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Chemnitz

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe

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Neues Thema
Beihilfe
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blackstar
25.05.2021 22:34
Hallo,
Gibt es aktuelle Preislisten für Beihilfe ?
Oder wie macht ihr das ?
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Hallo, Gibt es aktuelle Preislisten für Beihilfe ? Oder wie macht ihr das ?
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die neue
25.05.2021 22:36
Wie ich das mache? Ich lasse meinen Vertrag von allen PP unterschreiben und sie zahlen, was ich dort vorgebe. Und das sind bei weitem keine Beihilfepreise und die Beihilfe-Patienten zahlen diese Preise auch. Wenn sie das nicht möchten, können sie sich gern eine andere Praxis suchen
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Wie ich das mache? Ich lasse meinen Vertrag von allen PP unterschreiben und sie zahlen, was ich dort vorgebe. Und das sind bei weitem keine Beihilfepreise und die Beihilfe-Patienten zahlen diese Preise auch. Wenn sie das nicht möchten, können sie sich gern eine andere Praxis suchen
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die neue schrieb:

Wie ich das mache? Ich lasse meinen Vertrag von allen PP unterschreiben und sie zahlen, was ich dort vorgebe. Und das sind bei weitem keine Beihilfepreise und die Beihilfe-Patienten zahlen diese Preise auch. Wenn sie das nicht möchten, können sie sich gern eine andere Praxis suchen

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silvia43
26.05.2021 07:56
genau so !!! Behandlungsvertrag und gut ists!
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genau so !!! Behandlungsvertrag und gut ists!
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silvia43 schrieb:

genau so !!! Behandlungsvertrag und gut ists!

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W. Stangner
26.05.2021 09:16
Bis zu welchen Beträgen sich die Beihilfe an den Behandlungskosten beteiligt ergibt sich aus der Bundesbeihilfeverordnung bzw. der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen lassen sich im Internet recherchieren, interessieren aber für die eigene Preisfindung nur am Rande. Gleiches gilt bei Privatpatienten bezüglich der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen, auch wenn sich Einige daran orientieren und für die eigene Preisfindung mit irgendwelchen Faktoren multiplizieren (z. B. 1,5, 1,8, 2,3 etc.)
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Bis zu welchen Beträgen sich die Beihilfe an den Behandlungskosten beteiligt ergibt sich aus der Bundesbeihilfeverordnung bzw. der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen lassen sich im Internet recherchieren, interessieren aber für die eigene Preisfindung nur am Rande. Gleiches gilt bei Privatpatienten bezüglich der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen, auch wenn sich Einige daran orientieren und für die eigene Preisfindung mit irgendwelchen Faktoren multiplizieren (z. B. 1,5, 1,8, 2,3 etc.)
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W. Stangner schrieb:

Bis zu welchen Beträgen sich die Beihilfe an den Behandlungskosten beteiligt ergibt sich aus der Bundesbeihilfeverordnung bzw. der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen lassen sich im Internet recherchieren, interessieren aber für die eigene Preisfindung nur am Rande. Gleiches gilt bei Privatpatienten bezüglich der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen, auch wenn sich Einige daran orientieren und für die eigene Preisfindung mit irgendwelchen Faktoren multiplizieren (z. B. 1,5, 1,8, 2,3 etc.)

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mogli123
26.05.2021 14:48
Es ist ganz einfach, blackstar:
---
Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 25 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 25 €
---
Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 30 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 30 €
---
Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 40 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 40 €
---
u.s.w. ...
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Es ist ganz einfach, blackstar: --- Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 25 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 25 € --- Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 30 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 30 € --- Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 40 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 40 € --- u.s.w. ...
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mogli123 schrieb:

Es ist ganz einfach, blackstar:
---
Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 25 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 25 €
---
Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 30 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 30 €
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Wenn du der Meinung bist, dass deine Arbeit 40 € wert ist, dann schreibst du in die Vergütungsvereinbarung: 40 €
---
u.s.w. ...

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Bianca Korte
29.05.2021 08:25
Mal unabhängig davon, wie Du Deine Preise gestaltest, ich habe die Höhe der Zuzahlung durch die Beihilfe auch in der Praxis parat, weil da immer nach gefragt wird.

Ich verweise dann auch gerne auf die Begrifflichkeit Beihilfe ist nicht Kostenübernahme und auf ein Urteil vom Oberlandesgericht, dass die Beihilfe nicht Kostendeckend sein soll. (auf der Seite von Buchner gibt es dazu auch die Informationen)

Anlage 9 BBhV - Einzelnorm

Allen ein schönes. endlich einmal sonniges Wochenende!
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• Leni C.
Mal unabhängig davon, wie Du Deine Preise gestaltest, ich habe die Höhe der [u]Zuzahlung[/u] durch die Beihilfe auch in der Praxis parat, weil da immer nach gefragt wird. Ich verweise dann auch gerne auf die Begrifflichkeit Beihilfe ist nicht Kostenübernahme und auf ein Urteil vom Oberlandesgericht, dass die Beihilfe nicht Kostendeckend sein soll. (auf der Seite von Buchner gibt es dazu auch die Informationen) https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/anlage_9.html Allen ein schönes. endlich einmal sonniges Wochenende!
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Bianca Korte schrieb:

Mal unabhängig davon, wie Du Deine Preise gestaltest, ich habe die Höhe der Zuzahlung durch die Beihilfe auch in der Praxis parat, weil da immer nach gefragt wird.

Ich verweise dann auch gerne auf die Begrifflichkeit Beihilfe ist nicht Kostenübernahme und auf ein Urteil vom Oberlandesgericht, dass die Beihilfe nicht Kostendeckend sein soll. (auf der Seite von Buchner gibt es dazu auch die Informationen)

Anlage 9 BBhV - Einzelnorm

Allen ein schönes. endlich einmal sonniges Wochenende!

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blackstar schrieb:

Hallo,
Gibt es aktuelle Preislisten für Beihilfe ?
Oder wie macht ihr das ?

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Schippi
26.05.2021 13:28
Wer oder was ist Beihilfe joy
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Schippi schrieb:

Wer oder was ist Beihilfe joy



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