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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG Ablehnung der Kostenübernahme

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Neues Thema
BG Ablehnung der Kostenübernahme
Es gibt 11 Beiträge
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erna09
09.04.2014 11:39
Ich habe momentan ein gültiges BG-Rezept. Mittendrin im Behandlungsverlauf wurde die Patientin vom behandelnten Arzt informiert, BG übernimmt keine Heilbehandlungen mehr. Und alle Heilbehandluingen sollen abgebrochen werden.
Wie soll ich mich verhalten? Behandlung auf BG Verordnung abbrechen und auf GKV Verorndnung warten? Oder BG Verordnung durchziehen, ist ja an sich ein gültiges Rezept, und nur der Patient wurde vom Arzt informiert.
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Ich habe momentan ein gültiges BG-Rezept. Mittendrin im Behandlungsverlauf wurde die Patientin vom behandelnten Arzt informiert, BG übernimmt keine Heilbehandlungen mehr. Und alle Heilbehandluingen sollen abgebrochen werden. Wie soll ich mich verhalten? Behandlung auf BG Verordnung abbrechen und auf GKV Verorndnung warten? Oder BG Verordnung durchziehen, ist ja an sich ein gültiges Rezept, und nur der Patient wurde vom Arzt informiert.
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erna09 schrieb:

Ich habe momentan ein gültiges BG-Rezept. Mittendrin im Behandlungsverlauf wurde die Patientin vom behandelnten Arzt informiert, BG übernimmt keine Heilbehandlungen mehr. Und alle Heilbehandluingen sollen abgebrochen werden.
Wie soll ich mich verhalten? Behandlung auf BG Verordnung abbrechen und auf GKV Verorndnung warten? Oder BG Verordnung durchziehen, ist ja an sich ein gültiges Rezept, und nur der Patient wurde vom Arzt informiert.

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JürgenK
09.04.2014 13:28
...die Antwort hast Du ja schon geschrieben:>>...Und alle Heilbehandluingen sollen abgebrochen werden.<<
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...die Antwort hast Du ja schon geschrieben:>>...Und alle Heilbehandluingen sollen abgebrochen werden.<< MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Gerry
09.04.2014 13:43
Nicht zwingend, er/sie hat eine gültige BG-Verordnung. Jetzt muss er/sie sich die Frage stellen es durchzuziehen und ggf. gegen die BG zu klagen falls diese die Übernahme verweigert oder schon vorher klein beizugeben. Dann allerdings kann er/sie die bisherigen Behandlungen finanziell auch in den Wind schreiben....

Ich würde es durchziehen!

Grüße...Gerry

P.S. Solche Dinge sind aber auch der Grund dafür, dass ich bei BG-Anmeldungen zuerst bei der BG direkt anfrage ob ein AZ vorliegt. Dann gibt es auch Termine.
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Nicht zwingend, er/sie hat eine gültige BG-Verordnung. Jetzt muss er/sie sich die Frage stellen es durchzuziehen und ggf. gegen die BG zu klagen falls diese die Übernahme verweigert oder schon vorher klein beizugeben. Dann allerdings kann er/sie die bisherigen Behandlungen finanziell auch in den Wind schreiben.... Ich würde es durchziehen! Grüße...Gerry P.S. Solche Dinge sind aber auch der Grund dafür, dass ich bei BG-Anmeldungen zuerst bei der BG direkt anfrage ob ein AZ vorliegt. Dann gibt es auch Termine.
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Gerry schrieb:

Nicht zwingend, er/sie hat eine gültige BG-Verordnung. Jetzt muss er/sie sich die Frage stellen es durchzuziehen und ggf. gegen die BG zu klagen falls diese die Übernahme verweigert oder schon vorher klein beizugeben. Dann allerdings kann er/sie die bisherigen Behandlungen finanziell auch in den Wind schreiben....

Ich würde es durchziehen!

Grüße...Gerry

P.S. Solche Dinge sind aber auch der Grund dafür, dass ich bei BG-Anmeldungen zuerst bei der BG direkt anfrage ob ein AZ vorliegt. Dann gibt es auch Termine.

