohne Zertifikat

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Neues Thema
CMD Abrechnen ohne Zertifikat
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Lucas Physio
11.01.2019 15:57
Hallo an Alle,

meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, einen Privatpatienten mit einer CMD Verordnung zu behandeln? Bei den Kassenrezepten vom Zahnarzt ist entweder KG oder MT mit der Diagnose CMD verordnet. Ich weiß nicht genau wie es auf einem Privatrezept aussieht. Die fachliche Kompetenz für die Durchführung ohne Fortbildung lassen wir einmal außen vor.
Für mich wäre auch eine sichere Quelle wichtig, auf welche ich mich berufen kann.

DANKE im Voraus und liebe Grüße
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Hallo an Alle, meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, einen Privatpatienten mit einer CMD Verordnung zu behandeln? Bei den Kassenrezepten vom Zahnarzt ist entweder KG oder MT mit der Diagnose CMD verordnet. Ich weiß nicht genau wie es auf einem Privatrezept aussieht. Die fachliche Kompetenz für die Durchführung ohne Fortbildung lassen wir einmal außen vor. Für mich wäre auch eine sichere Quelle wichtig, auf welche ich mich berufen kann. DANKE im Voraus und liebe Grüße
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Lucas Physio schrieb:

Hallo an Alle,

meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, einen Privatpatienten mit einer CMD Verordnung zu behandeln? Bei den Kassenrezepten vom Zahnarzt ist entweder KG oder MT mit der Diagnose CMD verordnet. Ich weiß nicht genau wie es auf einem Privatrezept aussieht. Die fachliche Kompetenz für die Durchführung ohne Fortbildung lassen wir einmal außen vor.
Für mich wäre auch eine sichere Quelle wichtig, auf welche ich mich berufen kann.

DANKE im Voraus und liebe Grüße

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alobar
11.01.2019 18:03
Kleine Frage, was ist den CMD? Eine Therapieform oder eine Diagnose? Wenn Du das beantworten kannst, hast Du Deine Antwort....
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• SuKu
Kleine Frage, was ist den CMD? Eine Therapieform oder eine Diagnose? Wenn Du das beantworten kannst, hast Du Deine Antwort....
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Lucas Physio
11.01.2019 18:48
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!

Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro

Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?

Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
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CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion -> als Diagnose! Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden: - KG - MT - KG-ZNS - MLD + Kryo + Elektro Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen? Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
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Lucas Physio schrieb:

CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!

Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro

Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?

Ich hoffe jetzt ist es klarer =)

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morpheus-06
11.01.2019 19:19
Lucas Physio schrieb am 11.1.19 18:48:
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!

Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro

Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?

Ich hoffe jetzt ist es klarer =)


Natürlich kannst du, egal ob GKV oder PKV, es gibt keine Zertifikatsposition CMD. Wenn KG verordnet ist, kann das jeder PT abgeben, egal ob er Ahnung von CMD hat oder nicht. Wenn MT verordnet wird kann das bei der PKV auch jeder PT abgeben, MT ist Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bei der GKV muss allerdings in diesem Fall ein MT Zertifikat vorliegen.
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• Lucas Physio
[zitat]Lucas Physio schrieb am 11.1.19 18:48: CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion -> als Diagnose! Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden: - KG - MT - KG-ZNS - MLD + Kryo + Elektro Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen? Ich hoffe jetzt ist es klarer =) [/zitat] Natürlich kannst du, egal ob GKV oder PKV, es gibt keine Zertifikatsposition CMD. Wenn KG verordnet ist, kann das jeder PT abgeben, egal ob er Ahnung von CMD hat oder nicht. Wenn MT verordnet wird kann das bei der PKV auch jeder PT abgeben, MT ist Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bei der GKV muss allerdings in diesem Fall ein MT Zertifikat vorliegen.
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morpheus-06 schrieb:

Lucas Physio schrieb am 11.1.19 18:48:
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!

Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro

Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?

Ich hoffe jetzt ist es klarer =)


Natürlich kannst du, egal ob GKV oder PKV, es gibt keine Zertifikatsposition CMD. Wenn KG verordnet ist, kann das jeder PT abgeben, egal ob er Ahnung von CMD hat oder nicht. Wenn MT verordnet wird kann das bei der PKV auch jeder PT abgeben, MT ist Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bei der GKV muss allerdings in diesem Fall ein MT Zertifikat vorliegen.

