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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Bundeswehr-VO

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Neues Thema
Bundeswehr-VO
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pt ani
11.03.2024 15:19
Hallöchen liebe Kollegen,

mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?

Danke!
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• Sandra2023
Hallöchen liebe Kollegen, mein erstes Bundeswehrezept. Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung? Danke!
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GüSta
11.03.2024 17:52
Das Wesentliche dazu kannst Du z. B. hier finden:
Link

Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
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• Shia
• Halbtitan
• johannes687
• Sandra2023
Das Wesentliche dazu kannst Du z. B. hier finden: www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=7267 Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.
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GüSta schrieb:

Das Wesentliche dazu kannst Du z. B. hier finden:
Link

Vergütung entsprechend der GKV, es gelten aber nicht deren Regelungen. Du kannst also alle verordneten Behandlungen abrechnen.

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pt ani
11.03.2024 19:07
@GüSta
Dankeschön!
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[mention]GüSta[/mention] Dankeschön!
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pt ani schrieb:

@GüSta
Dankeschön!

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johannes687
12.03.2024 13:00
Beachte das die Verordnung bzw. Durchführung der Behandlungen ggf. zeitlich begrenzt sein kann. Der Truppenarzt kann dazu auf der Verordnung eine Gültigkeit eintragen. "Verordnung gültig bis Ende (Monat/Jahr)".
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.

Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.

Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
1

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• Sandra2023
Beachte das die Verordnung bzw. Durchführung der Behandlungen ggf. zeitlich begrenzt sein kann. Der Truppenarzt kann dazu auf der Verordnung eine Gültigkeit eintragen. "Verordnung gültig bis Ende (Monat/Jahr)". Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit. Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt. Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.
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johannes687 schrieb:

Beachte das die Verordnung bzw. Durchführung der Behandlungen ggf. zeitlich begrenzt sein kann. Der Truppenarzt kann dazu auf der Verordnung eine Gültigkeit eintragen. "Verordnung gültig bis Ende (Monat/Jahr)".
Ist dort nichts eingetragen besteht auch keine Einschränkung der Gültigkeit.

Weiterhin solltest du darauf achten das "richtige" Formular zur Abrechnung einzureichen. Es gibt eine "Ausfertigung zur Abrechnung" und eine zur Rücksendung an den Truppenarzt.

Alle verordneten Leistungen können auch am selben Tag erbracht werden, da Bundeswehr keine GKV.

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pt ani
12.03.2024 13:07
@johannes687
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
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[mention]johannes687[/mention] Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.
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pt ani schrieb:

@johannes687
Super, dankeschön! Das hilft mir weiter.

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pt ani schrieb:

Hallöchen liebe Kollegen,

mein erstes Bundeswehrezept.
Wenn 6x KG, 6, KMT, 6x MT verordnet ist, muss ich dann alles machen so wie bei einer GKV-Verordnung?

Danke!



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