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erna09
09.04.2014 14:25
AZ muss vorliegen. Unfallbestätigung der BG ist vom Herbst letzen Jahres. Wegen weiterer Schmerzen erfolgte eine Arthroskopie. Daraufhin wurde vom Chirurg eine VO ausgestellt. Und nun mitten in der Behandlungsserie wird der Chirurg informiert das seine Kosten ab jetzt zu Lasten der KK gehen. Und ich? VO verliert doch nicht die Gültigkeit?
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AZ muss vorliegen. Unfallbestätigung der BG ist vom Herbst letzen Jahres. Wegen weiterer Schmerzen erfolgte eine Arthroskopie. Daraufhin wurde vom Chirurg eine VO ausgestellt. Und nun mitten in der Behandlungsserie wird der Chirurg informiert das seine Kosten ab jetzt zu Lasten der KK gehen. Und ich? VO verliert doch nicht die Gültigkeit?
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erna09 schrieb:

AZ muss vorliegen. Unfallbestätigung der BG ist vom Herbst letzen Jahres. Wegen weiterer Schmerzen erfolgte eine Arthroskopie. Daraufhin wurde vom Chirurg eine VO ausgestellt. Und nun mitten in der Behandlungsserie wird der Chirurg informiert das seine Kosten ab jetzt zu Lasten der KK gehen. Und ich? VO verliert doch nicht die Gültigkeit?

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Gerry
09.04.2014 14:30
Wie gesagt, ich würde es durchziehen.

Grüße...Gerry
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Wie gesagt, ich würde es durchziehen. Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Wie gesagt, ich würde es durchziehen.

Grüße...Gerry

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Magarethe
09.04.2014 23:18
Ich würde es auch durchziehen.
Wir sind nicht verpflichtet, auch noch die Kassenzugehörigkeit zu überprüfen.
Wenn sich der Status während des Rezeptes ändert, muß sich die BG darum kümmern, dass sie die restlichen Behandlungen von der zuständigen Krankenkasse wieder bekommt.
Viel Erfolg!
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Ich würde es auch durchziehen. Wir sind nicht verpflichtet, auch noch die Kassenzugehörigkeit zu überprüfen. Wenn sich der Status während des Rezeptes ändert, muß sich die BG darum kümmern, dass sie die restlichen Behandlungen von der zuständigen Krankenkasse wieder bekommt. Viel Erfolg!
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Magarethe schrieb:

Ich würde es auch durchziehen.
Wir sind nicht verpflichtet, auch noch die Kassenzugehörigkeit zu überprüfen.
Wenn sich der Status während des Rezeptes ändert, muß sich die BG darum kümmern, dass sie die restlichen Behandlungen von der zuständigen Krankenkasse wieder bekommt.
Viel Erfolg!

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TheStonie
10.04.2014 07:42
Meines Erachtens wird ein Rezept nicht ungültig, wenn es ausgestellt wurde.
Und die BGs haben ein abkommen mit den Krankenkassen, die Ausgleich schafft, falls es nicht von der BG übernommen wird.
Rezept durchziehen und abrechnen.
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Meines Erachtens wird ein Rezept nicht ungültig, wenn es ausgestellt wurde. Und die BGs haben ein abkommen mit den Krankenkassen, die Ausgleich schafft, falls es nicht von der BG übernommen wird. Rezept durchziehen und abrechnen.
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TheStonie schrieb:

Meines Erachtens wird ein Rezept nicht ungültig, wenn es ausgestellt wurde.
Und die BGs haben ein abkommen mit den Krankenkassen, die Ausgleich schafft, falls es nicht von der BG übernommen wird.
Rezept durchziehen und abrechnen.

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Tempelritter
10.04.2014 07:45
das würde ich auch so tun.
Habe gerade auch so einen Fall, BG informiert den Patient und den Arzt, dass keine Behandlungen mehr bezahlt werden. Aktuell läuft aber noch ein BG-Rezept, abbrechen werde ich nicht.
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das würde ich auch so tun. Habe gerade auch so einen Fall, BG informiert den Patient und den Arzt, dass keine Behandlungen mehr bezahlt werden. Aktuell läuft aber noch ein BG-Rezept, abbrechen werde ich nicht.
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Tempelritter schrieb:

das würde ich auch so tun.
Habe gerade auch so einen Fall, BG informiert den Patient und den Arzt, dass keine Behandlungen mehr bezahlt werden. Aktuell läuft aber noch ein BG-Rezept, abbrechen werde ich nicht.