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Lucas Physio
11.01.2019 19:59
Danke für die schnelle Antwort. Weißt du ob ich es irgendwo offiziell erfragen, nachlesen kann?
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Danke für die schnelle Antwort. Weißt du ob ich es irgendwo offiziell erfragen, nachlesen kann?
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Lucas Physio schrieb:

Danke für die schnelle Antwort. Weißt du ob ich es irgendwo offiziell erfragen, nachlesen kann?

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redvine
11.01.2019 20:12
Auf einer Privatverordnung muss auch KG oder MT stehen. Und die Diagnose (CMD).

Gruß redvine
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Auf einer Privatverordnung muss auch KG oder MT stehen. Und die Diagnose (CMD). Gruß redvine
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redvine schrieb:

Auf einer Privatverordnung muss auch KG oder MT stehen. Und die Diagnose (CMD).

Gruß redvine

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alobar schrieb:

Kleine Frage, was ist den CMD? Eine Therapieform oder eine Diagnose? Wenn Du das beantworten kannst, hast Du Deine Antwort....

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morpheus-06
11.01.2019 18:13
Ohne CMD Zertifikat geht gar nichts.
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Ohne CMD Zertifikat geht gar nichts.
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redvine
11.01.2019 20:13
Jeder, der will kann CMD Zertifikate ausstellen. Haben solche Zertifikat eine Aussagekraft?

Gruß redvine
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Jeder, der will kann CMD Zertifikate ausstellen. Haben solche Zertifikat eine Aussagekraft? Gruß redvine
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redvine schrieb:

Jeder, der will kann CMD Zertifikate ausstellen. Haben solche Zertifikat eine Aussagekraft?

Gruß redvine

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morpheus-06 schrieb:

Ohne CMD Zertifikat geht gar nichts.

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Shakespeare
11.01.2019 19:11
Es gibt keine abrechnungsrelevanten Zertifikate fúr Kieferbehandlungen. Für Mt, gibt es bei der Beihilfe lediglich die Vorgabe, dass der Behandler eine Ausbildung mit einer gewissen Stundenanzahl absolviert haben sollte. Da bei Privatpatienten aber weder die Beihilfestellen noch eine Versicherung Dein Vertragspartner ist sondern der einzelne Patient, könnte nur dieser Ansprüche an eine bestimmte Qualifikation stellen. Mir ist es allerdings ein Rätsel, wie man etwas behandeln will, daß weder in der KG Ausbildung, noch in einer MT Ausbildung adäquat gelehrt wird. Aber das war ja nicht Deine Frage und ethische Aspekte haben in der Physiotherapie wohl auch keine Berechtigung...
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Es gibt keine abrechnungsrelevanten Zertifikate fúr Kieferbehandlungen. Für Mt, gibt es bei der Beihilfe lediglich die Vorgabe, dass der Behandler eine Ausbildung mit einer gewissen Stundenanzahl absolviert haben sollte. Da bei Privatpatienten aber weder die Beihilfestellen noch eine Versicherung Dein Vertragspartner ist sondern der einzelne Patient, könnte nur dieser Ansprüche an eine bestimmte Qualifikation stellen. Mir ist es allerdings ein Rätsel, wie man etwas behandeln will, daß weder in der KG Ausbildung, noch in einer MT Ausbildung adäquat gelehrt wird. Aber das war ja nicht Deine Frage und ethische Aspekte haben in der Physiotherapie wohl auch keine Berechtigung...
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Shakespeare schrieb:

Es gibt keine abrechnungsrelevanten Zertifikate fúr Kieferbehandlungen. Für Mt, gibt es bei der Beihilfe lediglich die Vorgabe, dass der Behandler eine Ausbildung mit einer gewissen Stundenanzahl absolviert haben sollte. Da bei Privatpatienten aber weder die Beihilfestellen noch eine Versicherung Dein Vertragspartner ist sondern der einzelne Patient, könnte nur dieser Ansprüche an eine bestimmte Qualifikation stellen. Mir ist es allerdings ein Rätsel, wie man etwas behandeln will, daß weder in der KG Ausbildung, noch in einer MT Ausbildung adäquat gelehrt wird. Aber das war ja nicht Deine Frage und ethische Aspekte haben in der Physiotherapie wohl auch keine Berechtigung...



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