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Neuling
12.04.2014 08:47
Ich hatte das voriges Jahr auch, habe auch durchgezogen und bezahlt bekommen. Scheint wieder so `ne neue Einsparmasche zu sein.
Aber ich bin auch so informiert, daß sich die BG dann ihre Kosten (z.B. fürs laufende PT-Rez.) dann von der KK wiederholt,wenn die Zuständigkeit wechselt.
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Ich hatte das voriges Jahr auch, habe auch durchgezogen und bezahlt bekommen. Scheint wieder so `ne neue Einsparmasche zu sein. Aber ich bin auch so informiert, daß sich die BG dann ihre Kosten (z.B. fürs laufende PT-Rez.) dann von der KK wiederholt,wenn die Zuständigkeit wechselt.
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Neuling schrieb:

Ich hatte das voriges Jahr auch, habe auch durchgezogen und bezahlt bekommen. Scheint wieder so `ne neue Einsparmasche zu sein.
Aber ich bin auch so informiert, daß sich die BG dann ihre Kosten (z.B. fürs laufende PT-Rez.) dann von der KK wiederholt,wenn die Zuständigkeit wechselt.

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JürgenK schrieb:

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MfG
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Norbert Meyer
12.04.2014 16:54
Die Zahlung wurde verweigert weil keine angebliche keine UNFALL- Meldung seitens des Betriebes vorlag,
sind wir in Deutschland in einem Ganovensystem von höchster Güte angekommen!
Oder ist die BG auf das Verfahren der GKV aufgesprungen das neue Bereicherungsverfahren zu Lasten des Leistungserbringer.
Obendrein zickte dann noch meine ABRECHNUNGSFIRMA rum, wegen NACHBERECHNUNG !
Hier werden Zuständigkeiten und Bestimmungen außer Kraft gesetzt

:scream:

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Die Zahlung wurde verweigert weil keine angebliche keine UNFALL- Meldung seitens des Betriebes vorlag, sind wir in Deutschland in einem Ganovensystem von höchster Güte angekommen! Oder ist die BG auf das Verfahren der GKV aufgesprungen das neue Bereicherungsverfahren zu Lasten des Leistungserbringer. Obendrein zickte dann noch meine ABRECHNUNGSFIRMA rum, wegen NACHBERECHNUNG ! Hier werden Zuständigkeiten und Bestimmungen außer Kraft gesetzt :scream:
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chutney
21.04.2014 10:06
Hatte vor Jahren einen BG-fall. Pat. wurde mit Moped angefahren (Trümmerfraktur des Humerusschaftes und Weber C Fraktur) auf dem Weg zur Arbeit. Er war nicht ganz nüchtern, das kam später bei einer Verhandlung heraus. Die BG hatte für ein Jahr die Behandlungskosten bezahlt anschließend würde er sofort ausgesteuert und die KK hat nur noch den Regelfall bezahlt. Falls die BG nicht bezahlen wäre ich sehr vorsichtig ohne gültige KK-Verordnung weiter zu behandeln.
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Hatte vor Jahren einen BG-fall. Pat. wurde mit Moped angefahren (Trümmerfraktur des Humerusschaftes und Weber C Fraktur) auf dem Weg zur Arbeit. Er war nicht ganz nüchtern, das kam später bei einer Verhandlung heraus. Die BG hatte für ein Jahr die Behandlungskosten bezahlt anschließend würde er sofort ausgesteuert und die KK hat nur noch den Regelfall bezahlt. Falls die BG nicht bezahlen wäre ich sehr vorsichtig ohne gültige KK-Verordnung weiter zu behandeln.
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chutney schrieb:

Hatte vor Jahren einen BG-fall. Pat. wurde mit Moped angefahren (Trümmerfraktur des Humerusschaftes und Weber C Fraktur) auf dem Weg zur Arbeit. Er war nicht ganz nüchtern, das kam später bei einer Verhandlung heraus. Die BG hatte für ein Jahr die Behandlungskosten bezahlt anschließend würde er sofort ausgesteuert und die KK hat nur noch den Regelfall bezahlt. Falls die BG nicht bezahlen wäre ich sehr vorsichtig ohne gültige KK-Verordnung weiter zu behandeln.

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Norbert Meyer schrieb:

Die Zahlung wurde verweigert weil keine angebliche keine UNFALL- Meldung seitens des Betriebes vorlag,
sind wir in Deutschland in einem Ganovensystem von höchster Güte angekommen!
Oder ist die BG auf das Verfahren der GKV aufgesprungen das neue Bereicherungsverfahren zu Lasten des Leistungserbringer.
Obendrein zickte dann noch meine ABRECHNUNGSFIRMA rum, wegen NACHBERECHNUNG !
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